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Passt das Lenkrad?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 25. Januar 2016 um 19:11

hey leute,

kann mir vll jemand sagen ob das lederlenkrad vom polo die gleiche aufnahme hat wie das vom passat?

passt das?

vll gibts ja schon iwo einen tread darüber aber leider hat ich nicht gefunden.

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15 Antworten

Hey. Von der mechanik ja, aber vom elektrischen keine ahnung (airbag und oder mfl)

am 26. Januar 2016 um 22:47

Selbst wenn es mechanisch passen könnte, hätte ein Polo-Lenkrad keine Zulassung für den 3C.

Dann macht es an der Stelle durchaus einen gewissen Sinn, sich mit dem Produktsicherheitsgesetz, insbesondere mit §2,Punkt 14b zu befassen.

Wenn man das dan verstanden hat, macht es Sinn, sich mit dem Thema "Produkthaftung" und den Verpflichtungen eines Produktherstellers zu befassen.

Ist das nicht das gleiche Lenkrad? Weiß ja nicht welcher Polo gemeint ist, ich denke da gerade an das Lenkrad vom WRX. Sieht für mich aus wie das Lenkrad vom Golf 6 GTI/GTD. Passat CC RLine müsste doch auch das gleiche drin sein.

Themenstarteram 27. Januar 2016 um 16:37

geht um ein normales lederlenkrad ohne mfl,

airbag ist der gleiche

mir geht es nur darum ob der zahnkranz in der mitte der gleiche ist,

da ich meinen passi verkaufen möchte und vorher das abgeflache mit mfl und schaltwippen wieder raus kommt,

leider hab ich das orig zu vorschnell in der bucht verhöckert,

von den golf und passat modellen ab 2005 weiß ich das es die gleichen sind, (gleiche TN)

nur vom polo (9N) weiß ich eben nicht

am 27. Januar 2016 um 19:41

Zitat:

@anderle1403 schrieb am 27. Januar 2016 um 17:37:42 Uhr:

geht um ein normales lederlenkrad ohne mfl,

airbag ist der gleiche

mir geht es nur darum ob der zahnkranz in der mitte der gleiche ist,

da ich meinen passi verkaufen möchte und vorher das abgeflache mit mfl und schaltwippen wieder raus kommt,

leider hab ich das orig zu vorschnell in der bucht verhöckert,

von den golf und passat modellen ab 2005 weiß ich das es die gleichen sind, (gleiche TN)

nur vom polo (9N) weiß ich eben nicht

Du möchtest also ein Fahrzeug veräußern, dass keine Betriebserlaubniss besitzt und mindestens ein Lenksystem sowie ein Insassenschutzsystem beinhaltet, dessen Hersteller Du, rechtlich betrachtet, bist ?

Du bist Dir der Tragweite dessen bewusst ?

 

Evtl. dann doch mal besser durch nen Fachanwalt beraten lassen.

Den Bildern nach würde ich sagen es passt. Das 3 Speichen Lenkrad sieht ja aus wie das vom Passat. Je nach Baujahr muss man aber noch aufs Airbagzündsystem achten (1 oder 2 Zünder).

Hurz:

Welche Gefahr KÖNNTE entstehen?

Ein Polo Airbag zündet auf irgend eine Art und Weise "anders" als ein Passat Airbag. Bringt man nun den Polo Airbag in den Passat entsteht eine Gefahr.

Wäre diese These richtig, fände ich es von VW sehr fahrlässig, dass beide Lenkräder gleich Aussehen und mechanisch passen. Ein versehentliches Vertauschen könnte nicht ausgeschloßen werden. Das wäre für mich eine vorhersehbare Fehlanwendung, die so nicht passieren darf.

Wenn das Lenkrad passt, wird

A) niemand den nicht "bestimmungsgemäßen Gebrauch" bemerken

B) kann niemand nachweisen, dass der TE das Ding eingebaut hat

Und was deine Pdf über die Dokumentationspflicht mit dem Thema zu tun hat, weiß ich auch nicht so recht.

am 27. Januar 2016 um 22:39

Zitat:

@Areks schrieb am 27. Januar 2016 um 23:27:16 Uhr:

Den Bildern nach würde ich sagen es passt. Das 3 Speichen Lenkrad sieht ja aus wie das vom Passat. Je nach Baujahr muss man aber noch aufs Airbagzündsystem achten (1 oder 2 Zünder).

