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PKW LKW-Zulassung, welcher Führerschein?

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 21:32

Hallo an alle, hoffe ich hab das richtig Forum für meine Frage ausgewählt.

Meine Frage bezieht sich auf PKW´s mit LKW Zulassung (z.B. Pickups oder Pritschenfahrzeuge). Wenn diese Steuerlich eine LKW Zulassung besitzen darf man die dann nur ab Führerscheinklasse C fahren oder reicht auch der B solange die 3,5 to Gesamtmasse nicht überschritten werden.

Ist zwar eine doofe Frage aber das interessiert mich schon eine ganze weile.

Beste Antwort im Thema

B reicht.

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am 4. Februar 2007 um 22:02

ich hab eine frage bezüglich meines führerscheines...

also wie ich schon öfter mittgeteilt habe arbeite ich als fahrer bei einer firma, die für die großen autovermieter die fahrzeuge wäscht, zu den mietfillialen fährt etc...

häufig fahre ich für europcar deren transporter, ein häufig vertretenes modell ist der iveco daily.

diesen gibt es bei europcar in 2 versch. ausführungen, einmal "normal" und einmal mit zwillingsbereifung auf der hinterachse...

beide haben ein zul. gesamtgewicht von 3,5 t, auffällig ist jedoch, dass der "normale" daily im system als transporter/pkw geführt wird, der daily mit zwillingsreifen jedoch als transporter/lkw dort gelistet ist....

nun meine frage: ist für den daily mit zwillingsbereifung schon der lkw führerschein notwendig oder kann man den auch mit "B" fahren?!

habe keine lust wegen soner unwissenheit nen verfahren wegen fahrens ohne fahrerlaubnis an den allerwertesten zu bekommen, von den kollegen konnte mir auch keiner sagen, wie es aussieht, die fahren den auch alle mit "b"....

p.s. zum thema, dass die firma dafür schon sorgt, dass man als mitarbeiter nur fahrzeuge bewegt die man auch bewegen darf sei vorab gesagt, dass ich auch schon nen Atego fahren sollte für den mein führerschein definitiv nicht ausreicht....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

Hallo,

wichtig ist da nur der Eintrag im Fzg Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1. Wenn hier unter zulässiges gesamtgewicht weniger als 3500 kg steht darfst du ihn mit Klasse B fahren.

grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

Das ist in §6 Abs.1 FEV geregelt.

Es ist unerheblich, ob der Iveco als Pkw oder Lkw zugelassen ist, entscheidend ist einzig und allein die zulässige Gesamtmasse (zGm), die bei Klasse B 3,5t nicht überschreiten darf (ohne Hänger). Darfst also fahren!

Ich frag mich dann allerdings, wenn beide eine zGm von 3,5t haben, warum der eine dann eine Zwillingsbereifung hat?! :D

EDIT: da war wohl einer schneller ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

am 4. Februar 2007 um 22:10

"erledigt"

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

Klasse B besagt ja Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen da ists eigenlich egal ob der jetzt Zwillings berreifung hat oder nicht. Nur das Zulässige Gesamtgewicht darf 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Das muss auch so in den Papieren stehn, wie oben beschreiben, nur wenn mehr als 3500 drinn steht darfst ihn nicht fahren.

Der mit Zwillingsberreifung wird warscheinlich abgelastet sein, thoeretisch könnte er mehr laden, wenn du dirs raussuchen kannst und es preislich keine rolle spielt, nimm den mit Zwillings Berreifung, der hat ein besseres Fahrverhalten.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

Hatte den fehler bemerkt und meinen beitrag editiert, konnte ja nicht ahnen das hier 3 Posts in 3 min auflaufen... :D

grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

am 4. Februar 2007 um 22:15

ja diese frage mit der zwillingsbereifung hab ich mir auch gestellt, warum beide nur bis 3,5t gehen, der eine aber anscheinend mehr achslast auf der hinterache verträgt....

deswegen war meine logische erklärung ja auch für mich, dass der zwillingsbereifte schon als lkw zählt...

danke für die antworten, schein doch kein straftäter zu sein....

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Der mit Zwillingsberreifung wird warscheinlich abgelastet sein, thoeretisch könnte er mehr laden, wenn du dirs raussuchen kannst und es preislich keine rolle spielt, nimm den mit Zwillings Berreifung, der hat ein besseres Fahrverhalten.

ähh.... :confused: er arbeitet mit den dingern und will die nicht mieten oder kaufen !

grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

hab da wohl irgendwas überlesen, ich dachte er wollte einen mieten ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein klasse b' überführt.]

B reicht.

Die Fahrerlaubnisklasse bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse und nicht auf die zulassungsrechtliche Fahrzeugklasse, daher reicht wie bereits festgestellt B :)

Gruß Tecci

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 21:48

Danke für die Antworten Jungs.:)

Darf ich mich da mal einklinken? *KLICK* In unserem Fuhrpark gibt es sowohl VW-Busse als auch TRANSIT Busse mit jeweils 9 Sitzen (inclusive Fahrer) und werden zur Personenbeförderung einschließlich Rollstuhlfahrer, genutzt. Ihr Mann kam mit dem Gerücht um die Ecke, eine Kollegin mit Führerschein B dürfte den Transit NICHT fahren, weil er "zu groß"(?) wäre. Klar ist der größer als ein VW Bus fährt aber in der gleichen Typ Klasse.

Stimmt es nun, das sie den Transit NICHT fahren darf, obwohl er maximales Gesamtgewicht von 3t hat? Ich denke mal, dass es nur eine Schutzbehauptung ist, weil ihr das Fahrzeug zu "groß" ist und steht damit nicht alleine.

Sie darf mit Klasse B einen Transit mit 3 oder auch 3,5 Tonnen zGM und neun Sitzplätzen incl. Fahrer fahren. Ist geklärt, ob Ihr einen Personenbeförderungsschein benötigt?

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