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PKW ohne Brief abmelden und neuen PKW anmelden!

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 13:21

Hallo Zusammen,

leider bin ich aktuell etwas überfordert was die Abmeldung eines nicht zu Ende finanzierten PKW's geht. Zudem soll ein neuer PKW angemeldet werden. Erstmal die Sachlage.

1) Momentan fahre ich einen Scirocco welcher finanziert wird. Die Schlussrate ist im März 2013 zu zahlen. Allerdings will ich den PKW nicht übernehmen. Das Fahrzeug wurde wegen der Abwrackprämie auf den Namen meiner Mutter angemeldet. Den Brief hat somit die VW Bank. Dieser PKW soll nun abgemeldet werden. Die Raten zahle ich bis März weiter,allerdings will ich die Kosten der Versicherung sparen!

2) Gestern habe ich einen Golf gekauft. Dieser wurde mit dem Kennzeichen vom Verkäufer übergeben. Übergabezeitpunkt wurde schriftlich fixiert. Dieser Golf soll, nun angemeldet werden und umgehend den Scirooco ersetzen! Zu beachten ist, dass der Golf nun auf mich versichert werden soll.

Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?

Frage 2: Kann ich den Scirocco abmelden mit Hilfe einer Vollmacht? Kaufvertrag, Fahrezeugbrief und Versicherung laufen ja auf meine Mutter.

Frage 3: Kann ich das alte Kennzeichen des Scirrocos für den Golf übernehmen?

Frage 4: Besteht aktuell noch ein Versicherungsschutz für den Golf? Ich habe ja die Kennzeichen des Verkäufers übernommen. Das heißt ich muss ihn vor Weihnachten auf mich ummelden und versichern!

Frage 5: Wie geht man nun richtig vor,um alles richtig zu machen. Ab und Anmeldung sollen an einem Tag erfolgen. Was muss ich beachten und alles mitnehmen?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?

Nein

Zwecks Abmeldung mußt du dich mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen um hier eine Lösung zu finden.

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?

Nein

Zwecks Abmeldung mußt du dich mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen um hier eine Lösung zu finden.

die bank soll den brief an die zulassungsstelle schicken.

Eventuell besteht die Bank darauf das das Fahrzeug wegen der Finanzierung / Leasing weiterhin Vollkasco Versichert bleibt.

Frage die Finanzierende / Leasing Bank.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Frage 5: Wie geht man nun richtig vor,um alles richtig zu machen.

Als Erstes das Vorhaben mit der finanzierenden Bank besprechen.

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Hallo Zusammen,

 

1) Momentan fahre ich einen Scirocco welcher finanziert wird. Die Schlussrate ist im März 2013 zu zahlen.

Ich gehe bei so einem alten Fahrzeug davon aus das die Bank nach Ablösung der Schlußrate erst den Brief herausgibt ( Eigentumvorbehalt)  wie hoch ist die Schlußrate denn ?

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 14:33

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Hallo Zusammen,

1) Momentan fahre ich einen Scirocco welcher finanziert wird. Die Schlussrate ist im März 2013 zu zahlen.

Ich gehe bei so einem alten Fahrzeug davon aus das die Bank nach Ablösung der Schlußrate erst den Brief herausgibt ( Eigentumvorbehalt)  wie hoch ist die Schlußrate denn ?

Ca. 10.000€. Allerdings habe ich die 3 Wegefinanzierung gewählt und mich gegen die Übernahme entschlossen.

Daher werde ich nie in den Besitz des Briefs kommen!

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Allerdings habe ich die 3 Wegefinanzierung gewählt und mich gegen die Übernahme entschlossen.

Daher werde ich nie in den Besitz des Briefs kommen!

Dann bleibt dir definitiv nur noch die Rückgabe des Fahrzeugs.

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

 

Ich gehe bei so einem alten Fahrzeug davon aus das die Bank nach Ablösung der Schlußrate erst den Brief herausgibt ( Eigentumvorbehalt)  wie hoch ist die Schlußrate denn ?

Ca. 10.000€. Allerdings habe ich die 3 Wegefinanzierung gewählt und mich gegen die Übernahme entschlossen.

Daher werde ich nie in den Besitz des Briefs kommen!

Ok dann wird dir wohl nur der Weg über den Händler bleiben Fahrzeug beim Händler abgeben und eventell die fehlende Differenz zahlen und abmelden lassen.

Klingt nach Ballon-Finanzierung.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Ashigari

Frage 1: Wie kann ich den Scirooco abmelden, obwohl ich den Brief nicht habe?

Nein

Quelle? Für eine Abmeldung braucht er die ZB II gar nicht...

