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PKW Anhänger parken bereitet Ärger fürn Nachbarn, mir eher Spaß

Themenstarteram 8. September 2013 um 17:47

Hallo, ich bin im Besitz eines PKW Anhängers 1300kg mit Hochdach und Plane.

Meine Nachbarn sind mir eigtl. ganz wichtig, ich meine ich will nichts von denen aber man sollte sich dennoch gut verstehen. Also hab ich bisher meinen Anhänger auf dem 1km entfernten sehr großen ich schätze mal 1000m² großen Parkplatz abgestellt also geparkt.

Dieser Parkplatz ist eher unbewohnt. tagsüber stehen dort vielleicht noch 3-4 PKW Anhänger und LKW Anhänger von irgendwelchen Lieferanten, so lebensmittel oder Getränketransporteure die aber meist nach 2-3std. wieder weg sind. Das angrenzende restaurant hat vielleicht 5-10 Autos als Gäste.

Ach so zu vergessen sind nicht die 2 Wohnmobile die dort dauerhaft parken.

Wie wir also sehen ist dieser Parkplatz sehr sehr groß und die sogenannten dauerparker sind alle so freundlich und parken in der hintersten Ecke ohne jemanden zu stören. Von dem erwehnten Restaurant ist diese Ecke also mein Hänger locker 30m entfernt. Dort wird also keiner gestört.

Auf jeden Fall hab ich ein Knöllchen von der Stadt bekommen, Falsches Parken auf einem Parkplatz der nur für PKW vorgesehen ist. Stimmt, dieses zusatzzeichen mit dem PKW drauf hängt auch da. Hab beim Amt angerufen und gefragt wo ich denn meinen Hänger hinstellen soll, ja vor meine Türe oder dort wo er stehen darf.

Bei mir in der Straße ist zwar genügend Platz, aber ich will den Hänger nicht jedem vor die Tür stellen.

Vor den Häusern ist ein parkstreifen gemacht , ich stelle den Hänger schon um wenn ich ihn nicht sowieso brauche, aber ich hab keine Möglichkeit ihn auf mein Grundstück zu stellen.

So langsam fangen aber die Nachbarn auch an zu fragen, wie lange der noch hier stehen muss. ordnungsamt war auch schon mal da und wollte einen Kreidestrich an den reifen machen. da hab ich vor ihren Augen den Hänger verschoben und schon waren die Blicke da.

Ich will ja meine nachbarn nicht ärgern, aber wat soll ich tun, ich meine eine so undurchdachte Gesetzeslage gibt es nur in Deutschland.

Wäre mal interessant zu wissen, wann die Stadt es bemerkt wenn plötzlich dieses zusatzzeichen ab wäre.

Nicht das ich das machen würde, aber es war schon mal ein Gedanke.

Aber dann kam die zündende Idee meines anderen Nachbarn, der hat sein Wohnmobil auch auf dem Parkstreifen stehen und jetzt wird der Hänger bei ihm hinten drangehangen und schon bin ich aus dem Schneider, ich darf meinen Hänger stehen lassen weil kein Gesetz verbietet es ein riesenlanges Geschoss von Womo und Anhänger zu parken. Ich würde mal sagen, da ist der Staat doch selbst schuld. wir könnten das Gespann auch auf den großen Parkplatz stellen, aber er will sein Womo nicht so unbeobachtet dort oben hinstellen. Kann ich auch verstehen ist schon ziemlich düster der Parkplatz.

Ich finde das sowieso nicht richtig, denn schließlich zahle ich Steuern für das Ding und das nicht zu knapp, also sollte man auch das Recht haben, ihn wie ein PKW zu parken.

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2014 um 6:00

Zitat:

Original geschrieben von Sammyhh65

Hallo erst mal,

ich habe mir hier mal einige Kommentare gelesen und möchte Euch mal das von meiner Seite schildern !

Ich besitze 2 Wohnwagen (beide so um die 8 Meter), einen Verkaufswagen (5 Meter) und einen normalen PKW Anhänger (ca. 5 Meter), das alles habe ich an der Straße stehen, hatte auch schon des öfteren mit der Polizei endlose Debatten wegen der Nutzung der Parkplätze.

