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Piaggio TPH 50 2 T verbraucht kein Öl mehr
Hallo,
hab den Piaggio TPH 2 takter Roller 9/21 Neu gekauft. Hatte bis zum 1. KD 985 km drauf und der
Ölverbrauch lag so bei knapp 1 Liter. Nach dem KD bin ich jetzt gut 200 km gefahren und der
Ölstand ist immer noch fast voll. Kann nichts nachfüllen. Hab auch von Anfang an den Zug der Pumpe
so eingestellt das er mehr Öl bekommt. Sehe auch nicht das Ölleitung geknickt ist.
Händler meint nur das es normal ist das die weinig verbrauchen, aber fast nichts?
Danke.....
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17 Antworten
Hallo Fox-1290, rechnerisch mischt der Roller 1:25. Dann würden 200 km etwa 200 ml Öl bedeuten.
Ob man 0,2 l Ölabnahme im Ölbehälter genau sieht ? Der Roller muss immer identisch stehen zur Kontrolle. Ich würde in einer definierten Standstellung des Rollers einen Strich an den, hoffentlich transparenten, Ölbehälter machen.
Gruß Uwe
Hallo! Ein THP aus 2021 müsste doch eine Einspritzsystem mit zweifachem SLS haben. Kann man die Ölzufuhr da überhaupt einstellen?
Naja.
1:25 ? In 2021 ? Corona, Krieg, Greta ? Kaufdatum 9/21 ? Wurden da noch 2 - Takter hergestellt/verkauft ? Wie lange stand der im Laden ? Krass !
Ich dachte immer bei Piaggio war 1999 Schluß mit 2 - Taktergilde. (FXR, SKR, Hexe usw)
Gruß
Also mein 2 Takt Peugeot Jetforce tsdi Einspritzer braucht 1 Liter Öl auf knapp 2500 km... Welches Gemisch das ist, ist mir egal. Doch ich finde das ist wenig.
Ja. Das entspricht in etwa einem Mischungsverhältnis von 1 : 75, wenn man einen Durchschnittsverbrauch von 3 Liter auf 100 km zugrunde legt.
Prima
Gruß
So..müsste sich um ein 2019 Modell mit 12" Rädern handeln. Hätte auch den gleichen Roller mit glaub 14" Rädern haben können. Hat einen Vergaser und auch eine Ölpumpe wo man den Zug einstellen kann.
Übrigens standen im Herbst 21 noch gut 8 Roller bei dem Händler, alle Farben zur Auswahl.
Den Ölbehälter sieht man natürlich nicht wie weit der Ölstand ist.
Wenn aber die oberen 2cm wo sichtbar sind noch mit Öl sehe dann weis ich das fast nichts verbraucht wurde.
Verbauch Sprit liegt bei 3,5-3,8 Liter.
Ich fahr jetzt einfach...habe ja Garantie falls was sein sollte.
Grüße Peter
Ja, Garantie ist gut.
Nur - nach 6 Monaten, mußt duuuu, nachweisen das der Schaden/Fehlfunktion, schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Wenn du dir nicht sicher bist (höre auf dein Bauchgefühl), lass deine Bedenken von deinem Händler schriftlich festhalten. Damit ersparst du dir viel Unanehmlichkeiten.
Zum Beispiel :
Kunde sagt (du) : Der minimale Ölverbrauch im Vergleich zur gefahrenen Wegstrecke erscheit mir zu wenig.
Händler sagt : Uhaa ! Des bast scho. Des kead a so.
Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrgestellnummer, Unterschrift.
Dann kannst du bedenkenlos gasgeben.
Huuui und Gruß
Hallo Peter, auf der Garantie würde ich mich nicht ausruhen. Er könnte ja in der Garantiezeit nur Vorschäden bekommen und danach die Hauptbeschädigung; nach Ablauf der Garantie.
Aber ist nur eine Feststellung von mir, der Roller kann natürlich auch komplett i.O. sein.
Gruß Uwe
Danke für eure Antworten.
Eine Frage noch, auf der Rechnung vom 1000 km KD steht Vergaser eingestellt,
kann man da auch die Ölmenge regeln oder was verstellen?
Das wars jetzt aber dann..
Die Piaggio-Motoren haben überlicherweise eine Ölpumpe im Bereich der Variomatik. Dort sollte der Seilzug einzustellen sein.
Nein.
Am Vergaser wird keine Ölmenge eingestellt.
Am Vergaser werden nur das Mengenverhältnis Sprit/Luft und die Gesamtmenge des Sprit/Luftgemisches reguliert.
Dies hat aber keinen Einfluss auf die von der Ölpumpe zugeführte Ölmenge. Die wird an der Pumpe selbst eingestellt.
Gruß
Zitat:
@Fashionbike schrieb am 15. Juli 2022 um 11:51:43 Uhr:
Ja, Garantie ist gut.
Nur - nach 6 Monaten, mußt duuuu, nachweisen das der Schaden/Fehlfunktion, schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Wenn du dir nicht sicher bist (höre auf dein Bauchgefühl), lass deine Bedenken von deinem Händler schriftlich festhalten. Damit ersparst du dir viel Unanehmlichkeiten.
Zum Beispiel :
Kunde sagt (du) : Der minimale Ölverbrauch im Vergleich zur gefahrenen Wegstrecke erscheit mir zu wenig.
Händler sagt : Uhaa ! Des bast scho. Des kead a so.
Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrgestellnummer, Unterschrift.
Dann kannst du bedenkenlos gasgeben.
Huuui und Gruß
Bitte einmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nachlesen...
Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, hier muss der Kunde überhaupt nichts nachweisen, zu keinem Zeitpunkt, solange das in den Garantie Bedingungen nicht anders festgelegt ist. Üblicherweise ist hier die regelmäßige Wartung gefordert, eine Beweislastumkehr ist mir hier kein einziger Fall bekannt und würde auch dem Grundgedanken der Garantie widersprechen. Auch deckt eine Garantie alle Mängel ab, unabhängig davon ob sie beim Kauf schon vorhanden waren oder erst später entstanden. Bei der Garantie zahlt der Garantiegeber, dies ist im allgemeinen der Hersteller oder eine Versicherung.
Bei der Gewährleistung oder Sachmangelhaftung (beide Begriffe sind gebräuchlich) handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Hier sind nur Mängel abgedeckt die bereits beim Kauf vorhanden waren, darum muss hier auch ggf. bewiesen werden das die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren und hier kommen dann die 6 Monate in Spiel: In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, danach muss der Käufer beweisen das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und gelingt dem Verkäufer der beweis das beim Kauf der Mangel noch nicht vorhanden war und erst später aufgetreten ist hat man auch 5 Minuten nach dem Kauf keine Gewährleistung mehr. Bei der Gewährleistung ist dann übrigens auch nicht der Hersteller sondern der Verkäufer derjenige der bezahlen muss.
Ansonsten ist das vorgehen wie beschrieben natürlich korrekt wobei ich sagen würde das es auch ausreichend wäre im Auftrag für die Inspektion das überprüfen der Ölpumpe wegen der Vermutung das zu wenig Öl gefördert wird aufzunehmen. Es muss nur bewiesen werden das man den Mangel schon Ablauf eventueller Fristen festgestellt und gemeldet hat. Aber sicher ist man nie, wenn im fall der fälle die Werkstatt den Richter überzeugen kann das dies überprüft wurde und alles in Ordnung war und erst nach Ablauf eventueller Fristen kaputt gegangen ist, dann geht man immer leer aus (wobei dieser beweis sehr schwer wird).
Bei den neuen Modellen wird nicht mehr so viel mit Öl gepanscht .Daher die Euro Klassifizierung,einen Sinn sollte die wohl auch haben.
Die Wartungsvorgaben werden wohl auch die Schmierung betreffen ,das z.B. die Ölmenge nach Einfahrvorgabe reduziert wird.
Das hätte Dir der Verkäufer aber verklickern müssen.
Zitat:
@BlackFly schrieb am 16. Juli 2022 um 12:24:46 Uhr:
Zitat:
@Fashionbike schrieb am 15. Juli 2022 um 11:51:43 Uhr:
Ja, Garantie ist gut.
Nur - nach 6 Monaten, mußt duuuu, nachweisen das der Schaden/Fehlfunktion, schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Wenn du dir nicht sicher bist (höre auf dein Bauchgefühl), lass deine Bedenken von deinem Händler schriftlich festhalten. Damit ersparst du dir viel Unanehmlichkeiten.
Zum Beispiel :
Kunde sagt (du) : Der minimale Ölverbrauch im Vergleich zur gefahrenen Wegstrecke erscheit mir zu wenig.
Händler sagt : Uhaa ! Des bast scho. Des kead a so.
Datum, Uhrzeit, Kilometerstand, Fahrgestellnummer, Unterschrift.
Dann kannst du bedenkenlos gasgeben.
Huuui und Gruß
Bitte einmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nachlesen...
Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, hier muss der Kunde überhaupt nichts nachweisen, zu keinem Zeitpunkt, solange das in den Garantie Bedingungen nicht anders festgelegt ist. Üblicherweise ist hier die regelmäßige Wartung gefordert, eine Beweislastumkehr ist mir hier kein einziger Fall bekannt und würde auch dem Grundgedanken der Garantie widersprechen. Auch deckt eine Garantie alle Mängel ab, unabhängig davon ob sie beim Kauf schon vorhanden waren oder erst später entstanden. Bei der Garantie zahlt der Garantiegeber, dies ist im allgemeinen der Hersteller oder eine Versicherung.
Bei der Gewährleistung oder Sachmangelhaftung (beide Begriffe sind gebräuchlich) handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Hier sind nur Mängel abgedeckt die bereits beim Kauf vorhanden waren, darum muss hier auch ggf. bewiesen werden das die Mängel bereits beim Kauf vorhanden waren und hier kommen dann die 6 Monate in Spiel: In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, danach muss der Käufer beweisen das der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und gelingt dem Verkäufer der beweis das beim Kauf der Mangel noch nicht vorhanden war und erst später aufgetreten ist hat man auch 5 Minuten nach dem Kauf keine Gewährleistung mehr. Bei der Gewährleistung ist dann übrigens auch nicht der Hersteller sondern der Verkäufer derjenige der bezahlen muss.
Ansonsten ist das vorgehen wie beschrieben natürlich korrekt wobei ich sagen würde das es auch ausreichend wäre im Auftrag für die Inspektion das überprüfen der Ölpumpe wegen der Vermutung das zu wenig Öl gefördert wird aufzunehmen. Es muss nur bewiesen werden das man den Mangel schon Ablauf eventueller Fristen festgestellt und gemeldet hat. Aber sicher ist man nie, wenn im fall der fälle die Werkstatt den Richter überzeugen kann das dies überprüft wurde und alles in Ordnung war und erst nach Ablauf eventueller Fristen kaputt gegangen ist, dann geht man immer leer aus (wobei dieser beweis sehr schwer wird).
Eine Garantie ist eine rein freiwillige Sache des Herstellers ?
Wie schaut’s aus mit BWL 1. Semester ?
Gruß