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PKW nach Unfall abmelden von Vorteil bei SF Rückstufung?

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 0:51

Hallo liebes Forum,

ich hatte vor gut einer Woche einen selbstverschuldeten Unfall mit KFZ Haftpflicht-Schaden. Mein PKW wurde daraufhin *nicht* abgemeldet und ist inzwischen auch wieder eingeschränkt fahrtauglich.

Laut Rückstufungstabelle der AKB der AXA easy KFZ Haftpflicht wird nun aus SF9 die SF2. Mitgeteilt wurde mir aber noch nichts.

 

Wäre es möglich meinen PKW jetzt noch schnell abzumelden (also Fahrzeugwechsel durchführen), bevor die Rückstufung erfolgt ist und damit den Vertrag enden zu lassen? Würde der Gesellschaft welche mein neues Fahrzeug versichert, dann die SF2 gemeldet oder "SF9 + 1 Schaden"?

Ein Bekannter der vom Fach ist hat mir heute erklärt, ich hätte es gleich nach dem Unfall abmelden sollen, dann hätte der Vertrag geendet und die Rückstufungstabelle des neuen Vertrages wäre zur Anwendung gekommen. Er meinte, dass es jetzt dazu aber zu spät wäre und ich um die SF2 nicht mehr rumkommen kann, wenn ich den Schaden nicht zurückkaufen will. Ich hoffe es wird nicht so arg teuer, dann mach ich das natürlich.

Danke für hilfreiche Antworten.

 

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29 Antworten

Hallo, Deine Versicherung bezahlt doch den Haftpflichtschaden so oder so. Dabei spielt es doch keine Rolle ab du dich schnell abmeldest oder nicht. Da ein Schadensfall eingetreten ist kommt automatisch die Rückstufung es sei denn du übernimmst die Zahlung des Schadens. Seelze 01

Dein Bekannter ist ja richtig gut in seinem Fach.

Abmeldung kannst du dir schenken. Rückstufung erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit und zwar von dem Versicherer bei dem du dann versichert bist.

d.h. Schaden in 2013 (Hauptfälligkeit 01.01. einmal angenommen), du kündigst den Vertrag zum 31.12.2013 und versicherst dich ab 01.01.2014 neu.

Somit meldet dein alter Versicherer deine SF in 2013 + einen belastenden Schaden in Haftpflicht.

Die entsprechende Umstufung liegt dann beim neuen Versicherer. Erst wenn du nach der nächsten Fälligkeit wechselst hat dein alter Versicherer die Umstufung nach seiner Rückstufungstabelle vorgenommen und du kannst es nicht mehr ändern.

Abmeldung am Tag danach bringt nichts, da der Schaden zum Unfalltag angelegt wird und damit auch zu diesem Zeitpunkt belastet. Der nächste kommt dann noch auf den Gedanken ein Schrottauto am Tag nach dem Unfall anzumelden, den Rabatt umzubuchen und mit dem Unfallauto "neu" zu beginnen und darauf dann den Schaden zu melden... nein, nein, das geht nicht und ist nicht nötig.

Erschwerend hinzu kommt, dass wenn das selbe Fahrzeug wieder auf den selben Halter angemeldet wird - die alte Versicherung die älteren Rechte hat.

Hier muss wieder ein Halterwechsel erfolgen damit die Geschichte stimmig ist.

Grüße

am 10. Dezember 2013 um 9:59

Hat jetzt einer von euch 3 überhaupt gelesen, was der TE genau schreibt?

Sein Bekannter hat nämlich völlig Recht in der Sache.

Was zudemnoch ist: Auch jetzt ist ein Fahrzeugwechsel noch möglich um die Rückstufung nach dem neuen Versicherer zu kriegen.

Oha. . . den Fahrzeugwechsel hab ich überlesen . . .

:D

Grüße

Lexley

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Hat jetzt einer von euch 3 überhaupt gelesen, was der TE genau schreibt?

Sein Bekannter hat nämlich völlig Recht in der Sache.

Was zudemnoch ist: Auch jetzt ist ein Fahrzeugwechsel noch möglich um die Rückstufung nach dem neuen Versicherer zu kriegen.

Bei was hat der Bekannte denn recht? Zu spät ist es nicht wie du ja auch schreibst? Ich seh da jetzt keinen Fehler in der Antwort. Ob er nun sein altes Auto zum 01.01. zu einem anderen Versicherer wechselt oder mit einem Fahrzeugwechsel zu einem Neuen geht??? Das Ergebnis ist doch immer das Gleiche.

Zuspät ist ein Fahrzeugwechsel am 02.01.2014 ohne vorher die Versicherung mit dem alten Auto gewechselt zu haben...

Ich gebe aber trotzdem zu, dass ich die Fragestellung nur überflogen habe.

@ tomtom1980

Du schreibst "Abmeldung kannst du dir sparen". Ohne gehts aber zum jetztigen Zeitpunkt nicht mehr, da die ordentliche Kündigungsfrist vorbei ist bei Hauptfälligkeit 1.1.

