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Passen diese Felgen auf mein Auto?

Themenstarteram 23. April 2013 um 13:36

Hallo,

ich habe einen Golf 5 Variant, BJ 2007 und frage mich ob bestimmte RONAL Felgen da draufpassen.....ich würde sie für den Winter nehmen. Sie waren auf einem Passat. Ich hab die ABE angehängt, aber ich versteh kein Wort ;)

 

kann mir jemand helfen?

thx

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16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von maltonic42

Hallo,

ich habe einen Golf 5 Variant, BJ 2007 und frage mich ob bestimmte RONAL Felgen da draufpassen.....ich würde sie für den Winter nehmen. Sie waren auf einem Passat. Ich hab die ABE angehängt, aber ich versteh kein Wort ;)

 

kann mir jemand helfen?

thx

Hallo,

ja die passen, Auflagen des Gutachten´s beachten/realisieren

siehe Nachtrag /N12

http://gutachten.bmf-application.com/.../41109534-112-5-57-38-.pdf

Themenstarteram 23. April 2013 um 14:47

Du meinst auf Seite 7 unter "JETTA, GOLF" :

"1KM" "GOLF (Variant);"

oder?

Wie siehst du dass das Golf 5 ist?

Zitat:

Original geschrieben von maltonic42

Du meinst auf Seite 7 unter "JETTA, GOLF" :

"1KM" "GOLF (Variant);"

oder?

Wie siehst du dass das Golf 5 ist?

ja, Golf 5 Variant ist der Typ 1 KM,

vergleich das mal mit Deinen "Papieren"

ebenso wie die aufgeführte Betriebserlaubnis e1*usw. ;)

Zitat:

Original geschrieben von maltonic42

Wie siehst du dass das Golf 5 ist?

Er weiß, dass ein VW Golf 5 Variant die Typbezeichnung 1KM hat. Und wenn so wie im Gutachten in Deiner Zulassungsbescheinigung in Feld K e1*2001/116*0328*.. steht, passt es. Aber bitte nur den zweiten Eintrag für den Variant lesen. Der erste gilt für die Jetta Limousine. Bitte auch beachten, ob die Motorleistung zwischen 75 und 103 kW liegt (ZB I, Feld P.2).

 

Gruß

Alpha Lyrae

Nimm besser die Räder mit ET 45, da hast du weniger Karosserieauflagen.

7×15 ET 45

Bei 7J sind egal ob ET:38 od. 45 gar keine Karosseriearbeiten beim 1KM notwenig, Variant hin oder her.

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

Bei 7J sind egal ob ET:38 od. 45 gar keine Karosseriearbeiten beim 1KM notwenig, Variant hin oder her.

Sorry, aber bei ET 38 gibt´s schon Auflagen für "Karosseriearbeiten ":

> 21 P; 22 M; 22 P;

Auflagen stehen in nahezu jedem Gutachten, ich kann dir versichern das zumindest bei 7J und einer ET von 38 nichts gemacht werden muss.

Ich verstehe schon dass ihr ( die meisten ) nach der Theroie sprich dem Gutachten schaut, aber in der Praxis sieht das ganz anders aus und ich habe Täglich damit zu tun.

Das aber DU gerne meine Posts zerpflückst ist mir mittlerweile so bewusst wie egal, ich weiß das es ohne jegliche Veränderungen eingetragen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Passat_V6

 

Das aber DU gerne meine Posts zerpflückst

Warum soll ich das tun :confused:

Ich poste nur, was belegbar ist

und nicht, was eventuell sein könnte;

schon gar nicht, daß notierte Auflagen vom "TÜV"-Prüfer nicht nachvollzogen werden

= gemäß Deiner Aussage " nichts gemacht werden muß"

Willst du es nicht verstehen. Es gibt Fälle ( und das ist z.b einer ) wo eine Eintragung ohne Nacharbeiten ein Klax ist und das weiß ich aus ca. 10 Fällen, angefangen von 7x15 bis 7x18 ET 35 -38! Wenn es nicht so wäre würde ich es nicht posten!

Wenn ich bei meinen ganzen Felgen die ich in den letzten 10 Jahren hatte ( und das waren geschätzte 25 ) die Auflagen erfüllen hätte müssen wäre ich nicht zu so einer Felgen Sammlung gekommen.

Aus dieser Sammlung musste ich lediglich 2x die Auflagen aus dem jeweiligen Gutachten erfüllen, ansonsten niemals weil es auch so gepasst hat und das ist der Punkt.

Ich weiß das Prüfer alles erdenkliche prüfen ( wie gesagt ich habe damit Täglich damit zu tun somit weiß ich ziemlich genau was geht und was nicht, wo wirklich nachgearbeitet werden muss und wo nicht, speziell was die VAG palette anbelangt ) wenn es aber ohne Nacharbeiten oder erfüllung der Auflagen passt, wozu sollte man dann diese Auflagen tätigen:confused:

P.s. Warum du gerne meine Posts zerpflückst weiß ichz nicht, kommt mir halt so vor!

Und das was du postest ist nur nach einem Gutachten belegbar, das ist aber in der Praxis ganz was anderes. Diverse Auflagen stehen nun mal so gut wie immer drinnen, einfach als absicherung der felgenhersteller damit im nachhinein keiner sagen kann " sie haben versprochen das es passt" Stichwort Fertigungstolleranz z.b

Bei einem passts ohne Auflagen zu erfüllen beim anderen nicht;)

Hallo zusammen,

ich möchte versuchen, ein paar Dinge richtigzustellen.

