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Parkschaden beobachtet - hat man als Zeuge auch Pflichten?

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 6:02

Hallo @ all,

habe am Montag einen Parkschaden beobachtet, stand quasi direkt daneben.

Der Verursacher war schon älter, als er einen Notizblock rauskramte sagte ich ihm, er müsse warten - einfach eine Nachricht an der Windschutzscheibe würde so nicht gehen.

Er wollte auch warten und sich nur schon einmal das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges notieren.

Da ich es eilig hatte, bin ich dann gefahren.

Jetzt frage ich mich, ob ich als direkter Zeuge auch irgendwelche Pflichten (aktiv) gehabt hätte, denen ich evtl. nicht nachgekommen bin?!?

Beste Antwort im Thema
am 12. Juni 2013 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

DAS IST EINE SELTEN SAUDUMME FRAGE!!!

Ich schrei mal zurück: WIESO ist die Frage saudumm?

Beantworte doch ganz einfach die Frage des TE, welche PFLICHTEN hat er denn nun als Zeuge eines Unfalls bei dem einer der Beteiligten nicht anwesend ist.

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DAS IST EINE SELTEN SAUDUMME FRAGE!!!

 

Was würdest Du denn sagen wenn Dein Auto beim Ausparken beschädigt wurde und der Verursacher ist einfach weggefahren. Aber ich würde Dir dann sagen ich habs gesehen aber ich fands nicht so wichtig und deshalb habe ich mir das Nummerschild nicht aufgeschrieben. 

am 12. Juni 2013 um 6:39

Eine kurze Info an die Polizei kann nicht schaden...

am 12. Juni 2013 um 6:44

Du könntest z.B. die Kennzeichen notieren, wenn Kamera vorhanden, Fotos machen, und dann dem geschädigten noch Deine Telefonnummer auf nem Zettel hinterlassen, daß er Dich anrufen möge.

Kommt spätestens am nächsten Tag kein Anruf, das der Polizei melden. Vielleicht ist der "Täter" danach doch abgehauen und hat Deinen Zettel gleich mit entfernt. Die Pol wird dann ganz schnell wissen, ob der Geschädigte den Unfall als Unfallflucht gemeldet hat.

Eine Pflicht dazu besteht dazu aber NICHT. Nur wäre das eine Hilfe für den Geschädigten, damit er seinen Schaden ersetzt bekommt.

Die einzige Pflicht ist nur, wenn man als Zeuge benannt wird, daß man die Wahrheit sagt; es sei denn man ist mit dem "Täter" verwandt ... ... Zeugnisverweigerungsrecht ...

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 7:43

Dann müßte man sich aber wie sauer Bier anbieten, denn die Polizei interessiert sich für Parkschäden nicht.

Natürlich habe ich mir die Nummern aufgeschrieben und das hat der Schädiger auch gesehen, daher habe ich mir wenig Gedanken darüber gemacht, dass er den Schaden nicht ordentlich abwickelt.

am 12. Juni 2013 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Dann müßte man sich aber wie sauer Bier anbieten, denn die Polizei interessiert sich für Parkschäden nicht.

Kommt darauf an, wo Du wohnst.

Allerdings ist die Polizei verpflichtet, jede Anzeige entgegen zu nehmen. Es gibt allerings auch Beamte, habe ich selber schon mehrfach erlebt, die versuchen, einem das auszureden ... das bringt nicht ... usw.

Wenn man allerdings darauf besteht, dann müssen die ihren Stift bemühen. Ich lasse mir da immer die Dienstnummern aushändigen und die Vorgangsnummer, unter der das aufgenommen wurde.*g*

am 12. Juni 2013 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Klein57

DAS IST EINE SELTEN SAUDUMME FRAGE!!!

Ich schrei mal zurück: WIESO ist die Frage saudumm?

Beantworte doch ganz einfach die Frage des TE, welche PFLICHTEN hat er denn nun als Zeuge eines Unfalls bei dem einer der Beteiligten nicht anwesend ist.

am 12. Juni 2013 um 14:07

Zitat:

Original geschrieben von wvn

 

Er wollte auch warten und sich nur schon einmal das Kennzeichen des geschädigten Fahrzeuges notieren.

..

Jetzt frage ich mich, ob ich als direkter Zeuge auch irgendwelche Pflichten (aktiv) gehabt hätte, denen ich evtl. nicht nachgekommen bin?!?

Nein.

Amen

Was sind denn das hier teilweise für Beiträge? Warum ist die Frage saudumm ???

An den TE: Du hast KEINE Pflichten. Solltest du dich aber als Zeuge zur Verfügung stellen mußt du natürlich die Wahrheit sagen.

Gruß, Zelirodu

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Dann müßte man sich aber wie sauer Bier anbieten, denn die Polizei interessiert sich für Parkschäden nicht.

 

Natürlich habe ich mir die Nummern aufgeschrieben und das hat der Schädiger auch gesehen, daher habe ich mir wenig Gedanken darüber gemacht, dass er den Schaden nicht ordentlich abwickelt.

wenn du jetzt auch noch die Polizei anrufst und frägst ob der Schaden gemeldet wurde, hast du alles richtig gemacht.

 

Ich habe vor kurzer Zeit einen Parkschaden mit Fahrerflucht beobachtet und diesen dann der Polizei gemeldet.

 

War zwar knapp zwei Stunden auf der Wache aber finde die heutige Moral der Menschen zum kozten daher war es kein Problem für mich ....

am 15. Juni 2013 um 19:25

Vielleicht eine moralische Pflicht (eine rechtliche auf keinen Fall).

