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Pick-up als LKW oder PKW zulassen?

Themenstarteram 15. März 2007 um 15:33

Hallo ersmal,

ich habe mir einen Nissan Navara Bj.2000 gekauft. Und bin so langsam verwirrt!!! Ich blick das nicht mit der LKW zulassung. Jeder sagt was anderes und doch kann mir keiner was wirklich nützliches sagen! Wie z.B.: Was für Vorteile hat eine LKWzulassung oder kommt es in meinem fall überhaupt in frage!? Was ist billiger!? Wie ist das mit der Versicherung, und und und...??????

Zu den fakten!

Ich hab mir einen Pick-up zugelegt weil ich meine Crossmaschine nicht immer au so einen lästigen anhänger schnallen will und im Winter zum Boarden gehen. Natürlich auch zum arbeiten. Wie in den Wald und solche späße. Und naturlich auch um mal richtig durch Gelände zufegen! Das macht mir mit dem Motorrad schon spaß und jetzt kann ich es auch noch mit dem Auto.:-)

Und obendrein sieht so ein Pich-up auch noch Hammermässig aus!!!!!!(ich häng ein bild dran dann könnt ihr euch auch noch davon überzeugen)

Also ich gaube ich habe alles gesagt und hoffe sehr das mir jemand was konkretes dazu sagen kann. Und wenn ihr noch fagen habt. Einfach melden!

Greetz erath666

Beste Antwort im Thema

Es wäre ja äußerst sinnvoll, mal einen neuen Thread aufzumachen, statt einen alten weiterzuführen, der unter ganz anderen rechtlichen Bedingungen gestartet ist und dadurch zu erheblicher Verwirrung führen kann!

Zur Besteuerung von Pickup nach EU Recht:

Es gibt seit ein paar Jahren eine neue Fahrzeugklasse, auch in Deutschland:

N1(G) BE

Das sind Nutzfahrzeuge N1 bis 3,5t, G für Geländewagen und BE für Pickup

Pickup bedeutet: Fahrerkabine plus offener Pritsche, die auch mit einem ohne Werkzeug entfernbaren Deckel versehen sein darf (Hardtop, Plane+Spriegel, ....)

Diese Fahrzeuge werden grundsätzlich nach Gewicht besteuert.

Aber immer noch werden neue Pickups aller Hersteller oft als N1 BA neu zugelassen. Dann muss der Käufer selbst zum TÜV und dort das Fahrzeug auf BE umschreiben lassen, anschließend zum Straßenverkehrsamt zur Eintragung der Änderung.

Nur bei der Fahrzeugklasse BA darf der Zoll noch nach Bauchgefühl entscheiden, dass dieses Fahrzeug als PKW zu besteuern ist.

Wenn N1 BE eingetragen isst, muss nach Gewicht besteuert werden.

Das gilt, solange in Deutschland die Steuergesetzgebung nicht geändert wird.

Für Altfahrzeuge vor der Einführung der EU Fahrzeugklasse BE - Pickup gibt es bisher meines Wissens keinen Rechtsanspruch auf Änderung der alten Fahrzeugklasse in BE.

 

Eine Umschreibung von N1 Nutzfahrzeug auf M1 PKW ist aufgrund der unterschiedlichen Abgas-, Sicherheits- und Lärmvorschriften für N1 derzeit für aktuelle Pickup nicht möglich, außer man baut um auf Wohnmobil.

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Themenstarteram 15. März 2007 um 15:35

Das iser

Themenstarteram 15. März 2007 um 15:36

des auch

Hallo erath

ist es ein Diesel oder ein Benziner?

Als LKW ist der nicht ohne weiteres anzumelden, aber das wäre eine andere Sache, wenn der als LKW läuft, dann fällst mit Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot, also würde ich den als PKW anmelden.

Letztendes geht es um die Schadstoff-Emmission und in welche Klasse der da eingestuft ist, ich habe den als Maverick als Benziner und zahle keine 180 Euro mehr als Steuern, wozu dann das gejammere, ich weiß auch beim Diesel gibt es da einige Wege, denke das wäre auch der richtigere Weg für Dich - nachzudenken - weniger Emmission und damit als PKW fahren.

Nordjoe

Themenstarteram 15. März 2007 um 19:15

Er ist ein Diesel! Und läuft glaube ich schon als LKW!? Bin mir aber nicht ganz sicher! Kann ich erst am Montag sagen wenn ich den Brief hab.

erath

am 15. März 2007 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von erath666

Und läuft glaube ich schon als LKW!? Bin mir aber nicht ganz sicher! Kann ich erst am Montag sagen wenn ich den Brief hab.

