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PKW auf ausländischen Kennzeichen in Deutschland fahren
Hallo,
habe eine Frage! Wie ist das, wenn ich als deutscher Staatsbürger ein Auto auf ausländischen Kennzeichen fahren würde? Habe nämlich vor mein Auto ins Ausland zu bringen, es dort zu verzollen und es auf meine Oma dort anzumelden. Kann ich Probleme mit der deutschen Polizei bekommen, wenn ich das Auto hier fahre? oder sollte ich mich lieber dort anmelden und den Wagen dann auf mich zulassen?
Beste Antwort im Thema
Was muss man geraucht haben, um so eine Tirade abzulassen?
Amen
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36 Antworten
Hallo,
grundsätzlich gilt, das das Fahrzeug in dem Land/Bezirk zugelassen werden muss, wo es seinen regelmäßigen Standort hat. In Deinem Fall also wohl eigentlich in D. (siehe §23 StVZO = Straßenverkehrszulassungsordnung)
Das nehmen in D aber viele auch nicht so genau (Klassischer Fall : Studenten mit Zweitwohnsitz bei den Eltern), ist im Inland aber auch keine so grosse Sache, da Steuern und Versicherung in jedem Fall in D laufen.
Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen in D aber in jedem Fall nur vorübergehend, d.H. max. ein Jahr mit ausländischer Zulassung betrieben werden, wenn der Hauptstandort eigentlich in D ist.
§§ 1 und 5 IntVO
§1 (Auszug)
" 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder
b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "
§5 (Auszug)
" Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt
a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,
b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts. "
In Deinem Fall würdest Du also spätestens nach 1 Jahr ordnungswidrig handeln.
Die Polizei kontrolliert sowas durchaus, wenn das Auto z.B. regelmässig an der selben Stelle steht, kann das schneller auffallen, als man glaubt.
Ausserdem ist zu beachten, dass ausländische Versicherungen eventuell geringere Deckungssummen haben - ganz zu schweigen mit dem Ärger bei einem Unfall.
Ich würde das Auto an Deiner Stelle regulär in D zulassen und versichern.
Gruss
Martin
aber wenn du jedes jahr zu deiner oma fährst, fängt di frist vom neuem an. wir sind in der eu, und es geht schon.
wegen der geringen deckungssummen, und problemen bei der versichrung würde ich mir keine sorgen machen. am beispiel polen ist es so, das jede versichrung hier in D eine partnervertretung hat. und wenn du mal einen unfall verursachst dann, muß sich das "opfer" ja um sein geld kümmern.
dieses thema wurde schon ausführlich hier besprochen
Zitat:
wegen der geringen deckungssummen, und problemen bei der versichrung würde ich mir keine sorgen machen.
Ich schon - Spätestens wenn der Schaden (zugegeben im absoluten Extremfall) die Deckungssumme übersteigt hat man ein Problem, bei Personenschäden mit Invalidität etc. nicht auszuschliessen.
Die deutschen Deckungssummen sind da schon beruhigend - kenne allerdings die polnischen etc. nicht im Vergleich.
Zitat:
und wenn du mal einen unfall verursachst dann, muß sich das "opfer" ja um sein geld kümmern
Natürlich - aber was glaubts Du denn, von wem sich das Opfer das Geld holt, wenn die Versicherung wegen unzureichender Deckungssumme nicht (mehr) zahlt ?
Zugegeben - in Europa dürfte es inzwischen in den meisten Ländern ausreichende Deckungssummen geben - ich würde das aber auf jeden Fall prüfen.
Gruss
Martin
Zitat:
Original geschrieben von eminem7905
und wenn du mal einen unfall verursachst dann, muß sich das "opfer" ja um sein geld kümmern.[/URL]
und warum das opfer in anführungsstrichen geschrieben wurde, ist mir auch schleierhaft.
Als soll ich das Auto lieber auf meine Oma als auf mich anmelden und damit nicht mehr als ein Jahr in Deutschland fahren.
aldirosso weißt du wieviel so ein Internationaler Fahrzeugschein kostet?
@vwdavid.
ja am besten auto auf oma anmelden, und dann hier in D fahren, und jedes jahr die oma besuchen.
mein auto würde in polen nicht mehr als 60 euro versicherung pro jahr kosten. steuern gibt es in polen nicht, deshalb ist das benzin dort ein wenig teurer.
kommplette ummeldung incl. fahrt nach polen, pl-tüv usw. kostet so um die 700euro.
