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Phaeton 3.0 TDI gekauft Probleme mit VW händler bitte um hilfe und infos

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 11. September 2013 um 10:04

Hallo Liebe Phaeton User,

Ich habe mir vor ca. 1 Woche einen Phaeton 3.0 TDI gekauft bj 2006. vom VW händler. Folgendes problem habe ich nun der Verkäufer hat mir versichert (schriftlich via mail) das der wagen ein Navisystem hat bei der Übergabe des Autos habe ich leider nicht darauf gehachtet da ich zu aufgeregt war. Oben drauf hat der Verkäufer mir für das Navigationssytem NAVI EUROPE als CD NAGELNEU mitgegeben. Als ich nun zuhause war wollte ich die Navi cd einlegen und musste mit schrecken feststellen das ich nur ein 6 FACH cd Laufwerk habe und kein navirechner bzw laufwerk . (anschlüsse sind vorhanden). Ich habe nun den Verkäufer angeschrieben er meinte oh das wüsste er nicht , ich hätte es aber unterschrieben das kein Navisystem hätte stehe ich jetzt da, er hat auch im teile lager nachgefragt eine nachrüstung würde 1800€ + einbau. Kosten. Da ich zum glück die Anzahlung zurück ziehen konnte würde ich das gerne verechnen, ich habe dem händler auch angebote das wir uns die kosten teilen, bisher keine antwort was kann ich jetzt machen, ich meine er hat zugesagte leistung nicht erbracht, darauf hin habe ich die anzahlung von 3000€ zurückziehen lassen. Heute hat mich der verkäufer wieder angeschrieben, und meinte doch das ich die 3000€ zaheln müsste da es doch vertraglich festgehalten wurde. Hinzu kommst das hinten links das fenster beim hochfahren knackt .. habe ich ihm auch mitgeteilt leider kein feedback.

Sonst ist der wagen top

Was meint ihr was kann ich machen

danke vorab für eure antworten

Beste Antwort im Thema

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Hasel

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Hasel

Wenn du es wirklich wörtlich schriftlich hast, dass der Wagen ein Navi haben soll - ist es für einen guten Anwalt kein Problem. Bei der Geschäftsanbahnung hat dir der Verkäufer Eigenschaften zugesichert, die später beim Vertragsschluss und bei der Übergabe der Sache nicht vorhanden waren. Somit bist du fein raus.

Auch wenn du später noch so viel unterschrieben hast - das Vertragsrecht schließt nämlich die Ereignisse bei der Geschäftsanbahnung mit ein. Und deine Willenserklärung zum Kauf war eindeutig mit der Zusicherung des Verkäufers während der Vertragsverhandlung an das Vorhandensein eines Navis gekoppelt.

Hast du jedoch dies nicht ganz eindeutig Nachzuweisen, oder der Verkäufer hat dich noch vor Vertragsschluss schriftlich auf einen Fehler bei den zuvor zugesicherten Eigenschaften aufmerksam gemacht, wird es schwierig werden. Das klingt leider bei deiner Beschreibung zwischen den Zeilen schon durch.

Schon allein die ganze Kompromissgeschichte mit Kostenteilen etc. hätte ich niemals gemacht. Das schwächt natürlich deine Verhandlungsposition, nicht aber deinen rechtlichen Anspruch den du jetzt durchsetzen musst.

Themenstarteram 11. September 2013 um 14:24

Hallo

Vielen Dank für deine Antwort Hier ein auszug aus unserem E-mailverkehr

 

Hallo Herr xxxxx,

Ich wollte kurz nochmal nachfragen ob der wagen ein Navigationssystem und sitzheizung hat?

MFG

 

Antwort vom Händler

 

Navi und Sitzheizung sind dabei.

 

Mit freundlichem Gruß

 

xxxxx

Original geschrieben von kimble2001

Wenn du es wirklich wörtlich schriftlich hast, dass der Wagen ein Navi haben soll - ist es für einen guten Anwalt kein Problem. Bei der Geschäftsanbahnung hat dir der Verkäufer Eigenschaften zugesichert, die später beim Vertragsschluss und bei der Übergabe der Sache nicht vorhanden waren. Somit bist du fein raus.

