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Parkschaden auf Firmenparkplatz, Polizei verweigert Anzeige?

Themenstarteram 24. September 2010 um 10:46

Liebe Trauergemeinde!

Gestern nach der Arbeit kam ich an mein Auto zurück und stellte fest, daß jemand in meine Tür reingefahren ist. Leider hat derjenige keine Nachricht hinterlassen.

Ich hab' zwar bei der Rennleitung angerufen, aber man hat sich dort geweigert, eine Anzeige entgegen zu nehmen, da der (Besucher-)Parkplatz des Unternehmens Privatgelände sei. Und auf Privatgelände wäre das Ereignis maximal Sachbeschädigung, die man aber nur bei Vorsatz verfolgen würde. Aber bei Parkschäden kann man nicht von Vorsatz ausgehen, da man dabei ja sein eigenes Kfz beschädigt und das daher kein Vorsatz sein kann.

Der Parkplatz wird außerdem von Kameras überwacht. Ich habe zwar an der Pforte Bescheid gegeben, aber keine Videoaufzeichnung einsehen dürfen. Dazu müssten erst einige Stellen um Erlaubnis gebeten werden (Datenschutz).

Soweit so schlecht, was mach' ich denn jetzt? Nochmal zu den Grünen, und darauf hinweisen, daß der Parkplatz beinahe offen zugänglich ist?

Die Ausfahrtsschranke steht z.B. jeden Tag offen. Und wenn man rein will, braucht man auch nur an der Pforte um Einlass zu bitten.

Jedes Taxi, jeder Bote und jeder Besucher/Fußgänger kann da eigentlich auf den Parkplatz.

Ich befürchte halt, daß die ganze Sache ohne polizeil. Ermittlungsverfahren im Sande verlaufen und ich auf dem Schaden (Tür eingedrückt) sitzen bleibe. Jemand Erfahrung mit so einer Angelegenheit?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

...lass dir Name und Personalnummer geben...

Du kannst dir höchstens den Namen und die Dienststelle geben lassen. Personalnummern, die man verlangen kann, gab es noch nie... ;) Damit macht man sich absolut lächerlich! ;)

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"Einige Stellen" um Einsicht der relevanten Aufzeichnungen anfragen...

Und dann geht's ab.

Derjenige welcher hat dann womöglich blödestenfalls noch nachgesehen, was er wohl angerichtet hat..., sich dann umgesehen..., und ist weggefahren.

:cool:

Dann erfüllt er -beweisbar per Videoaufzeichnung- den Tatbestand der Fahrerflucht..., und DU machst ihn fett...!!!

Wäre natürlich ne Herausforderung, wenn es Dein Chef wäre oder derjenige, um den es sich bei "einige Stellen" handelt...;)

Aber die Frage an sich, die Du an uns hier stellst..., ist doch völlig hinfällig, meinst nicht auch...?

Die Fakten sind doch greifbar...

Was also fragst Du eigentlich...???:confused:

Die Polizei ist dazu verpflichtet jede Strafanzeige aufzunehmen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob der Sache nachgegangen wird oder nicht. Ich selbst habe schon (aus Unwissenheit) eine Strafanzeige erstattet, wegen einer Sache, die nur im Zivil- und nicht im Strafrecht Anwendung findet. Geh zu denen hin und erstatte Strafanzeige wegen Fahrerflucht etc. Sollte sich der Grüne weigern, lass dir Name und Personalnummer geben. Ist er sich seiner Sache sicher wird er es dir geben, da er nichts zu befürchten hat.

Zitat:

...lass dir Name und Personalnummer geben...

Du kannst dir höchstens den Namen und die Dienststelle geben lassen. Personalnummern, die man verlangen kann, gab es noch nie... ;) Damit macht man sich absolut lächerlich! ;)

:-P

Du weißt wie ich es gemeint habe^^ Er muss eindeutig zu identifizieren sein.

Zitat:

Original geschrieben von MaHa2208

:-P

Du weißt wie ich es gemeint habe^^ Er muss eindeutig zu identifizieren sein.

