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Parkverbotschild-und ich verstehe es nicht
Eigentlich parke ich nicht an der Strasse, sondern in meiner Einfahrt. Die Einfahrt ist aber sehr schmal und man muss aufpassen, das man nicht aufsetzt und heute hatte ich einen Leihwagen, weil man Auto zur Inspektion unf TÜV war. Mit dem Leihwagen wollte ich nicht in die Einfahrt fahren. Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild. Also Knöllchen bekommen. Doof gelaufen, habs auch schon bezahlt. Aber im Nach hinein, macht das Schild irgendwie keinen Sinn für mich. Bitte also um Erklärungen. Der Pfeil zeigt nach rechts zum Gehweg, d.h. dass das Parkverbot ab Schild endet? (Dann hätte ich widerrechtlich geparkt) Allerdings gibt es kein Schild, wo es beginnt. Deswegen bin ich ja davon ausgegangen, ab dem Schild Parkverbot, es sei denn Parkscheibe 1 Std oder Anwohnerausweis, aber müsste der Pfeil dann nicht nach links zeigen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 18:58:16 Uhr:
Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild.
Hier wird überhaupt kein Parkverbot ausgeschildert.
Die Bedeutung der Kombination:
Absolutes Halteverbot vor dem Schild und Parkbereich mit Parkscheibenregelung hinter dem Schild (am rechen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).
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50 Antworten
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 18:58:16 Uhr:
Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild.
Hier wird überhaupt kein Parkverbot ausgeschildert.
Die Bedeutung der Kombination:
Absolutes Halteverbot vor dem Schild und Parkbereich mit Parkscheibenregelung hinter dem Schild (am rechen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. August 2018 um 19:04:10 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 18:58:16 Uhr:
Also habe ich geparkt, direkt vor diesem Schild im Anhang, weil ich der Meinung war, das Parkverbot gilt erst nach dem Schild.
Hier wird überhaupt kein Parkverbot ausgeschildert.
Die Bedeutung der Kombination:
Absolutes Halteverbot vor dem Schild und Parkbereich mit Parkscheibenregelung hinter dem Schild (am rechen Fahrbahnrand in Fahrtrichtung).
Danke für die Erklärung. Und was bedeutet der Pfeil? Vielleicht lerne ich das ja nochmal.
Edit: Also bedeutet der Pfeil: rechter Fahrbahnrand in Fahrtrichtung.
Der Pfeil macht deutlich, daß sich das absolute Halteverbot auf den Bereich vor dem Schild bezieht.
Wäre der Pfeil dort nicht, dann würden sich beide Schilder auf den Bereich hinter dem Schild beziehen und dann wäre es ein Widerspruch in sich.
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 19:07:15 Uhr:
Danke für die Erklärung. Und was bedeutet der Pfeil? Vielleicht lerne ich das ja nochmal.
Irgendwann lernst du es. Dafür gibt es Fahrschulen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. August 2018 um 19:09:09 Uhr:
Der Pfeil macht deutlich, daß sich das absolute Halteverbot auf den Bereich vor dem Schild bezieht.
Wäre der Pfeil dort nicht, dann würden sich beide Schilder auf den Bereich hinter dem Schild beziehen und dann wäre es ein Widerspruch in sich.
Aber müsste es dann nicht irgendwo beginnen?
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 19:13:12 Uhr:
Aber müsste es dann nicht irgendwo beginnen?
Ja, an der nächsten Einmündung/Grundstückseinfahrt vor dem Schild. Wenn die nicht allzu weit entfernt ist, kann man sich dort ein Beginn-Schild sparen.
Zitat:
@8848 schrieb am 2. August 2018 um 19:10:46 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 19:07:15 Uhr:
Danke für die Erklärung. Und was bedeutet der Pfeil? Vielleicht lerne ich das ja nochmal.
Irgendwann lernst du es. Dafür gibt es Fahrschulen.
Ja im Prinzip habe ich es ja mal gelernt. Ich kann mir das mit der Bedeutung der Pfeile halt nicht merken. Im Normalfall parke ich einfach nicht bei solchen Schildern. Ist das 2. Knöllchen in 20 Jahren.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. August 2018 um 19:14:45 Uhr:
Zitat:
@Alien2012 schrieb am 2. August 2018 um 19:13:12 Uhr:
Aber müsste es dann nicht irgendwo beginnen?