Hurz:

Welche Gefahr KÖNNTE entstehen?

Ein Polo Airbag zündet auf irgend eine Art und Weise "anders" als ein Passat Airbag. Bringt man nun den Polo Airbag in den Passat entsteht eine Gefahr.

Wäre diese These richtig, fände ich es von VW sehr fahrlässig, dass beide Lenkräder gleich Aussehen und mechanisch passen. Ein versehentliches Vertauschen könnte nicht ausgeschloßen werden. Das wäre für mich eine vorhersehbare Fehlanwendung, die so nicht passieren darf.

Wenn das Lenkrad passt, wird

A) niemand den nicht "bestimmungsgemäßen Gebrauch" bemerken

B) kann niemand nachweisen, dass der TE das Ding eingebaut hat

Und was deine Pdf über die Dokumentationspflicht mit dem Thema zu tun hat, weiß ich auch nicht so recht.

Man kann es nachweisen. (TeileNr. / FD / SteuerungsNr.)

Als Hersteller mindestens eines dieser Systeme unterliegt er der Dokumentationspflicht als auch der Pflicht, das System prüfen zu lassen und eine Zulassung zu beantragen.

Erst nach Zulassung darf das System so modifiziert eingesetzt werden.

Der einzige zulässige Weg ist, für das vorgesehene Lenkrad eine Bescheinigung des Hersteller über die Zulässigkeit des Verbaus in dem Fahrzeug zu bekommen.

Ansonste einfach das verbauen, was auch in das Fahrzeug hineingehört und in ETKA als E-Teil für das Fahrzeug ausgewiesen wird.

Ansonsten kann man sich z.B. bei dem verlinkten Anwalt diesbezüglich genauestens beraten lassen.

In anbetracht der Tatsache, dass der TE das Fahrzeug veräußern will, ist anzuraten, zugelassene Teile zu verbauen, sonst besteht neben produktsicherheits- und produkthaftungerechtlichen Problemen auch ein zivilrechtliches Problem .

Verstehe ich jetzt auch nicht recht. Hier im Forum gibts dutzende Threads, wo Leute sich das Lenkrad aus dem B7 oder den 6er GTI oder R Modellen in den Passat basteln, wieso sollte dann nicht auch das Polo Lenkrad reinpassen?

Als ich meinen gekauft hab hatte der so ne 4 Speichen Plastekrücke drin, wenn ich mich nicht irre hab ich so en Teil auch schon mal im T5 gesehen.

Themenstarteram 28. Januar 2016 um 13:06

also ich kann mir nicht vorstellen das VW im Polo ein anderes / schwächeres Lenkrad verbaut das demnach weniger Kräfte aushält wie im Passat,

an Hurz100:

von Airbag war nie die rede,

ich meinen Fahrzeug wurde nur das orig Leder Lenkrad gegen eines vom Golf 6 mit MFL getauscht

der Airbag ist und bleibt das was ab Werk in diesen Fahrzeug verbaut wurde,

also ich kann die ganze aufregung hier nicht verstehen, und dieses Lenkrad wurde mir von einer VW fachwerkstatt besorgt und eingebaut!

am 28. Januar 2016 um 17:28

Zitat:

@Reader236 schrieb am 28. Januar 2016 um 10:56:27 Uhr:

Verstehe ich jetzt auch nicht recht. Hier im Forum gibts dutzende Threads, wo Leute sich das Lenkrad aus dem B7 oder den 6er GTI oder R Modellen in den Passat basteln, wieso sollte dann nicht auch das Polo Lenkrad reinpassen?

Als ich meinen gekauft hab hatte der so ne 4 Speichen Plastekrücke drin, wenn ich mich nicht irre hab ich so en Teil auch schon mal im T5 gesehen.

Und ?

Sind diese Lenkräder von VW für das jeweilige Fahrzeug als zulässiges E-Teil im ETKA gelistet ?

Wenn ja, ist doch auch alles gut.

Wenn nein, dann trifft das Genannte zu.