Aber jedes mal habe ich, wenn sie was gesagt haben, die Anhänger bewegt und auf denselben Parkplatz wieder abgestellt und nichts ist passiert.

Einmal hatte ich mich mit der Polizei richtig angelegt, ich rief dann bei BOD (Bezirklicher Ordnungsdienst) an und fragte wie die bei einem solchen Fall vorgehen, er sagte zu mir, das sie die Ventilstellung merken und sind die anders, ist er bewegt worden.

So kenn ich das auch und mache das auch immer so, ankoppeln um Block fahren abstellen.

Das größere Problem sind die Nachbarn, die mal die Fenster einwerfen (Wenn ich sie erwischen schalte ich nicht die Polizei ein, dann gibt's Haue und nicht zu wenig) oder mal Beulen rein hauen.

Und dann noch gestörte Kinder mit Spraydosen.

So das nur mal von mir !!

Moin!

"Gestört" ist hier wohl v.a. Deine Sozialisierung.

Anhänger dauerhaft abgestellt in Gegenden mit Parkplatznot ist nun mal asozial.

In München gab es früher mal einen, der die Dinger auf die Strasse geschoben hat, einparkte und keine große Angst vor Prügeln haben musste...

Hänger gehören auf Privatgrundstücke oder dorthin, wo sie nicht stören.

Wer solche Geschütze vorhält und denkt, die Öffentlichkeit hätte ihm dafür die Dauerpsrkplätze zu finanzieren, muss sich über Beschädigungen nicht wundern.

Das Spiel hat immer mehrere Spieler...

M. D.

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Zitat:

Original geschrieben von habs280

Ich finde das sowieso nicht richtig, denn schließlich zahle ich Steuern für das Ding und das nicht zu knapp, also sollte man auch das Recht haben, ihn wie ein PKW zu parken.

Hmm, 52 € im Jahr? Ich zahle für meinen PKW das Doppelte. Stehen mir nun zwei öffentliche Dauerparkplätze zu?

Wusste garnicht, dass in den Steuern für PKWs schon ein öffentlicher Stellplatz enthalten ist.

und was willst du jetzt wissen ??, du hast doch eine Lösung gefunden, auch wenn ich es so nicht machen würde, aber ist ja egal.

und wegen der Steuer, da ist kein Parkplatz dabei, und es gibt Autofahrer die für ihr Auto (danke CO² Besteuerung) nur noch 24 € im Jahr bezahlen,

Was für Antworten erwartest du jetzt?

Wenn auf einem großen und leeren Parkplatz Hänger parken verboten ist, ist das natürlich blöd, aber da kann man nichts machen. Könntest es höchstens mit einem Schreiben an Kommune o.Ä. versuchen und deine Situation erklären.

Zitat:

Wäre mal interessant zu wissen, wann die Stadt es bemerkt wenn plötzlich dieses zusatzzeichen ab wäre

Da eine Politesse dich bereits deswegen ermahnt hat, wird sie auch ohne Zusatzzeichen wissen, dass dort nur PKWs erlaubt sind.

Zitat:

Aber dann kam die zündende Idee meines anderen Nachbarn, der hat sein Wohnmobil auch auf dem Parkstreifen stehen und jetzt wird der Hänger bei ihm hinten drangehangen und schon bin ich aus dem Schneider, ich darf meinen Hänger stehen lassen weil kein Gesetz verbietet es ein riesenlanges Geschoss von Womo und Anhänger zu parken. Ich würde mal sagen, da ist der Staat doch selbst schuld.

Ist eine legale Möglichkeit. Da der Hänger wohl nur ca. 2-3 m lang ist wird der WoMo deswegen aber plötzlich kaum zu einem "riesenlangem Geschoss". Nimmst halt einem Smart den Parkplatz weg. Die Nachbarn werden damit leben müssen, kannst ihnen ja deine Lage erklären.

 

Zitat:

Ich finde das sowieso nicht richtig, denn schließlich zahle ich Steuern für das Ding und das nicht zu knapp, also sollte man auch das Recht haben, ihn wie ein PKW zu parken.

