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Parkunfall, wie verhalte ich mich schlauer Weise?
Hallo zusammen,
am Samstagmorgen steht die Rennleitung vor meiner Tür mit dem Hinweis, dass jemand gegen mein parkendes Auto gefahren sei. Mein Auto ist alt und ziemlich marode. Der TÜV läuft Ende des Jahres ab und ich hab so meine Zweifel, ob der nochmal Weihnachten erleben wird.
Der Schaden war auch ziemlich gering. Im rinzip ist nur das Spiegelglas gesprungen. Mich stört das nicht so und Ende des Jahres stellt sich ohnehin die Frage, ob die Karre wegkommt.
Am Sonntag war dann die Dame da, die gegen mein Auto gefahren ist und hat mir die Vorgangsnummer bei der Polizei und ihre Telefonnummer und Adresse mitgeteilt. Sie meinte dann, ihre Versicherung würde sich bei mir melden, aber vorher würde sie gerne schauen, ob sie den Schaden jnciht aus privater Tasche günstiger begleichen kann. Kann sie bestimmt, aber was soll ich davon halten? Ich dachte jetzt, dass das so läuft, dass ich mir nen schönen Kostenvoranschlag beim Händler machen lasse und den ihrer Versicherung schicke, woraufhin die mir den Betrag überweist und ich mir ganz bestimmt keinen neuen Außenspiegel anbauen lasse.
Funktioniert das so, oder wie sieht das aus? Muss ich, wenn sie mir anbietet "100€ und Vergessen" das annehmen? Bin ich verpflichtet den Spiegel wirklich in de rFachwerkstatt erneuern zu lassen? Das wird in keinem Verhältnis zum Wert des Autos stehen. Den Wagen schätze ich so auf 800€ und der Spiegel kostet ohne Einbau bei VW schon 150€...
Danke für Tips!!
Beste Antwort im Thema
Hmmmmmm............schon ein halber Tag vergangen, ohne den ultimativen Heilsbringer-Universaltipp im Versicherungsforum.
Dann will ich mal: Ab zum Anwalt! (erster)
Zur Sache (jetzt im Ernst) selbst:
Hier geht es um ein, wie der TE selbst schreibt, recht marodes Fahrzeug, welches kurz vor seinem Lebensende steht.
Hieran ist ein Spiegelglas zerbrochen, was aufgrund der og. Umstände auch nicht mehr erstetzt werden soll.
Was spricht eigentlich gegen diese Regelung:
Zitat:
Original geschrieben von Hans_worst
Muss ich, wenn sie mir anbietet "100€ und Vergessen" das annehmen?
Ein Zwang hierzu besteht sicherlich nicht - aber angesichts der Tatsache, dass ein Spiegelglas (welches entweder gesteckt oder geklebt ist) selbst bei sog. Premiummarken keinen dreistelligen Betrag kostet, einigt man sich "auf dem kleinen Dienstweg" mit der Verursacherin.
Deren Schadenfreiheitsrabatt wird nicht belastet, die ist also froh, dass sie für ihre Ehrlichkeit, den Schaden zu melden und nicht einfach abzuhauen ("an der alten Karre ist ja sowieso alles schon kaputt, warum soll ich mich da melden?"), nicht auch noch grössere Probleme hat.
Die Entscheidung, ob man dann das Spiegelglas tatsächlich austauscht, oder nicht, bleibt einem ja dennoch uneingeschränkt vorbehalten.
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24 Antworten
Hallo,
selbstverständlich kannst Du einen Kostenvoranschlag einreichen und versuchen auf dessen Basis abzurechnen.
Wenn Du aber nicht gemäß diesem Kostenvoranschlag reparieren läßt, dann wird Dir die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt.
Weil die Dame bereits ihre Versicherung informiert hat bleibt abzuwarten, ob die einen Gutachter schicken.
Die Dame kann später den von der Versicherung verauslagten Betrag an die Versicherung zurückzahlen, wenn sich das für sie rechnet.
