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Piaggio MP3 400ie LT : Steuer von 8 Euro auf 84 Euro gestiegen !?
Servus !
Seit Juni 2009 besitzt mein Vater einen Piaggio MP3 400ie LT, also mit PKW Zulassung.
Nach der bisherigen Formel von 2€ / 100ccm war das Fahrzeug steuerlich sehr günstig!
Nun kam aber ein Schreiben vom Finanzamt welches die Berechnungsgrundlage auf 21,07€/100ccm mehr als verzehnfacht hat !?!?!?
Unser Fahrzeug wurde laut den Papieren übrigens am 02.07.2010 zugelassen. Also genau einen tag NACH dem Stichtag 01.07.2010 ! Somit müsste eigentlich unbestreitbar der Steuersatz als PKW gelten, oder ?
Haben andere MP3 LT Fahrer die selben Anschreiben bekommen ? Gibts Möglichkeiten der Erhöhung zu umgehen ?
Dankeschön schon mal !
Nachtrag : Habe mich inzwischen etwas mehr schlaugemacht und bin in gesonderten MP3 Foren auf Infos gestoßen.
Jetzt frage ich mich nur, wieso das Fahrzeug nach der Erstzulassung nach NEUEM Recht versteuert wurde - aber ein Jahr später dann auf einmal nach dem alten ??
Hat Widerspruch schon bei jemandem etwas gebracht ?
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18 Antworten
Vielleicht hilft das dir weiter(?):
?ATVs und Quads sollen in Deutschland künftig im Rahmen einer eigenen Fahrzeugkategorie besteuert werden. Das ‚Fünfte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes‘ gibt’s bislang zwar nur als Entwurf, doch die Finanzämter fordern schon entsprechende Nachzahlungen…
?Nach der glorreichen Umstellung der deutschen KFZ-Steuer auf CO2-Ausstoß hatten die Finanzämter – erst später dann auch seine Macher in Berlin… – erkannt, dass für ATVs und Quads gar keine Werte für den CO2-Ausstoß vorliegen, die Voraussetzung für eine entsprechende Besteuerung wären. In der Folge besteuerten die Finanzämter diese Fahrzeuge mit dem Mindestwert: 2 Euro je angefangene 100 Kubik. Dies allerdings nur mit ‚vorläufigen‘ Bescheiden, so dass entsprechende Nachzahlungen zu erwarten waren. Siehe dazu auch unseren Beitrag ‚Chaos bei der Quad-Besteuerung‘ in ATV&QUAD Magazin 2009/11 respektive im Weblog }> Quad-Besteuerung: Zu früh gefreut {<.
Wie wohl kaum anders zu erwarten im Merkel-Land der Gründlichkeit und des Fleißes, ließ die Korrektur denn auch nicht lange auf sich warten, schließlich geht’s hier ja um Steuer-Einnahmen für den Staat… So wurde vom Bundeskabinett am 13. Januar 2010 der Entwurf eines ‚Fünften Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes‘ beschlossen. Das einzig wirklich Neue daran ist, dass ATVs und Quads nun endlich eine eigene Fahrzeugkategorie bilden, und zwar gemeinsam mit den Trikes. Die leidige Diskussion um die Zuordnung dieser Fahrzeuge zu Motorrädern oder PKWs hat damit ein Ende.
Ansonsten ist eigentlich wieder alles wie vor Angelas CO2-Spuk: Dem Gesetzentwurf zufolge wird die Steuer für drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (der europäischen Fahrzeugklassen L5e und L7e) künftig wieder nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasvorschriften) bemessen, so wie es ursprünglich auch bei den PKW gehandhabt wurde.
25,36 Euro / 100 Kubik
Konkret: Für ATVs und Quads sind höchstens 25,36 Euro je angefangene 100 Kubik bei Fremdzündungsmotoren (Otto) respektive maximal 37,58 Euro je angefangene 100 Kubik bei Selbstzündungsmotoren (Diesel) zu berappen. Dieser Maximalsatz dürfte bis auf weiteres der Regelfall bleiben, da ATVs und Quads bislang praktisch ausschließlich mit Euro-0-Motoren angeboten werden, schließlich lassen anderweitige zwingende gesetzliche Bestimmungen noch auf sich warten.
Ganz schnell dagegen reagieren die deutschen Finanzämter: Kaum dass die Gesetzesänderung geplant ist, werden bereits Steuer-Nachzahlungen an all jene Quadpiloten versandt, die im vergangenen Jahr jene ‚vorläufigen‘ Steuerbescheide mit 2 Euro je angefangene Kubik erhalten hatten.
LoFs bleiben außen vor
Was noch wichtig wäre: Da das Ganze eben ausschließlich die Fahrzeugklassen L5e und L7e betrifft, bleiben ATVs und Quads außen vor, die nach deutschem Recht als Zugmaschinen (LoF) zugelassen sind. Sie wurden ursprünglich nicht wie Traktoren, sondern wie PKW nach Euro-0 besteuert; daran hat sich durch die CO2-Blase nichts verändert, so dass jetzt auch keine Korrektur vonnöten ist.
