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PKW umschreiben, SF Klasse behalten?

Hallo liebe Autoexperten,
ich bin immer mit dem Auto des Vaters gefahren, dabei war ich in der Versicherung des Vaters mitversichert. Nun will der Vater das Auto auf mich umschreiben, da er sich ein neues Auto holt. Laut der Auskunft der Versicherung ich kann die SF Klasse behalten, mein Vater verliert dann diesen und muss von vorne anfangen oder behält mein Vater und ich muss von vorne anfangen. Da stimmt doch irgendwas nicht oder? Denn ich war 5 Jahre bei Ihm in der Versicherung mitversichert und jetzt von vorne anfangen?
Kann ich einfach die Versicherung auf mich umschreiben und mein Vater schließt dann Vertrag mit der anderen Versicherung ab und behält sich die aktuelle SF Klasse?
Wie läuft das ganze ab, was braucht man bei der Umschreibung und wie schriebt man di Versicherung um? Muss erstmal die Versicherung umgeschriebene werden und dann erst die Ummeldung?
Danke vielmals

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von buka09


Danke nochmals an alle für die hilfreiche tipps und infos. Jetzt ist alles klar, wie das ganze funktioniert. Also es hat evtl. Sinn alles auf winmal zu machen, also der Vater kauft ein neues pkw und es zulässt und gleichzeitig meldet das alte auf mich um. Die derzeitige Versicherung von meinem Vater sieht dann automatisch, dass das versicherte Aauto von dem vater umgemeldet wurde und erstattet das zuviel gezahltes Beitrag zurück oder muss man die derzwitige Versicherung extra kündigen oder funktioniert das auch alles elektronisch?
Sobald das alte KFZ Deines Vaters auf Dich umgemeldet wird, erhält die Vers. Deines Vaters eine elektronische Bestätigung, dass das KFZ auf eine andere Person umgeschrieben wird.
Die Abrechnung des Versicherungsvertrages muß Dein Vater am besten Schriftlich (Fax oder Post) bei der Vers. melden, damit dort der Vertrag abgerechnet werden kann.

Was die Versiherung angeht habe diverse vergleichsportale genutzt, die günstigste war ca 600 euro. bis ich auf die seite von einer selbst gegangen bin und alles angefeben habe. uber die Seite des Anbieters war es aber 530 euro, also nochmals um 70 euro günstiger, obwohl diese versicherung bei verfleichspirtalen mit einen höheren beitrag aufgelistet ist. das war nämlich die wgv himmelblau direktversicherung. Ich dachte soll der gleiche Veitrag rauskommwn oder gebe ich was falsch ein beim angebirarechner dirwkt auf der seite von versicherung?

Bei allen Portalen hast Du keine genaue Marktübersicht, da auf den Portalen nur bestimmte Versicherer sind, da die Portale selber Maklereigenschaft haben.

Außerdem rate ich Dir, nicht nur auf den Preis zu schauen, sondern auch auf die gebotenen Leistungen (Werkstattbindung, Marderbiß, Abzüge für Alt- für Neuteile usw) in der Kasko.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der SFR bei Deinen Vater bleibt und Du mit der Führerscheinregelung bei einem Versicherer anfängst !?

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Hallo buka09,
herzlich Willkommen hier auf Motor - Talk.
Sorry, aber ein Versicherungsvertrag und zweimal SFR, das gibbet nicht. Du kannst auch nur max. den SFR übernehmen, den du selbst mit einen Versicherungsvertrag erwirkt hättest.
Eventuell kannst du bei manchen Versicherern eine Sondereinstufung erwirken.
Gruß

Hi,
Wenn ihr beide bei der Versicherung bleibt, kann es gut möglich sein das du eine Sondereinstufung erhältst (so war es bei mir damals). Habt ihr nen Vertreter vor Ort, zu ihm hin und reden.
Gruß

beim überschreiben gibts wohl 2 Verlierer
Ist schon richtig so, dass einer bei "null" anfängt
bei möglichen Sondereinstufungen immer daran denken, dass beim Versicherungswechsel diese die Sonderkonditionen seltenst übernimmt.

Moin,

wenn einmal ein SFR übertragen wird, ist dieser SFR für Deinen Vater weg und er fängt von vorn an.
Du kannst max die Jahre übernehmen, die Dein Führerschein hergibt.