Bei so einem Bagatellschaden solltest Du aber die Kirche im Dorf lassen.
Es ist nicht gesagt, daß Dir bei so einer Möhre ein neues Spiegelglas zusteht, eins vom Autoverwerter täte es auch.
Eigentlich sind die Spiegelgläser eingeklipst und lassen sich in wenigen Sekunden austauschen.
Reich wirst Du sicherlich nicht bei der Sache.
Liebe Grüße
Herbert
Nö, schon klar. Abe rich hab keine Lust meine Zeit und mein Geld zu investieren für das Spiegelglas. Der Verstellmechnismus (elektrisch) ist auch hin. Stört mich jetzt auch nicht, der Spiegel ist ja eingestellt. War aber vorher nicht so. Ich seh halt nicht ein, nur weil das Auto relativ wenig wert ist, den Wert noch weiter mindern zu lassen und den Gegenwert nicht erstattet zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von Hans_worst
Der Schaden war auch ziemlich gering. Im rinzip ist nur das Spiegelglas gesprungen. Mich stört das nicht so und Ende des Jahres stellt sich ohnehin die Frage, ob die Karre wegkommt.
Wenn Du das Spiegelglas nicht durch ein neues ersetzt gibt es größere Probleme mit der Rennleitung (bei einer Kontrolle). Eventuell ist auch die Betriebserlaubniss durch das gesprungene Spiegelglas erloschen.
Nö - so wild wird das nicht werden.
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Weil die Dame bereits ihre Versicherung informiert hat bleibt abzuwarten, ob die einen Gutachter schicken.
Da er der Geschädigte ist bleibt ihm die Wahl welchen Gutachter er akzeptiert. Aber ich halte es für fast ausgeschlossen dass wegen einem kaputten Spiegel ein Gutachter kommt.
@TE
Mach bitte selbst Bilder von dem Schaden (am besten eins aus der Übersicht mit erkennbaren Kennzeichen und noch ein zwei Detailfotos vom Spiegel) und schicke die mit dem Fragebogen und einem KVA (evtl Kostenpflichtig) oder schriftl. Angebot für ein Ersatzteil (meist Kostenlos) an die Versicherung, der Betrag wird dir dann zuerst abzgl. der Steuer erstattet. Was du dann mit dem Geld machst ist deine Sache wie es auch dein Problem ist dass dein Auto Verkehrssicher ist.
Grüße
Steiini
Zitat:
Original geschrieben von Klein57
Eventuell ist auch die Betriebserlaubniss durch das gesprungene Spiegelglas erloschen.
JA NE ist klar! Und morgen ist Weihnachten!
Hmmmmmm............schon ein halber Tag vergangen, ohne den ultimativen Heilsbringer-Universaltipp im Versicherungsforum.
Dann will ich mal: Ab zum Anwalt! (erster)
Zur Sache (jetzt im Ernst) selbst:
Hier geht es um ein, wie der TE selbst schreibt, recht marodes Fahrzeug, welches kurz vor seinem Lebensende steht.
Hieran ist ein Spiegelglas zerbrochen, was aufgrund der og. Umstände auch nicht mehr erstetzt werden soll.
Was spricht eigentlich gegen diese Regelung:
Zitat:
Original geschrieben von Hans_worst
Muss ich, wenn sie mir anbietet "100€ und Vergessen" das annehmen?
Ein Zwang hierzu besteht sicherlich nicht - aber angesichts der Tatsache, dass ein Spiegelglas (welches entweder gesteckt oder geklebt ist) selbst bei sog. Premiummarken keinen dreistelligen Betrag kostet, einigt man sich "auf dem kleinen Dienstweg" mit der Verursacherin.
Deren Schadenfreiheitsrabatt wird nicht belastet, die ist also froh, dass sie für ihre Ehrlichkeit, den Schaden zu melden und nicht einfach abzuhauen ("an der alten Karre ist ja sowieso alles schon kaputt, warum soll ich mich da melden?"), nicht auch noch grössere Probleme hat.