Aber Ok. Ich verstehe schon was du meinst.

Du meinst, ein Versichererwechsel zur nächsten Hauptfälligkeit reicht im Normalfall aus.

Jetzt sind wir zusammen :-)

An die Kündigungsfrist habe ich ehrlich gesagt im Moment nicht gedacht... sehr viele haben aber Erhöhungen bekommen und haben im Moment noch die Möglichkeit für eine außerordentliche Kündigung... + KÜ im Schadenfall...

Auf alle Fälle sollte der TE jetzt Bescheid wissen :-)

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 11:39

Herzlichen Dank für die Hilfe. Also kann ich auch bis kurz vor dem 31.12.2013 mit dem Fahrzeugwechsel (abmelden) warten? Würde ich dann so machen. Oder sollte ich doch lieber gleich abmelden. Wollte lieber warten, um zu erfahren wie hoch der Schaden sich beziffert, zwecks Rückkaufoption.

Ist ein Fahrzeugwechsel nötig, wenn ich das alte Fahrzeug erst wieder im neuen Jahr versichere? Dann hat die Versicherung doch keine älteren Rechne mehr. Ich könnte erst kündigen zum Jahreswechsel wegen Beitragserhöhung und dann kurz vor Jahresende das Fahrzeug abmelden und erst nach Jahreswechsel wieder anmelden?

Mit einem Fahrzeugwechsel kannst du warten, Hauptsache er ist noch dieses Jahr.

Wenn ein Fahrzeug nur kurze Zeit abgemeldet ist, musst du bei einer erneuten Zulassung wieder zum alten Versicherer. Meldest du am 28.12. ab und willst am 20.01. wieder zulassen müsstest du also den Vertrag auch zum 01.01. (31.12.)kündigen...

Wobei das ja keinen Sinn macht. Kündige den Vertrag und wechsle zum 1.1. zu einem anderen Versicherer, warum abmelden??? Oder stehe ich da jetzt irgendwie auf dem Schlauch?

Wenn du das Auto abmeldest und ein anderes bei einem anderen Versicherer versicherst (Fahrzeugwechsel) und dann im Januar dein altes Auto wieder anmeldest, z.B. bei deinem neuen Versicherer als Zweitwagen, dann wird deine alte Versicherung da wohl nicht dahinter kommen.

Normal merken Versicherer dies immer über die SFR Anfrage, wenn zum gleichen Auto angefragt wurde nach einer kurzen Abmeldedauer.

Wenn du eine Prämienerhöhung, nach den bekannten Regeln hast, dann kannst doch einfach dein Sonderkündigungsrecht zum 1.1. nutzen und den Versicherer wechseln.

Den ganzen Aufwand mit Fahrzeugwechsel, Abmeldung etc... brauchts dann nicht.

Die Kündigung zurück ziehen kannst du dann immer noch, falls du bis dahin die Schadenhöhe weißt und den Schaden zurück kaufen willst.

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 12:33

Ja, ich könnte jetzt wegen der diesjährigen Prämienerhöhung noch zum 31.12. kündigen. Das wäre am einfachsten, wenn das wirklich ausreichend ist damit die Rückstufungstabelle des nachfolgenden Vertrags 2014 zur Anwendung kommt.

Wäre das gleiche, als hätte ich den Unfall vor dem 30.11. gehabt und dann regulär gekündigt. Und dann kommt die Rückstufungstabelle der Nachfolgeversicherung zur Anwendung?

Wenn es nötig wäre, könnte ich dieses Jahr noch ein anderes Fahrzeug anschaffen und woanders versichern.

Oder ich könnte zum 1.1. das alte Fahrzeug woanders versichern, ohne irendwelche besonderen "Tricks". Hab nur Angst, dass dann doch die alte Rückstufungstabelle angewendet wird. Kann das passieren?

Das wird nicht passieren.

Einfach zum 1.1.2014 Aufgrund Prämienerhöhung kündigen und die Rückstufungstabelle vom neuen Versicherer zählt.

Du hast aber schon einen Prämienerhöhung Aufgrund Erhöhung des Tarifes und Regional und Typklassen?

Eine Erhöhung Aufgrund der Rückstufung wegen dem Schaden reicht nicht aus.

Themenstarteram 10. Dezember 2013 um 13:27

Ja, mir wurde eine Prämienerhöhung in einem Schreiben vom 12.11. mitgeteilt und meine Kündigung muss innerhalb einens Monats dort eingehen. Also sind wohl nur noch wenige Tage Zeit. Werde am besten gleich heute noch per FAX und Brief kündigen.

Vielen Dank. Muss jetzt nur noch einen Versicherung finden die eine günstige Rückstufungstabelle hat. Aber da hab ich ja Zeit bis zum 31.12. dazu und es dürfte nicht schwierig sein eine bessere zu finden als die jetzige.

Wenn das jetzt alles so stimmt, dann habt ihr mir sehr geholfen. In ein paar Tagen wäre die Kündigungsfrist verstrichen gewesen.

Hoffentlich nimmt mich die Versicherung dann auch, trotz des Schadens.

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