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Pkw steuer für Pick-ups ???

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 9:45

Servus,

fahre einen 84´Chevy Stepside.Besitze dieses seit 1997 un bekam ihn immer als LKW besteuert.Dieses Jahr kam ein Bescheid von 1445Euro.Das Finanzamt sagt ist neu seit 01.05.05 das auch Pickups als PKW besteuert werden. Haben die den Arsch offen!?! Kann mir jemand weiterhelfen ob das stimmt !

Gruss Pick-up Driver

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von frank-knut

Armes Deutschland..... 

Neeee,

arme Bürger, reicher Staat.

Ohhhh Mann,

ich habe es soooo satt.

Bald sitzen wir alle im Dacia mit 0,9 Litern Hubraum :rolleyes: .

Glaubt Ihr, daß die olle Merkel mit dem vollgefressenen Gabriel in die Arktis stellen würde, wenn sie wüsste, was heute ist? Bei der Wirtschaftslage????

Mann, die sind alle behämmert :mad: .

Ich fahre weiter meinen 6.2er und erfreue mich daran so lange wie es geht.

Grüße

Cherche

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am 22. Juni 2005 um 10:21

Grüß Dich, Heute ist mein Steuerbescheid gekommen !!!

Auf der Rücksteite ist eine Erläterung :

Die Besteuerung richtet sich ab diesem Stichtag ausschließlich nach obektiven Beschaffenbheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild des Fahrzeuges. Bei hiernach vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen (z.B. Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbusse, Pickups) ist die Steuer nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen zu bemessen.

 

Das da auch Pickups nun rein fallen ist der Oberhammer !!

Ich wollte mir erst noch einen Nissan Pickup kaufen für die Firma, habe dann aber doch einen Chevy Tahoe genommen !!! Da hätte ich mich aber geärgert wenn ich nun auch für einen Navajo die 2,7 Liter zahlen müßte !! Für mein Traumauto zahl ich die Besteuerung zwar auch nicht gerne aber lieber dafür.

Wobei dieser Abschnitt:

Zitat:

...vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegten und gebauten Fahrzeugen...

der Dreh-, und Angelpunkt der Sache sein dürfte. Ab wann ist das bei einem Fahrzeug so? Sind Pick Up´s mit kleiner Kabine (also mit nur einer Sitzreihe) generell vorrangig zur Lastenbeförderung gedacht? Und Pick Up´s mit Crew Cab, Extended Cab usw. vorrangig zur Personenbeförderung gebaut worden? Oder wird da wieder das Verhältnis von Ladefläche zur Fahrgastzelle zu Rate gezogen? Wer weiß was genaues?

Gruß, Nova

am 22. Juni 2005 um 11:27

Hi Pickup - Fans,

nun mal keine Panik kriegen.

Hier der Link:

http://www.american-offroaders-bodensee.de/forum/messages/3.html

So einfach wie es bei einem Porsche Cayenne, Mercedes M, BMW X3-5 oder VW Tuareg ist, ist es bei unserem PickUp's schon lange nicht.

Am besten den Mann/Frau vom freundlichen Finanzamt mal auf den Zahn fühlen ;)

Gruß Merlin

am 22. Juni 2005 um 11:59

Steuer Pick Up

 

Les mal hier, und entscheide was du tust

http://www.proallrad.com/

cu cw

Bei meinem Chevy K10 Pickup wars folgendermaßen:

Durchgehende Sitzbank vorne, 3 Sitzplätze, 2.50m Ladefläche, abgelastet auf 2670 kg, 6.2 L. Diesel

Vor ein paar Tagen dann kam der Steuerbescheid : Einstufung als PKW, 2370.- Eur bitteschön.

Nach dem ersten Schock bin ich zum Finanzamt zur Begutachtung meines "PKW". Die Beamten( die wirklich durchweg sehr nett waren) ham mir gleich gesagt, sie hätten Anweißung von oben, alle Autos mit 2 angetrieben Achen als Geländewagen einzustufen und Geländewagen wären ja seit neuestem PKW, deshalb auch die Hubraumsteuer.

Als sie mein Auto gesehen hatten warn sie sich jedoch nich mehr so sicher und sagten zu mir: Wenn sie ihren "PKW" auflasten auf 2810kg dann machen wir nen LKW daraus. Also bin ich schnell zum TÜV, danach zur Zulasungsstelle zur Eintragungsänderung und mit dem geänderten Brief wieder zum Finanzamt.

Jetzt erst is mein Chevy ein LKW mit geändertem Steuerbescheid auf 172.-Eur

Da kann man doch ma sehen das die nicht wirklich wissen was sie tun.

