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Passat 3C Variant nach vielen Problemen zurück geben?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 15. September 2013 um 9:15

Hallo liebe VW Gemeinde.

Ich stehe vor einer großen Entscheidung und würde gerne eure Meinung hören/ lesen.

Mein Fahrzeug ist seit genau einem Jahr (144000Km) ein Passat 3C mit 170 PS DSG usw. Die Ausstattung ist echt klasse aber... vier Wochen nach meinem Kauf blieb ich zum ersten mal im Leben auf der Autobahn stehen, es wurden zwei PD Elemente getauscht.

Einige Wochen später fing das Auto an zu ruckeln, es war und ist nach wie vor das Getriebe. Die Mechatronik wurde getauscht (700 Euro Zuzahlung) ohne erfolg. Softwareupdate wurde durchgeführt, ohne erfolg... hierzu gleich mehr.

Einige Wochen später blieb ich schon wieder stehen, das Ölpumpenmodul war deffekt, 900 Euro zuzahlung.

Es wurden auch noch einige Roststellen ausgebessert/ lackiert, 500 Euro Zuzahlung.

Das Getriebe ist nach wie vor fehlerhaft, das spürbare Rückeln häuft sich und es ist teilweise sehr laut. Ich habe jetzt meinen Händler vor die Wahl gestellt, entweder neues Getriebe + 1 Jahr Garantie oder ich trette vom Kaufvertrag zurück. Hintergrund hierfür ist, dass ich den fehler im ersten Halbjahr nach dem Kauf bemängelt habe, somit besteht Beweislastumkehr, d. h. der Händler muss mir beweisen das der Mangel nach dem Verkauf entstand.

Mein Händler hat mich dumm angegrinst und gemeint, er bzw. seine Rechtsanwälte würden meinen Anwalt in der Luft zerreisen. Ich sagte nur... wie er meint und ich ging.

Nach kurzen Briefwechsel zwischen meinem und seinem Anwalt wurde mir folgendes mitgeteilt...

Der Händler bietet mir an: ein nagelneues DSG Getriebe + 1 Jahr Anschlussgarantie oder...

ich kann das Fahrzeug zurückgeben. Es fallen Nutzungsgebühren in Höhe von 0,65% pro 1000 Kilometer an.

Ich bin jetzt in einen Jahr fast 28000 Kilometer gefahren.

Was würdet Ihr an meiner stelle tun? Ich bin hin und her gerissen. Die schlimmsten/ anfälligsten Bauteile (PD Elemente+ Ölpumpenmodul) wurden bereits getauscht, das Fahrzeug ist einigermaßen gut in schuss aber...

Jetzt habe ich seit einigen Wochen ein komisches geräusch in der Vorderachse, es ist nicht immer da nur bei langsammer Geschwindigkeit, evtl. ein Radlager? Grobe Beschreibung: als ob ein Reifen eine platte Stelle hätte bzw. eine Bremsscheibe verzogen wäre. Es kommt regelmäßig bei jeder Umdrehung der Räder bzw. der Antriebswellen und beim Beschleunigen ist es weg???

Und mein Xenon Scheinwerfer (rechts) zittert ein wenig bei unebenheiten auf der Straße bzw. wenn man vor einer Wand steht und Gas gibt, dann sieht man es auch.

Hier noch einige wichtige Angaben:

Kaufpreis 14000 Euro mit 144000 Kilometern, Bj 2007.

TDI 125 KW Highline,

vom Händler bekam ich noch:

nagelneue Reifen + gebrauchte Winterreifen,

nagelneue Bremsen vorn und hinten,

Zahriemen + Wasserpumpen wechsel.

Der Händler an sich ist wirklich freundlich, vorallem seine Mitarbeiter. Das sich der Geschäftführer am Anfang geweigert hat das DSG ohne jegliche Zuzahlung von mir zu übernehmen, dass verstehe ich auch aber ich habe jetzt schon genug Geld reingesteckt und dieses mal habe ich gesagt, jetzt ist schluss damit.

WAS WÜRDET IHR AN MEINER STELLE TUN????

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß Christoph.

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ChristophXX

Das Fahrzeug hat über 100 000 Kilometer, hier muss der Kunde trotz einer Garantie 60% des Materialpreises selbst tragen. Den Rest + Arbeitszeit trägt die Versicherung (Anschlussgarantie).

Für die PD Elemente musste ich auch nichts bezahlen.

Gruß Christoph

Das ist falsch! Händler muss unabhängig von Km Stand 1 Jahr Gewährleistung geben!!!! Hier hat dich dein Händler übers Ohr gehauen und die Kosten auf dich und die Versicherung abgewälzt!

Seit dem 1. Januar 2002 gilt neues Gewährleistungsrecht!

Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen.

"Kauft also ein Privater Kunde bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.

Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.

Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.

Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km."

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen.

