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Parkscheibe für's mopped ?

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 10:50

Vor ein paar Tagen war ich (als Fußgänger) in Meisenheim, Landkreis Bad Kreuznach. In Anbetracht der sehr speziellen Fahrweise der dortigen Anwohner (Die rasen durch den verkehrsberuhigten Bereich wie die Bekloppten, eine Oma hat mich sogar mit dem Spiegel ihres PKW gestreift) habe ich meine eigene Theorie entwickelt, wie das Kaff zu seinem Namen kam. Meisenheim ist übrigens berühmt für seine historische Altstadt. Diese wollten wir besichtigen, allerdings ist das aufgrund oben beschriebener Umstände nur unter Lebensgefahr möglich.

Das aber ist zweitrangig. Zuerst habe ich meine BMW K 1100 LT am Ortsrand auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Dort darf man mit Parkscheibe eine Stunde lang kostenlos parken. Sofort war ein Meisenheimer Ureinwohner zur Stelle und murmelte was von "uffgeschribbe". Nach mehreren Nachfragen konnte ich in Erfahrung bringen, dass dieser Mensch mir mitteilen wollte, dass man vom städtischen Kontrollorgan aufnotiert und zur Kasse gebeten würde, wenn man keine Parkscheibe anbringen würde.

Grundsätzlich scheint es für Motorräder keine Ausnahme von dieser Regel zu geben. Aber "who the f*ck" hat am Mopped ne Parkscheibe ? Hat schon mal jemand deshalb zahlen müssen ? Erfahrungen gemacht ? Ich hab schon rumgegoogelt aber nix Gescheites gefunden.

Wir haben das Heim der Meisen übrigens sehr schnell wieder verlassen und ich denke nicht, dass in den 15 Minuten, die meine BMW auf diesem Parkplatz stand, das städtische Kontrollorgan vor Ort war...

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20 Antworten

Ich kenn`das von meinen Moseltouren. Da muss man halt sofern man zu bestimmten Zeiten überhaupt noch eine Parkmöglichkeit bekommt  an der Parkuhr seinen Obulus entrichten und das Ticket gut sichtbar irgendwo am Motorrad anbringen.

 

Man sollte aber recht fix sein Parkticket besorgen, weil das andere Ticket hat man auch recht schnell....:D

am 10. Juli 2011 um 11:09

Regeln, die selbst von Strafverfolgern ignoriert werden

Einige Regeln der StVO für Motorradfahrer gehen so weit an der Realität vorbei, dass sie heute in der Regel weder von Motorradfahrern noch von Polizei oder Ordnungsämtern beachtet werden:

Parken auf GehwegenBearbeite Abschnitt Parken auf GehwegenBearbeiten

Laut StVO muss ein Motorrad wie ein PKW geparkt werden, also innerhalb einer markierten Fläche und ggfs. mit Parkschein bzw. Parkausweis oder Parkuhr. Praktisch kann man sein Motorrad überall parken, wo es nicht im Weg steht, ohne je Ärger zu bekommen. Einige Kommunen haben versucht, dies zu verhindern, indem Strafzettel für laut StVO falsch geparkte Motorräder ausgestellt wurden. Der Parkschein soll mit dem Bremshebel eingeklemmt werden.......

 

weiter gehts hier:

 

http://motorrad.wikia.com/wiki/StVO

 

 

Voilà

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 11:20

Parkschein, Parkausweis, Parkuhr, alles klar. Das weiß ich. Und den Abschnitt aufheben vom Parkschein, denn das Argument "wurde geklaut" gilt nicht. Weiß ich auch. Es geht um die Parkscheibe zumal deren Abmessungen von der STVO vorgeschrieben sind.

@ moppedsammler

Jetzt weisst Du, wofür wir an RT/LT die hübschen "Handschuhfächer" haben...für die Parkscheiben. ;)

Gruß

Frank

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 12:11

Soweit so gut. An der LT. Und die Scheibe leg' ich dann auf die Sitzbank ? Und was mach ich bei der KTM oder der R 80 ST ? Die sind nackter als nackt...

am 10. Juli 2011 um 12:25

Hi Sammler,

 

wie wär´s denn mit d i e s e r L ö s u n g ?

 

Gruß.

Insgesamt eine feine Idee - doch die Bremsscheibe würde ich mir verkneifen. Könnte teurer werden als alle Knöllchen der Zukunft zusammen:D.

am 10. Juli 2011 um 12:33

Wieso verkneifen?...Du kannst ja zur Erinnerung auch noch so ´ne Neon-Leine dranmachen.