Jo - das macht er mit seiner Visitenkarte, die er dir auf Verlangen sicherlich gerne aushändigt. ;)

(Sofern er dich nicht gerade auf einer Demo mit dem Schlagstock verprügelt hat, aber das ist nen anderes Thema... :D )

Zitat:

Original geschrieben von docgreen

Ich hab' zwar bei der Rennleitung angerufen, aber man hat sich dort geweigert, eine Anzeige entgegen zu nehmen, da der (Besucher-)Parkplatz des Unternehmens Privatgelände sei. Und auf Privatgelände wäre das Ereignis maximal Sachbeschädigung, die man aber nur bei Vorsatz verfolgen würde. Aber bei Parkschäden kann man nicht von Vorsatz ausgehen, da man dabei ja sein eigenes Kfz beschädigt und das daher kein Vorsatz sein kann.

das ist alles soweit korrekt ausgedrückt...

eine anzeige wegen fahrerflucht kommt hier, beim dem beschrankten parkplatz, nicht zumt ragen...

Zitat:

Ich befürchte halt, daß die ganze Sache ohne polizeil. Ermittlungsverfahren im Sande verlaufen und ich auf dem Schaden (Tür eingedrückt) sitzen bleibe.

was erwartest du?!

das der polizist einmal mim finger über die beule streicht, sich den finger dann ablenkt und anschlißen direkt sagt wer der unfallversacher war, was der mittags gegessen hat und wo der wohnt?! die nehmen die sache auf und legen die direkt zu den akten sofern es nicht iwelche eindeutigen beweise gibt....

 

Themenstarteram 24. September 2010 um 14:18

@ Dr. A.Mok:

Zitat:

Original geschrieben von docgreen

[...]

Der Parkplatz wird außerdem von Kameras überwacht.

[...]

Ich befürchte halt, daß die ganze Sache ohne polizeil. Ermittlungsverfahren im Sande verlaufen und ich auf dem Schaden (Tür eingedrückt) sitzen bleibe.

[...]

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

(...) sofern es nicht iwelche eindeutigen beweise gibt.... (...)

ES GIBT EIN ÜBERWACHUNGSVIDEO...!!!

Hallo..., was will der Themenstarter eigentlich???

Ich glaube, der verarscht uns hier..., soll er doch das Video anschauen...!!!

H A A A L L L O O O O .... !!!:confused::confused::confused:

am 24. September 2010 um 16:47

Mal ne kleine Rechtskunde:

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches, für zumindest von einen der Beteiligten unerwartetes, schädigendes Ereignis im Straßenverkehr, das mit dessen alltäglichen Gefahren im Zusammenhang steht...

Fett hinterlegt sind hier nun allesamt Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sein müssen. Hier ist der springende Punkt der öffentliche Verkehrsraum.

Da gibt es einmal den rechtlich öffentlichen (Alle Straßen, Wege und Plätze, dir durch Widmung der zuständigen Behörde zur Nutzung durch den öffentlichen Verkehr freigegeben sind) und den tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum. Tatsächlich öffnetlich sind alle anderen Plätze und Wege, die für den ö.V. frei zugänglich sind und deren Nutzung durch Jedermann durch den berechtigten Eigentümer erlaubt oder zumindest stillschweigend geduldet wird.

Problem ist hier die Schranke. Beispiefälle sind z.B. Tankstellengelände oder öffentliche Parkhäuser mit beschrankter Zufahrt. Da wird die Nutzung von Kunden durch den Eigentümer gewünscht bzw. nicht durch die Schranke verhindert, da man nur über den Kontakt fahren und ein Ticket ziehen muss und jeder hat Zugang.

Eure Schranke hingegen ist nur an der Ausfahrt offen. Die dafür gedachte Zufahrtschranke muss erst durch einen Pförtner, der nach Vorgabe des Eigentümers selektieren soll, geöffnet. Somit liegt ein Öffentlicher Verkehrsraum vor, also auch kein Unfall im polizeilichen Sinne und somit ist die Rennleitung nicht verpflichtet den aufzunehmen. Genauso kann man keine Verkehrsunfallflucht begehen.