@TE:

zu 1: Hab ich ja schon was geschrieben, lass dich nicht durch die andere falsche Antwort verunsichern.

zu 2: Nein, es kann jeder das Fahrzeug abmelden, der ZB I und die Kennzeichen hat. Du brauchst keine Vollmacht deiner Mutter dafür.

zu 3: Theoretisch kannst du die Kennzeichen übernehmen, aber frag da sicherheitshalber bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach, evtl. handhaben die das anders.

zu 4: Grds. besteht schon Versicherungsschutz soweit ich weiß, allerdings ist nicht mehr der ehemalige Halter verantwortlich sondern du durch den dokumentierten Übergabezeitpunkt. Aber da müsste ein Versicherungsexperte noch mal mehr sagen können.

zu 5: Mitnehmen solltest du alles, was du sonst auch immer brauchst. Fahrzeugpapiere, Ausweis, eVB-Nummer, Bankdaten, evtl. benötigte Vollmachten. Dann solltest du noch mit der Bank abklären, was mit der ZB I des abgemeldeten Fahrzeugs passieren soll.

Gruß Tecci

Bei manchen stehts noch drin, daß man es braucht... :)

 

Daher wäre ich vorsichtig bei unserem Föderalismus davon auszugehen, daß das überall gleich ist.

Selbst wenns gleich sein sollte/müßte... :rolleyes::D

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Nein

Quelle? Für eine Abmeldung braucht er die ZB II gar nicht...

 

@TE:

zu 1: Hab ich ja schon was geschrieben, lass dich nicht durch die andere falsche Antwort verunsichern.

zu 2: Nein, es kann jeder das Fahrzeug abmelden, der ZB I und die Kennzeichen hat. Du brauchst keine Vollmacht deiner Mutter dafür.

zu 3: Theoretisch kannst du die Kennzeichen übernehmen, aber frag da sicherheitshalber bei deiner zuständigen Zulassungsstelle nach, evtl. handhaben die das anders.

zu 4: Grds. besteht schon Versicherungsschutz soweit ich weiß, allerdings ist nicht mehr der ehemalige Halter verantwortlich sondern du durch den dokumentierten Übergabezeitpunkt. Aber da müsste ein Versicherungsexperte noch mal mehr sagen können.

zu 5: Mitnehmen solltest du alles, was du sonst auch immer brauchst. Fahrzeugpapiere, Ausweis, eVB-Nummer, Bankdaten, evtl. benötigte Vollmachten. Dann solltest du noch mit der Bank abklären, was mit der ZB I des abgemeldeten Fahrzeugs passieren soll.

 

Gruß Tecci

Da liegst du wohl falsch für das Abmelden ist die Zulassungsbescheinung II ( KfZ Brief) nötig, ich weiß ja nicht ob andere Straßenverkehrsbehörden ohne Brief abmelden bei uns und im gefundenen Link ist das aber so.

 

http://www.strassenverkehrsamt.de/.../...ng-kreiszugehoriger-fahrzeuge

 

Tecci hat schon recht. Rein nach dem Gesetz...

Aber die Ämter sind teilweise langsam.

Und der Föderalismus ein echter Hemmschuh bei sowas.

 

Köln sagts inzwischen so:

Zitat:

Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II

Seit dem 1. Juli 2012 ist die Vorlage des Fahrzeugbriefes beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II nur noch erforderlich, wenn anlässlich der Außerbetriebsetzung ein Verwertungsnachweis (Verschrottungsnachweis) vorgelegt wird.

Da hilft nur:

TE nachschauen bei der Zulassungsstelle die für dich zuständig ist ob noch was drinsteht. Wenn ja, Montag anrufen ob das ein Versehen ist ober ob das ihr Ernst ist. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Da liegst du wohl falsch für das Abmelden ist die Zulassungsbescheinung II ( KfZ Brief) nötig, ich weiß ja nicht ob andere Straßenverkehrsbehörden ohne Brief abmelden bei uns und im gefundenen Link ist das aber so.

Da liege ich wohl durchaus richtig, einfach § 14 Abs. 1 S. 1 FZV lesen. Und das ist mal ein, wenn auch zugegeben seltenes Thema, das kann gar nicht anders behandelt werden von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Wenn ich, egal wo, nur mit ZB I und Kennzeichen auftauche, dann muss das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden. Niemand kann die Vorlage der ZB II fordern rein zum Zweck der Abmeldung. Dass diverse Homepages das anders propagieren, muss ja deswegen nicht zwangsweise richtig sein, von der Aktualität mal ganz abgesehen. Und nur mal so als Hinweis, die Seite strassenverkehrsamt.de ist nix Offizielles, wenn dann müsstest du schon die Seite der jeweiligen Zulassungsstelle verlinken.

Gruß Tecci

@archduchess: Wie schon geschrieben, in diesem Fall ist Föderalismus mal nicht entscheidend, da kann kein Landesministerium strengere Maßstäbe ausgeben als die FZV :)

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