Ja, an der nächsten Einmündung/Grundstückseinfahrt vor dem Schild. Wenn die nicht allzu weit entfernt ist, kann man sich dort ein Beginn-Schild sparen.
Super, vielen Dank für deine Mühe. Dann macht das alles Sinn für mich. Die Einfahrt vom Nachbarn ist kurz vor dem Schild.
Dann weiss ich es fürs nächste Mal ein und parke eine Strasse weiter.
Der Pfeil heißt ganz simpel "Ende". Das kann man sich einfach herleiten, indem man sich das Schild leicht zur Fahrbahn gedreht vorstellt. Dann zeigt der Pfeil in die Richtung der Verbotsstrecke.
Aber noch etwas. Du hattest geschrieben "Allerdings gibt es kein Schild, wo es beginnt." Weißt du das genau? Ein Ende ohne entsprechenden Anfang kann/darf es nicht geben.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. August 2018 um 19:14:45 Uhr:
Wenn die nicht allzu weit entfernt ist, kann man sich dort ein Beginn-Schild sparen.
Stimmt nicht. Selbst bei kurzen Verbotsstrecken reicht ein "Ende"-Schild allein nicht aus.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 2. August 2018 um 19:57:27 Uhr:
Der Pfeil heißt ganz simpel "Ende". Das kann man sich einfach herleiten, indem man sich das Schild leicht zur Fahrbahn gedreht vorstellt. Dann zeigt der Pfeil in die Richtung der Verbotsstrecke.
Aber noch etwas. Du hattest geschrieben "Allerdings gibt es kein Schild, wo es beginnt." Weißt du das genau? Ein Ende ohne entsprechenden Anfang kann/darf es nicht geben.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 2. August 2018 um 19:57:27 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 2. August 2018 um 19:14:45 Uhr:
Wenn die nicht allzu weit entfernt ist, kann man sich dort ein Beginn-Schild sparen.
Stimmt nicht. Selbst bei kurzen Verbotsstrecken reicht ein "Ende"-Schild allein nicht aus.
Das heisst, es gibt kein Schild, wo das Halteverbot beginnt. Die Strasse beginnt ca 20m oberhalb des Schildes.
Dann geh bei Gelegenheit noch mal von dem Schild aus zurück bis zur nächsten Einmündung und kontrolliere genau, ob es eine Anfangsbeschilderung gibt.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 2. August 2018 um 20:55:46 Uhr:
Dann geh bei Gelegenheit noch mal von dem Schild aus zurück bis zur nächsten Einmündung und kontrolliere genau, ob es eine Anfangsbeschilderung gibt.
Ich schaue morgen mal. Evtl. ist es mir bisher nicht aufgefallen, weil ich halt sonst nie an der Strasse parke. Und weil es nach oben nur eine Querstrasse gibt. Das müsste ja dann an der Ecke sein und beim rechts abbiegen, fahre ich ja nicht drauf zu. Naja, jetzt weiss ich zumindest mal wieder was Sache ist.
Danke auch an dich.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 2. August 2018 um 19:57:27 Uhr:
Stimmt nicht. Selbst bei kurzen Verbotsstrecken reicht ein "Ende"-Schild allein nicht aus.
Korrekt. Ohne Anfang auch kein Ende, mal volkstümlich gesagt.
Übrigens: Ein Schild "Parkverbot" gibt es schon seit einer kleinen Ewigkeit nicht mehr.
Parkverbote ergeben sich aus der Situation: z.B. auf Zebrastreifen, vor Kuppen oder auch vor Kurven oder
vor Grundstücksein- und ausfahrten
Früher gab es mal ein rundes Schild mit rotem Rand, weißen Grund und einem P darin für Beginn
Parkverbot bzw. einem durchgestrichenem P für Ende Parkverbot
Perken tut derjenige, der länger als 3 minuten hält
und dann gibt es noch das eingeschränkte Halteverbot, hier kann man zum ein- oder aussteigen oder zum be- bzw. entladen halten, ohne zeitliche Begrenzung. Und dann gibt es als drittes das absolute Halteverbot