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Wieso hast du bei all deinen Problemen innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf etwas dazu bezahlt? Gewährleistung müsste da komplett greifen und der Händler zahlt 100%

 

Themenstarteram 15. September 2013 um 9:25

Das Fahrzeug hat über 100 000 Kilometer, hier muss der Kunde trotz einer Garantie 60% des Materialpreises selbst tragen. Den Rest + Arbeitszeit trägt die Versicherung (Anschlussgarantie).

Für die PD Elemente musste ich auch nichts bezahlen.

Gruß Christoph

ich würde den Wagen zurückgeben

Zitat:

Original geschrieben von ChristophXX

Das Fahrzeug hat über 100 000 Kilometer, hier muss der Kunde trotz einer Garantie 60% des Materialpreises selbst tragen. Den Rest + Arbeitszeit trägt die Versicherung (Anschlussgarantie).

Für die PD Elemente musste ich auch nichts bezahlen.

Gruß Christoph

Das ist falsch! Händler muss unabhängig von Km Stand 1 Jahr Gewährleistung geben!!!! Hier hat dich dein Händler übers Ohr gehauen und die Kosten auf dich und die Versicherung abgewälzt!

Seit dem 1. Januar 2002 gilt neues Gewährleistungsrecht!

Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen.

"Kauft also ein Privater Kunde bei einem Händler ein gebrauchtes Fahrzeug muss dieser für die beseitigung aller Mängel aufkommen die während der ersten sechs Monate entstehen.

Man geht nämlich davon aus, dass dieser Mangel bereits bei dato Kauf vorhanden war. Der Kunde muss also nix beweisen, sondern der Händler muss in dieser Zeit beweisen, dass der Mangel eben bei Kauf dato noch nicht vorhanden war.

Nach sechs Monaten wird dies gewandelt, daher der Kunde muß beweisen, dass der Mangel bereits ab Kauf dato vorhanden war.

Dies gilt übrigens nicht nur für neuwertige Fahrzeuge sondern auch für Fahrzeuge mit höheren Alter und Laufleistung jenseits der 200 000 km."

Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen.

Themenstarteram 15. September 2013 um 9:54

Einerseits würde ich das auch am liebsten tun aber...

wie schon erwähnt sind meiner Meinung nach die bekanntesten Mängel ( alle 4 PD Elemente und das Ölpumpenmodul) jetzt beseitigt. Jetzt könnte noch das DSG Getriebe ersetzt werden.

Da ich auf dem Land wohne benötige ich dringend ein Fahrzeug, meine tägliche Strecke zur Arbeit beläuft sich auf 60 Km hin und zurück.

Einen neuen Wagen kann ich mir nicht leisten also bleibt es beim Gebrauchten. Sollte ich mir ein anderes Auto besorgen, dann weis ich dessen Zustand auch nicht gleich. Deswegen bin ich im Moment so unschlüssig.

Gruß Christoph

Zitat:

Original geschrieben von ChristophXX

Das Fahrzeug hat über 100 000 Kilometer, hier muss der Kunde trotz einer Garantie 60% des Materialpreises selbst tragen. Den Rest + Arbeitszeit trägt die Versicherung (Anschlussgarantie).

Für die PD Elemente musste ich auch nichts bezahlen.

Gruß Christoph

Ich habe fast selbige Geschichte hinter mir mit meinem Passat!

Zuzahlen Muste ich nie was!

Themenstarteram 15. September 2013 um 10:03

Ok und wie ging die Geschichte aus?

Kauft man ein gebrauchtes Fahrzeug beim Händler hat man unabhängig von einer Garantie die gesetzliche Gewährleistung.

Quasi kann man die ersten 6 Monate mit einer Art "Voll"Garantie gleichsetzen, da der Händler beweisen muss das der Sachmangel zum Zeitpunkt des Kaufes NICHT vorlag. Das kann dieser i.d.R. nicht.

Nach den ersten 6 Monaten ist das Spiel umgedreht. Der Kunde muss beweisen das der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag ( Beweislastumkehr )

In Deinem Fall hast Du eine Anschlussgarantie die den vollen Lohn abdeckt, aber eben nur 60 % der Materialkosten.

Dein Händler hat diese Garantie in Anspruch genommen, ist ja auch ok, dafür hat man die ja.

ABER:

Die restlichen 40 % hätte dieser selbst tragen müssen.......hat das aber auf Dich abgewälzt.

Man kann es ja versuchen ;)

 

2 Beispiele:

Mein vor kurzem neu erworbener Passat.

Habe diesen in Berlin bei VW gekauft, wohne aber im Münsterland.

Gleichlaufgelenk links war defekt, komplette Antriebswelle wurde dann durch mein VW Autohaus

vor Ort getauscht. Die haben vorab die Kostendeckung der Versicherung gecheckt. Gleiches SPiel wie bei Dir: 100 % Lohn + 60 % Material. Es sollte ein Restanteil von mir von ca. 250 € bleiben.