So wie Abt es schon gepostet hat, Frage mal bei der Versicherung Deines Vaters, ob es da eine Kinderregelung gibt, bei der Du eine Sondereinstufung erhalten kannst.

Bei 5 Jahre FS würdest Du regulär mit SF1/2 bei jeder Versicherung anfangen, als Sondereinstufung dann ggf mit SF1 oder SF2.

herzlichen Dank an alle, die hier geschrieben haben.
Ich denke irgendwann muss man eben anfangen mit SF, denn ich habe auch eine eigene Familie und kleinen Sohn, der später dann auch davon profitieren wird. Mein Vater wechselt auch die Versicherung fast jedes Jahr in ein günstigeres Tarif, wenn ich weiterhin bei Sonderregelung bleibe, wird es bestimmt immer Probleme geben, zudem will er das neue Auto als Vollkasko versichern.
Die günstigste Haftpflicht kostet für mich lt. diversen Vergleichsportalen ca 600 Euro, der Betrag reduziert sich aber jedes Jahr, wenn keine Schaden reguliert worden sind oder? Gibt es evtl. sonst noch günstigere Alternativen, wie man da am besten weg kommt?
Kann man die SF Klasse von Haftpflicht auch später auf Teilkasko bzw. Vollkasko übertragen, wenn man später evtl. neues Auto kauft?
Danke.

Dein Schadensfreiheitsrabatt steigt jedes jahr, so wirds theoretisch auch jedes Jahr günstiger.
Allerdings sind mehrere SFR punkte mit den gleichen %, also z.b. mehrere Jahre lang hat man die gleichen % obwohl die schadenfreien Jahre ansteigen.
Zusätzlich werden jedes Jahr die Fahrzeuge neu eingestuft was Regional- und Typklasse angeht, somit kann es im Folgejahr auch durchaus mal schnell teurer werden trotz schadensfreiheit.
Teilkasko gibts keine Schadenfreien Jahre
Vollkasko wirst du beim Beginn dieser mit der selben Klasse eingestuft wie deine Haftpflicht hat.
Günstiger an schadenfreie Jahre kommt man, wenn man zunächst weiter bei den Eltern mitversichert ist sich aber selber ein kleines Motorrad versichert hinstellt.

noch eine Frage wegen der Umschreibung auf mich. Mein Vater schenkt mir sogesehen das Auto, kann ich dann einfcah umschreiben, auch wenn ich erstmal bei der ihm in der Versicherung mitversichert bin? Oder verlangt die Zulassungsstelle immer nur versicherung auf meinen Namen, sodass ich erstmal die Versicherung abschließen muss und dann zur Zulassungstelle fahren?
Wie sieht es dann mit Finanzamt aus bei der Umschreibung? Wird es alles automatisch gemacht, sodass KFZ Steuern von meinem Bankkonto eingezogen werden und muss ich das auch extra noch mit Finanzamt abklären?
Bekommt mein Vater bei der Umschreibung sowas wie die Abmeldebescheinigung für die KFZ Versicherung, damit er diese kündigen kann?
Mein Vater will nämlich dann mit dem Auto nichts zu tun haben, wenn er es auf mich umschreibt. Welche Unterlagen braucht man überhaupt für die Umschreibung bzw. Ummeldung?
Danke

Zitat:

Original geschrieben von buka09


noch eine Frage wegen der Umschreibung auf mich. Mein Vater schenkt mir sogesehen das Auto, kann ich dann einfcah umschreiben, auch wenn ich erstmal bei der ihm in der Versicherung mitversichert bin? Oder verlangt die Zulassungsstelle immer nur versicherung auf meinen Namen, sodass ich erstmal die Versicherung abschließen muss und dann zur Zulassungstelle fahren?
Komplizierte Frage, also wenn das KFZ auf Deinen Namen als Halterwechsel bei der Zulassungsstelle umgeschrieben wird, Dein Vater aber weiterhin Versicherungsnehmer bleibt, kannst Du schon mit einem Beitragsaufschlag rechnen (VN, andere Halter).
Wird das KFZ und die Versicherung auf Deinen Namen umgeschrieben, erhält die Versicherung und das Finanzamt Deines Vaters elektronisch eine Abmeldung.

Wie sieht es dann mit Finanzamt aus bei der Umschreibung? Wird es alles automatisch gemacht, sodass KFZ Steuern von meinem Bankkonto eingezogen werden und muss ich das auch extra noch mit Finanzamt abklären?
siehe oben, nein brauchst Du nicht.

