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Pflicht Gasprüfung ab 01.04.22 , für wen genau ??

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 19:35

Hallo,

weiß jemand ob schon geregelt ist für wen die Pflichtgasprüfung gelten soll :

Konkret :

Wohnwagen ohne Gas Flasche : Pflicht oder nicht ?

Wohnwagen mit ausgebautem Gasdruckregler : Pflicht oder nicht ?

Wohnwagen mit entfernter Gasanschlußmuffe : Pflicht oder nicht ?

Hintergrund : Wir fahren immer ohne Gasflasche und benutzen nie Gas und wollen natürlich dann diese Prüfung auch nicht machen, was muß ich also tun um diese nicht machen zu müssen ?

Gruß Henning

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27 Antworten

Für die HU beim Wohnwagen spielt die Gasprüfung keine Rolle, das war nie anders.

Wer gasbetriebenen Geräte betreibt, sollte die Gasprüfung aber regelmäßig durchführen, um im Schadenfall vor Ansprüchen sicher zu sein.

Die aktuelle Lage für Wohnmobile, nicht für Wohnwagen:

https://www.dvfg.de/.../...efung_nach_AEnderung_HU-Richtlinie_2022.pdf

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 20:09

Hallo,

danke für die Rückmeldung , alles richtig , beantwortet nur meine Frage nicht.

Nochmal.

Du hast einen Wohnwagen, für die HU brauchst du also keine Gasprüfung.

Du willst die Gasanlage nicht in Betrieb nehmen, also brauchst du keine Gasprüfung.

Wenn das deine Fragen nicht beantwortet, dann stell deine Fragen bitte so, dass ich die verstehen kann.

Themenstarteram 19. Juni 2022 um 20:21

Die Gasprüfung soll Pflicht werden für alle Wohnwagen und Wohnmobil- Besitzer heißt es , unabhängig von der HU.

Auch für die Besitzer die die Gasanlage nicht benutzen ??

Wenn doch, was muß man tun um von der Pflicht befreit zu werden ?

Ausbauen

Da das rechtlich aktuell mit der Gasprüfung nicht klar geregelt ist (Empfehlung besteht, Pflicht aber nicht), wirst Du wohl kaum eine allgemeingültige Antwort erhalten (können).

 

Was tun?

 

Vielleicht Gasflasche, Druckminderer raus und Blindstopfen auf den Anschluss von der Leitung?

 

Wenn jemand ne aktuelle Gasprüfung verlangt (Campingplatz z. B.) kannst Du dann hoffen, dass die Dir abnehmen (glauben), dass die Anlage außer Betrieb ist.

 

Mir ist keine Möglichkeit bekannt, den Gasbetrieb aus den Papieren austragen zu lassen, also quasi die Stilllegung zu dokumentieren.

Zitat:

@HenningT4 schrieb am 19. Juni 2022 um 22:21:51 Uhr:

Die Gasprüfung soll Pflicht werden für alle Wohnwagen und Wohnmobil- Besitzer heißt es , unabhängig von der HU.

Auch für die Besitzer die die Gasanlage nicht benutzen ??

Wenn doch, was muß man tun um von der Pflicht befreit zu werden ?

Falls du aktuellere Informationen als im obigen Link hast, dann lass mich bitte teilhaben.

Ansonsten sollte erst mal abgewartet werden, was die Neuregelung beinhalten wird.

Dann kann man immer noch klären, was ggf. zur Umgehung der Prüfpflicht erforderlich ist.

Laut verschiedenen Quellen ist es seit 1. Aprit 2022 wie folgt:

1.) Weder Wohnmobil noch Wohnwagen benötigen für das Bestehen der HU eine gültige Gasprüfung

2.) Aber: die Durchführung einer von der HU eigenständigen Gasprüfung ist nun für Wohnmobil UND Wohnwagen verpflichtend

Die Gasprüfung für WoMo und WoWa kann im Rahmen der HU mit durchgeführt werden - muss aber nicht. Sie kann auch weiterhin bei jedem zertifizierten Sachkundigen vorgenommen werden (was u.U. preislich günstiger sein kann).

Damit werden Wohnmobile und Wohnwagen in Bezug auf die Gasprüfung ab sofort gleichgestellt.