Nichtsdestotrotz stehen dir zuvilrechtliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher zu. Dazu hat unser Rechtssystem aber Anwälte vorgesehen...das sollte dein nächster Weg sein um über diesen Einsicht in die Videos zu bekommen. Der sollte dann auch wissen, was mit dem Kennzeichen zu machen ist, wenn du dabei eins rausbekommst...

Ja..., allein die Tatsache, dass es ein sogenannter "Privatparkplatz" ist..., macht diesen noch lange nicht zum "rechtsfreien Raum"...

Wenn der Herr Themenstarter mal das offensichtlich vorhandene Überwachungsvideo ansehen würde (statt hier herumzuschreiben...:rolleyes:) und dabei einen Kollegen/in erkennt..., kann er diese/n natürlich rechtlich voll belangen.

Das ist völlig klar.

Yoooo....;)

Themenstarteram 24. September 2010 um 17:37

Ein echter Oberschlaumeier, der Papa. :rolleyes:

Es handelt sich bei dem Parkplatz um den Besucherparkplatz eines weltweiten Konzernes, die Deutschlandzentrale, genaugenommen.

Da ist Platz für ca. 100 Autos. Und die Mitarbeiter parken da nicht mal, es ist der Besucher-, Boten-, Handwerker-, usw. Parkplatz. Der- oder Diejenige, die Schuld ist, muss nicht zwingend ein zweites Mal dort parken. Und weil das keine Klitsche mit 5 Angestellten sondern ein riesiger Bürokomplex ist, kann ich mir das Video nicht 'mal eben zum Ansehen geben lassen'. Da müssen (aus rechtlichen Gründen) bei der bloßen Inaugenscheinnahme des Materials schon mindestens fünf Mann (Betriebsrat, Werkssicherheit, Leiter der zuständigen Abteilungen, etc.) dabei sein. Und selbst wenn man auf der Aufzeichnung genug erkennen kann, ist das Kennzeichen möglicherweise verdeckt oder nicht lesbar.

Und jeden dort (er-)kennen, das schafft nicht mal der Pförtner.

Ich hab' in der Zwischenzeit trotzdem die Sache zur Anzeige bringen können. Man hat mich zwar erst mal eine ganze Stunde warten lassen, aber das ganze wurde als VU aufgenommen. Ich habe zwar wahrheitsgemäß gesagt, daß der PP beschrankt ist, aber hinzugefügt, daß da prinzipiell jeder Hinz und Kunz hin kann, da die Schranke teilweise offen steht und/oder der Pförtner jeden reinlässt.

Gestern stand z.B. die Ausfahrschranke den ganzen Tag offen.

Ich werde weiter berichten, gleichzeitig bitte ich um Sachlichkeit.

 

Zur Sachlichkeit hast DU jetzt zum ersten Male wirklich beigetragen, nachdem Du jetzt die Geschichte "ganz" erzählt hast...

Wenn man Deinen letzten Text vergleicht mit dem ersten..., dann stand in Deiner Startlaudatio nun wirklich nicht viel Sachdienliches drin...

Aber OK, eigentlich ist's mir egal, was Du draus machst..., Du scheinst ja eh ein Siebengescheiter zu sein..., ich frage mich einmal mehr, was Du von den Forums-Leuten hier eigentlich in dieser Sache willst...

Es kommt mit vor, als suchtest Du nur Publikum für Deine Story...

 

An Stelle des TE würde ich schleunigst herausbekommen, ob die Videoaufzeichnungen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden.

Falls ja und die Firmenleitung kooperiert nicht, könnte man darüber nachdenken, das Beweismaterial von der Polizei sicherstellen zu lassen, da Gefahr im Verzug vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von Monstrabidur

da Gefahr im Verzug vorliegt.

wo liegt hier gefahr im verzug?! :confused:

 

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