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Parkrempler - Sachverständigen holen?
Hi,
ich bin Opfer eines Parkremplers geworden. War zum glück gerade am aussteigen als es passiert ist und somit vor Ort.
Jetzt hab ich eine Frage / ein Problem
Die Frau ist mir hinten rechts in die Stoßstange gefahren.
Also an der Felge mit der Stoßstange angesetzt, die Stoßstange etwas eingedrückt und dann mit ein paar Kratzern dran vorbei.
Wie es nunmal so ist, bleibt das Opfer immer auf der Rennerei sitzen.
Jetzt hab ich aber das Problem, dass ich nicht weiß ob ich einen Sachverständigen hinzuziehen soll oder nicht.
Laut gesetz ist ein Schaden unter 750€ ja eine "Bagatelle".
Also wird unter 750€ der Gutachter von der Gegnerversicherung nicht bezahlt.
Was macht nun mehr sinn:
Werkstatt Kostenvoranschlag OHNE Sachverständigen erstellen lassen und dann der Gegnerversicherung melden ODER Sachverständigen der Gegnerversicherung kommen lassen (der ist für mich gratis in jedem fall)
Beste Antwort im Thema
"Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt."
Echt guter Tipp an jemanden, der offenkundig keine Ahnung hat. Ob der Anwalt dann die im Vorfeld begangenen Fehler des Geschädigten ausbügeln kann, steht auf einem anderen Blatt.
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55 Antworten
Es macht nur Sinn, wenn alles nach deiner Zufriedenheit wieder hergestellt/repariert wird.
Informiere die Versicherung, schick denen einen Kostenvoranschlag und lass es reparieren.
Alles andere bringt dir nur Ärger und strapaziert deine Nerven.
Hallo,
Bring dein Auto in die Fachwerkstatt und lasse den Schaden reparieren mit der Angabeb des
Verurschers und eine gute Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.
So habe ich das schon zweimal gemacht und das ging immer reibungslos.
Wenn du brauchst bekommst du sogar einen Ersatzwagen.
Nur zu und keine falsche Scham denn du bist der Geschädigte.
Seelze 01
Klar, reparieren lass ich das definitiv in der Fachwerkstatt.
Mir geht's halt speziell darum, dass der Gutachter ja von mir bezahlt werden muss wenns unter 750€ liegt.
Aber prinzipiell sollte das ja reichen, wenn die Werkstatt das per KVA repariert und das dann weiter gibt.
Wie siehts denn aus, wenn der Verursacher das gerne selbst und nicht über die Versicherung bezahlen will?
Muss er das dann mit seiner Versicherung selbst ausmachen, oder muss ich da tätig werden und ihm den KVA schicken?
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 25. Juli 2016 um 13:08:26 Uhr:
Klar, reparieren lass ich das definitiv in der Fachwerkstatt.
Dann macht ein Gutachter ja auch keinen Sinn. Den braucht man doch eher dann, wenn das Fahrzeug entweder nicht oder in der eigenen Garage repariert werden soll und man fiktiv abrechnen will. Ansonsten ist der Weg doch relativ einfach: in der Werkstatt vorfahren, Vorgangsnummer der Versicherung angeben, Erklärung unterschreiben, mit Ersatzwagen vom Hof fahren, fertig. Höchstens für den Wertverlust wäre der noch wichtig, meist organisiert aber auch das dann die Werkstatt.
Muss er mit seiner Vers. ausmachen.
Die streckt das Ganze vor und bietet ihm an, den Schaden zurückzukaufen.
Da die Werkstätten aber in der Regel jeden Scheiß doppelt aufschreiben und aus einer Mücke einen Elefanten machen, wird selbst die kleinste Delle vierstellig sein. Leider.
Und dann wundern sich die Leute, dass eine Autoversicherung so teuer ist.
(Ja, ich hatte mehrere unverschuldete Unfälle und habe es reparieren lassen und natürlich soll niemand auf seinem Schaden sitzenbleiben, aber das muss man leider auch mal sagen)
cheerio
Zitat:
@där kapitän schrieb am 25. Juli 2016 um 13:16:02 Uhr:
Muss er mit seiner Vers. ausmachen.
