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Pkw Anhänger Fragen
Hallo, ich habe relativ günstige einen Stema HP751 Anhänger erstanden.
Es ist ein einachsiger ungebremster 750kg Anhänger.
Er ist Bj 1996 und etwas Marode. Der Aufbau ist Lose, die Bodenplatte muss neu, Reifen müssen neu, macht man die Heckklappe auf, dann ziehen die seitenwände hinten schon ordendlich nach Außen, das Heckblech ist lose sprich die halterung gebrochen und daher hinten etwas labil.
Nun zu den Fragen.
Verbaut ist eine 250cm x 125cm platte, allerdings geht diese auchnicht ganz bis zur Boardwand. Ich denke so 1cm auf jeder seite wäre noch drinne.
Sollte ich die neue Platte etwas breiter wählen oder reicht es die standart größe von 250cm x 125cm wieder zu verbauen ?
Was das Heckblech angeht dachte ich dran die gebrochene Halterung abzuflexen und jeweils einen Winkel ans Heckblech zu schweißen und dann mit dem Unterbau zu Verschrauben.
Die Bodenplatte liegt bei dem Aufbau nur am Rand auf, ist es erlaubt einfach Versteifungen aus einem 4kant Rohr drunter zu schweißen ?
Reifen sind im Schein eingetragen 155r13 J 74.
Kann ich da auch reifen vom Polo etc draufziehen zb. 155/70 R 13 75 T ohne das es probleme beim Tüv gibt oder mit der Rennleitung ?
Achso und dann noch die Frage, ich habe den Anhänger über eBay kleinanzeigen gefunden.
Ich habe nur den Vornamen, die Adresse und die Handynummer von dem Verkäufer, einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, war ja eh an Bastler und der Kaufpreis war nun auchnicht so hoch. Den Anhänger, den Brief und den Fahrzeugschein habe ich.
Zuhause ist mir erst aufgefallen das der Anhänger anscheinend nochnicht abgemeldet ist ( Plaketten sind noch dran, Fahrzeugschein nicht als Ungültig gestempelt ). Tüv war bis 2014 und er wurde als Hofanhänger genutzt. Allerdings steht auch ne Ganz andere Adresse im Schein/ Brief.
Könnte es da probleme geben beim Zulassen ?
Irgendwie kommt es mir mitlerweile etwas komisch vor
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18 Antworten
Zitat:
@OVD schrieb am 6. Februar 2016 um 16:06:12 Uhr:
Hallo, ich habe relativ günstige einen Stema HP751 Anhänger erstanden.
Es ist ein einachsiger ungebremster 750kg Anhänger.
Er ist Bj 1996 und etwas Marode. Der Aufbau ist Lose, die Bodenplatte muss neu, Reifen müssen neu, macht man die Heckklappe auf, dann ziehen die seitenwände hinten schon ordendlich nach Außen, das Heckblech ist lose sprich die halterung gebrochen und daher hinten etwas labil.
Nun zu den Fragen.
Verbaut ist eine 250cm x 125cm platte, allerdings geht diese auchnicht ganz bis zur Boardwand. Ich denke so 1cm auf jeder seite wäre noch drinne.
Sollte ich die neue Platte etwas breiter wählen oder reicht es die standart größe von 250cm x 125cm wieder zu verbauen ?wenn du die bodenplatte exakt geschnitten bekommst,spricht nichts dagegen
Was das Heckblech angeht dachte ich dran die gebrochene Halterung abzuflexen und jeweils einen Winkel ans Heckblech zu schweißen und dann mit dem Unterbau zu Verschrauben.
Die Bodenplatte liegt bei dem Aufbau nur am Rand auf, ist es erlaubt einfach Versteifungen aus einem 4kant Rohr drunter zu schweißen ?solage du nicht an zugeinrichtung oder achse schweißt
Reifen sind im Schein eingetragen 155r13 J 74.
Kann ich da auch reifen vom Polo etc draufziehen zb. 155/70 R 13 75 T ohne das es probleme beim Tüv gibt oder mit der Rennleitung ?nein,da dieses kleiner sind+weniger tragfähigkeit haben,alternativ
wäre 175/70-13Achso und dann noch die Frage, ich habe den Anhänger über eBay kleinanzeigen gefunden.
Ich habe nur den Vornamen, die Adresse und die Handynummer von dem Verkäufer, einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht, war ja eh an Bastler und der Kaufpreis war nun auchnicht so hoch. Den Anhänger, den Brief und den Fahrzeugschein habe ich.
Zuhause ist mir erst aufgefallen das der Anhänger anscheinend nochnicht abgemeldet ist ( Plaketten sind noch dran, Fahrzeugschein nicht als Ungültig gestempelt ). Tüv war bis 2014 und er wurde als Hofanhänger genutzt. Allerdings steht auch ne Ganz andere Adresse im Schein/ Brief.
Könnte es da probleme geben beim Zulassen ?wenn du die kpl papiere hast
kannst du den zulassen,mußt aber vorher tüv abnahme machen,heißt mit roter nr oder transport auf nem anderen anhänger,weil bei angelaufenen tüv gibts keine kurzzeitkennzeichen mehr
Irgendwie kommt es mir mitlerweile etwas komisch vor
kannst ja vorsichtshalber die e-bay aktion ausdrucken
Danke für deine Antwort.
Also wie Bodenplatte würde ich ja wenn dann zuschneiden lassen.
