- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- PKW ohne HU an Händler verkaufen Was beachten?
PKW ohne HU an Händler verkaufen Was beachten?
Hallo,
möchte meinen 20 Jahre alten PKW an einen Händler in meiner Nähe verkaufen.
Ist mein erster PKW verkauf.
Dazu folgendes:
- HU seit April 2017 abgelaufen
- defekte Achsmanschette vorne links, vordere Bremsschläuche, Hinterachsbuchsen defekt, Achslenkergummierung eingerissen, Fensterheber rechts defekt
- PKW ist noch angemeldet
Ich gehe mal davon aus das die Mängel mitgeteilt werden müssen (in den Kaufvertrag?)
Der Händler sicherte mir telefonisch zu das er auch die Abmeldung übernehmen würde.(auch in den Kaufvertrag)
Wie genau sollte der Haftungsausschluss formuliert sein?
Was sollte noch beachtet werden damit man nicht regresspflichtig wird?
Danke
Beste Antwort im Thema
Besorg Dir einen Musterkaufvertrag im Netz (ADAC, Mobile24, AutoScout24 o. ä.). Da sind Formulare drin, mit denen Du das Auto problemlos angemeldet verkaufen kannst (wenn die ausgefüllt und weggeschickt werden).
Die letzten 10 Autos habe ich alle angemeldet verkauft und nie Probleme gehabt. Die Zahl der potentiellen Käufer reduziert sich erheblich, wenn Du das Auto nur abgemeldet übergeben willst. Probier es aus - schlag es Deinem Käufer vor...
Ach ja - heute hat jeder ein Handy. Das die Personalausweise der beteiligten Parteien gegenseitig fotografiert werden sollte selbstverständlich sein.
Zitat aus RP online, Überschrift: Warum man Autos nicht angemeldet verkauft:
Zitat:
Diese sogenannte Veräußerungsanzeige muss eine Empfangsbestätigung des Käufers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung, Name und Ausweis des Käufers, gegebenenfalls die Personalausweisnummer des Vertragspartners und eine schriftliche Bestätigung, dass auch die Kfz-Kennzeichen übergeben wurden, enthalten. Mit dieser Veräußerungsanzeige endet zumindest die Steuerpflicht des Verkäufers.
Zudem geht der Versicherungsvertrag laut den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) mit dieser Veräußerungsanzeige auf den Käufer über.
In einem zweiten Schritt muss deshalb auch bei der Versicherung der Verkauf des Wagen angezeigt werden – bei einem Unfall mit Drittschaden haftet die Versicherung dann weiterhin, die Schadensfreiheitsklasse des Vorbesitzers wird jedoch nicht mehr berührt, Ordnungswidrigkeiten gehen außerdem zu Lasten des Neubesitzers.
Hier der Link zum selber lesen:
http://www.rp-online.de/.../...nicht-angemeldet-verkauft-aid-1.3074152
Wen man es richtig macht, ist es kein Risiko - mit Handschlag an Kumpel Jupp verkauft kann bös ins Auge gehen...
Ähnliche Themen
25 Antworten
Du bist kein Händler, er schon. Eigentlich reicht gekauft wie besichtigt und Ausschluss von Gewährleistungen.
Willst Du ganz sicher gehen, gibst Du im Kaufvertrag die Mängel genau wie oben geschrieben an und schreibst dazu, keine weiteren Mängel bekannt.
Und bloß abgemeldet übergeben. Die Auto Bild warnte gerade wieder in einem Artikel in einer der letzten Ausgaben.
Angemeldet abgeben würde ich nicht machen. Ganz egal wie Seriös der Käufer auch zu sein scheint.
Schreib in den Kaufvertag folgendes:
Verkauft wird ein Bastlerfahrzeug ohne jegliche Garantie/Gewährleistung sowie Rücknahme.
Fertig.
Das Problem ist nur, wo stelle ich den PKW ab? Auf der Strasse kann er ja nicht bleiben.
Ist das Auto fahrbereit?
Falls ja, Abmelden und auf direktem Weg zum Händler fahren.
Zitat:
@Cokefreak schrieb am 14. Dezember 2017 um 19:53:34 Uhr:
Ist das Auto fahrbereit?
Falls ja, Abmelden und auf direktem Weg zum Händler fahren.
Nein, auf keinen Fall, denn das ist verboten!
Nach der Abmeldung darfst du nur auf dem direkten Weg nach Hause fahren!
