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PKW als Unfallfrei von Privat gekauft – doch Unfallwagen !

VW Passat B5/3B, VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 8. August 2010 um 8:41

Hallo,

Habe ein gebrauchtes Auto von Privat gekauft. Nun stellt sich heraus, dass es ein Unfallfahrzeug ist. Der Kaufvertrag war ein fertiger von Provinzial mit folgenden Textbausteinen:

 

„Das KFZ wurde besichtigt und Probe gefahren. Es wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Eigenschaften zugesichert werden oder eine Gewährleistungspflicht übernommen wird – unter Ausschluss jeder Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.“

„Der Verkäufer sichert zu, dass das Kraftfahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war, sowie nach seiner Kenntnis auch früher keinen Unfallschaden oder keine sonstige Beschädigungen erlitt.“

DER VERKÄUFER HAT FOLGENDES IN DEN KAUFVERTRAG ZUSÄTZLICH GESCHRIEBEN:

„Das Fahrzeug wird wie gesehen und besprochen gekauft! Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung des Fahrzeuges!“

MEINE FRAGE: Wie sieht die Rechtslage aus?

Beste Antwort im Thema

hast du nicht bei der probefahrt gemerkt das der wagen nach rechts zieht.denn dann würde ich vom kauf aus prinzip schon absehen.wenn er denn nach einer seite zieht.

grüsse:)

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am 8. August 2010 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von ilyas81

 

„Der Verkäufer sichert zu, dass das Kraftfahrzeug in der Zeit, in der es sein Eigentum war, sowie nach seiner Kenntnis auch früher keinen Unfallschaden oder keine sonstige Beschädigungen erlitt.“

Mit dieser Zeile hast du das Auto als Unfallfrei gekauft. Da dürfte auch die Zusatzklausel nichts dran ändern und auch wenn er es dir mündlich mitgeteilt hat. Wie hast du raus gefunden das er nen Unfall hatte?

Also ich würde mir nen Anwalt zu Hilfe nehmen... Die Frage ist, ob der Vorbesitzer den Unfall hatte, oder der Vorbesitzer das Auto als Unfallfrei gekauft hat und das Auto den Treffer beim VORVORbesitzer

am 8. August 2010 um 9:00

Hallo wenn der Vorbesitzer keinen Unfall mit dem Fahrzeug hatte oder das Fahrzeug auch ihm alls Unfallfrei verkauft wurde und im Kaufvertrag zum Beispiel Unfallschaden Unbekannt geschrieben wurde wirst du wenig chancen haben den Kaufvertrag rückgängig zu machen . Ansonsten hast du gute chancen ihn rückgängig zu machen . Mfg Keule

am 8. August 2010 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von ilyas81

.........

Habe ein gebrauchtes Auto von Privat gekauft. Nun stellt sich heraus, dass es ein Unfallfahrzeug ist.........

Wie und wann wurde denn festgestellt, dass es sich um einen Unfallwagen handelt?

Themenstarteram 8. August 2010 um 10:04

Der Vertrag sieht genau so aus wie ich geschrieben habe. Ich habe den Wagen vor ca. 10 Tagen gekauft. Lt. einem Gutachter ist es ein Unfallwagen.

Ja gut.aber woran hat der Gutachter das erkannt?er muss seine feststellung ja begründet haben.und dann,warum hast du den wagen zum gutachter geschafft,nach so kurzer zeit.auch das muss ja einen grund gehabt haben.

grüsse:)

Themenstarteram 8. August 2010 um 10:40

War bei einem bekannten in der Werkstat und habe ihn gefragt, was er vom Wagen hält. Er hat direkt mehrere Stellen gesehen, die lackiert bzw. ausgewechselt wurden und hat mir empfohlen einen Gutachter zu besuchen. Der Gutachter hat allein durch einige Sichtproben gesagt das es 100%tig Unfallauto sei. Er müsste Messungen vornehmen und einige Teile ausbauen, wenn ich es schriftlich mit Siegel haben möchte. Kostet ja paar Hundert Euro.

Naja, nur durch angucken eines Autos kann selbst ein Gutschter nicht feststellen, ob ein Wagen einen Unfall hatte. Selbst wenn 50 Leute mit nem Einkaufswagen den Wagen gerammt haben, und dieser deshalb nachlackiert wurde, wird ein Auto noch nicht zum Unfallwagen. An welchen Stellen wurde denn lackiert, oder was wurde ausgewechselt?

Themenstarteram 8. August 2010 um 13:15

Ein Kotflügel wurde gewechselt. Seitenwand + Tür wurden lackiert. Die andere Seitenwand wurde auch lackiert. In der Ersatzradmulde sind Glassplitter. Die Ersatzradsicherung ist gebrochen. Die Verkleidung des Kofferraumdeckels sitzt an einer Seite nicht richtig. Einrasthacken ist gebrochen. Muss Lenkrad schräg festhalten damit es geradeaus fährt sonst zieht es nach rechts.

Das klingt aber gar nicht nach Einkaufswagenrempler :D

hast du nicht bei der probefahrt gemerkt das der wagen nach rechts zieht.denn dann würde ich vom kauf aus prinzip schon absehen.wenn er denn nach einer seite zieht.

grüsse:)

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.

Das klingt aber gar nicht nach Einkaufswagenrempler :D

Da hast Du recht. Ich frage mich dann nur, weshalb man sich überhaupt so eine Karre kauft?:D :rolleyes:

"Gekauft wie gesehen" unwirksam:

http://lexetius.com/2005,1771

und wie ist das, wenn man ein auto vom händler im kundenauftrag kauft?

am 8. August 2010 um 16:09

Zitat:

Original geschrieben von Legis

"Gekauft wie gesehen" unwirksam:

http://lexetius.com/2005,1771

Genau das hab ich ja oben schon gesagt.

Kennst du jmd der bei VW arbeitet? Wenn ja frag in mal ob er mal mit der Fahrgestellnummer in der FZG Historie nachschaut, kann ja sein das der Wagen direkt bei nem VW Händler geflickt wurden ist, dann steht es bei VW in der Datenbank und du weisst genau was gemacht wurden ist.

Ich würde das Fahrzeug zurück schaffen, evt Anwalt befragen, auf jeden Fall kannst du den Vertrag rückgängig machen, egal wann der Unfall passiert ist, da hat dann hlat der Vorbitzer das Problem, auch wenn der Unfall nicht bei ihm war und er den Waen auch als unfallfrei gekauft hat.

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