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Parkrempler. Schadenregulierung
Hallo, heut bin ich es mal der hier fragt.
Ich schildere hier mal die Situation:
Heute Mittag hinter einem Peugeot 207 geparkt. Okay war ziemlich eng, hat aber alles gepasst.
Freundin ist zur Bank & ich hab im auto gewartet & erstmal die Email per Smartphone gecheckt.
Sehe es nur kurz Blinken vor mir, da sich der 207 aufschloss & die 2 Leute eingestiegen sind.
Nichts weiter bei gedacht & wieder Blick zum Handy.
Der vor mir Rückwärtsgang rein & ganz ganz langsam auf mein Auto zu & Zack, gabs nen kurzes "Blob".
Wunderbar. An mein Auto gefahren.
Ich raus & er auch.
Haben nichts erkannt auf den ersten Blick & ja, habe gesagt lass gut sein. (ich bin ja nunmal nicht so)
Habe mir Sicherheitshalber das Kennzeichen notiert & dann ist er abgedüst.
Erstmal eine geraucht
Naja wie auch immer, bin dann nachhause & in der Auffahrt habe ich dann gesehen, dass meine Stoßstange an der linken Halterung etwas rausgerutscht ist.
Hab versucht sie wieder reinzudrücken, aber ohne Erfolg.
War dann noch in der Werkstatt & die haben die Radhausschale mal ausgebaut, und meinten, das dort i-was wohl nicht mehr ganz passt.
Beim Reinigen der Stoßstange, habe ich auch gesehen das der Lack leichte Spannungsrisse hat.
So jetzt meine Frage.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Kann ich irgendwo eine Halterabfrage machen lassen? Polizei?
Er hat ja keine Fahrerflucht begangen.
Grüße
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18 Antworten
Hallo,
Du kannst es mal über den Zentralruf der Autoversicherer versuchen. Die können anhand des Kennzeichens Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen.
Gruß Rainer
Du kannst auch zur Polizei gehen und dort den Vorfall schildern. Die werden Dir weiterhelfen ohne das es zu Nachteilen für den Peugeot Fahrer kommen wird.
Welche Nachteile sollten das in dem Fall sein?
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Welche Nachteile sollten das in dem Fall sein?
Grüße
Steini
Vorwurf der Fahrerflucht - die war es ja nicht. Im Grunde geht es dem TE ja nur um einen Kommunikationsweg zu dem Peugeot Fahrer.
Zitat:
Original geschrieben von Rainer560sk
Hallo,
Du kannst es mal über den Zentralruf der Autoversicherer versuchen. Die können anhand des Kennzeichens Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung herstellen.
Gruß Rainer
Das ist es was du machen solltest, polizei brauchste nicht .
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Welche Nachteile sollten das in dem Fall sein?
Grüße
Steini
Vorwurf der Fahrerflucht - die war es ja nicht. Im Grunde geht es dem TE ja nur um einen Kommunikationsweg zu dem Peugeot Fahrer.
Also ich steh jetzt auf dem Schlauch
Der Vorwurf der Fahrerflucht käme doch mMn eher bei dem Gespräch mit der Polizei auf als über den Zentralruf
Oder verstehe ich dich einfach nicht
Grüße
Steini
Wahrscheinlich reden wir aneinander vorbei. Der TE will mit seinem Kontrahenten reden - eröffnet er über die Versicherung, könnte der Peugeot Fahrer das in den falschen Hals bekommen, da er einen "Zeugen" hat und der TE nicht (man sieht hier ja täglich, wie die Leute drauf sind), könnte es dann auch daneben gehen und der Vorfall wird abgestritten.
Ich hatte mal etwas ähnliches (Seitenspiegel), da stellte sich auch später raus, dass der Spiegel optisch OK war, aber die elektrischen Innereien halt nicht. Ich bin zur Polizei gefahren, habe den Fall geschildert (ich hatte mir das Kennzeichen notiert) und hatte 5 Minuten später die Adresse der Fahrzeughalterin. Ich bin zu ihr gefahren und drei Tage danach war mein Spiegel wieder heile - auf Ihre Kosten. Das ganze ist aber schon Jahre her, ob das heute noch so geht, weiß ich nicht.