Gruß

Bernd

am 22. Juni 2005 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von drizzt007

Bei meinem Chevy K10 Pickup wars folgendermaßen:

Durchgehende Sitzbank vorne, 3 Sitzplätze, 2.50m Ladefläche, abgelastet auf 2670 kg, 6.2 L. Diesel

Vor ein paar Tagen dann kam der Steuerbescheid : Einstufung als PKW, 2370.- Eur bitteschön.

Nach dem ersten Schock bin ich zum Finanzamt zur Begutachtung meines "PKW". Die Beamten( die wirklich durchweg sehr nett waren) ham mir gleich gesagt, sie hätten Anweißung von oben, alle Autos mit 2 angetrieben Achen als Geländewagen einzustufen und Geländewagen wären ja seit neuestem PKW, deshalb auch die Hubraumsteuer.

Als sie mein Auto gesehen hatten warn sie sich jedoch nich mehr so sicher und sagten zu mir: Wenn sie ihren "PKW" auflasten auf 2810kg dann machen wir nen LKW daraus. Also bin ich schnell zum TÜV, danach zur Zulasungsstelle zur Eintragungsänderung und mit dem geänderten Brief wieder zum Finanzamt.

Jetzt erst is mein Chevy ein LKW mit geändertem Steuerbescheid auf 172.-Eur

Da kann man doch ma sehen das die nicht wirklich wissen was sie tun.

Gruß

Bernd

Es scheind aber auch zu beweißen das es denkende Beamte in der Finantzbehörde gibt die auch willens sind Entscheidungen zu treffen .

Davon brauchen wir mehr, bleibt nur die Frage wie bekommt man Denkende Menschen in die Regierung?

Ohne hier jetzt eine politische Diskussion anfangen zu wollen

cw

Fahrzeuge bei denen der Beförderungsraum größer ist als die Nutzfläche, die werden nach Hubraum besteuert.

So habe ich es von unserem TÜV-Prüfer gehört.

Themenstarteram 22. Juni 2005 um 22:21

Danke für eure Links und Tipps ,

werd's morgen früh gleich beim Finanzamt probieren .

So einfach geb ich mich nicht geschlagen .

Gruss C10 Driver

Themenstarteram 23. Juni 2005 um 11:12

Servus,

ich konnte die vom Finanzamt leider nicht begeistern mit "größerer Ladefläche als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche !"

Jetzt habe ich Einspruch eingelegt , mal sehn wie sie reagieren . Das ist echt zum Kotzen , als würden wir mit Fahrzeugen die um die 20 Liter verbrauchen nicht schon genug an Steuern zahlen !!!

Armes Deutschland !!!

Themenstarteram 30. Juni 2005 um 16:57

Hallo,

nun hat´s doch geklappt . Hab heut vom Finanzamt einen Anruf bekommen . Sie werden mir einen neuen Steuerbescheid zuschicken mit Gewichtsbesteuerung.

Das sind dann 148 Euro anstatt 1445 Euro ! Hört sich doch schon besser an !

Gruß Pick-up Driver

Dann Glückwunsch.

Anscheinend muß man sich auch stur stellen. Dann klappts auch mit dem Finanzamt...

Also ich hatte gestern beim Finanzamt IZ angerufen....und der gute Mann sagte mir....wenn.... der Pickup im Brief nur 2 Sitze eingetragen hat.....und die Ladefläche grösser ist,als die Fläche von der Rückenlehne des Fahrersitz bis zum Gaspedal (mein Gott wer zum Himmel,lässt sich sowas alles einfallen ???) ja dann , kommt man mit günstgeren Steuern davon ! SAGT ER !

ich hoffe ich konnte n bisschen helfen und ich hoffe das es auch so stimmt !

am 5. März 2009 um 15:47

Ich bin heute auch aus alle Wolken gefallen. Ich soll nun auch über 1000 Euro zahlen. Komisch finde ich nur, daß der Beschluss wohl schon seit 2005 gilt und ich letztes Jahr als LKW versteuert wurde. Komisch komisch...

Ich habe in meinem jedoch 6 Sitzplätze eingetragen, fahre aber immer alleine und nutze ihn fast ausschließlich als Packesel. Somit wirklich als LKW.

Was mich auch stutzig macht, was ist denn dann mit den ganzen Sprintern und T4 und T5 Bussen? Die haben doch auch alle ne Sitzbank und sind für 3 Personen zugelassen. Müssen die jetzt auch volle PKW steuer zahlen?

Ich werde denen morgen erst mal die Hölle heiß machen, die haben ja wohl nen Vogel.

Gruß und Tschöööö

Marc

Welchen LKW mit 6 Sitzplätzen hast Du denn?

Gruß Helmut

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