- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Parkrempler mit Betriebswagen
Parkrempler mit Betriebswagen
Hi,
habe gestern bei offener Balkontüre TV geschaut, als ich auf einmal einen Knall vernommen habe in Verbindung mit beginendem losheulen meiner Alarmanlage. Gleich geschaut und in meinen Bart reingemurmelt "nicht schon wieder"...
Beim Rückwärts ausparken eines Menüservice-Fahrers fuhr er gegen mein Kfz. Da es kein großer Schaden ist (Kennzeichen verbogen, Kennzeichenhalterung gebrochen) haben wir auf Polizei verzichtet, was - wie sich im nachhinein rausgestellt hat - wohl so nicht richtig gewesen ist. Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt? Wenn ja, wie sollte ich mich jertzt verhalten? Soll ich im nachhinein eine Anzeige aufgeben? Muss ich es meiner Versicherung melden? Zeugen habe ich zum Glück, die standen direkt dabei und wohnen bei mir gegenüber...
Wäre über einen Ratschlag dankbar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Wo steht das denn ?
Also, es gibt kein Gesetz oder eine Verordnung, daß bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen die Polizei einzuschalten ist !
Das sehen bloß häufig firmeninterne Richtlinien oder ggf. die Leasingverträge vor. Dennoch sollte man die Kirche im Dorf lassen, wenn es sich um Bagatellschäden handelt.
Wo ist jetzt in Deinem Fall das Problem ? Der Schaden beträgt - sagen wir mal 30 € - , der Unfallhergang ist klar (ich nehme jedenfalls an, er wird nicht bestritten), es gibt Zeugen und Du hast alle Daten des Unfallgegners. Was bitte sollte denn da die Polizei noch machen ? Die hat doch nun wirklich andere Aufgabe als sich um verbogene Nummernschilder zu kümmern, zu denen der Schadensverursacher steht .
Wen oder was willst Du denn ggf. anzeigen ? Melde das ganze umgehend Deinem Arbeitgeber, damit er es bei der gegnerischen Versicherung einreichen kann. Was sonst.
Ähnliche Themen
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Wo steht das denn ?
Also, es gibt kein Gesetz oder eine Verordnung, daß bei Unfällen mit Firmenfahrzeugen die Polizei einzuschalten ist !
Das sehen bloß häufig firmeninterne Richtlinien oder ggf. die Leasingverträge vor. Dennoch sollte man die Kirche im Dorf lassen, wenn es sich um Bagatellschäden handelt.
Wo ist jetzt in Deinem Fall das Problem ? Der Schaden beträgt - sagen wir mal 30 € - , der Unfallhergang ist klar (ich nehme jedenfalls an, er wird nicht bestritten), es gibt Zeugen und Du hast alle Daten des Unfallgegners. Was bitte sollte denn da die Polizei noch machen ? Die hat doch nun wirklich andere Aufgabe als sich um verbogene Nummernschilder zu kümmern, zu denen der Schadensverursacher steht .
Wen oder was willst Du denn ggf. anzeigen ? Melde das ganze umgehend Deinem Arbeitgeber, damit er es bei der gegnerischen Versicherung einreichen kann. Was sonst.
leicht [OT]
zwingend die anforderung der polizei aufgrund von SO einem killefitz vorgeschrieben zu bekommen ist doch realitaetsfern.
bei banalen und eindeutigen unfaellen die eh geringen kakazitaeten der polizei zu verringern, halte ich - mit verlaub- fuer bloedsinn.
klar, will die VS einen ordentlichen unfallbericht, aber in SO einem fall, sehe ich die ordnungkraefte anderweitig besser eingesetzt!
warum solte/wird da ein firmenwagennutzer "besser" gestellt als der nutzer eines privatwagens, dem eine so belanglose unfallaufnahme ohne personenschaden versagt wird ?
[/OT]
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Um es nochmal klar zu stellen: Mein Privates Auto wurde von einem Firmenfahrzeug misshandelt...
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Um es nochmal klar zu stellen: Mein Privates Auto wurde von einem Firmenfahrzeug misshandelt...
Achso.
