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PKW Verkaufen nach unverschuldeten Unfall

Themenstarteram 27. März 2025 um 17:42

Moin. bei mir gab es heute einen kleinen Auffahrunfall. Schuldfrage absolut klar, ansonsten richtet es die Dashcam. Der Schaden geht auf jeden Fall deutlich über 1000€, da die neue Stoßstange bei einen 5Jahre alten 65t€ Auto mit Lackieren, Einbau inkl. Sensoren kalibrieren locker Richtung 2k geht. Die Stoßstange ist auch nicht mehr zu retten, das Plastik ist durchstoßen und nicht nur zerkratzt.
Ich habe mir ein neues Auto bestellt, was zwar erst in einigen Monaten kommt, aber wenn ich heute einen deutlich besseren Preis bekomme beim Ankauf durch den "Gutachterpreis", würde ich das Fahrzeug heute weggeben und mir für 1000€ ne alte Karre holen, bis der neue Wagen da ist.
Auf die Idee komme ich, weil man diesen Gutachterpreisen häufig nachsagt, das die Ankaufspreise künstlich sehr hoch sind, um bei wirtschaftlichen Totalschaden die Kosten zu drücken. Ich weiß nun nicht, wie das bei einen 5 Jahre alten 65t€ Listenneupreiswagen aussieht.
Ich hätte den Wagen ansonsten am Ende an einen Ankäufer verkauft, da ich Privat keine Lust habe mit all den Leuten...
Lohnt sich der Verkauf über den Gutachterpreis? Auf was müsste ich jetzt achten, damit das klappt?
Das ich dann ein halbes Jahr eine richtig abgenudelte Karre fahre, ist mir völlig egal.

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22 Antworten

Das dürfte sich lohnen. Der höhere Preis kommt daher dass das der Wiederbeschaffungs Wert ist, die Händlermarge inkludiert ist.

Mache das ganze aber über einen Anwalt, ansonsten wird die gegnerische Versicherung mit Sicherheit versuchen das zu verhindern.

Der Wiederbeschaffungswert spielt bei dir keine Rolle, da der weit über der Schadenshöhe liegen wird.
Ich schätze mal, dass das Gutachten sogar in die 3TK gehen wird.
Jetzt kommt die Frage, was sagt dein Autohaus?
Für wie viel mit das Autohaus dein alten in Zahlung?
So wie das Auto ist, mit Reparaturauftrag der generischen Versicherung oder mit kaputter Stoßstange, so das du mit der generischen Versicherung nach Gutachten abrechnen kannst.

Zitat:

@PayDay schrieb am 27. März 2025 um 18:42:22 Uhr:


Lohnt sich der Verkauf über den Gutachterpreis?

Wie wärs, wenn man einfach das Gutachten abwartet und dann entscheidet ?

Im Gutachten gibt es einen regionalen Wiederbeschaffungswert. Hohe Werte liefert dann erst die gegnerische Versicherung, die Aufkäufer aus ganz Europa nennt.

Themenstarteram 27. März 2025 um 19:15
Ich habe bislang den Schaden nur meiner Versicherung gemeldet, um keine Fristen zu verheizen, auch bezüglich Rechtsschutz, sollte die irgendwie irgendwann dafür doch nötig sein.
Und ich habe nen Verkehrsanwalt rausgesucht und angeschrieben mit der Bitte um Rückmeldung morgen. Der gegnerischen Versicherung habe ich noch nichts gemeldet und war auch bei keiner Werkstatt oder sonstwas. Der Wagen ist klar Fahrbereit, die Stoßstange hat einfach nur einen ordentlichen Ditscher (~5cm Größe). Ggf. zeigt der Parkpieper hinten nicht mehr richtig an (vorhin plötzlich ohne Grund plötzlich "tiefrot";), aber die Kamera wird es schon richten, oder man parkt halt selbst.
Mir geht es nur darum, ob sich der Verkauf hier lohnen könnte. Mir war auch so, das hier der "echte" Restwert angenommen wird (minus den Schaden, den man aber dann fiktiv abrechnet?) , und nicht der Ankaufswert eines Händlers.
Ich habe kein konkreten Ankaufspreis vom Händler, da ich Importwagen bestellt habe und da ist Inzahlungnahme häufig gar nicht möglich. Muss das alte Auto also selbst dann verkaufen, wenn das Auto da ist. Da wäre es natürlich sehr nett, wenn ich jetzt einen guten Preis für den Wagen bekomme und mit dann ne 1000€ Schüssel für das halbe Jahr anschaffe. Steiler abstieg, aber wenn ich damit 3-4-5 tausend Euro raushole, dann lohnt sich das ganz klar, zumal ich dann keinen Stress mehr habe mit den Verkauf