Die Kosten sind mir bekannt da ich sehr viele Autos nach Polen verkaufe. Aber eine Sache verstehe ich nicht, ein Bekannter von mir ist auf holländischen Kennzeichen in Deutschland rumgefahren und jetzt hat er vom Finanzamt eine Nachzahlung bekommen. Für jeden Tag, ab dem er hier in deutschland das erste mal mit dem Wagen gesehen wurde, 50 Cent oder 1 Euro, da müsste ich ihn nochmal fragen.
Hi,
exakt - nennt sich Steuerhinterziehung
Aber das lässt der eminem eben gerne unter den Tisch fallen
Grüße
Schreddi
Aber was ist das für eine Steuerhinterziehung wenn ich mit dem Wagen von meiner Oma hier in Deutschland 3 Monate rumfahre? Es ist ja nicht meins. Ich sage dann, dass meinen Oma zu Besuch war und aus gesundheitlichen Gründen mit dem Wagen nicht zurückfahren konnte, aber sie ihn bald hollt
@vwdavid
habe leider keine Ahnung, was eine internationale Zulassung kostet und wo man die bekommt.
Ansonsten kannst Du es drehen und wenden, wie du willst. Die einizig saubere und unzweifelhaft legale Lösung wäre, den Wagen an Deinem Wohnort in D auf Dich anzumelden und in D zu versichern.
Mit allen anderen hier besprochenen Szenarien bewegst Du Dich mindestens in einer Grauzone bis hin zur Steuerhinterziehung und Ordnungswidrigkeit.
Du musst ja wissen, was Du tust - ich jedenfalls würde das Auto in D versichern und anmelden - fertig.
Gruss
Martin
Mir ist mal vor langer Zeit folgendes passiert: Ich bin mit einem Deutschen von Paris nach München gefahren, das Fahrzeug gehörte seiner französischen Freundin und war in F zugelassen.
Damals gab es noch Grenzkontrollen zwischen D und F. Bei der Kontrolle am Grenzübergang hat uns der deutsche Beamte nicht einreisen lassen mit dem Hinweis, dass ein deutscher Staatsbürger nicht mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Deutschland fahren darf.
Wie genau die Gesetze lauten und ob das immer noch so ist, weiß ich nicht, aber ich nehme mal an, dass sich da kaum was geändert haben dürfte.
etwas anderer Sachverhalt:
dazu hätte ich auch eine Frage; wenn da evtl. jemand was dazu wüßte, wäre ich dem sehr verbunden.
Meine herzallerliebste ist slowakische Staatsbürgerin mit festem Wohnsitz in SK. Natürlich ist sie häufig hier; wir sind beide aber auch so oft als möglich bei ihrer Familie. Wenn sie jetzt ein Auto bei ihr/ auf ihren Namen/ mit ihrem Führerschein/ mit slowakischem Kennzeichen zulässt und sich hier aufhält (bsp. 3 Monate hier, dann 3 Monate weg usw.), während des Aufenthalts in D aber den Wagen stehen lässt (wg. Arbeit) und ich den dann hier bewege, kann mir der Staat was?
Ich könnte meine Karre nämlich sofort verkaufen bzw. abmelden, da uns ein/ ihr Auto vollkommen ausreichen würde (ich fahr mit Roller oder öffentlichen zur Arbeit, mit dem Auto nur entweder Großeinkauf oder weitere Strecken, bis max. 1500km im Jahr mit dem Auto). Ich würde halt ab und zu mit meinem Führerschein als Führer ihr Kfz hier bei uns ein paar mal bewegen, das Auto würde eben hier stehen und bei Bedarf dazu genutzt, um zu ihr in die Slowakei und auch überwiegend dort zu fahren. Hab's auf der einen Seite nämlich dicke satt, für nix und wieder nix hier unnötig zu blechen und auf der anderen Seite könnte es vielleicht sein, dass mir ein Schlauberger Steuerhinterziehung nachsagt; kann das in so einem Fall sein?
@gti narr
genauso gut könnte es probleme in der slowakei bekommen, wenn du mit einem deutschem auto dort unterwegs bist.
wie gesagt ist ne grauzone, wo kein gesetz irgendwie greift.