Bekommt mein Vater bei der Umschreibung sowas wie die Abmeldebescheinigung für die KFZ Versicherung, damit er diese kündigen kann?
Nein, Dein Vater muß der Versicherung nur mitteilen, dass das KFZ verkauft ist und um Abrechnung des Vertrages bitten. Dann kann er anschließend sein neues KFZ woanders versichern.

Mein Vater will nämlich dann mit dem Auto nichts zu tun haben, wenn er es auf mich umschreibt. Welche Unterlagen braucht man überhaupt für die Umschreibung bzw. Ummeldung?
Zulassungsbescheining Teil I + II, TÜV Bericht, Dein gültiger Perso, eine eVB von der Versicherung (hierbei muß angegeben werden, wenn ein anderer Halter in Frage kommt).

Danke

Hi,
Bankverbindung nicht vergessen,für die Steuer muß man inzwischen praktisch immer eine Einzugsermächtigung ausfüllen.
Gruß Tobias

Also wenn ich richtig verstanden habe, dann muss ich in meinem Fall die versicherung selbst vorher abschließen, bevor das Auto auf mich zugelassen wird, sonst ist es ohne die Versicherung nicht möglich das Auto auf mich zuzulassen? Aber wenn der Vater das Auto dann einfach komplett abmeldet und wir dann es komplett auf mich zulassen, geht das auch oder muss man man dann 2 mal Gebühren bezahlen? Der Hintergrund ist, dass der Vater irgendwas in den Händen haben will für die Versicherung, sodass die Abmeldung des alten Autos bei der Versicherung problemlos läuft (nicht dass er anruft und monatelang dann warten muss bis das Geld kommt oder die Versicherung sagt er hat nie angerufen etc).
Also die Vorgehensweise ist folgende:
1. Versicherung online abschließen, um evb sofort bitten
2. Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, TÜV Nachweis und eigenes personalausweis zur Zulassungsstelle mitnehmen und ummelden lassen
Ist es so korrekt? Wenn man aber die Versicherung online abschließt muss man auch den Versicherungsbeginn angeben, wenn man aber nocht nicht weiß an welchem Tag es klappt zur Zulassungsstelle zu fahren? Oder ist es unerheblich für die Versicherung? Kann man es zulassen und paar Tage einfach parken ohne zu fahren bis die Versicherung dann wirklich beginnt?
Die KFZ Kennzeichen kann ich aber so weiterhin behalten oder muss ich diese auch abgeben und neue holen?
Sorry für vielleicht absolut blöde Fragen, bin ein neuling was kfz angeht etc.
Herzlichen Dank

Dein Vater braucht nichts für die Versicherung in der Hand zu haben.
Die VS bekommt die Veräußerung ja von der Zulassungsstelle angezeigt.
Ansonsten einen ADAC-Kaufvertrag ausfüllen mit Veräußerungsanzeige, welche sich auf der letzten Seite befindet.
Du kannst den Vertrag so nicht online "Abschließen" sondern bekommst ein "Angebot" und die EVB
Der Vertrag wird erst durch Zulassung und Unterschrift, sowie Zahlung des Erstbetrags im Nachhinein gültig.
Die Versicherung beginnt unabhängig vom Datum im "Angebot" automatisch ab Tag der Zulassung.
Die Kennzeichen kannst du bei einer "Ummeldung" auf jeden Fall behalten. Wird der Wagen abgemeldet und erst ein paar Tage später wieder zugelassen kann es sein, dass die Kennzeichen bereits wieder anderweitig vergeben wurden (Wenn diese nicht reserviert wurden)

Ach so, die Einzugsermächtigung nicht vergessen und für ausreichende Deckung auf dem Konto sorgen, damit die Steuer fürs Jahr auch abgebucht werden kann.

