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Parkschein weitergabe verboten?
Hallo Forum!
Ich habe mal eine Frage:
Am vergangenen Dienstag war ich Unterwegs und brauchte Bargeld.
Also zum nächsten Automaten meiner Bank gefahren.
Vor Ort gilt Parken mit Parkschein, der am Automaten gekauft werden muss.
Normalerweise ziehe ich da keinen da das Geld abheben im Regelfall nur wenige
Minuten kostet. (Ja ich weiss as ist nicht korrekt)
Jedenfalls wollte ich halt wie immer ohne Ticket kurz zum
Geldautomaten, als mir auffiel das die Stadt gerade anfing Knöllchen zu verteilen.
Ich also 25ct für ein 30 Minuten Ticket gezogen und ins Fahrzeug gelegt.
Danach kurz zum Automaten und nach max. 5 Minuten wieder zurück.
Als ich an meinem Auto war, bemerkte ich einen Herren der sich ein Ticket ziehen wollte.
Ich sagte ihm das ich meins erst vor 5 Minuten gezogen hätte und noch 25Minuten drauf sind
und ob er es haben wollte.
Er bejahte dies. Die Parkraumkontrolleure bekamen das mit und wiesen mich und
den Herrn darauf hin, das eine Weitergabe des Tickets nicht erlaubt sei und der Herr
(nicht ich) somit als Parksünder mit entsprechenden Konsequenzen gelten würde (Knöllchen)
Ich erwiederte das mir das zwar neu sei, aber wenn die Herrschaften meinen das dies so ist
das wird das wohl so sein. (Hatte keinen Bock zu diskutieren)
Darf man wirklich ein gültiges Parkticket nicht weitergeben?
MfG
Surfkiller20
Beste Antwort im Thema
ich erwecke das thema hier nochmal zum leben, da ich nun eine antwort vom ordnungsamt Essen bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Ihre an das Ordnungsamt gerichtete e-mail vom 29.04.2011 wurde mir zur Beantwortung zugeleitet.
In Ihrer Mail stellen Sie die Frage, ob es erlaubt ist, einen noch nicht abgelaufenen Parkschein an einen weiteren Parker weiterzugeben.
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß § 13 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung darf an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein,der am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar angebracht sein muss, für die Dauer der zulässigen Parkzeit gehalten werden.
Laufende Parkuhren oder gelöste Parkscheine weisen diesbezüglich u.a. das Ende der Parkzeit aus.
Darüber hinaus wird Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten und Parkuhren angeordnet, um Parkraum mit hoher Nachfrage möglichst vielen Fahrzeugführern zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der v.g. Erläuterungen ist es erlaubt, einen Parkschein weiterzugeben, da dieser zur Überwachung der Endzeit dient und nach Ablauf den Parkraum für weitere Parkplatzsuchende zur Verfügung stellt.
Ich hoffe mit den o.g. Aussagen hilfreich gewesen zu sein und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
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112 Antworten
Das wäre mir neu, Du kaufst/mietest mit dem Parkschein einen Parktplatz, der nicht an ein Auto gebunden ist..
Ich gebe die auch gerne mal weiter, noch nie irgendwas gehört..
Grüße Matze
Rein rechtlich habe ich da keine Ahnung, mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir aber das Du für 30 Minuten gelöhnt hast, wer da nun drauf steht ist doch sch...egal, das Ticket ist weder Personen- noch KFZ- gebunden.
Ist doch logisch dass das Ordnungsamt es viel lieber hat, wenn jeder ein eigenes Ticket zieht. Gibt ja schließlich mehr Geld
Bei uns gibts kostenlose 15-Minuten Tickets. Da stellt sich so ne Diskussion gar nicht...
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Ist doch logisch dass das Ordnungsamt es viel lieber hat, wenn jeder ein eigenes Ticket zieht. Gibt ja schließlich mehr Geld
Klar ! Aber befugt es den Kontrolleur zu einer Lüge ?
Hallo.
Finde das auch vollkommen okay. Wenn du da noch jemanden was Gutes tun kannst, ist der Tag doch mehr als perfekt.
Grüsse.
genau, selbst wenn es nicht erlaubt wäre, würde ich es weitermachen, denn das ist doch nur okay..!!
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Ich war auch ziemlich erstaunt als mir das gesagt wurde.
Aber ich hatte absolut keine Lust mit denen zu Diskutieren, weil
die eh immer recht haben!
Ich bin aber auf weitere Meinungen gespannt!
MfG
Surfkiller20
Per Google gefunden:
Zitat:
Nachw.; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 267 Rdnr. 18a, 19a m. w. Nachw.). Der Parkschein besagt nichts darüber, wie er in den Besitz des Fahrzeugführers gelangt ist; er enthält keine Aussage darüber, ob der Besitzer ihn durch Lösen am Parkscheinautomaten erworben oder auf andere Weise - etwa durch Fund oder Wegnahme - erlangt hat. Der Parkschein bestätigt, dass - durch wen auch immer - eine Parkgebühr entrichtet und damit die Berechtigung zur Benutzung von Parkfläche in einem bestimmten Bereich - nämlich demjenigen des ausgewiesenen Automaten - für eine bestimmte Zeitspanne - nämlich bis zu dem ausgedruckten Parkzeitende - erworben worden ist. Nur dadurch kann er seiner Zweckbestimmung, im Rechtsverkehr - gegenüber dem Parkraumüberwachungspersonal - Beweis zu erbringen, genügen.
Ich würd's den Politessen trotzdem nicht grade auf die Nase binden, wenn sie dann stinkig werden - dann ist auch völlig egal, ob's erlaubt oder theoretisch verboten ist.
Ich gebe Tickets immer weiter wenn noch genügend Restzeit drauf ist.
Wird gerne entgegengenommen. Manchmal hat mir dann noch jemand 50 ct in die Hand gedrückt (welche er schon für den Automaten gezückt hatte).
Grüße, Martin
Mit denen zu diskutieren bring eh nichts, ausser massiven Verlust des Lebenswillens. ^^
Grüsse.
Es ist natürlich erlaubt !
Die hätten dir mal eine Begründung nennen sollen.
Sebst wenn es in den AGBs des Pakplatzbetreibers drinstehen würde, so muss dieses dann auch öffentlich ersichtlich sein ( Aushang...meist bei privat )
Bei den alten Parkuhren durfte auch vorhandenes "Guthaben" abgeparkt werden.
Wo kommst du her? Interessiert mich, ob es in Verordnungen der Stadt steht.
Ich finde das jedenfalls Idiotisch. Ich gebe mein Ticket immer weider wenn mehr als 5min drauf sind.
Mal so gesehen - was wollen die machen? Da steht dann Aussage gegen Aussage und die Tickets sind weder Namen-, Kennzeichen- noch Platzgebunden. GELDGEIER
"Jeden Tag ne gute Tat" ist da mein Motto.
Wieso wollte die Damen vom Ornungsamt denn verhindern, dass Du dem Herren seinen Parkschein zurück gibst, den er auf dem Weg zum Automaten verloren hat!?
Soweit, so gut.
Und wie sieht das aus, wenn auf dem Parkticket geschrieben steht "nicht übertragbar / not transferable"?