In einer kurzen Email habe ich dem VW Autohaus Berlin mitgeteilt das Aufgrund eines Sachmangels

innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ( ~4 Wochen nach Kauf ) ein Schaden entstanden ist, die Garantie jene Kosten abdeckt und das das Autohaus Berlin nun 2 Möglichkeiten habe:

1.) Kostendeckung freigeben und "meinen Eigenanteil" selbst tragen

2.) Den Sachmangel selbst nachbessern, das steht denen ja zu.

Einen Tag später bekam ich einen Anruf und mein Autohaus ein Fax bezüglich Kostenübernahme

und alles war gut.

Zweites Beispiel:

Mein Vater hat sich vor kurzen einen Golf Plus 1.6 TDI ( 80 Tsd Km / 2,5 Jahre alt ) bei einem

Händler aus der Nähe gekauft.

Kurz nach Kauf stellten wir Kühlwasserverlust fest.

Fehler reklamiert, Werkstatt hat den AGR Kühler "abgedrückt" - Angeblich nichts gefunden.

Fehler bestand dennoch weiterhin, Auto wieder in die Werkstatt.

AGR Kühler getauscht. Über Kosten wurde zu diesem Zeitpunkt nicht gesprochen, da mein Vater ganz klar sagte, das die Kosten die Anschlussgarantie bzw. das Autohaus zu tragen habe.

Fehler bestand weiterhin, Auto wieder in die Werkstatt.

Zylinderkopfdichtung getauscht. Fehler bestand weiterhin. Zylinderkopfdichtung erneut getauscht.

Fehler bestand weiterhin. Zylinderkopf getauscht inkl. Nockenwelle, Hydrostößel.

( Diese Reparaturen haben wir alle in der Historie einsehen können )

Nun kam das Autohaus auf die Idee meinen Vater aktiv um Kostenübernahme zu bitten.

Dieser hat mich daraufhin angerufen, ich habe gelacht, den Kundenmeister anschließend ruhig und sachlich "durchs Telefon geholt" und Ihm erklärt wie die gesetzliche Gewährleistung funktioniert

und das bereits die letzte Reparatur einen Grund zur Wandlung gewesen wäre.

Das ganze nochmal schriftlich an die Geschäftsleitung ( ist nur 1 Autohaus ) und nichts wieder

von gehört.

Insgesammt wurden Reparaturen von angeblich über 4.000 € Teilewert durchgeführt. Trotz Garantie war das für das Autohaus wohl ein Verlustgeschäft.

Achso:

Der Wasservelust ist abgestellt ;), nur jetzt nimmt das Auto teils schlecht Gas an und startet hin und wieder schlecht. Als würde irgendwas mit der Kraftstoffversorgung sein. Da wir uns im 5. Monat der gesetzlichen Gewährleistung befinden ist eigentlich noch alles gut, nur meinen Vater fehlen die Nerven nach dem Motto : Was kommt da noch alles.....

Ich habe gegen Rückabwicklung geraten da Motortechnisch vieles neu gekommen ist was ansonsten sehr teuer für Ihn geworden wäre.

Alles in allem aber : 0 € Zuzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von ChristophXX

Ok und wie ging die Geschichte aus?

Gar nicht, ich fahre denn hobel immer noch! Ist ja mittlerweile ein Neuwagen bei denn vielen neuteilen die gekommen sind!

Das DSG Zickt rum wie bei allen auch. Software und Mechatronik auch neu.

Das Xenon hat bei mir auch geflackert, dann wurde es rosa! Erste Anzeichen einens Brenner sterbens!

Das muste ich allerdings selbst zahlen, da nicht im Umfang der Garantie!

Themenstarteram 15. September 2013 um 10:56

Habe ich das jetzt richtig verstanden?

Dein DSG ist neu und zickt trotzdem herum?

Nicht das Getriebe selbst sondern die Mechatronik.

Dies hat nur für etwa 5tkm was gebracht. Das DSG ist und bleibt eine fehlKonstruktion!

Man muss wissen wie man damit umgeht, tritt man beim anfahren aufs gas so bekommt man das typische ruckeln! Lässt man es allerdings kurtz selbst anfahren dann ist's super weich. Mann lernt mit der Zeit mit dem Fehler umzugehen.

Ja ist aber nur bei den älteren so. Vor allem in Verbindung mit autohold ruckelt es wie Sau, das hatte ich mit dem MJ 2009 nicht.

Mglw hilft ein softwareupdate bzw ein Steuergerätetausch. Ich weis es nicht. Aber aus dem stand voll aufs Gas treten mache ich eh nicht, so schnell kommt der dicke nicht weg, so dass vorne alles durchdreht und der ganze Hocker ordentlich durchgeschüttelt wird.

Das Problem gab und gibt es in allen MJ Bein DSG. Software und Hardware tausch bringt auch nicht's!

Mein DSG läuft seit inzwischen 180tsd Km absolut Problemlos...mit autohold oder ohne, vollgas oder rollen lassen :D

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