Die streckt das Ganze vor und bietet ihm an, den Schaden zurückzukaufen.
Da die Werkstätten aber in der Regel jeden Scheiß doppelt aufschreiben und aus einer Mücke einen Elefanten machen, wird selbst die kleinste Delle vierstellig sein. Leider.
Und dann wundern sich die Leute, dass eine Autoversicherung so teuer ist.
(Ja, ich hatte mehrere unverschuldete Unfälle und habe es reparieren lassen und natürlich soll niemand auf seinem Schaden sitzenbleiben, aber das muss man leider auch mal sagen)
Ich habe mich einmal belabern lassen und bin mit einem unverschuldeten Parkrempler in eine freie Vertragswerkstatt der Versicherung gegangen (mit einem 2 Jahre alten Fahrzeug). Nie wieder. So hätte ich das auch in der Scheune meines Kumpels hingekriegt, nach 2 Nachbesserungen ging es dann.
Also:
Entweder das Fahrzeug hat noch ein Alter, in dem ich den Restwert / Wiederverkaufswert im Auge behalten muss, dann übergebe ich das ganze an eine Markenwerkstatt. Oder der Wiederverkaufswert ist mir egal, dann rechne ich fiktiv ab und repariere selbst - wenn überhaupt.
Je nach Umfang des Schadens kann es auch 4-stellig werden. Ich würde den Schaden einem Gutachter in der voraussichtlich mit der Reparatur zu beauftragenden Werkstatt vorführen und fragen, wo das preislich ungefähr liegt und ob da noch ein KVA ausreicht. Sollten bis dahin Kosten verlangt werden (wäre ungewöhnlich), so würden sie zum Schaden gehören. Je nach Antwort dann Gutachten oder KVA. Wenn Du dich mit der Abwicklung nicht auskennst, solltest Du dir anwaltliche Hilfe dazu holen.
Mal ne ganz dumme Frage:
Ich will mein auto ja definitiv reparieren lassen + will ich eventuelle Wertminderung haben.
Kann ich da eigentlich nicht auch einfach das Auto in der Werkstatt abgeben, sagen: "Repariert mir das und bescheinigt mir den tatsächlichen Wertverlust in höhe von X€ und rechnet das mit der Versicherung ab"?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2016 um 13:28:01 Uhr:
Ich würde den Schaden einem Gutachter in der voraussichtlich mit der Reparatur zu beauftragenden Werkstatt vorführen und fragen, wo das preislich ungefähr liegt und ob da noch ein KVA ausreicht. Sollten bis dahin Kosten verlangt werden (wäre ungewöhnlich), so würden sie zum Schaden gehören.
Sicher dass das nichts kostet? Soweit ich weiß kostet der was sobald du ihn holst.
Oder ums nochmal richtig zu verstehen:
Gutachter kommt -> Schaut sich kurz schaden und KVA an -> Sagt was das ca kostet -> wenns über 750€ liegt macht er das Gutachten (welches dann ja was kostet - ob mich oder die Gegner Versicherung steht bis dahin ja noch offen) -> Schaden wird beglichen
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 25. Juli 2016 um 13:50:45 Uhr:
Mal ne ganz dumme Frage:
Ich will mein auto ja definitiv reparieren lassen + will ich eventuelle Wertminderung haben.
Kann ich da eigentlich nicht auch einfach das Auto in der Werkstatt abgeben, sagen: "Repariert mir das und bescheinigt mir den tatsächlichen Wertverlust in höhe von X€ und rechnet das mit der Versicherung ab"?
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 25. Juli 2016 um 13:50:45 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2016 um 13:28:01 Uhr:
Ich würde den Schaden einem Gutachter in der voraussichtlich mit der Reparatur zu beauftragenden Werkstatt vorführen und fragen, wo das preislich ungefähr liegt und ob da noch ein KVA ausreicht. Sollten bis dahin Kosten verlangt werden (wäre ungewöhnlich), so würden sie zum Schaden gehören.
Sicher dass das nichts kostet? Soweit ich weiß kostet der was sobald du ihn holst.
