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Parkschild richtig lesen
Hallo zusammen,
Ich ich sollte es aus der Fahrschulen wissen, aber darf ich bei der angehängten Schilderkombi als nicht Anwohner da außerhalb der Parkschein Zeit kostenlos parken und nur Anwohner?
LG flooozz
Beste Antwort im Thema
Typischer Treadverlauf:
Erste Antwort richtig und ausreichend.
Zweite Antwort ergänzend aber nicht gefragt
Dritte Antwort die Stänkerei
Vierte Antwort reagiert auf die Stänkerei
Fünfte und meine Antwort „ der Besserwisser“.
Gruß
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52 Antworten
Zitat:
@flooozz schrieb am 13. März 2020 um 20:31:39 Uhr:
Hallo zusammen,
...aber darf ich bei der angehängten Schilderkombi als nicht Anwohner da außerhalb der Parkschein Zeit kostenlos parken...
Ja.
Man darf da Mo-Fr zw 9-18 Uhr parken, aber nur mit Parkschein. Wäre auch ne gültige Lösungsmöglichkeit, wenn auch eher unwahrscheinlich.
Das Schild ist selbsterklärend.
Zitat:
@marin2008 schrieb am 14. März 2020 um 00:18:20 Uhr:
Das Schild ist selbsterklärend.
Offensichtlich nicht, sonst hätte der TE wohl kaum gefragt.
So long
Ghost
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Zweite Antwort ergänzend aber nicht gefragt
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Fünfte und meine Antwort „ der Besserwisser“.
Gruß
Solange man in einer Bucht steht darf dort jeder, jederzeit parken.
Mal mit Ticket, mal ohne, und als Anwohner immer ohne.
Antwort Nr. 6 : Der Aufklärer
Zitat:
@wpp07 schrieb am 14. März 2020 um 08:43:30 Uhr:
Typischer Treadverlauf:
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Fünfte und meine Antwort „ der Besserwisser“.
Gruß
Und die Sinnloseste !
Für den TS:
Du darfst da während der angegebenen Zeit mit Parkschein parken. Anwohner mit Anwohnerausweis kostenlos.
Nach 18.00 kostet es nichts mehr
Antwort Nr. 8: Die Begrifflichkeit "in der Bucht" entspricht nicht der StVO. Zudem ist die Kombination der einzelnen Inhalte auf einer Tafel per Ländererlass genehmigungspflichtig. In dieser Regel wird dies versäumt.
Ansonsten ist die Beschilderung aber inhaltlich klar. Man müsste schon einige Klimmzüge machen, um hier zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Da gibt es schlimmere Beispiele.
Nehmt das alles nicht so ernst. Da kann jeder, jederzeit parken, mal bekommt man ein Knöllchen, mal nicht
Wenn es ohne Knöllchen geht, wurde oben schon mehrfach beantwortet.
Wobei die Beschilderung am Parkplatzende schon fragwürdig ist - wichtig ist doch erstmal die Beschilderung am P Beginn...
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 14. März 2020 um 14:53:45 Uhr:
Wobei die Beschilderung am Parkplatzende schon fragwürdig ist - wichtig ist doch erstmal die Beschilderung am P Beginn...
Dort zeigt der Pfeil, den man im blauen Feld unter dem "P" sieht, nach links.
Zitat:
@MvM schrieb am 14. März 2020 um 16:03:46 Uhr:
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 14. März 2020 um 14:53:45 Uhr:
Wobei die Beschilderung am Parkplatzende schon fragwürdig ist - wichtig ist doch erstmal die Beschilderung am P Beginn...
Dort zeigt der Pfeil, den man im blauen Feld unter dem "P" sieht, nach links.
;-)
Jepp - und bei diesem Hauptzeichen sind die Zusatzzeichen wichtig, beim Ende nur noch ein Hinweis.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. März 2020 um 09:21:00 Uhr:
Zitat:
@wpp07 schrieb am 14. März 2020 um 08:43:30 Uhr:
Typischer Treadverlauf:
Erste Antwort richtig und ausreichend.
Zweite Antwort ergänzend aber nicht gefragt
Dritte Antwort die Stänkerei
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Gruß
Und die Sinnloseste !
Du hast sie soeben getopt.
Ich? - Meiner Erfahrung nach ist es in der Praxis nicht unbedingt üblich, daß ZZ bei doppelter Beschilderung Anfang und Ende das gleiche aussagen...