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Personalausweis original für Leasing beim Händler abgeben???

Hallo @ all

Ich möchte zum ersten mal ein Fahrzeug leasen.

Leider ist der Händler ( größere Autohauskette ) von meinem Wohnort weiter weg.

Was mir noch etwas Bauchschmerzen bereitet ist, dass der Händler für die Zulassung des Fahrzeuges meinen originalen Personalausweis benötigt. Ich sollte diesen zusenden.

Auf der Homepage unseres Strassenverkehrsamtes steht, das für die Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus der EU der original Personalausweis von Nöten ist.

Die Leasingfirma sagt, dass man den Brief nicht aus der Hand gibt, und ich das Fahrzeug nicht selber zulassen darf.

Das Personalausweisgesetz besagt:

So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG grundsätzlich nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben.

Ich werde morgen mal beim Strassenverkehrsamt anrufen und mich aufschlauen.

Hat von Euch jemand Erfahrung zu diesem Thema???

MfG grip

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27 Antworten

Was hat die Leasingfirma zu deinem Hinweis auf § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG geantwortet?

Das hab ich noch nicht gefragt... hab es selber gerade erst recherchiert.

Denke die sagen kein Ausweis kein Vertrag.

Zitat:

@grip schrieb am 19. September 2021 um 11:12:39 Uhr:

Hallo @ all

Ich möchte zum ersten mal ein Fahrzeug leasen.

Leider ist der Händler ( größere Autohauskette ) von meinem Wohnort weiter weg.

Was mir noch etwas Bauchschmerzen bereitet ist, dass der Händler für die Zulassung des Fahrzeuges meinen originalen Personalausweis benötigt. Ich sollte diesen zusenden.

Auf der Homepage unseres Strassenverkehrsamtes steht, das für die Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus der EU der original Personalausweis von Nöten ist.

Die Leasingfirma sagt, dass man den Brief nicht aus der Hand gibt, und ich das Fahrzeug nicht selber zulassen darf.

Das Personalausweisgesetz besagt:

So darf laut § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG grundsätzlich nicht mehr vom Ausweisinhaber verlangt werden, den Personalausweis als Sicherheit zu hinterlegen oder aus sonstigen Gründen aus der Hand zu geben.

Ich werde morgen mal beim Strassenverkehrsamt anrufen und mich aufschlauen.

Hat von Euch jemand Erfahrung zu diesem Thema???

MfG grip

Wenn die Zulassungsstelle nur Originale PA's akzeptiert, du Deinen Ausweis nicht aus der Hand willst, Du die Zulassung nicht selber durchführen darfst, wirst Du Dir einen anderen Leasingpartner suchen müssen,wo Du selbst die Zulassungsstelle besuchst und das Auto anmeldest.

Zitat:

@grip schrieb am 19. September 2021 um 11:19:47 Uhr:

Denke die sagen kein Ausweis kein Vertrag.

So einfach werden sie aus der Nummer nicht herauskommen, da sie ja hier offen gegen geltendes Recht verstoßen.

@windelexpress

Denke das wird bei keiner Leasinggesellschaft funktionieren.

Weil... im Fahrzeugrief steht immer die Leasinggesellschaft drin, nur in der Zulassung Teil 1 steht der Leasingnehmer als Halter drin. Ich weiß nicht ob andere Gesellschaften den Brief aus der Hand geben.

Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Die Leasing kann doch den Brief zur Zulassungsstelle senden und diese schickt ihn nach der Zulassung wieder an die Leasing.

 

Ich hatte die Konstellation mal, dass ich bei einem Barkauf im AH nur eine kleine Anzahlung geleistet hatte und den Rest bei Abholung in 400 km Entfernung bar zahlen wollte. Da hat das Autohaus das genau so gemacht. Die Zulassungsstelle hat für den Rückversand allerdings eine Gebühr berechnet.

Der Händler sendet die Papiere incl. Perso an die Zulassungsstelle ... erhält alles wieder zurück und sendet den Brief danach zurück an die Leasing. Wie gesagt die Zulassungsstelle will den originalen Perso. Wer den schickt ist egal Händler oder Leasing.

Zitat:

@grip schrieb am 19. September 2021 um 11:44:02 Uhr:

@windelexpress

Denke das wird bei keiner Leasinggesellschaft funktionieren.

Weil... im Fahrzeugrief steht immer die Leasinggesellschaft drin, nur in der Zulassung Teil 1 steht der Leasingnehmer als Halter drin. Ich weiß nicht ob andere Gesellschaften den Brief aus der Hand geben.

Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (ex Fahrzeugbrief) steht der Leasingnehmer,und nicht die Leasinggesellschaft.Das ist die Regel, es gibt aber Ausnahmen.

 

Im Teil I steht das gleiche wie im Teil II

Ich habe alle Leasingfahrzeuge selber zugelassen.

Der Händler schickt die Papiere direkt zur Zulassungsstelle, Fahrzeug lässt du zu und das Amt schickt die Papiere wieder direkt zum Händler. Das kostet ein paar Euro Gebühren.

Ich habe die Zulassungsbescheinigung auch schon beim Händler abgeholt oder sie wurde mir zugesendet.

Der Händler lässt den Wagen bei größerer Entfernung auch nicht selber zu. Da wird mit Sicherheit ein Zulassungsdienst beauftragt. Das mit dem "nicht aus der Hand geben" ist Blödsinn...

 

 

Zitat:

@grip schrieb am 19. September 2021 um 11:54:53 Uhr:

Wie gesagt die Zulassungsstelle will den originalen Perso. Wer den schickt ist egal Händler oder Leasing.

Oder eben du selbst.

Zitat:

@grip schrieb am 19. September 2021 um 11:44:02 Uhr:

@windelexpress

Denke das wird bei keiner Leasinggesellschaft funktionieren.

Weil... im Fahrzeugrief steht immer die Leasinggesellschaft drin, nur[b. Ich weiß nicht ob andere Gesellschaften den Brief aus der Hand geben.

Ich lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Wo soll das Fahrzeug zugelassen werden?

In D steht steht in zb1 und 2 der halter drin.

Es ist völlig üblich,dass das AH die Dokumente zur Zulassungsstelle schickt und der Halter selbst das Fzg zulässt.

Die ZB2 wird dann von dort an das AH zurück geschickt.

So wie es der windelexpress beschreibt ist es übliche Vorgehensweise, wenn das Amt nicht mit einer Kopie leben kann. Ich habe in den letzten Jahren sowohl die Var. mit Kopie, als auch den eigenen Gang zur Behörde erlebt, wobei ich den Brief nie in der Hand hatte. VG

Nach zig Finanzierungen und Leasings der letzten 20 Jahren kenne ich das so nicht.

Ich unterzeichne eine Vollmacht, der Händler macht sich eine Kopie vom Perso und fertig.

Ich würde auch nie den Perso aus der Hand geben…

Erstmal recht herzlichen DANK an alle für Eure Hilfe.

@ windelexpress

Das Fahrzeug wird im Landkreis Regensburg zugelassen

Ich werde morgen auf dem Landratsamt anrufen und die Vorgehensweise erfragen.

Danach noch mal beim Freundlichen.

Wenn der Verkäufer aber auf die Zusendung des Persos besteht... dann mal schauen.

Ich halte Euch auf alle Fälle auf dem laufenden.

Wenn ich gewerblich was beim Zulassungsdienst abgebe dann reicht denen eine Kopie vom Ausweis.

Wenn es privat war wollten sie den perso im Original.

Oder es gab einen Unterschied zwischen Berlin / Brandenburg (bin vor kurzem umgezogen)das weiß ich nicht genau.

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