Das Problem wird aber sein, dass du nicht der Einzige bist, der einen Hänger besitzt. Und wenn jetzt jeder seinen Hänger im öffentlichen Raum unbegrenzt stehen lassen würde, wäre es mancherorts schnell eng um die Parkplätze geworden. Außerdem darf der Hänger doch 14 Tage stehen bleiben, bis er bewegt werden muss.

Ich hätte mich mit dem nächsten Discounter in Verbindung gesetzt und denen einen niedrigen zweistelligen Betrag fürs Parken des Hängers angeboten.

wer sich einen anhänger oder ein auto besogt oder unterhält solle sich vorher Gedanken machen wo das Teil abgestellt wird. Es gibt weenn man wirklich danach sucht genügend möglichkeiten wo man Stellplätze anmieten kann ZB Wohnwagenstellplätze die eingezäunt oder auf sonstigen privaten Stellplätzen meist am Ortsrand oder in industriegebieten angelegt sind.

Ich habe Zwei große Hänger, jeweils um die fünf Meter lang . Eien kfz Transportrer und einen Plattformhänger. Dafür habe ich auf meinem Grundstück ( weil mir durchaus bewusst ist öffendlichen Verkehrsraum mur begrenzt nutzen zu dürfen ) extra Stellplätze angelegt . Dafür mußte bei mir eben der Vorgarten drann glauben aber der Friede mit dem Nachbarn ist mir wirklich wichtiger. Wer was hat oder besitzt so hat der auch die Pflicht sich darum zu kümmern. Ignorieren der in meinen Augen berechtigten bitten von Nachbarn spricht für sehr ausgeprägtes Sozialverhalten. Darüber würde ich mal nachdenken.. bevor irgendwelche verärgerte Vandalen da Dinge zerstören oder beschädigen..

Selbst hier auf dem Dorf ist die Parksituation angespannt weil eben fast in jedem Haushalt Zwei Fahrzeuge zugelassen sind und dei nebenerwerbslandwirte ihre Hänger auch herumstehen lassen. Den gipfel der Frechheit schießt jedoch der Sohn einer großen Fahrschule ab der seinen Wohnwagen im kreutzungsbereich vor seinem Haus abstellt und so alle zwei wochen dann mal zu irgendwelchen Reitturnieren untergwegs ist . Den rest der Woche nötigt der die Anwohner auf einer schmalen Dorfstrasse auf der Gegenfahrbahn an seinem 6 Meter Wohnklo vorbeizukriechen. Selbst persönliches ansprechen sollte einem Fahrlehrer zur Überlegung drängen da etwas zu unternehmen, den interessiert das auch nicht.. . der rechtfertigt sich aber mit den Gesetzestexten und ist wirklich im Recht..

Irgendwann wird das auch einen unfall zur folge heben dann werden wir ja sehen was ingroranz zur folge hat. Jol..

Ja, die Antwort ist unbequem. Aber: wer keinen Platz hat, um einen Anhänger abzustellen, der darf sich auch keinen anschaffen. Ganz einfach. Ich habe auch einen Anhänger, aber der steht in unserer Doppelgarage quer vor den Autos und damit sogar trocken.

Interessantes Thema... ist es nun erlaubt einen angemeldeten Anhänger über längere Zeit einfach irgendwo hinzustellen oder nicht.

So ein Problem hat ein Bekannter von mir, der bekommt nämlich jedes WE einen riesigen Planenanhänger (min. 3m hoch) vom benachbarten Schreiner vors Küchenfenster gestellt, das es ist Nacht wird im Haus...

Seitdem er ihn darauf ansprach und gebeten hat, den doch vielleicht auf seinem Firmengelände abzustellen sind die sich nicht mehr wohl gesonnen...

Wie ich meinem Spezi kenne, wird wohl bald ne neue Plane fällig:D

am 9. September 2013 um 6:03

Es ist natürlich sehr cool sich an wehrlosen Dinge zu vergreifen und zeigt von Stärke. Erbärmlich.