Oder ums nochmal richtig zu verstehen:
Gutachter kommt -> Schaut sich kurz schaden und KVA an -> Sagt was das ca kostet -> wenns über 750€ liegt macht er das Gutachten (welches dann ja was kostet - ob mich oder die Gegner Versicherung steht bis dahin ja noch offen) -> Schaden wird beglichen
Falls ein Gutachter benötigt wird (egal ob du ihn beauftragst oder die Versicherung) er kostet dich nichts.
Das muss die Versicherung übernehmen. Nur wenn du einen weiteren Gutachter bestellst kostet es dein Geld. Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt.
Du kannst auch zum Gutachterbüro hinfahren, sagen dass Du unsicher bist wegen der Bagatellgrenze und dann schaut der Gutachter kurz ob es auf den ersten Blick darüber oder darunter ist. Normalerweise kommt dafür keiner mit einer Rechnung um die Ecke. Falls doch und es ist nur eine Bagatelle, so würde es sich trotzdem um ersatzfähige Schadenermittlungskosten handeln und nach deiner Schilderung liegt ja die Schuld komplett bei der Unfallgegnerin. Mit etwaigem Minderwert wird es tendenziell ohnehin darüber liegen. Ohne Gutachten (das bescheinigt keine Werkstatt) kannst Du den eh nicht beziffern. Einen Anwalt würde ich von Anfang an dazu nehmen, weil Du ja gar nicht weißt, was Du im Einzelnen alles beanspruchen kannst. Bei späterer Einschaltung braucht man sich nicht wundern, wenn einem die davor evtl. begangenen Fehler auf die Füße fallen. An deiner Stelle würde ich es so machen. Entscheiden mussr Du es natürlich selbst
Bring den Wagen in deine Vertragswerkstatt und die erledigen alles für dich. (Gutachter, Gegnerische Versicherung etc.)
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 25. Juli 2016 um 14:40:26 Uhr:
Falls ein Gutachter benötigt wird (egal ob du ihn beauftragst oder die Versicherung) er kostet dich nichts.
Das muss die Versicherung übernehmen. Nur wenn du einen weiteren Gutachter bestellst kostet es dein Geld. Einen Anwalt brauchst du erst, wenn sich eine Klage oder eine Gerichtsverhandlung nicht mehr vermeiden lässt.
Das stimmt so nicht - Das ist mir leider letzte woche selbst erst klar geworden!
Bis 750€ zahlst du selbst den Sachverständigen.
Alles was vom Schaden drüber ist, das zahlt die gegnerische Versicherung
Das war auch mir neu! ich hatte noch nicht solch einen Schaden.
Danke für den Hinweis.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. Juli 2016 um 14:45:13 Uhr:
Du kannst auch zum Gutachterbüro hinfahren, sagen dass Du unsicher bist wegen der Bagatellgrenze und dann schaut der Gutachter kurz ob es auf den ersten Blick darüber oder darunter ist. Normalerweise kommt dafür keiner mit einer Rechnung um die Ecke. Falls doch und es ist nur eine Bagatelle, so würde es sich trotzdem um ersatzfähige Schadenermittlungskosten handeln und nach deiner Schilderung liegt ja die Schuld komplett bei der Unfallgegnerin. Mit etwaigem Minderwert wird es tendenziell ohnehin darüber liegen. Ohne Gutachten (das bescheinigt keine Werkstatt) kannst Du den eh nicht beziffern. Einen Anwalt würde ich von Anfang an dazu nehmen, weil Du ja gar nicht weißt, was Du im Einzelnen alles beanspruchen kannst. Bei späterer Einschaltung braucht man sich nicht wundern, wenn einem die davor evtl. begangenen Fehler auf die Füße fallen. An deiner Stelle würde ich es so machen. Entscheiden mussr Du es natürlich selbst
Danke für den Tipp, werd mal rumtelefonieren.
Das ist so unglaublich - pardon- asozial, dass man als geschädigter in so einer Situation komplett der Fisch ist.
So ein gutachter sollte mmn auf jedenfall übernommen werden - ist doch ne selbstverständlichkeit -.-
Zum Anwalt:
Den zahlt also die Versicherung wirklich absolut komplett?
Auch wenn es nur eine Bagatelle ist?