 

Zitat:

@anderle1403 schrieb am 28. Januar 2016 um 14:06:44 Uhr:

also ich kann mir nicht vorstellen das VW im Polo ein anderes / schwächeres Lenkrad verbaut das demnach weniger Kräfte aushält wie im Passat,

an Hurz100:

von Airbag war nie die rede,

ich meinen Fahrzeug wurde nur das orig Leder Lenkrad gegen eines vom Golf 6 mit MFL getauscht

der Airbag ist und bleibt das was ab Werk in diesen Fahrzeug verbaut wurde,

also ich kann die ganze aufregung hier nicht verstehen, und dieses Lenkrad wurde mir von einer VW fachwerkstatt besorgt und eingebaut!

Ich sprach auch nicht davon, dass der bei Dir verbaute Airbag nicht zulässig wäre.

Aber das Lenkrad ist einmal Bestandteil des Lenksystemes und weiterhin Bestandteil des Airbagsystemes, da es für den Fahrerairbag als Aufnahme und Einbauort dient.

Wenn das von Dir gewünschte Lenkrad seitens VW im ETKA als offizielles E-Teil für Dein Fahrzeug (identifiziert nach FIN) gelistet ist, ist alles bestens; ist es das aber nicht, trifft oben genanntes zu.

Relevant ist, was man schwarz auf weiß vor sich hat und belegen kann, nicht, was man sich denkt.

Ich schrieb nicht umsonst:

Das verbauen, was zum Fahrzeug passt.

Die andere Sache ist, dass die wenigsten hier überhaupt an deratigen Bauteilen was zu suchen haben.

Und wenn`s ne Werstatt einbaut, sollte man dort eigentlich die Teile auf zulässigen Verbau prüfen und, sofern nicht zulässig, das Teil eben nicht verbauen und den Kunden entsprechend drauf hinweisen.

 

Zitat:

@hurz100 schrieb am 28. Januar 2016 um 18:28:16 Uhr:

Sind diese Lenkräder von VW für das jeweilige Fahrzeug als zulässiges E-Teil im ETKA gelistet ?

Wenn ja, ist doch auch alles gut.

Wenn nein, dann trifft das Genannte zu.

Nein. eine Korrelation bedingt keine Kausalität. Wenn nein, dann trifft einzig zu, daß das andere E-Teil nicht im ETKA verzeichnet ist. Alles andere ist rein Deine Interpretation.

am 28. Januar 2016 um 20:23

Zitat:

@ampassator schrieb am 28. Januar 2016 um 21:05:19 Uhr:

Zitat:

@hurz100 schrieb am 28. Januar 2016 um 18:28:16 Uhr:

Sind diese Lenkräder von VW für das jeweilige Fahrzeug als zulässiges E-Teil im ETKA gelistet ?

Wenn ja, ist doch auch alles gut.

Wenn nein, dann trifft das Genannte zu.

Nein. eine Korrelation bedingt keine Kausalität. Wenn nein, dann trifft einzig zu, daß das andere E-Teil nicht im ETKA verzeichnet ist. Alles andere ist rein Deine Interpretation.

Sie bedingt durchaus eine Kausalität..

Der Hersteller bietet nur Teile als E-Teil an, welches typgeprüft und zulässig ist.

Das beruht ebenfalls auf den bereits genannten gesetzlichen Regelungen.

Ansonsten kannst Du uns bestimmt eine Stellungnahme von einer Prüforganisation, einem Teilehersteller oder einem Fahrzeughersteller hier einstellen, die etwas anderes aussagt.

Dass das logischerweise einigen Leuten in Foren nicht passen mag, steht außer Frage, ändert an den Gegebenheiten aber nicht wirklich was.

 

Warum sollte ich das tun? Du hast mit dem Quatsch angefangen.

am 29. Januar 2016 um 20:00

Zitat:

@ampassator schrieb am 29. Januar 2016 um 20:00:37 Uhr:

Warum sollte ich das tun? Du hast mit dem Quatsch angefangen.

Ich hab nur auf gesetzliche Regelungen hingewiesen.

Dass Du das als Quatsch empfinden magst, ist in gewisser Weise verständlich; bei dem Qutsch, den Du postest.

Is halt einfacher, bequemer und dem "Forenstream" entsprechend.

Sich zu informieren würde halt eine gewisse Arbeit bedeuten, das darf man nun wiederum nicht erwarten.

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