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PKW Anhänger 100km/h ohne Stoßdämpfer?

Barthau Fahrzeugtransporter QM
Themenstarteram 19. Juni 2018 um 19:06

Hallo..

Ein Arbeitskollege hat einen stinknormalen Einachs-Anhänger mit einer Achse ähnlich wie diese hier:

https://...nhaenger-ersatzteile24.de/.../...luss-5-x-112-gebremst.html

Der Anhänger hat eine 100km/h Zulassung!

Wie ist das möglich? Ich dachte bisher, dafür wären zumindest Stoßdämpfer erforderlich.

Oder gab es das früher mal ohne?

Thxx..

DoMi

Beste Antwort im Thema

Hallo

die 100 Km/h Zulassung gilt übrigens nur auf der BAB bzw

ähnlich ausgeschilderter Strasse ( Gesamt 4 Spurig in beide Richtungen ) !

auf einer Landstrasse darf ER auch nur 80 Km/h fahren !

es sind keine Stoßdämpfer notwendig ,

nur das Zugfahrzeug muß ein entsprechendes Leergewicht haben und ABS !

Anhänger -

ohne Stoßdämpfer ,ohne/mit Bremse

Gewicht Anhänger maximal 0,3 der Leermasse des Zugfahrzeuges

mit Stoßdämpfer ,mit Bremse

Gewicht Anhänger maximal 0,8 der Leermasse des Zugfahrzeuges

zusätzlich mit Schlingerkupplung

Gewicht Anhänger maximal 1,0 der Leermasse des Zugfahrzeuges

Pferdeanhänger gehen bis 1,2 Gewichtsanteil .

mfg

ähnlicher Vorgang !

https://www.motor-talk.de/.../...b-fl-wird-ein-anhaenger-t6205341.html

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Nein das ist nicht möglich. Es steht auch bis 100 km/h in Deutschland.

Hallo

die 100 Km/h Zulassung gilt übrigens nur auf der BAB bzw

ähnlich ausgeschilderter Strasse ( Gesamt 4 Spurig in beide Richtungen ) !

auf einer Landstrasse darf ER auch nur 80 Km/h fahren !

es sind keine Stoßdämpfer notwendig ,

nur das Zugfahrzeug muß ein entsprechendes Leergewicht haben und ABS !

Anhänger -

ohne Stoßdämpfer ,ohne/mit Bremse

Gewicht Anhänger maximal 0,3 der Leermasse des Zugfahrzeuges

mit Stoßdämpfer ,mit Bremse

Gewicht Anhänger maximal 0,8 der Leermasse des Zugfahrzeuges

zusätzlich mit Schlingerkupplung

Gewicht Anhänger maximal 1,0 der Leermasse des Zugfahrzeuges

Pferdeanhänger gehen bis 1,2 Gewichtsanteil .

mfg

ähnlicher Vorgang !

https://www.motor-talk.de/.../...b-fl-wird-ein-anhaenger-t6205341.html

Auch wenn die achse als Zubehör oder Ersatzteil das darf oder kann , heist das noch lange nicht das der Hänger das im Montageverbund auch darf.. Dabei zählt letztlich was in den Zulassungspapieren steht.. sich ein 100 Schild anzubringen reicht da nicht aus was manche auch machen..

Jol.

er schrieb

Der Anhänger hat eine 100km/h Zulassung!

also alles gut,wie das zustande kam,kommen konnte

wissen wir alle nicht

die oben genannten gewichte müssen natürlich gegeben sein

Moin

es kann sich zwar JEDER ein 100er Schild an den Anhänger pappen ,

aber ein 100er Schild erhält von Amtswegen IMMER die Plakette

vom Landkreis / Stadtkreis als amtliches Siegel ,Sichtbar !

natürlich kann man einen 100er Anhänger mit 750 kg Geamtmasse

nicht an einen Corsa hängen und 100 Km/h fahren wollen ,

da fehlt die notwendige Leermasse !

mfg

Der Anhänger selbst muss seit langem (ich meine 01.01.1991 wäre der Stichtag gewesen) für eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h gebaut sein. Die bbH steht übrigens in aller Regel _nicht_ im Fahrzeugschein!