Dann übersiehst Du auch nicht mehr die Bremsscheibe.:D 

@ moppedsammler

Naja...also hinter der Scheibe auf dem Cockpit haben wir ja durchaus Platz für ne Parkscheibe. Fragt sich nur, wie lange die dort liegt, bis sie jemand mitnimmt?

Aber um ehrlich zu sein - ich bin noch nie in die Verlegenheit gekommen, eine Parkscheibe oder einen Parkschein benutzen zu müssen. Und nen Strafzettel wegen Falschparken habe ich auch noch nie bekommen.

Gruß

Frank

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 15:10

Dass die Parkscheibenpflicht grundsätzlich besteht, bestreite ich ja nicht. Dass es dafür sogar die kuriosesten Lösungen gibt, weiß ich nun auch. Die Frage ist und war hauptsächlich, ob jemand deshalb schonmal ein Ticket ans Mopped bekommen hat. Offensichtlich noch nicht.

Ich erinnere mich an einen Besuch in Meersburg am Bodensee, war glaub ich 2007 oder-8. Drei Motorräder im Bereich des Stadthafens so zwischen ein paar Blumenkübeln abgestellt, dass sie niemanden behindern. Drei Tickets à 20 Euro "Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb ausgewiesener Parkflächen".

@Nomdma: Die 1100er LT hat die verstellbare Scheibe. Die ist unten offen. Aber ich werde mir für die Zukunft eine Parkscheibe ins "Handschuhfach" der K legen. Zuwas hat man's schließlich...

Und -was man auch nur jedem empfehlen kann - um Meisenheim ohnehin einen großen Bogen machen.

Die Ordnungsämter haben halt nirgends "so viel Verständnis" für uns Motorradfahrer, wie hier bei uns in Deutschland. :(

Hier traue ich mich auch nicht unbedingt neben Blumenkübeln im Verkehrsberuhigtem Bereich zu Parken, im Süden, etwa Slowenien, Kroatien und Italien, geht das etwas lockerer und wird zumindest toleriert von den Beamten. Problem hier könnte allenfalls werden, wenn gleich fünf, oder mehr Motorräder in so einer Position parken.

Speziell über das Problem Parkscheibe habe ich aber noch nicht nachgedacht, da ich noch nicht vor einer solchen Situation stand und ich hätte in meiner Bandit keine dabei.:eek:

Aber wenn ich schon mit dem Bike keinen Platz zum Parken bekomme, dann haben die mich auch schon wieder gesehen und tschüss ;)

 

susireiter

Ja, vollkommen richtig, wenn der Sammler Parkscheibe sagt meint er auch Parkscheibe - natürlich, und ich dachte erst, er hätte den Parkautomaten vergessen - Asche auf mein Haupt.

 

Aber in der Tat kann ich mich auf meine lange Motorradfahrerdistanz nicht daran erinnern jemals eine gebraucht zu haben. Könnte ich aber auch vergessen haben wenn es denn mal so war. Wenn mich nicht alles täuscht könnte es auch an der Auswahl der Ziele gelegen haben?:D Zum Beispiel wenn ich meine Frau bei hätte könnte ich auch in die Schwulität geraten irgendwo in der Innenstadt vor einem Klamottenladen parken zu müssen.

 

Ist auf jeden Fall eine Überlegung wert sowas für alle Fälle bei zu haben, wenn man die 20 € Strafe in Bier umrechnet ist das doch viel zu schade dafür..:D

 

Weiss eigentlich jemand, ob Parkscheiben genormt, bzw. patentiert sind - sonst würde ja vllt. ein einfacher P-Aufkleber irgendwo prophylaktisch aufgeklebt reichen.

 

 

am 10. Juli 2011 um 17:57

Könnte man evtl. auch nen handgeschriebenen Zettel mit Uhrzeit dran klemmen? Geht ja eigentlich nur drum, die Parkdauer festzuhalten, und verringert die Diebstahlgefahr.

Da muss ich jetzt aber mal die Stadt Rosenheim lobend erwähnen:o.

 

Dort gibt es im Innenstadtbereich mehrere Stellen an denen man sein Bike auf gekennzeichneten Flächen um sonst abstellen kann. Auch wenn man es mal kurz auf dem Gehweg (vor dem erwähnten Klamottenladen) abstellt führt sich die Ordnungsmacht nicht auf.

 

Gruß Michi 

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