Ein Anhänger darf ganz legal 14 Tage stehen.

Zitat:

Original geschrieben von KraftfahrenderFahrer

Es ist natürlich sehr cool sich an wehrlosen Dinge zu vergreifen und zeigt von Stärke. Erbärmlich.

Ein Anhänger darf ganz legal 14 Tage stehen.

Das befürworte ich natürlich nicht... Aber würde es dir nicht aufn Sack gehen wenn jedes Wochenende son Ding vor deinem Küchenfenster steht und du dich dagegen nicht wehren kannst?

am 9. September 2013 um 7:34

Solange keine Sondernutzung öffentlichen Parkraumes in Betracht kommt, kann der Anhänger längere Zeit ungenutzt, auf einem Platz stehen bleiben.

Wie bei Wohnanhängern gelten idR 14 Tage bis das Amt aktiv wird..

Mir ist es völlig egal, ob ein Fahrzeug (LKW, PKW, Wohnmobil, Motorrad), Anhänger länger steht, solange keiner behindert wird.

Parkplatz hin oder her, das Gerät ist versichert und versteuert.

Mancher Streit- oder Neidhammel sieht das anders und ist auf Stress aus.

Nicht nur auf eigenen, auch auf den der Behörden, die wegen solcher Hammel aktiv werden müssen.

Zitat:

Original geschrieben von F-X5

Zitat:

Original geschrieben von KraftfahrenderFahrer

Es ist natürlich sehr cool sich an wehrlosen Dinge zu vergreifen und zeigt von Stärke. Erbärmlich.

Ein Anhänger darf ganz legal 14 Tage stehen.

Das befürworte ich natürlich nicht... Aber würde es dir nicht aufn Sack gehen wenn jedes Wochenende son Ding vor deinem Küchenfenster steht und du dich dagegen nicht wehren kannst?

Warum parkt er am Wochenende nicht selbst sein Auto vor seinem Küchenfesnter?

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Solange keine Sondernutzung öffentlichen Parkraumes in Betracht kommt, kann der Anhänger längere Zeit ungenutzt, auf einem Platz stehen bleiben.

Stimmt nicht: § 12 Abs. 3 b StVO sieht 2 Wochen vor!

Zitat:

Original geschrieben von F-X5

Zitat:

Original geschrieben von KraftfahrenderFahrer

Es ist natürlich sehr cool sich an wehrlosen Dinge zu vergreifen und zeigt von Stärke. Erbärmlich.

Ein Anhänger darf ganz legal 14 Tage stehen.

Das befürworte ich natürlich nicht... Aber würde es dir nicht aufn Sack gehen wenn jedes Wochenende son Ding vor deinem Küchenfenster steht und du dich dagegen nicht wehren kannst?

Hat dein Bekannter keinen PKW, den er z.B. Freitag abend dort hin stellen kann? Oder seinen eigenen PKW dort hinstellen, bis der Schreiner einen anderen Platz gefunden hat.

MFG Thomas

am 9. September 2013 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

 

Original geschrieben von Hartgummifelge

Solange keine Sondernutzung öffentlichen Parkraumes in Betracht kommt, kann der Anhänger längere Zeit ungenutzt, auf einem Platz stehen bleiben.

Stimmt nicht: § 12 Abs. 3 b StVO sieht 2 Wochen vor!

Zitat:

 

 

Hartgummifelge:

Solange keine Sondernutzung öffentlichen Parkraumes in Betracht kommt, kann der Anhänger längere Zeit ungenutzt, auf einem Platz stehen bleiben.

Wie bei Wohnanhängern gelten idR 14 Tage bis das Amt aktiv wird..

Nachtrag,

Auch wenn man ein Auto ein 1/2 Jahr und länger zugelassen, an der Straße stehen lässt, passiert nichts, sofern zwischenzeitlich kein Parkscheinautomat oder eine Parkscheibenzone eingerichtet wurde.

Nachtrag:

Wer sich beim Blick aus dem Küchenfester an solchen Dingen stört, hat auch das Problem, das nebenbei das Essen anbrennt :D :D

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