Dann ist der Thread-Titel etwas mißverständlich.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Der Schaden beträgt - sagen wir mal 30 € - , der Unfallhergang ist klar (ich nehme jedenfalls
Denkste... Nummerschildhalter an meinem Grill ist nicht einzeln wechselbar, somit neuer Grill (ca. 280) EUR, dafür muss die Stoßstange ab und auch wieder dran. Und wäre nicht der Abstandstempomat, würden die Einstell- und Kalibrierarbeiten dafür auch noch entfallen. Ob dahinter was gebrochen/verbogen ist weiß auch keiner... ich nehme an, wenn ein Caddy gegen meine Karre knallt, das ich in Luftlinie 40m erschrecke, ist nicht nur das kennzeichen verbogen.
Nix mit 30 EUR, Kratzt schon am vierstelligen Bereich +- :-/
Das las sich aber anders. Jezt verstehe ich überhaupt nicht mehr, was Dein Problem oder die Frage ist.
Firmenfahrzeuge aus Flotten ("Menüdienst") sind gruppenversichert und werden im Schadensfall nicht wie Privatfahrzeuge hochgestuft. Da kämpft deshalb i.d.R. auch keiner um seinen SF-Rabatt.
Rufe die Firma an, laß Dir die Versicherung benennen und melde dort den Schaden. Dann geht das alles seinen ganz normalen Gang.
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Um es nochmal klar zu stellen: Mein Privates Auto wurde von einem Firmenfahrzeug misshandelt...
Stimmt, klingt etwas doof, sorry!
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Da es kein großer Schaden ist (Kennzeichen verbogen, Kennzeichenhalterung gebrochen) haben wir auf Polizei verzichtet...
Dir war zu dem Zeitpunkt noch nicht bewußt, was alles kaputt sein könnte?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Da es kein großer Schaden ist (Kennzeichen verbogen, Kennzeichenhalterung gebrochen) haben wir auf Polizei verzichtet...
Dir war zu dem Zeitpunkt noch nicht bewußt, was alles kaputt sein könnte?
Bei welchem Unfall ist es das schon?
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Der Schaden beträgt - sagen wir mal 30 € - , der Unfallhergang ist klar (ich nehme jedenfalls
Denkste... Nummerschildhalter an meinem Grill ist nicht einzeln wechselbar, somit neuer Grill (ca. 280) EUR, dafür muss die Stoßstange ab und auch wieder dran. Und wäre nicht der Abstandstempomat, würden die Einstell- und Kalibrierarbeiten dafür auch noch entfallen. Ob dahinter was gebrochen/verbogen ist weiß auch keiner... ich nehme an, wenn ein Caddy gegen meine Karre knallt, das ich in Luftlinie 40m erschrecke, ist nicht nur das kennzeichen verbogen.
Nix mit 30 EUR, Kratzt schon am vierstelligen Bereich +- :-/
Dann rede in der Eröffnung doch nicht davon, "daß es kein großer Schaden ist". Auf der einen Seite suchst Du Rat und Hilfe, auf der anderen Seite sind die Informationen lückenhaft oder unklar und zudem scheinst Du ja sowieso alles besser zu wissen. Ich bin dann raus. Gute Nacht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Mir wurde von jeder Seite gesagt, wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt muss die Polizei geholt werden.
Ist das korrekt?
Ja, das ist korrekt. Eigentlich sollte dich auch dein Arbeitgeber darauf hingewiesen haben.
Für die Aussage hätte ich jetzt gerne einen Beleg in Form von §§ oder Urteilen. Was auf anderem Weg zwischen Arbeitgeber und Fahrzeugnutzer vereinbart ist, spielt im Außenverhältnis keine Geige.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Was auf anderem Weg zwischen Arbeitgeber und Fahrzeugnutzer vereinbart ist, spielt im Außenverhältnis keine Geige.
Das spielt in diesem Fall auch keine Rolle, da die Umstände sich ja inzwischen komplett anders darstellen.
Einfach die Versicherung des Menüservice anrufen (wenn du die noch nicht weisst, den Menüservice anrufen, und die VS-Daten geben lassen). Die Versicherugn wird dich fragen ob du reparieren lassen möchtest, oder per Gutachten abrechnen, ob du deine eigene Werke beauftragst, oder ob sie dir eine empfehlen sollen, zudem wirst du gefragt ob du nen Mietwagen brauchst oder nicht... dann gibst dein Auto in die Werke, die rechnen im Regelfall direkt mit der Versicherung ab... und damit du duch gut fühlst, kannste nochmal 30 € Auslagen geltend machen.