Die Entscheidung, ob man dann das Spiegelglas tatsächlich austauscht, oder nicht, bleibt einem ja dennoch uneingeschränkt vorbehalten.
Bei 100 Euro würd ich zuschlagen. Mehr wirst du von der Versicherung auch nicht bekommen.
Das fehlt auch noch. Schick von ner Fachwerkstatt nen KVA holen und nen paar Hunderter rausschlagen wollen.
Daraus wird wohl nix.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Das fehlt auch noch. Schick von ner Fachwerkstatt nen KVA holen und nen paar Hunderter rausschlagen wollen.
Daraus wird wohl nix.
Aus welchem Grund sollte deiner Meinung nach nichts daraus werden?
Fiktive Abrechnungen nach GA oder KVA sind an der Tagesordnung.
Mit Spiegelgehäuse, Glas, Lackierkosten, Verstellmechanik und Montage kommt da schnell etwas zusammen.
Ob das moralisch einwandfrei ist, steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
Ein Zwang hierzu besteht sicherlich nicht - aber angesichts der Tatsache, dass ein Spiegelglas (welches entweder gesteckt oder geklebt ist) selbst bei sog. Premiummarken keinen dreistelligen Betrag kostet, einigt man sich "auf dem kleinen Dienstweg" mit der Verursacherin.
Geanu das trifft ja nicht zu. Die Polizei war da, weil jemand gesehen hatte, wie die Dame gegen mein Auto gefahren und dann abgedampft ist. angeblich hat sie nicht gemerkt. Na klar. Jeder der mal an nen Spiegel gefahren ist, weis wie laut das imm Wageninneren ist.
Mit Versicherungen schröpfen hab ich übrigens kein Problem, das sag ich ganz offen.
Hi,
wenn die Dame abgehauen ist würde ich auch das ganz normale programm durchziehen.
In diesem Fall wohl Kostenvoranschlag von der Werkstatt und den abzüglich der 19% Mehrwertsteuer auszahlen lassen.
Würde ich jetzt auch net unbedingt als Versicherung schröpfen bezeichnen sondern das ist dein gutes Recht. Die Dame kann diesen Betrag der versicherung dann auch zurückzahlen wenn sie es möchte,kann dir aber egal sein.
Wenn der Unfallgegner sich gemeldet hätte würde ich auch sagen eine persönliche Einigung wäre der Richtige Weg.
Bei Unfallflucht darf es aber ruhig weh tun
Gruß tobias
Zitat:
Original geschrieben von Hans_worst
angeblich hat sie nicht gemerkt. Na klar. Jeder der mal an nen Spiegel gefahren ist, weis wie laut das imm Wageninneren ist.
Mit Versicherungen schröpfen hab ich übrigens kein Problem, das sag ich ganz offen.
Also ich habe auch schon einmal einen Spiegel von nem parkenden Auto erwischt. Das habe ich selbst auch nicht gemerkt.. Musik an, mitm Beifahrer unterhalten (der es gemerkt hat, weil er es gesehen hat. nicht gehört), etc.
Was du hier machen willst würde ich nicht unbedingt als "schröpfen" der Versicherung bezeichnen.
Allerdings muss jedem, der eben dies macht, auch klar sein, dass er letzten Endes die Zeche für so etwas selbst zahlt. In Form von steigenden Beiträgen.
Die Versicherung wird nicht geschröpft. Was passiert ist, dass die Vers den Spiegel bezahlt und dann der Dame anbietet, den Schaden zurückzukaufen, da ihr Schadensfreiheitsrabatt sicher mehr "wert" ist. D.h. sie wird statt der 100 Euro ca. 150 - 200 Euro bezahlen - entweder direkt, oder in den nächsten Jahren als zusätzlichen Beitrag.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Hans_worst
Mit Versicherungen schröpfen hab ich übrigens kein Problem, das sag ich ganz offen.
Du schröpfst aber nicht die Versicherung sondern alle Beitragszahler - also auch dich selbst - da durch solche Handlungsweisen eben ganz schnell die Tarife mal wieder angehoben werden