Auch wenn du später noch so viel unterschrieben hast - das Vertragsrecht schließt nämlich die Ereignisse bei der Geschäftsanbahnung mit ein. Und deine Willenserklärung zum Kauf war eindeutig mit der Zusicherung des Verkäufers während der Vertragsverhandlung an das Vorhandensein eines Navis gekoppelt.

Hast du jedoch dies nicht ganz eindeutig Nachzuweisen, oder der Verkäufer hat dich noch vor Vertragsschluss schriftlich auf einen Fehler bei den zuvor zugesicherten Eigenschaften aufmerksam gemacht, wird es schwierig werden. Das klingt leider bei deiner Beschreibung zwischen den Zeilen schon durch.

Schon allein die ganze Kompromissgeschichte mit Kostenteilen etc. hätte ich niemals gemacht. Das schwächt natürlich deine Verhandlungsposition, nicht aber deinen rechtlichen Anspruch den du jetzt durchsetzen musst.

Damit sollte das doch über einen Anwalt kein großes Problem sein.

Wäre ich spitzfindig, könnte der Verkäufer jedoch jetzt ein altes TomTom ins Auto kleben - damit wäre "ein Navi dabei".

Aber ich denke der Anwalt kann argumentieren, dass man in einer Oberklasselimousine mit der Formulierung "Navi" ein Festeingebautes als technischen Standard vorraussetzen darf.

Hallo,

du kannst auch von deinem Rückgaberecht gebrauch machen und das Auto zurückgeben wenn der Händler nicht einlenkt.

 

gruss Uwe

Das beste kommt noch.

Du musst nichtmal einen Grund nennen.

Er muss das Auto zurück nehmen.

Ich aber würde auf den Navi-Rechner bestehen.

Wenn du das Fahrzeug kaufst, und da fehlt etwas was zum festen Bestandteil des Fahrzeuges gehört muss der Verkäufer das doch Vertraglich festhalten.

Kaufe dir ein Navi Rechner für 700 Euro bei Ebay und schickr ihm dir Rechnung oder überweise Ihm einfach nichts:D

By the way ... kannst du mal ein Bild einstellen? Ich habe noch nie eine Phaeton ohne Navi gesehen ... das würde mich mal interessieren wie das aussieht ...

Nicht ohne Navi sondern Ohne Navi Rechner.

Kein Navi Rechner= kein Navi.

Ah - O.K.

Themenstarteram 16. September 2013 um 23:12

Na klar mache ich morgen

Original geschrieben von kimble2001

By the way ... kannst du mal ein Bild einstellen? Ich habe noch nie eine Phaeton ohne Navi gesehen ... das würde mich mal interessieren wie das aussieht ...

am 17. September 2013 um 7:13

Schon heftig, dass es je Phaetons ohne Navi gab.

Gab es ja auch mal ohne Allrad. Vielleicht auch noch geschalten und ohne Klima.

Passt irgendwie nicht zusammen diese Lupo Budget Ausstattung.

Gruss

PS: Ein Navirechner hätte ich neben einer ZAB noch rumliegen. Ist aber ein GP0.

Es gibt den Phaeton auch ohne Allrad.

Die ersten 3, 2 Benziner zum Beispiel.

Emails sind geduldig, was steht im Kaufvertrag? Wenn dort ein Navi aufgeführt ist, fehlt es, wenn keins drin steht, hast du keinen Anspruch darauf. Eine eMail hat leider noch nicht die richtige Gewichtung, da sie zu leicht selbst zu erstellen ist. Aber ich denke, dein Anwalt wird sich damit auskennen.

Gruß,

Sascha

Phaetons ohne Lederausstattung finde ich merkwürdig zusehen,passt auch nicht zum Auto.

gruss Uwe

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