Das muss leider nichts zu sagen haben.

Bei jeder Neuanmeldung legt das Finanzamt fest, was sie da berechnen, egal was in den Papieren steht...

:(

Habe nen 205XAD auch mal gebraucht als LKW gekauft, das Finanzamt hat den dann als PKW besteuert, nach Einspruch und diversen Umbauten als LKW anerkannt, aber nicht rueckwirkend, obwohl laut Papiere es immer ein LKW war/ist.

Verstehe einer Finanzbeamte...

am 15. März 2007 um 19:51

Hallo

Würde dir raten erst mal beim FA nachzufragen, als was die den Besteuern. Meines Wissens werden die aber den DoKa als PKW besteuern,selbst wenn LKW in den Papieren steht.

Da die Fläche der Personenbeförderung größer ist als die Fläche für die Ladung.

Bei LKW besteuerung bezahlste 160 Euro jährlich aber Versicherung ist höher als bei PKW.

Hier kannst du dir ie Steuer für dein fahrzeug ausrechnen: http://www.kfz-steuer.de/

Wenn du ne Crossmaschine transportieren willst, hättest lieber nen King cab(anderthalb kabiene) genommen. Da ist erstens die Ladefläche länger und beim FA hättest bessere Chanchen mit LKW Besteuerung.

Themenstarteram 15. März 2007 um 19:56

BEAMTE HALT!

Dann muss ich mich wohl nächste woche mal Überraschen lassen was die mir so erzähelen wenn ich ihn anmelden will!?

erath

ich habe mir einen navara double cab bestellt und lasse den gleich als pkw umschlüsseln. das finanzamt will eh die pkw-steuer haben und versicherungstechnisch ist pkw besser. da der wagen auch noch euro4 hat, wozu also lkw-zulassung?

am 16. März 2007 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von kkl

da der wagen auch noch euro4 hat, wozu also lkw-zulassung?

Genau - so denken wir auch. Beim Diesel oder bei einem Benziner mit Euro1 - da könnte das interessant werden, wegen der ev. hohen Steuer, aber so .. mit Euro4 .. da ist es doch als PKW günstiger, denn ein Pickup ist bei der Versicherung ein LKW-offener Kasten dann und das ist nicht billig. Einzige Möglichkeit: Laderaumabdeckung bauen - dann ists ein LKW geschlossener Kasten und wird wesentlich billiger.

Themenstarteram 16. März 2007 um 12:19

Danke für die vielen hilfreichen tipps!

aber ich bin mir da nicht ganz sicher ob meiner euro4 hat!? (bj2000)

icg hab aber schon über das nachrüsten eines russpartikelfilters gedanken gemacht.

würde das sich lohnen???

erath

Hallo, weiß jemand wie es jetzt aussieht? Würde mir demnächst einen Dodge RAM 5.7l holen. Ein Bekannter von mir hat den selben motor und ihn als LKW angemeldet. Aber er nutzt den Pickup geschäftlich.

Hallo ebel76

es kommt nicht auf den motor an, sondern auf das Verhältnis Fahrgastraum/Ladefläche. Bedenke bitte das es folgende Probleme geben kann, wenn der als LKW zugelassen ist:

a) das Fahren mit Anhängern ist an Sonn- und Feiertagen nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt

b) die BAG (Bundesanstalt für den Güterverkehr) könnte Dich häufig anhalten und nach Fahrtenschreiber oder ähnlichen Nachweisen fragen.

c) behalte den Versicherungstarif im Auge.

Nordjoe

am 1. Mai 2010 um 15:53

Hallo Nordjoe

Fahrtenschreiber brauchst du nur, wenn man gewerblich das Fahrzeug mit Anhänger einsetzt. Bei Privateinsatz ist mir nichts bekannt wg. Fahrtenschreiber. Von daher dürfte das die BAG gar nicht interessieren.

@ ebel76

Wie schon von den meisten Vorschreibern genannt ist der DoKa auf alle Fälle als PKW besteuert. Der Kingcab wird normalerweise noch als LKW besteuert. Habe ja selber einen D22 Kingcab und der wird als LKW besteuert.

 

am 1. Mai 2010 um 16:05

Auspassen musst du auch wegen LKW-Fahrverboten. Wenn du als LKW anmeldest darfste da nicht durch - und einige Orte haben sowas - ohne Gewichtslimit. Wenn du also Ausflüge planst musst du rechtlich aufpassen auch wenns kaum wer kontrolliert.

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