Besorg Dir einen Musterkaufvertrag im Netz (ADAC, Mobile24, AutoScout24 o. ä.). Da sind Formulare drin, mit denen Du das Auto problemlos angemeldet verkaufen kannst (wenn die ausgefüllt und weggeschickt werden).
Die letzten 10 Autos habe ich alle angemeldet verkauft und nie Probleme gehabt. Die Zahl der potentiellen Käufer reduziert sich erheblich, wenn Du das Auto nur abgemeldet übergeben willst. Probier es aus - schlag es Deinem Käufer vor...
Ach ja - heute hat jeder ein Handy. Das die Personalausweise der beteiligten Parteien gegenseitig fotografiert werden sollte selbstverständlich sein.
Zitat aus RP online, Überschrift: Warum man Autos nicht angemeldet verkauft:
Zitat:
Diese sogenannte Veräußerungsanzeige muss eine Empfangsbestätigung des Käufers über den Erhalt der Zulassungsbescheinigung, Name und Ausweis des Käufers, gegebenenfalls die Personalausweisnummer des Vertragspartners und eine schriftliche Bestätigung, dass auch die Kfz-Kennzeichen übergeben wurden, enthalten. Mit dieser Veräußerungsanzeige endet zumindest die Steuerpflicht des Verkäufers.
Zudem geht der Versicherungsvertrag laut den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) mit dieser Veräußerungsanzeige auf den Käufer über.
In einem zweiten Schritt muss deshalb auch bei der Versicherung der Verkauf des Wagen angezeigt werden – bei einem Unfall mit Drittschaden haftet die Versicherung dann weiterhin, die Schadensfreiheitsklasse des Vorbesitzers wird jedoch nicht mehr berührt, Ordnungswidrigkeiten gehen außerdem zu Lasten des Neubesitzers.
Hier der Link zum selber lesen:
http://www.rp-online.de/.../...nicht-angemeldet-verkauft-aid-1.3074152
Wen man es richtig macht, ist es kein Risiko - mit Handschlag an Kumpel Jupp verkauft kann bös ins Auge gehen...
Trägt sich eigentlich der Händler als Käufer als Person in den Kaufvertag ein?
Wenn er ihn als Händler und nicht als Privatmann einkauft ja. Oft ist das aber nicht klar bei reinen Personengesellschaften erkennbar. Daher würde ich empfehlen das der K sich als Händler im Vertrag ausweist. Ist besser für dich.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. Dezember 2017 um 22:49:47 Uhr:
Daher würde ich empfehlen das der K sich als Händler im Vertrag ausweist.
Wie würde sowas aussehen?
Nimm doch einfach einen vorausgefüllten Mobile.de / ADAC Musterkaufvertrag.
Dort trägst Du dann noch die Mängel ein und gut ist. Er kann sein Firmenstempel drauf donnern und unterschreiben und fertig ist die Laube. Ob er als Privatmann oder Händler kauft ist für Dich nicht relevant.
Wenn er den KV nicht akzeptieren will, ist was faul.
https://www.mobile.de/magazin/_pdf/kaufvertrag.pdf
Hatte dem ADAC Vertrag gedruckt. Der hat auch gleich die Veräußerungsanzeige mit dabei.
Ich habe bei letzten Verkauf eines sehr alten Fahrzeug mit vielen Mängeln und Basteleien den Kaufvertrag (ADAC) sinngemäß so ergänzt: "Dem Käufer ist bekannt, dass neben den aufgeführten Mängeln weitere, auch schwerwiegende Mängel bestehen können. Die Verkehrssicherheit wird nicht zugesichert. Der Käufer hatte ausreichende Möglichkeit zur Besichtigung."
Wenn das dann ein paar 100 EUR kostet - ist mir ein ruhiger Schlaf wert. Ich bin kein Händler.
Der Käufer kam mit roter Nummer und hat das selbstverständlich abgemeldete Fahrzeug mitgenommen.
Angemeldet verkaufe ich nichts mehr (außer Inzahlungnahme bei Neuwagenkauf), nachdem ein PKW erst abgemeldet wurde, nachdem es in Rumänien übergeben wurde und ein anderes erst nach vielen Wochen des Drängens.
Am Tag der Abmeldung ist das Auto doch noch bis 0:00 Uhr zugelassen und versichert, damit sollte man auch zum Händler fahren dürfen?