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Parkverbotsschild anbringen ohne Vermieter zu fragen
Hallo,
ich hoffe ich bin im richtigen Forum.
Und zwar gehts um folgendes. Mein Vermieter und ich wohnen im selben Haus
Ich habe einen Stellplatz und seitlich eine kleine Garage. Jetzt besteht das Problem das der Besuch meines Vermieters (75), der eine kleine Möbelrestaurationwerkstatt im Haus hat, sich zwar hinter das Auto meines Vermieters stellt, aber dadurch meine Garage "blockiert".
Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen, und die Personen die dort parken auch (sind immer die selben und nur zum Bier saufen da), dass meine Einfahrt frei bleiben soll - es funktioniert aber nicht.
Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen ohne Zustimmung des Vermieters. Ich bezahl ja schliesslich Miete dafür und kann erwarten, dass meine Aus - und Einfahrt frei ist/bleibt.
http://www.wolkdirekt.com/.../...sschilder-fuer-ein-und-ausfahrten.jpg
Hab hier mal ne kleine Skizze vom Hof zur besseren Vorstellung.
Beste Antwort im Thema
Rechtsstreit....Anzeige.....Polizei.....Mietminderung.... Habt Ihr eigentlich keine besseren Vorschläge, als einen ganz normalen Nachbarschaftsstreit an unsere Ordnungshüter bzw. Justiz zu delegieren? Das ist doch alles andere als die Grundlage für ein nachhaltig ungestörtes Mietverhältnis.
Offensichtlich sind die Vermieter ein deutlich älteres Kaliber und haben eine etwas andere Vorstellung davon, zu welchen Tageszeiten eine Garage frei zu halten ist. Warum nun gleich mit der Gesetzeskeule auf seine Nachbarn (bzw. dessen Kunden) einschlagen? Man möchte doch auch nicht, dass der Vermieter bei jeder Kleinigkeit gleich zum Gesetzbuch greift.
Man kann selbst zu konkreten Maßnahmen greifen, die den eigenen Anspruch auf den Freiraum vor der Garage deutlich machen:
- Das eigene Auto halb aus der Garage herausgucken lassen
- Das Auto der Frau auf den Platz stellen, an dem die Kunden parken, und Wagen des Vermieters bewusst zuparken. Wenn er sich beschwert, dann sagt man: "Ich dachte, der Platz wäre grundsätzlich für jeden frei. Ihre Kunden parken da ja auch immer."
- Mit dem eigenen Wagen an den betreffenden Tagen nicht in die Garage fahren, sondern davor parken. Währenddessen sinnlose Arbeiten mit gefährlichen Werkzeugen (Kettensäge etc.) in der Garage durchführen.
- Ein Fahrrad auf diesen Platz stellen und abschließen. Alternativ geht auch eine Schubkarre. Oder eine kleine Fahne auf einer alten Felge. Irgend etwas, das optisch stört. Auf jeden Fall wird dort niemand mehr parken.
Ansonsten wird kein Weg daran vorbei führen, dieses Thema in direktem Kontakt mit den Vermietern zu klären und zu lösen. Kein Gericht dieser Welt wird die unterschiedlichen Auffassungen von der Garagenvermietung zum Einklang bringen.
Wer von uns will in einem Mietverhältnis leben, an dem jede Kleinigkeit gleich vor den Kadi gezerrt wird? Das wäre mir als Vermieter und Mieter gleichermaßen nicht recht.
Uli
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125 Antworten
Ich würde es machen und demnächst die Miete kürzen. Vielleicht sieht er es dann mal ein.
Immer dran denken, darauf musst du natürlich Rücksicht nehmen und Verständnis zeigen**
** Achtung IRONIE!
Ja, das Schild darfst du ohne Rücksprache mit deinem Vermieter anbringen.
Nimm aber ein Halterverbots-Schild und kein Parkverbots-Schild.
Das mit dem Schild kann böse nach hinten losgehen.
Dafür gibt es zu 99,9% auch einen § im Mietvertrag !
Allerdiings hast du das Recht auf deiner Seite, denn der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen das du in deine Garage kommst.Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn er nichts dafür kann.
Es ist allerdings sein Besuch, somit ist er verantwortlich.
Folgendes ist zu tun:
1.Jedes mal Fotos von den Fahrzeugen incl. Kennzeichen machen.