Ich bin schon mal einem Unfallflüchtigen nachgefahren, bis ich das Kennzeichen hatte. Dies mit ein paar Zeilen an die Polizei. Ich hoffe, es hat dem Geschädigten geholfen, zu seinem Recht zu kommen.

Es war keine große Tat für mich und ich hätte mich nicht gut gefühlt, wäre ich dafür zu träge gewesen.

Kürzlich musste ich auf der Autobahn unmittelbar hinter einem schweren Unfall einige Stunden wegen Sperrung warten (direkt an der Unfallstelle, Fahrzeug offensichtlich nach einem Überschlag in der Leitplanke links; Polizei überholte uns und sperrte just vor uns). Ein Toter im Auto - Unfallflucht. Wie ich später las, konnte der Flüchtige aufgrund von Zeugenaussagen per Hubschrauberfahndung schnell gefasst werden. Schön, wenn es klappt.

Schade, dass die Polizei nicht all diejenigen, die meinten, die Rettungsgasse zum Vordrängeln nutzen zu müssen, ein paar Wochen hinter Gitter setzten kann.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Wenn man allerdings darauf besteht, dann müssen die ihren Stift bemühen. Ich lasse mir da immer die Dienstnummern aushändigen und die Vorgangsnummer, unter der das aufgenommen wurde.*g*

Ich wusste gar nicht dass Polizisten keine Namen haben, sondern Nummern. Das gibt's vielleicht im TV aber nicht in der Realität. Hab gehört das sind auch Menschen mit ganz normalen Namen die man sich dann natürlich auch geben lassen kann. Und wenn du dich als Zeuge in solch einem Fall wie diesem meldest, wirst du keine Vorgangsnummer bekommen weil, wenn der Verursacher sich richtig verhalten und sich mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt hat, es zunächst mal keinen Vorgang gibt.

Und auf die Frage zu Antworten. Rechtlich verpflichtet nein. Moralisch finde ich schon.

am 16. Juni 2013 um 5:28

Zitat:

Original geschrieben von AS60

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Wenn man allerdings darauf besteht, dann müssen die ihren Stift bemühen. Ich lasse mir da immer die Dienstnummern aushändigen und die Vorgangsnummer, unter der das aufgenommen wurde.*g*

Ich wusste gar nicht dass Polizisten keine Namen haben, sondern Nummern. Das gibt's vielleicht im TV aber nicht in der Realität. Hab gehört das sind auch Menschen mit ganz normalen Namen die man sich dann natürlich auch geben lassen kann. Und wenn du dich als Zeuge in solch einem Fall wie diesem meldest, wirst du keine Vorgangsnummer bekommen weil, wenn der Verursacher sich richtig verhalten und sich mit dem Geschädigten in Verbindung gesetzt hat, es zunächst mal keinen Vorgang gibt.

Und auf die Frage zu Antworten. Rechtlich verpflichtet nein. Moralisch finde ich schon.

Klar hat ein/e Polizist/in einen Namen, aber kein/e Polizist/in ist verpflichtet, einem Bürger gegenüber den Namen anzugeben; muß aber die Dienstnummer aushändigen, damit im Beschwerdefall die betreffende Person identifiziert werden kann.

Ich lasse mir auch die Vorgangsnummer geben und es gab bisher auch keine Probleme, damit ich z.B. noch Fakten nachmelden kann, die mir im Moment entfallen sind. Auch kann ich dann daheim die gemachten Unfallfotos zum Vorgang mailen und muß nicht Wochen warten, bis ich ggfls. mal zu einer Vernehmung geladen werde.

Wird wohl der Eintrag ins Tagebuch gewesen sein. Dienstnummern haben ihmo nicht alle Cops.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Klar hat ein/e Polizist/in einen Namen, aber kein/e Polizist/in ist verpflichtet, einem Bürger gegenüber den Namen anzugeben; muß aber die Dienstnummer aushändigen, damit im Beschwerdefall die betreffende Person identifiziert werden kann.

Ich lasse mir auch die Vorgangsnummer geben und es gab bisher auch keine Probleme, damit ich z.B. noch Fakten nachmelden kann, die mir im Moment entfallen sind. Auch kann ich dann daheim die gemachten Unfallfotos zum Vorgang mailen und muß nicht Wochen warten, bis ich ggfls. mal zu einer Vernehmung geladen werde.

Ich red jetzt mal für NRW. Wie´s in anderen Bundesländern ist, ist mir nicht bekannt. Polizei ist ja bekanntlich Ländersache.

Es gibt keine Dienstnummern die an Bürger weitergegeben werden. Das ist nun mal so. Bei berechtigtem Interesse wird der Name genannt, warum auch nicht.

Und du als Zeuge, der einen vagen Hinweis auf den Verdacht einer vermutlichen Unfallflucht gibt, (wir bleiben bei diesem Fall hier ) bekommt keine Vorgangsnummer, weil es noch keine gibt. Es wird erst mal ermittelt, ob es sich tatsächlich um eine Unfallflucht handelt und dann wird evtl. ein Vorgang geschaffen. Wenn du natürlich die Zeit warten willst bis diese Ermittlungen gefahren wurden und der Vorgang angelegt ist ( kann aber dauern ) dann bekommst du dann auch deine Vorgangsnummer/Aktenzeichen.

Wenn aber festgestellt wird, dass die Unfallbeteiligten sich geeinigt haben, hast du umsonst gewartet.

Ist jetzt aber genug o.t.

 

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