Schließlich muss in Deutschland ja alles seine Richtigkeit haben – nach einer Logik dahinter fragen wir besser nicht.
Weitere Infos beim ZIV Zweirad Industrie Verband
Quelle: http://www.atvmagazin.info/.../
Zitat:
Original geschrieben von Acura1977
Unser Fahrzeug wurde laut den Papieren übrigens am 02.07.2010 zugelassen. Also genau einen tag NACH dem Stichtag 01.07.2010 !
Da bist Du uns wohl ein paar Tage voraus. Oder die Datumsangaben wurden verwechselt.
Das Problem ist halt, daß sie keiner EuroX-Pkw-Emissionsgruppe zuzuordnen sind.
Wir haben jedenfalls für unseren LT 250 noch gar nichts vom FA bekommen.
Oh, sorry, ich meinte natürlich jeweils das Jahr 2009 ! ^^
Die Piaggio MP3 sind abgastechnisch gesehen Euro 3 zuzuordnen.
Von letztem Jahr bis heute war das Fahrzeug steuermäßig ein PKW, jetzt auf einmal ein "drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge".
Das Malheur ist also, daß man unseren Roller in einen Topf mit den Fahrzeugen mit EZ vor dem Stichtag 01.07.2009 wirft, obwohl er genau einen Tag DANACH zugelassen wurde.
Fragt sich nur ob die Neuzuordnung in die neue (teurere) Fahrzeugkategorie nun rechtens ist oder ein Fehler des Finanzamts ?
Laut dem Händler, der die MP3 tagtäglich verkauft, werden die Neufahrzeuge aber allesamt mit maximal 8 Euro versteuert !
Zitat:
Original geschrieben von Acura1977
Die Piaggio MP3 sind abgastechnisch gesehen Euro 3 zuzuordnen.
Nur die RL im Krad-Normzyklus für die Krad-Euro3.
Aber nicht die LT im Pkw-Normzyklus für die wesentlich strengere (!) Pkw-Euro3.
oben steht doch, egal ob vor oder nach. du wirst nachzahlen müssen. ist wohl aktuell nur eine frage der zeit.
Heute kam der Brief.
Steht doch alles ganz genau drin. Was gibt es da für Unklarheiten?
Also wer das versteht muss wahrscheinlich selbst beim Finanzamt arbeiten
Wenn also die Einstufung rechtens ist, wieso werden dann alle aktuell neu zugelassenen MP3 nach wie vor mit dem geringeren Steuersatz belegt ? Da kann doch was nicht stimmen !
So wie ich das verstehe werden die Dinger in Zukunft mit ~22€ / 100ccm besteuert. Wer jetzt noch 8€ zahlt wird nachzahlen müssen, da die Umstellung wohl nicht von heute auf morgen geht. Sicher ist nur, dass die Dinger jetzt eben viel teurer sind.
Zitat:
Original geschrieben von Acura1977
Wenn also die Einstufung rechtens ist, wieso werden dann alle aktuell neu zugelassenen MP3 nach wie vor mit dem geringeren Steuersatz belegt ? Da kann doch was nicht stimmen !
Nicht alle, da kochen die verschiedenen FAs ihre eigenen Süppchen, was zu der Verwirrung maßgeblich beiträgt.
Wenn der MP3 mit Autoführerschein zu fahren ist ist es die Klasse L5E die wie die Quads seit der Änderung teurer geworden sind. Ists ein Standard MP3 mit Motorradzulassung ists die niedrigere Motorradsteuer - alles unabhängig von Euro-Klassen...
MfG
Laut dem Bescheid war unser MP3 LT bisher als Personenkraftwagen eingestuft und deshalb nach CO² Ausstoß versteuert worden.
Jetzt ist er in die Klasse L7e "drei- oder leichtes vierrädriges Kfz" gerutscht.
Laut dem Herrn vom Finanzamt liegt es daran, daß wir die LT Variante für Autoführerscheinbesitzer haben. Wäre es der normale MP3 mit schmalerer Spur (L5E) wäre die Steuer wieder billiger.
Das soll verstehen wer will : Das Fahrzeug, welches man mit dem Autoführerschein fahren darf, wird als Trike/Quad versteuert.
Das Fahrzeug, welches einen Motorradführerschein erfordert, wird weiterhin als PKW versteuert !?!?
Also ICH verstehs nicht !
Da hat entweder der Herr vom FA oder Du was verwechselt.
Motorrad-Kfz-Steuer (für L3e) ist wieder anders und geht nach nur Hubraum: 1.84 Euro pro angefangene 25ccm.
Die MP3 LT gehören zu L5e (nicht L7e, dafür müsste er 4 Räder haben!).
Einteilung der Fahrzeugklassen L1e-L7e:
Okay, mein Fehler. In den Papieren steht auch L5e.
Und L5e werden ab jetzt allesamt mit >20€ / 100ccm versteuert ?
Zitat:
Original geschrieben von Acura1977
Und L5e werden ab jetzt allesamt mit >20€ / 100ccm versteuert ?
Ja, dem ist nix hinzuzufügen