Danke nochmals an alle für die hilfreiche tipps und infos. Jetzt ist alles klar, wie das ganze funktioniert. Also es hat evtl. Sinn alles auf winmal zu machen, also der Vater kauft ein neues pkw und es zulässt und gleichzeitig meldet das alte auf mich um. Die derzeitige Versicherung von meinem Vater sieht dann automatisch, dass das versicherte Aauto von dem vater umgemeldet wurde und erstattet das zuviel gezahltes Beitrag zurück oder muss man die derzwitige Versicherung extra kündigen oder funktioniert das auch alles elektronisch?
Was die Versiherung angeht habe diverse vergleichsportale genutzt, die günstigste war ca 600 euro. bis ich auf die seite von einer selbst gegangen bin und alles angefeben habe. uber die Seite des Anbieters war es aber 530 euro, also nochmals um 70 euro günstiger, obwohl diese versicherung bei verfleichspirtalen mit einen höheren beitrag aufgelistet ist. das war nämlich die wgv himmelblau direktversicherung. Ich dachte soll der gleiche Veitrag rauskommwn oder gebe ich was falsch ein beim angebirarechner dirwkt auf der seite von versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von buka09


Danke nochmals an alle für die hilfreiche tipps und infos. Jetzt ist alles klar, wie das ganze funktioniert. Also es hat evtl. Sinn alles auf winmal zu machen, also der Vater kauft ein neues pkw und es zulässt und gleichzeitig meldet das alte auf mich um. Die derzeitige Versicherung von meinem Vater sieht dann automatisch, dass das versicherte Aauto von dem vater umgemeldet wurde und erstattet das zuviel gezahltes Beitrag zurück oder muss man die derzwitige Versicherung extra kündigen oder funktioniert das auch alles elektronisch?
Sobald das alte KFZ Deines Vaters auf Dich umgemeldet wird, erhält die Vers. Deines Vaters eine elektronische Bestätigung, dass das KFZ auf eine andere Person umgeschrieben wird.
Die Abrechnung des Versicherungsvertrages muß Dein Vater am besten Schriftlich (Fax oder Post) bei der Vers. melden, damit dort der Vertrag abgerechnet werden kann.

Was die Versiherung angeht habe diverse vergleichsportale genutzt, die günstigste war ca 600 euro. bis ich auf die seite von einer selbst gegangen bin und alles angefeben habe. uber die Seite des Anbieters war es aber 530 euro, also nochmals um 70 euro günstiger, obwohl diese versicherung bei verfleichspirtalen mit einen höheren beitrag aufgelistet ist. das war nämlich die wgv himmelblau direktversicherung. Ich dachte soll der gleiche Veitrag rauskommwn oder gebe ich was falsch ein beim angebirarechner dirwkt auf der seite von versicherung?

Bei allen Portalen hast Du keine genaue Marktübersicht, da auf den Portalen nur bestimmte Versicherer sind, da die Portale selber Maklereigenschaft haben.

Außerdem rate ich Dir, nicht nur auf den Preis zu schauen, sondern auch auf die gebotenen Leistungen (Werkstattbindung, Marderbiß, Abzüge für Alt- für Neuteile usw) in der Kasko.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der SFR bei Deinen Vater bleibt und Du mit der Führerscheinregelung bei einem Versicherer anfängst !?

Zitat:

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der SFR bei Deinen Vater bleibt und Du mit der Führerscheinregelung bei einem Versicherer anfängst !?

Genau, das ist korrekt. Ich werde dann wohl eine eigene versichreung abschließen, habe seit 2005 einen Führerschein und werde überall in SF 1/2 eingestuft. Da vorher bei meinem Vater in der Versicherung mitversichert und immer mit dem Auto ebenfalls gefahren, im endeffekt muss auch dann irgendwann mal anfangen um auch die Vorteile der SF zu nutzen, wenn keine Schäden reguliert worden sind.

Ich überlege mir ob der Teilkasko mit 150 Euro SB sich noch lohnt, da das Auto ist Golf IV Variant 1.4 Kombi mit 2001 Erstzulassung, also mittlerweile schon 12 Jahre alt. Mein Vater hätte immer mit Teilkasko 150 SB versichert, hat Ihm auch was gebraucht, war einmal bei uns in der Stadt starker Hagel und viele Autos wurden beschädigt, die Versicherung musste dann ca 6000 Euro bezahlen für die komplette Arbeiten am Auto.

Wie ist eigentlich der Ruf der WGV himmelblau? Ich war selbst überrascht, dass diese direkt beim Versicherer um 70 Euro günstiger ist als auf den Verleichsportalen. Die Seite und Angebotsberechnung ist auch bei denen nicht so kompliziert wie bei den anderen, zudem kann ich dort meinen vater und Mutter kostenlos mitversichern, die Teilkasko mit 150 Euro SB kostet nur ca 40 Euro im Jahr mehr. SF- Schutz wird erst ab SF4 angeboten oder?

Danke

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