Ansonsten gilt wie schon geschrieben für Anhänger ohne hydraulische Schwingungsdämpfer (vulgo: Stoßdämpfer) der Faktor 0,3. Damit muss da Zugfahrzeug für einen 750 kg Anhänger mindestens eine Leermasse von 2.500 kg haben.

Da wird es dann schon eng mit den passenden Zugfahrzeugen.

Aber: um die Tempo-100-Zulassung zu bekommen, muss man kein passendes Zugfahrzeug vorweisen!

Man darf auch mit einem leichteren Zugfahrzeug dann noch den Anhänger ziehen, aber eben halt keine 100 mehr fahren. Natürlich ist dann trotzdem noch der gesiegelte 100er-Aufkleber drauf, und ob der Anhänger Stoßdämpfer hat oder nicht und welche Massenverhältnisse da jetzt genau greifen sieht man auf der Autobahn ja sowieso nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

Es kann natürlich auch sein, dass der Anhänger abgelastet wurde. Bei einer zGM des Anhängers von 300 kg reicht für das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1.000 kg, das hat heute schon jeder Kleinwagen. Wer also den Anhänger nur braucht, um z.B. sein 70 kg schweres Trial-Bike zum Trail zu fahren. der kann mit so einem Anhänger hinter einem Polo ganz legal die Tempo-100-Regelung nutzen.

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 20. Juni 2018 um 06:59:02 Uhr:

 

aber ein 100er Schild erhält von Amtswegen IMMER die Plakette

vom Landkreis / Stadtkreis als amtliches Siegel ,Sichtbar !

Mir war so als hätte ich neulich gelesen, dass genau diese Siegelung der 100er Plakette abgeschafft werden sollte (vermutlich um den Missbrauch der Siegel zu verhindern), und deswegen 'keine Bedenken bestehen' auch ab sofort schon auf das Siegeln zu verzichten?

(hier in der Gegend nimmt die Zulassungsstelle gerne die roten oder blauen Siegel, da ist die Missbrauchsversuchung dann deutlich geringer...)

Zitat:

@hk_do schrieb am 20. Juni 2018 um 21:36:29 Uhr:

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 20. Juni 2018 um 06:59:02 Uhr:

 

aber ein 100er Schild erhält von Amtswegen IMMER die Plakette

vom Landkreis / Stadtkreis als amtliches Siegel ,Sichtbar !

Mir war so als hätte ich neulich gelesen, dass genau diese Siegelung der 100er Plakette abgeschafft werden sollte (vermutlich um den Missbrauch der Siegel zu verhindern), und deswegen 'keine Bedenken bestehen' auch ab sofort schon auf das Siegeln zu verzichten?

(hier in der Gegend nimmt die Zulassungsstelle gerne die roten oder blauen Siegel, da ist die Missbrauchsversuchung dann deutlich geringer...)

Also ich habe für meinen ungebremsten 500kg-Anhänger (ohne Stoßdämpfer) im OF-Kreis Anfang des Jahres noch ne gesiegelte 100er-Plakette bekommen. Zugfahrzeug muss halt mind. 1.666 kg Leer wiegen um das nutzen zu können.

Ich habe mir gerade die Vorgaben für eine 100er Zulassung angesehen.

Gehe ich Richtig in der Annahme das mich die max. zulässige Anghängelast von meinem PKW trotzdem dahingehend begrenzt welches Gesamtgewicht der Anhänger haben darf? Laut Vorgaben der 100er Zulassung dürfte der Anhänger (Gesamtgewicht) ja mehr als das Zugfahrzeug (Leermasse) wiegen.

Moin

Maßgebend ist immer die zulässige Anhängelast,AHL des Fahrzeuges !