Mir persönlich wäre es lieber, dem Peugeot Fahren Aug in Aug gegenüber zu stehen und ihm zu zeigen, was der TE nachträglich entdeckt hat. Dann kann man persönlich einen Lösungsweg suchen und läuft nicht Gefahr plötzlich selbst als Verursacher beschuldigt zu werden (zumindest halte ich die Gefahr für sehr gering).
(OK - meine Frau sagt ja auch immer, für mich wäre die direkte Verbindung zweier Punkte ein Korkenzieher...)
Ah, jetzt wird es mir klarer
Tja, bei sowas teilt man dem Gegner am besten gleich mit dass man nochmal prüfen lässt
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Ah, jetzt wird es mir klarer
Tja, bei sowas teilt man dem Gegner am besten gleich mit dass man nochmal prüfen lässt
Grüße
Steini
So Leute.
Also bei der Polizei gabs keine Bemerkungen gegenüber dieser Sache.
Sie können da jetzt nichts machen.
Höchstens diesen Vorfall aufnehmen etc.
Naja Versichertenzetralruf:
Dürfen mir persönlich keine Auskünfte über Personen geben.
Sie haben mir geraten ein Gutachten machen zu lassen & der Gutachter schickt dies, mit der Erläuterung an seine Versicherung über das Kennzeichen.
Moin ist Termin fürs Gutachten.
Ik hoffe die ganze Sache geht nicht vor den Baum
Naja bin ja mal gespannt, was der Gutachter moin sagt & wie alles weiter geht.
Ich drücke Dir die Daumen!
Sorry das verstehe ich nicht,
der TE hat Bedenken dem Verursacher auf die Füße zu treten und ohne Rücksprache der Versicherung zu melden, aber beauftragt dann ein Gutachten ohne vorher mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Es kommt doch jetzt nicht auf 1-2 Tage an.
Bevor ich Kosten produziere will ich mir erstmal klar werden wer sie trägt.
Die Frage ist ja hier auch: Kann der Geschädigte hier überhaupt beweisen, das der Schaden von dem Anstoß kam.
Er könnte ja auch schon gewesen und bisher nicht merkt worden sein oder er ist anschließend irgendwo dran gefahren.
Der Schädiger hat hier bestimmt Möglichkeiten sich raus zureden.
Bevor ich hier einen Gutachter beauftrage würde ich erst mal klären, wer den bezahlt.
Grüße
Klaus
Update:
Heute war der Gutachter da.
Das weiter Vorgehen:
Normale Kontaktaufnahme über Versicherung an den Schadensverursacher. (Gutachter bekam Versichertennummer über Kennzeichen & Fahrzeugmodell heraus)
Über diesen Kontaktweg bin ich heute gegangen, und heute wurde ersteinmal ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt an die angegebene Versicherung gesendet.
Falls diese ein Gutachten möchte, habe ich dann mein gutes Recht auf einen Gutachter meiner Wahl.
Der Gutachter hat heute schon alles vorbereitet & somit ist dies nur eine Kleinigkeit.
Die Schadenhöhe beträgt ca. 1200€
Stoßstange verzogen, Halterung verbogen. Inkl Lackierung, Umbauten von Scheinwerfer, Reinigungsdüsen, PDC usw usw usw.
Da der Weg welcher die Stoßstange zum Anpralldämpfer zurücklegte, gute 5 cm waren.
Naja, schauen wir mal.
Ich halte euch auf den Laufenden.
Auf alle Fälle. Das Nächste mal immer die Polizei rufen, auch wenn kein Schaden zu sehen ist.
Daraus lerne ich.
Grüße
Bei blechschaden ruft man nicht die polizei. Die haben wichtigeres zutun. Die polizei tauscht bei sowas nur die daten der beteiligten aus. Die nehmen kein unfall auf bzw sichern spuren. Die polizei sagt auch nicht wer schuld ist.
Zitat:
Polizei rufen – ja oder nein?
Gibt es keine Verletzten, sollte man die Polizei nur dann rufen, wenn es Unklarheiten gibt – etwa wenn der Unfallgegner seine Daten nicht herausgeben möchte oder der Verdacht auf mangelnde Fahreignung besteht, zum Beispiel weil der Unfallgegner betrunken scheint
Meistens kommt nichtmal die polizei wenn die hören nur bblechschadn. Find ich auch richtig so