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Pkw gefahren,dann LKW,jetzt wieder PKW SF Einstufung?
Hallo liebe Spezies,
ich habe da mal eine Frage zur SF Einstufung. Bestimmt hat schon mal jemand gleiche Situation gehabt.
Ich bin jahrelang PKW gefahren, bis zur SF 28 glaube ich.Leider habe ich keine Belege mehr darüber. Dann habe ich mehrere Transporter entsprechend versichert mit 30%. Wie sieht es aus wenn ich jetzt
wieder einen PKW anmelde?
Ich muß dabei sagen das meine damalige PKW Versicherung eine andere war, wie meine heutige LKW Versicherung.
Ich hoffe das sich jemand damit auskennt.
Vielen Dank
Haennes
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15 Antworten
Wo sind den die SF von damals hin?
Und wie lange ist das her?
Auf den LKW übertragen dürftest du sie ja nich haben, den das ist normalerweise nicht möglich.
Ja, wenn ich wüßte wo sie wären ???
Selstverständlich sind die % auf die LKW Versicherung (Transporter) übernommen worden!
Sonst wäre ich dort ja nicht sofort auf 30% gekommen.
Dann weißt du ja, wo die SF sind.
PKW auf Lieferwagen geht ja.
PKW auf LKW würde nicht gehen.
Die SF wurden damals also von deinem PKW auf den Lieferwagen übertragen.
Der Lieferwagen müsste ja jetzt dann SF28 + x haben.
Wenn du deinen PKW jetzt wieder anmeldest, dann musst du als Vorversicherung halt einfach den Lieferwagen angeben.
Verstehe ich das schon richtig, dass der PKW den Lieferwagen ersetzt?
Oder soll jetzt zusätzlich zum Lieferwagen noch ein PKW dazu kommen?
Moin,
auf jeden Fall gehören Lieferwagen bis 3,5 to zul.GG nicht zu den PKW Rabattstaffeln und schon gar nicht Lastkraftwagen über 3,5 to zul.GG
da sie nicht der PKW Gruppe angehören.
@ corsadiesel
Du glaubst wohl auch, dass man Traktor SFR nicht auf PKW übertragen kann - oder?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Dann weißt du ja, wo die SF sind.
PKW auf Lieferwagen geht ja.
PKW auf LKW würde nicht gehen.
Die SF wurden damals also von deinem PKW auf den Lieferwagen übertragen.
Der Lieferwagen müsste ja jetzt dann SF28 + x haben.
Wenn du deinen PKW jetzt wieder anmeldest, dann musst du als Vorversicherung halt einfach den Lieferwagen angeben.
Verstehe ich das schon richtig, dass der PKW den Lieferwagen ersetzt?
Oder soll jetzt zusätzlich zum Lieferwagen noch ein PKW dazu kommen?
ne, der Lieferwagen soll jetzt wieder durch einen PKW ersetzt werden. Bei den Lieferwagen gibt es ja keine SF Stufen, sondern nur % Gruppen. Da ist 30% die niedrigste. Wollte eigentlich wissen, ob die ehemaligen SF Gruppen im Hintergrund bei der Versicherung weiter geführt werden?
Habe die Versicherung auch schon angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten.
Viele Grüße...
schöne Osterfeiertage
Die laufen im Hintergrund weiter.
Die sind also beim Lieferwagen vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
@ corsadiesel
Du glaubst wohl auch, dass man Traktor SFR nicht auf PKW übertragen kann - oder?
Zumindest bei der mir bekannten Versicherung nicht, da die landwirtschaftliche Zugmaschine (WKZ 481, 495, 451, 459) nicht in die Gruppe der PKWs (WKZ 003, 012, 016, 018, 022, 026, 028, 030, 031, 072, 112, 127, 140, 150, 162, 172) gehört.
Es mag sein, dass Du Versicherer kennst, bei denen es möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
@ corsadiesel
Du glaubst wohl auch, dass man Traktor SFR nicht auf PKW übertragen kann - oder?
.
http://www.motor-talk.de/.../...-sfr-von-traktor-auf-pkw-t3602365.html
@ stoppelfreund
Hast doch noch einen Versicherer gefunden, der das macht?
Welcher denn?
hallo stoppelfreund,
ne, war ein Mißverständnis. Hier geht es um den Wechsel von Tranporter zu PKW.
Gruß
Haennes
Zitat:
Original geschrieben von haennes933
hallo stoppelfreund,
ne, war ein Mißverständnis. Hier geht es um den Wechsel von Tranporter zu PKW.
Gruß
Haennes
Die Gruppe der Lieferwagen bis 3,5 t zul.GG (WKZ 351, 361, 372) und LKW über 3,5 t zul. GG (WKZ 351, 361, 372) gehören auch nicht in die PKW Gruppe und somit kann der SFR auch nicht auf PKW übertragen werden.
Es sei denn Stoppel hat ein Versicherer, bei dem das geht.
doch das geht bei jeder Versicherung.
Lieferwägen werden in die gleich Stufe beim SFR gestellt, wie PKW.
Daher ist eine Übertragung in beide Richtungen jederzeig möglich.
Tach,
wenn ich den TE richtig verstehe, hat er damals den SFR vom PKW auf einen Lieferwagen übertragen. Dann geht die Rückübertragung auf den PKW auch wieder.
Übertragung von PKW > Lieferwagen bis 3,5 to > Pkw geht immer:
AKB I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufes gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrzeuggruppe
I.6.2.1 Die Fahrzeuge, zwischen denen der Schadenverlauf übertragen wird, gehören der selben Fahrzeuggruppe an oder das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird.
a. erste Fahrzeuggruppe: Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Gabelstapler.
b. zweite Fahrzeuggruppe: PKW, Leichtkrafträder, Leichtkraftroller, Krafträder, Trikes, Quads, Campingfahrzeuge, Lieferwagen, Kranken- und Leichenwagen.
c. dritte Fahrzeuggruppe: Taxen, Mietwagen, LKW und Zugmaschinen im Werkverkehr.
d. vierte Fahrzeuggruppe: LKW und Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr, Omnibusse sowie Abschleppwagen.
Die schadenfreien Jahre sind - wie schon geschrieben - im Hintergrund weiter gezählt worden.
Salve,
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