Zitat:

PeterBH
VW
Im Gutachten gibt es einen regionalen Wiederbeschaffungswert. Hohe Werte liefert dann erst die gegnerische Versicherung, die Aufkäufer aus ganz Europa nennt.

Wäre es dann ggf. nicht sinnvoll, wenn die Versicherung den Wagen begutachtet? Normal soll man die ja nicht da ranlassen. Die Finden dann irgendwo noch ein 2mm Kratzer an der Ladekante der Stoßstange und rechnen dann den Schaden so runter, das ich plötzlich noch zuzahlen darf.
Aber GENAU deshalb frag ich ja hier. Bin normal selbst gut belesen zu der Sache. Die meisten Leute wollen doch entweder Reparieren oder fiktiv Abrechnen. Ich würde aber gerne das Angebot des Ankaufs nutzen. Nach der Reparatur gilt der Wagen als Unfallwagen, während alle behaupten, das dies kein Wertverlust sei.

Ich war am Wochenende das Auto putzen und nur 2Tage Arbeitsweg später siehts aus, als ob die Karre 0 Liebe bekommt...

Defekte Stoßstange

Und es werden sicher auch keine Aufkaufangebote eingeholt

@PayDay
Guten morgen,
Ich sehe es, oder würde es so machen.
Zum Anwalt und Gutachter gehen (die Anwälte haben oft auch Gutachter an der Hand) aber nicht zur DEKRA oder TÜV, die machen immer Gutachten zu Gunsten der Versicherungen.
Dann nach Gutachten abrechnen (die MwSt. wird erst mal wieder abgezogen) und in einer Freien Werkstatt nach Gutachten reparieren lassen. (Es müssen nicht Neu- oder Originalteile verbaut werden.)
Und sich mit dem Anwalt abklären, ob man dann die Rechnung, die Preiswerter sein wird wie das Gutachten, bei der Versicherung wegen den MwSt. einreichen sollte.
Auf jeden Fall, sollte man die Rechnung aufbewahren und dem Käufer mitgeben, falls wieder jemand hinten drauf fährt, damit man einen Beweis hat, dass der vorherige Schaden fachgerecht repariert wurde.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 27. März 2025 um 20:15:02 Uhr:

Im Gutachten gibt es einen regionalen Wiederbeschaffungswert. Hohe Werte liefert dann erst die gegnerische Versicherung, die Aufkäufer aus ganz Europa nennt.

du meinst sicher hohe Restwerte, aber nicht Wiederbeschaffungswerte

;)

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 28. März 2025 um 09:38:20 Uhr:


@PayDay
Guten morgen,
Ich sehe es, oder würde es so machen.
Zum Anwalt und Gutachter gehen (die Anwälte haben oft auch Gutachter an der Hand) aber nicht zur DEKRA oder TÜV, die machen immer Gutachten zu Gunsten der Versicherungen.

Kannst Du das belegen?

Wenn ich als Geschädigter ein Gutachten in Auftrag gebe, halte ich die Gutachten für neutral, zumal die Höhe der Gebühren ja auch u.a. von der Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten abhängt.