 

AHL - Zugfahrzeug 1600 kg in den Papieren

Anhänger,ANH - zulässige Gesamtmasse - 1800 kg in den Papieren

hier sind 200 kg Differenz ,was der ANH als zulässige Gesamzmasse mehr hat

wie die AHL des Zugfahrzeuges !

hier hilft nur Ablasten des ANH auf 1600 kg oder

eine Auflastung des Zugfahrzeuges ,wenn technisch möglich !

auch ist die AHL des Zugfahrzeuges fast immer ei 12 % Steigung angegeben .

nur trägt keiner mehr die AHL bei 10% Steigung und 8% Steigung

in die Papiere ein !

das kann man nutzen und diese Werte beim Fahrzeughersteller erfragen und

diese in die Papiere nachträglich eintragen lassen !

in der Regel erhöht sich die AHL des Zugfahrzeuges jeweils um 150 -200 kg

je Prozentwert gegenüber den 12 % Steigung ,

so das da auch 2000 kg rauskommen können ,bei 8% Steigung .

aber die Anhängekupplung muß auch diesen Wert ,2000 kg

auf dem Typenschild stehen haben !!!

mfg

Man bekommt für fast jeden Anhänger bis 3,5To eine Tempo 100 Zulassung, sofern die Achse und die Zugvorrichtung für mind. 100Km/h zugelassen sind und die Reifen nicht älter als 6 Jahre und für mind. 120 Km/h zugelassen sind.

Bremse, Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung sind dabei nicht notwendig.

Ob der Anhänger mit 100Km/h in Deutschland gezogen werden darf hängt aber stark vom Leergewicht des Zugfahrzeug ab.

Bremse, Stoßdämpfer und Antischlingerkupplung sind zusätzliche Ausstattungsmerkmale des Anhängers welche bei der Auswahl des Zugfahrzeug mehr Auswahlmöglichkeiten gibt.

z.B. Ein gebremster Anhänger mit 1200 Kg z.GG benötigt

- ohne Stoßdämpfer einen Reisebus mit mind. 4To Leergewicht als Zugfahrzeug und Führerschein DE

- mit Stoßdämpfer reicht ein VW Golf. und Führerschein B

Lesen kann heute keiner mehr? 9. AusnVO StVO.

Reisebusse mit Tempo 100-Zulassung und maximal 3,5t. 4t geht nicht.

Anhängelasten bei 8% sind heute immer noch gängig in Papieren eingetragen, häufig mit begrenzten Zuggesamtgewichten.

Ansonsten empfehle ich mal das lesen der 9. AusnVO, der StVO und der FeV (Fahrerlaubnisverordnung), dann erledigen sich viele fehlerhafte Aussagen hier im Thread von ganz alleine.

Zitat aus dem Gesetzestext der 9. AusnVO StVO:

" wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat,"

Ausgelegt bedeutet dies:

Entweder hat der Kraftomnibus eine zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t

Oder

der Kraftomnibus hat eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Anders hat dies doch keinen logischen Sinn

Ein Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t darf auf Autobahnen solo sowieso schneller als 100 km/h fahren.

Alle schwerern Kraftomnibusse bekommen dann bei technischer Eignung eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3

 

Also sind 4 To Leergewicht durchaus realistisch.

Dem Wortlaut der StVO nach darf ein Bus bis 3,5t auf Landstraßen 100 km/h fahren, auf Autobahnen (etc.) aber grundsätzlich nur 80, es sei denn er erfüllt die Anforderungen von Abs. 5 Nr. 3.

Den Sinn dahinter sehe auch auch nicht unbedingt, aber im dem Kontext passt auch die Festlegung der 9. AusnVO zu diesem Thema.

Für Tempo 100 mit Anhänger muss ein Zugfahrzeug über 3,5t zGM ein PKW sein. (und für den braucht man dann tatsächlich neuerdings grundsätzlich die Klasse D bzw. DE)

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