Gruß

NoGolf

... und zur Eingangsfrage:

Bislang war es lt. einem befreundeten "Gasmann" so, dass bei den WoMos alles als Gasanlage zählte, was betriebsbereit war oder ohne größeren Aufwand betriebsbereit gemacht werden konnte. D.h., dass das alleinige Fehlen der Gasflasche und/oder ein fehlender Druckminderer wohl NICHT als Wegfall der Gasprüfungspflicht gelten werden. Bei einer an Ende verpressten und somit unbrauchbar gemachten Gasleitung ohne Druckminderer und Flasche sähe das schon anders aus.

Gruß

NoGolf

Was immer wieder - gerade vom DVGW - vergessen wird ist die Prüfpflicht der Zusatzheizung im Rahmen der HU. Punkt 6.6 Anlage VIIIa StVZO. Kocher, Kühlschrank etc.. sind egal, aber der Prüfer hat bei der HU die Kontrolle der Heizung und damit auch der Gasanlage durchzuführen. Völlig egal ob eine DVGW-Prüfung vorliegt oder nicht, die ist keine Pflicht mehr im Rahmen der HU, weder bei WoWa noch bei WoMo.

Bei stillgelegten Anlagen wird es üblich so gehandhabt dass Anlagen die nicht durch einfaches Anschließen einer Leitung, Betätigen eines Schalters oder ähnlicher einfacher Handlungen in Betrieb gesetzt werden als nicht vorhanden bzw. nicht genutzt gelten. Also Druckregler abschrauben reicht nicht, den Anschluss an der Stahlleitung verschließen dass man nicht einfach eine Gasflasche anschließen kann sollte schon reichen. Im Zweifelsfall Gasleitung im Gaskasten ganz entfernen, was nutzt es im Urlaub wenn der HU-Prüfer einverstanden war, der Platzbetreiber aber möglicherweise nicht?

Bisschen O.T.

War erst letzten Samstag mit dem Wowa beim Tüv Nord.

Ohne Beanstandungen aber Gasprüfung wurde nicht gemacht und auch nicht nach gefragt

Zitat:

@HarryR schrieb am 25. Juni 2022 um 17:51:06 Uhr:

Bisschen O.T.

War erst letzten Samstag mit dem Wowa beim Tüv Nord.

Ohne Beanstandungen aber Gasprüfung wurde nicht gemacht und auch nicht nach gefragt

Ja, weil ab 01.04.2022 die Gasanlagenprüfung (G607-Prüfung) NICHT mehr Bestandteil der HU ist und das Fahrzeug auf Grund fehlender Gasanlagenprüfung deshalb nicht mehr durchfallen kann.

Jedoch sind die Prüfer angewiesen, auf die fehlende Gasanlagenprüfung bei WoMo und Wohnanhängern mittels Hinweistext im Prüfbericht hinzuweisen. Die Gasanlagenprüfung ist jetzt für beide Fahrzeugarten verpflichtend!

Gute Campingplatzbetreiber achten auf den ordnungsgemäßen Nachweis der 2-jährlichen Gasanlagenprüfung und haben die Verbindung zu einem dementsprechendem Sachkundigen. Meist dürfen die Camper OHNE Gasanlagenprüfung erst garnicht auf den Campingplazu einfahren, da Sicherheitsrisiko und im Schadenfall (ausgelöst durch eine defekte Gasanlage) der Eigner des Campingmobils zum VOLLEN Schadenersatz herangezhogen wird. Und explodierende Gasanlagen sind garnicht so selten.

Das Problem bis zum 01.01.2023:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist aktuell dabei, die neue Rechtsgrundlage für eine eigenständige Prüfung von Gasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen zu erarbeiten. In diesem Rahmen wird das BMDV auch einen ev. neuen Prüfungsturnus festlegen.

Zitat:

Meist dürfen die Camper OHNE Gasanlagenprüfung erst garnicht auf den Campingplazu einfahren.

in 40 jahren noch nie erlebt. wäre aber wünschenswert.

Habe ich auch noch nicht erlebt, auch nicht dass etwas passiert wäre, aber das interessiert niemanden, wenn doch mal etwas passiert.

Übrigens habe ich grade erst zwei Wohnwagen auf einem Campingplatz in NL gesehen, die hatten ein normales, weißes Haushaltskabel mit CEE Stecker und Kupplung benutzt :rolleyes:

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