Wenn sie nicht ganz bis zum Rand muss würde ich eine Standartgröße 250cm x 125cm nehemen, die muss nichtmehr geschnitten werden und kostet weniger als wenn eine Große Platte zurecht geschnitten werden muss.
Beim Holzhändler hier bekomme ich eine Siebdruckplatte in 250cm x 125cm x 1,5cm für 58€ inklusive Märchensteuer.
Nein, an der V Deichse oder an der Achse würde ich nichts schweißen. Nur an dem Aufbau damit die neue Bodenpatte nicht so extrem belastet wird, sozusagen noch 2 Streben von inks nach rechts wo dann die Bodenplatte noch aufliegen kann.
Zum Thema Reifen, wieso sind dann 155/70 R 13 kleiner als 155r13 ? Is das so ein unterschied ? Müsste ich sonst eine andere Reifengröße eintragen lassen ?
Zitat:
@transe79 schrieb am 6. Februar 2016 um 17:17:45 Uhr:
Zitat:
@OVD schrieb am 6. Februar 2016 um 16:06:12 Uhr:
Reifen sind im Schein eingetragen 155r13 J 74.
Kann ich da auch reifen vom Polo etc draufziehen zb. 155/70 R 13 75 T ohne das es probleme beim Tüv gibt oder mit der Rennleitung ?nein,da dieses kleiner sind+weniger tragfähigkeit haben,alternativ
wäre 175/70-13
kannst ja vorsichtshalber die e-bay aktion ausdrucken
das stimmt nicht ganz: das sie kleiner sind stimmt, denn 155R13 entspricht 155/80R13 - aber die Tragfähigkt würde passen, denn der 75er Loadindex der 155/70 ist höher als der 74er LI der 155R13
nach meinen michelin unterlagen
hat der 155(82)-13 eine tragkraft von425 kg abrollumf 1765 mm
der 155/70-13 dagegen 387 kg abrollumf 1680 mm
der 175/70-13 474 kg abrollumf 1770 mm
so hab ich meinen 750kg anhänger auch von 155 auf 175/70 umgerüstet
Moin Moin !
Wenn du noch den alten Brief/Schein hast ,stehen dort alle zul.Reifengrössen drin.
Hast du die neue ZBI , steht dort nur eine (von ggf. mehreren ) zul. Reifengrösse drin ,wenn das Fzg komplett verschlüsselt ist.Ist es nicht komplett verschlüsselt ,stehen alle zul. Grössen drin.In der neuen ZBII stehen gar keine Reifengrössen drin.
Im ersten Fall kann dir jeder Prüfing die zul. Alternativgrössen sagen.
MfG Volker
im anhänger steht meistens nur eine größe drin
Zitat:
@transe79 schrieb am 7. Februar 2016 um 08:31:11 Uhr:
nach meinen michelin unterlagen
hat der 155(82)-13 eine tragkraft von425 kg abrollumf 1765 mm
der 155/70-13 dagegen 387 kg abrollumf 1680 mm
der 175/70-13 474 kg abrollumf 1770 mm
Hier im Thread geht es aber um Radialreifen, bei denen die Tragfähigkeit auch noch explizit angegeben ist. Da spielen die Unterlagen für Diagonalreifen keine Rolle.
intime frage
wo steht da was von diagonal-reifen???
Zitat:
@transe79 schrieb am 7. Februar 2016 um 18:38:15 Uhr:
intime frage
wo steht da was von diagonal-reifen???
deine Schreibweise:
155/70R13 = radial
155/70-13 = diagonal
Also ich habe nur die neuen Zulassungsbescheinigungen 1+2.
In denen steht nur : 155R13 J74
Es handelt sich um einen Anhänger mit max. 750kg GG ( 1ne Achse).
Zitat:
@floth schrieb am 7. Februar 2016 um 19:14:24 Uhr:
Zitat:
@transe79 schrieb am 7. Februar 2016 um 18:38:15 Uhr:
intime frage
wo steht da was von diagonal-reifen???
deine Schreibweise:
155/70R13 = radial
155/70-13 = diagonal= falsch
zu deiner besseren info
diagonal-reifen haben eine ganz andere bezeichnung,in zoll,also z.b. 6.40-13=alternative dazu wäre da 175R14,auch wenn etwas kleiner im abrollumfang,aber vom tüv tolleriert
es gab nie einen diagonal reifen in mm angabe
diese mm angabe kam erst mit der einführung von radialreifen
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch "-". Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.
Quelle
Zitat:
@Chino2211 schrieb am 8. Februar 2016 um 10:58:27 Uhr:
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch "-". Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung - also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.
Quelle
stimmt
aber ein fhrz mit radialreifen
darf keine diagonalreifen fahren
umgekehrt schon
Moin Moin !
Zitat:
Also ich habe nur die neuen Zulassungsbescheinigungen 1+2.
In denen steht nur : 155R13 J74
Dann gilt ,was ich oben geschrieben habe :
"""Hast du die neue ZBI , steht dort nur eine (von ggf. mehreren ) zul. Reifengrösse drin ,wenn das Fzg komplett verschlüsselt ist.Ist es nicht komplett verschlüsselt ,stehen alle zul. Grössen drin.In der neuen ZBII stehen gar keine Reifengrössen drin.
Im ersten Fall kann dir jeder Prüfing die zul. Alternativgrössen sagen."""
So hat mein Stema von 1999 4 zul. Grössen ,alle auf 3 verschiedenen Felgen zulässig.
MfG Volker