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Passen 195/65R15 6Jx15 Winterreifen von Golf VI Plus auf Golf VII Lim.?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 5. Februar 2014 um 7:41

Moin allerseits!

Habe noch von einem Golf VI Plus 1.4 Comfortline (EZ 05/2009) vier Winterkompletträder in der Größe 195/65 R15 auf 6Jx15 und würde gerne wissen, ob die auch auf einen Golf VII 1.2 TSI 63kW Cup passen.

Wenn ich die Angaben auf der VW-Seite richtig interpretiere, passen die für den Golf VII. Allerdings meinte der Händler, bei dem ich den Golf VII kaufen will, dass die nicht passen würden (wohl um neue verkaufen zu können?! :mad:).

Wisst Ihr, ob die nun passen?

DANKE :D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

ich habe sie drauf ( ob sie VW freigibt oder nicht ist mir ziemlich wurscht).

Sehe kein Problem.

Oder kauft ihr auch nur den von VW freigegebenen Scheibenreiniger, du meine Güte.:eek:

Gruss

Joe

In Deutschland würde das fahren ohne Betriebserlaubnis bedeuten

Dafür gibt es Punkte,ein nettes Bußgeld und unter Umständen kann die Versicherung eine Zahlung verweigern

Das ist schon ein kleiner Unterschied zum Scheibenreiniger ;)

 

Man könnte beim Händler einen Satz zugelassener Stahlfelgen und das umziehen der alten Reifen mit aushandeln.Oder Stahlis zum Händler EK

Bei Freigängigkeit könnte man die Räder per Einzelabnahme eintragen lassen.Der Preis dafür richtet sich nach Aufwand.Ich würde sowas aber nur bei teuren Alus machen,bei Stahlfelgen lohnt das doch alles nicht

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Leider nein, die Einpresstiefe der Felgen hat sich zum G7 geändert. Es wäre demnach ein Gutachten und Eintragung der Felgen in den Fahrzeugschein notwendig.

Mein Händler hat mir aber anstandslos Winterreifen ab Werk kostenfrei dazugelegt und die "alten" (3 Monate alte Contis) übernommen. Vielleicht mal (nach)verhandeln.

 

Meine haben vom Golf VI Plus auch nicht an mein Golf VII Variant gepasst weil sie eine andere ET hatten.

Diese ET war nicht von VW freigegeben für den VII.

Bei 15" müssen die Felgen für den Golf VII ET43 haben. Die Angabe ist i.d.R. in die Felge eingeprägt.

ich habe sie drauf ( ob sie VW freigibt oder nicht ist mir ziemlich wurscht).

Sehe kein Problem.

Oder kauft ihr auch nur den von VW freigegebenen Scheibenreiniger, du meine Güte.:eek:

Gruss

Joe

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

ich habe sie drauf ( ob sie VW freigibt oder nicht ist mir ziemlich wurscht).

Sehe kein Problem.

Oder kauft ihr auch nur den von VW freigegebenen Scheibenreiniger, du meine Güte.:eek:

Gruss

Joe

Schon mal daran gedacht, dass solche Vorgaben technische Gründe haben können? Bauraum, Lenkwinkel, Bremsengröße etc. Deine Versicherung kann sich jedenfalls schon mal die Hände reiben...wenn im Fall der Fälle der Sachverständige feststellt, dass die ABE Deines Fahrzeug erloschen ist. Mag jedoch sein, dass man das in Österreich anders handhabt. Aber das ist jetzt mal mir wurscht :(

Aber solange es mechanisch funktioniert (Kein Schleifen, Anstoßen, usw) kann man eine Einzelabnahme beim TÜV durchführen lassen. Wenn die vorhandenen Räder noch in einem guten Zustand sind, kommt es günstiger als Verkauf und Neukauf. Es müssten unter 100 Euro sein für die Abnahme.

Der TE kann die Räder montieren und testen, ob die Freigängigkeit an den Bremsen und im vorderen Radkasten bei vollem Lenkeinschlang gewährleistet ist. Die vorhandenen Räder sind vermutlich ET47. Vielleicht kann der TE es mal nachschauen, es müsste in den Felgen eingeschlagen sein.

Am besten eintragen lassen und der Drops ist gelutscht.

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

ich habe sie drauf ( ob sie VW freigibt oder nicht ist mir ziemlich wurscht).

Sehe kein Problem.

Oder kauft ihr auch nur den von VW freigegebenen Scheibenreiniger, du meine Güte.:eek:

Gruss

Joe

In Deutschland würde das fahren ohne Betriebserlaubnis bedeuten

Dafür gibt es Punkte,ein nettes Bußgeld und unter Umständen kann die Versicherung eine Zahlung verweigern

Das ist schon ein kleiner Unterschied zum Scheibenreiniger ;)

 

Man könnte beim Händler einen Satz zugelassener Stahlfelgen und das umziehen der alten Reifen mit aushandeln.Oder Stahlis zum Händler EK

Bei Freigängigkeit könnte man die Räder per Einzelabnahme eintragen lassen.Der Preis dafür richtet sich nach Aufwand.Ich würde sowas aber nur bei teuren Alus machen,bei Stahlfelgen lohnt das doch alles nicht

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

ich habe sie drauf ( ob sie VW freigibt oder nicht ist mir ziemlich wurscht).