Auflagen in Radgutachten in Bezug auf Freigängigkeit und Radabdeckung werden von TÜV-Typprüfstellen erstellt. Der Radhersteller kann dabei nicht mitbestimmen, was im Gutachten steht.

Die Behauptung, dass er sich mit Gutachten absichern will, ist daher nicht haltbar. Vielmehr beauftragt er die Erstellung von Gutachten, um Räder überhaupt vermarkten zu können.

Wenn in einem Radgutachten Auflagen zu Freigängigkeit und Radabdeckung enthalten sind, berücksichtigen sie auch das ungünstigste Zusammentreffen der Fertigungstoleranzen von Rädern, Reifen, Karosserie und Fahrwerksteilen. Das ist eine Art "Grauzone", in der eine erfolgreiche Änderungsabnahme möglich sein kann, aber nicht sicher ist. Es hängt vom Einzelfall ab.

Wenn hier in Beiträgen behauptet wird, dass eine Rad/Reifen-Kombination trotz bestehender Auflagen ohne Karosserieänderungen abnahmefähig ist, habe ich Zweifel daran. Selbst wenn das für fünf oder mehr Fahrzeuge zugetroffen haben mag, erlaubt das noch keinen Rückschluss auf das eigene Fahrzeug. Niemand sollte sich deshalb in Sicherheit wiegen.

Es gibt auch einen Ermessensspielraum der abnehmenden Prüfer, Sachverständigen, Zivilingenieure, usw. Ich halte es so, dass ich Umrüstungen gut plane und nicht auf diesen Spielraum angewiesen bin.

 

Gruß

Alpha Lyrae

Gut, die 7x15 ET:38 passen nicht ohne die Auflagen zu erfüllen . Wie konnte ich mich nur so weit aus dem Fenster lehnen und solch eine Behauptung aufstellen:rolleyes:

Themenstarteram 24. April 2013 um 7:26

Erst war ich erfreut weil "sie passen" und jetzt entstand eine riesen Grundsatzdiskussion und ich versteh nix mehr ;)

ich hab 75kW und laut ABE haben die Felgen ET38 (wenn ich das richtig verstehe) und die Felgen HABE ich SCHON hier. Es geht nicht drum diese Felgen mit ET38 oder doch lieber diese Felgen mit ET45 zu kaufen.

Also 75kW und ET38.....Alles gut? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Auflagen in Radgutachten in Bezug auf Freigängigkeit und Radabdeckung werden von TÜV-Typprüfstellen erstellt. Der Radhersteller kann dabei nicht mitbestimmen, was im Gutachten steht.

Die Behauptung, dass er sich mit Gutachten absichern will, ist daher nicht haltbar. Vielmehr beauftragt er die Erstellung von Gutachten, um Räder überhaupt vermarkten zu können.

JEIN...natürlich wird das gutachten von einer organisation erstellt. da nun allerdings bei karosserien eine riesige tolleranz herscht (die auch öfters beansprucht wird) kann es durchaus sein das bei einem gewissen kleinen prozentsatz das ding nicht passen wird. um eben alle möglichkeiten abzudecken ist diese "klauses" da mit drin.

Zitat:

Wenn in einem Radgutachten Auflagen zu Freigängigkeit und Radabdeckung enthalten sind, berücksichtigen sie auch das ungünstigste Zusammentreffen der Fertigungstoleranzen von Rädern, Reifen, Karosserie und Fahrwerksteilen. Das ist eine Art "Grauzone", in der eine erfolgreiche Änderungsabnahme möglich sein kann, aber nicht sicher ist. Es hängt vom Einzelfall ab.

genau so siehts aus. wobei wiegesagt der einzelfall bei dem es nicht passt relativ gering ist.

Zitat:

Wenn hier in Beiträgen behauptet wird, dass eine Rad/Reifen-Kombination trotz bestehender Auflagen ohne Karosserieänderungen abnahmefähig ist, habe ich Zweifel daran. Selbst wenn das für fünf oder mehr Fahrzeuge zugetroffen haben mag, erlaubt das noch keinen Rückschluss auf das eigene Fahrzeug. Niemand sollte sich deshalb in Sicherheit wiegen.

naja "zweifel" ist hier fast nicht angebracht. bei so geringer veränderung wird es zu 99% gutgehen. wobei es aber alles theoretisch ist. felge kaufen, aufziehen, kreuztest und dann schauen, ggf voll beladen hinten und gut. schleift nix dann passt es. will ich eben dieses sehr geringe restrisiko NICHT eingehen muss ich eben bei serien felgen bleiben.

btw dieses mysterium "kanten anlegen" bzw in fachrkeisen "bördeln" genannt kostet beim karosseriebauer ca 100-150€. bei felgensätze mit reifen ganz fix mal die 1000€ marke durchbrechen sollte man soviel noch in der kriegskasse haben ;)

Zitat:

Es gibt auch einen Ermessensspielraum der abnehmenden Prüfer, Sachverständigen, Zivilingenieure, usw. Ich halte es so, dass ich Umrüstungen gut plane und nicht auf diesen Spielraum angewiesen bin.

naja wens schleift dann schleifts. wen nicht dann nicht. ggf könnte man sich jetzt über eu norman (komplettes rad muss abgedeckt sein) oder über die stvzo (lauffläche muss im winkel xy bis yz abgedeckt sein) noch unterhalten und streiten. aber bei DER grösse trifft auch das nicht zu.

€dit

da die breiterste serien felge beim 5er eine 6,5er et40 war ist die felge ein halbes zoll breiter. kann man auch schön mit dem meterstab ausmessen. die 2mm mehr et und eine ggf syncrone breite der maulweite lassen wir mal alles weg.

 

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