2. Vermieter ist schriftlich aufzufordern, dass sein Besuch woanders parkt.
3. In dem Schreiben muss angekündigt werden, dass dieMiete anderen falls in 1 Monat um 100% gekürzt wird.
4. Ab dem Zeitpunkt nach Fristablauf kann die Miete sofort gekürzt werden sobald sein Besuch wieder dort parkt.
Im besten Fall wird dir ein paar Tage nach dem Anbringen des Schildes eine Mietvertragsänderung ins Haus flattern, in der die Garage wegen Eigenbedarf aus dem Mietverhältnis herausgelöst wird.
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Dafür gibt es zu 99,9% auch einen § im Mietvertrag !
Diesen Punkt kann der TE mit einem kurzen Blick in seinen Mietvertrag klären.
Zitat:
Original geschrieben von gt spezial
Jetzt meine Frage, darf ich so ein Schild an meiner Garage anbringen
sofern das schild ohne beschädigungen zu entfernen ist, spricht nichts dagegen...
Zitat:
Habe Ihn schon des öfteren darauf hingewiesen... - es funktioniert aber nicht.
hast du das schriftlich gemacht?
wenn nein, dann mach das mal...ggf. kannst du wenn sich nix ändert sogar die miete kürzen!
Zitat:
sind immer die selben und nur zum Bier saufen da
wenn die auch immer zur selben zeit heimfahren, gib der polizei einfach mal nen wink auf die schnapsdrosseln...
...ansonsten telefonier mal mit den örtlichen abschleppern, ob die die fahrzeuge auf eigene rechnung entfernen!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...ansonsten telefonier mal mit den örtlichen abschleppern, ob die die fahrzeuge auf eigene rechnung entfernen!
Machen zum Glück schon einige.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn die auch immer zur selben zeit heimfahren, gib der polizei einfach mal nen wink auf die schnapsdrosseln...
Das wäre natürlich die eleganteste Lösung für alle Beteiligten.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
3. In dem Schreiben muss angekündigt werden, dass dieMiete anderen falls in 1 Monat um 100% gekürzt wird.
Wo hast du denn den Unsinn her? Schon mal das Wort Mietminderungstabelle gehört? Oder Unverhältnismäßigkeit?
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
3. In dem Schreiben muss angekündigt werden, dass dieMiete anderen falls in 1 Monat um 100% gekürzt wird.
Du meinst doch sicher, die Miete für die Garage. Der Rest der Wohnung wird ja nicht beeinträchtigt...
@TE
Du willst also immer gerade wenn dort jemand steht aus der Garage fahren?
Jedenfalls sind da Streitigkeiten mit dem Vermieter vorprogrammiert.
Eine Möglichkeit der Mietminderung sehe ich da in keinster Weise.
Der Schuß kann eher nach hinten los gehen.
Möglicherweise flattert dir dann demnächst die Kündigung ins Haus.
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
3. In dem Schreiben muss angekündigt werden, dass dieMiete anderen falls in 1 Monat um 100% gekürzt wird.
Wo hast du denn den Unsinn her? Schon mal das Wort Mietminderungstabelle gehört? Oder Unverhältnismäßigkeit?
Kein Unsinn, sondern Erfahrugswerte ! Wenn die Garage nicht zugänglich ist, dann kann die auch nicht bestimmungsgamäß genutzt werden.
Bestimmungsgemäß bedeutet hier mit einem mehrspurigem Kraftfahrzeug in die Garage zu kommen und wieder raus.
Du kannst aber auch gerne mal den Zeitverlust verrechnen wenn du jedesmal warten musst bis die wegfahren und das in Rechnung stellen. Bzw. den Abschlepper !
Da ist der Vermieter dann sogar noch mit 100% Mietminderung gut bedient
So einfach ist das mit dem Kündigen nun auch wieder nicht.
Aber um des lieben Frieden willens ist es wohl das Sinnvollste, die Schnapsdrosseln aus dem Verkehr ziehen zu lassen.
Erstmal danke schonmal für die zahlreichen Antworten.
Schriftlich hab ich noch nichts gemacht, da wir eigentlich mit den Vermietern gut auskommen, sollten wir aber mal machen.
Das mit der Polizei anrufen, das die so reeiiin zufällig ne Kontrolle machen, hatte ich schon so oft im Kopf, aber nie gemacht.
Wir hatten immer gehofft, dass es eines Tages mal funktioniert.
Also im Mietvertrag steht jetzt nichts.