Sehe kein Problem.

Oder kauft ihr auch nur den von VW freigegebenen Scheibenreiniger, du meine Güte.:eek:

Gruss

Joe

Bei euch in Österreich schein man das ja nicht so genau zu nehmen hier in Deutschland schon. Die Gründen haben die anderen schon genannt warum, wenn es technisch gehen würde, würde VW sie auch freigeben bzw der TÜV.

Zitat:

 

Man könnte beim Händler einen Satz zugelassener Stahlfelgen und das umziehen der alten Reifen mit aushandeln.Oder Stahlis zum Händler EK

Bei Freigängigkeit könnte man die Räder per Einzelabnahme eintragen lassen.Der Preis dafür richtet sich nach Aufwand.Ich würde sowas aber nur bei teuren Alus machen,bei Stahlfelgen lohnt das doch alles nicht

Wer sagt, dass der Händler das will? Umziehen von 4 Reifen kostet locker 50 Euro + 4 Felgen selbst EK nochmal 100 Euro. Da wird die Eintragung günstiger und schneller sein. Wenn den TE die Optik nicht stört, wäre es der einfachste Weg ohne Verhandlungen. Der Händler hat dem TE neue Räder angeboten, die wollte er nicht. Ich glaube nicht, dass der Händler sich nun auf eine Verhandlung einlässt, die den TE günstiger kommt.

Zitat:

Original geschrieben von jonson123

ich habe sie drauf ( ob sie VW freigibt oder nicht ist mir ziemlich wurscht).

Sehe kein Problem.

Oder kauft ihr auch nur den von VW freigegebenen Scheibenreiniger, du meine Güte.:eek:

Gruss

Joe

Das ist nicht das Problem.

Sei mal in einen Unfall verwickelt. Ordentlicher Sach- oder Personenschaden. Dann taucht ein Gutachter auf und macht Deinen Wagen links wie rechts. Ups, ET paßt nicht. Dann spielt es auch keine Rolle, ob es der Gutachter Deiner oder einer fremden Versicherung ist. Das Ding ist dann baulich verändert und bei Geld hört die Freundschaft auf.

Ich frage mich, ob Du dann auch kein Problem siehst?

Solange nichts passiert ist alles gut; aber wehe dem...

Also meine 18er Brock vom 6er Golf haben ET 35 und beim G7 ET 45... ich fürchte das wird wohl nicht passen.

Mal schauen wie es bei Einzelabnahme aussieht...

Immer diese Gutachter Storys ... wenn die Reifengröße stimmt und Original VW Felgen drauf sind schaut auf die ET vielleicht einer von hundert drauf . Selbst bei der HU überprüft bei Winterreifenfelgen so gut wie kein Prüfer die ET, Hauptsache die Reifengröße und Profil stimmen.Und damit ein Auto von links auf rechts gedreht wird muss die Polizei es schon sicherstellen und selbst dann werden z.B. 2 Millimeter bei den 16 Zöllner (ET 50 zu 48 ) nicht das Zünglein an der Waage sein.

Zitat:

Original geschrieben von Superdino

Zitat:

 

Man könnte beim Händler einen Satz zugelassener Stahlfelgen und das umziehen der alten Reifen mit aushandeln.Oder Stahlis zum Händler EK

Bei Freigängigkeit könnte man die Räder per Einzelabnahme eintragen lassen.Der Preis dafür richtet sich nach Aufwand.Ich würde sowas aber nur bei teuren Alus machen,bei Stahlfelgen lohnt das doch alles nicht

Wer sagt, dass der Händler das will? Umziehen von 4 Reifen kostet locker 50 Euro + 4 Felgen selbst EK nochmal 100 Euro. Da wird die Eintragung günstiger und schneller sein. Wenn den TE die Optik nicht stört, wäre es der einfachste Weg ohne Verhandlungen. Der Händler hat dem TE neue Räder angeboten, die wollte er nicht. Ich glaube nicht, dass der Händler sich nun auf eine Verhandlung einlässt, die den TE günstiger kommt.

Woher weißt du das der Händler neue angeboten hat :confused:

Der Händler hat gesagt das sie nicht passen.Womit er Recht hat.

Über Preisverhandlungen oder Angebote von neuen hat der Threadsteller nichts geschrieben

 

2mmm sind im Falle des Falles aber entscheidend.Das Fahrzeug hat keine Betriebserlaubniss mehr...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von zameck

Immer diese Gutachter Storys ... wenn die Reifengröße stimmt und Original VW Felgen drauf sind schaut auf die ET vielleicht einer von hundert drauf . Selbst bei der HU überprüft bei Winterreifenfelgen so gut wie kein Prüfer die ET, Hauptsache die Reifengröße und Profil stimmen.Und damit ein Auto von links auf rechts gedreht wird muss die Polizei es schon sicherstellen und selbst dann werden z.B. 2 Millimeter bei den 16 Zöllner (ET 50 zu 48 ) nicht das Zünglein an der Waage sein.

Trotzdem ist es nicht astrein.. mag sein dass einige nicht drauf achten, aber im Schadensfall kann man nicht auf die Schlampigkeit des Gutachters hoffen.

Und bei nem Unfall hat der Gutachter bei uns schon oft auf die Felgen geschaut...

Deine Haltung kann ich nicht verstehen.

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