@Dellenzaehler : Hast du richtig vermutet, mea culpa, zu ungenau ausgedrückt.
@germania47 : Stimme ich dir zu. Probleme gibt es erst, wenn im Auftrag der zahlungspflichtigen Versicherung der Haftpflichtschaden ermittelt werden soll. Dann staune ich doch manchmal über das Ergebnis.

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 28. März 2025 um 09:38:20 Uhr:



Und sich mit dem Anwalt abklären, ob man dann die Rechnung, die Preiswerter sein wird wie das Gutachten, bei der Versicherung wegen den MwSt. einreichen sollte.

Natürlich.

Wenn man konkret (also auf Basis der Rechnung) abrechnen will wird sich die Versicherung freuen wenn der Rechnungsbetrag geringer ist, denn dann muss sie auch nur den geringeren Betrag zahlen.

Die Vermischung von fiktiver Abrechnung (Reparaturkosten gemäß Gutachten) mit konkreter Abrechnung (MwSt. gemäß Rechnung) ist seit geraumer Zeit laut BGH Rechtsprechung nicht zulässig.

Zitat:

@germania47 schrieb am 28. März 2025 um 10:13:02 Uhr:



Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 28. März 2025 um 09:38:20 Uhr:


@PayDay
Guten morgen,
Ich sehe es, oder würde es so machen.
Zum Anwalt und Gutachter gehen (die Anwälte haben oft auch Gutachter an der Hand) aber nicht zur DEKRA oder TÜV, die machen immer Gutachten zu Gunsten der Versicherungen.
Kannst Du das belegen?
Wenn ich als Geschädigter ein Gutachten in Auftrag gebe, halte ich die Gutachten für neutral, zumal die Höhe der Gebühren ja auch u.a. von der Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten abhängt.

Ja, habe des wegen schon oft Probleme gehabt.

Siehe Hier:

https://www.motor-talk.de/.../...gbrand-totalschaden-t7909479.html?...

Musste mit dem Gutachter den Wiederbeschafungswert aushandel. haben uns dann auf 17.000€ geeinigt

Oder ist schon über 20 Jahre her, damals wurden bei meiner Frau die Airbay geklaut. Laut Gutachter schaden 4500€ Reparatur rechnung von Opel 6800€.

Oder Hagelschaden. Gutachter 650€ nach den ich mit dem Gutachter gesprochen habe schicke er mir einen Dellendoktor vorbei Kostenvoranschlag 1950€ usw.

Zitat:

Natürlich.
Wenn man konkret (also auf Basis der Rechnung) abrechnen will wird sich die Versicherung freuen wenn der Rechnungsbetrag geringer ist, denn dann muss sie auch nur den geringeren Betrag zahlen.
Die Vermischung von fiktiver Abrechnung (Reparaturkosten gemäß Gutachten) mit konkreter Abrechnung (MwSt. gemäß Rechnung) ist seit geraumer Zeit laut BGH Rechtsprechung nicht zulässig.

Aber vielleich wäre es möglich für die E-Teile die MwSt. noch zu bekommen.

aber das sollte man wirklich vorher mit dem Rechtsanwalt besprechen.

Zitat:

@BMW-Biker007 schrieb am 28. März 2025 um 16:25:51 Uhr:



Zitat:

@germania47 schrieb am 28. März 2025 um 10:13:02 Uhr:



Kannst Du das belegen?
Wenn ich als Geschädigter ein Gutachten in Auftrag gebe, halte ich die Gutachten für neutral, zumal die Höhe der Gebühren ja auch u.a. von der Höhe der zu erwartenden Reparaturkosten abhängt.
Ja, habe des wegen schon oft Probleme gehabt.
Siehe Hier:
https://www.motor-talk.de/.../...gbrand-totalschaden-t7909479.html?...
Musste mit dem Gutachter den Wiederbeschafungswert aushandel. haben uns dann auf 17.000€ geeinigt
Oder ist schon über 20 Jahre her, damals wurden bei meiner Frau die Airbay geklaut. Laut Gutachter schaden 4500€ Reparatur rechnung von Opel 6800€.
Oder Hagelschaden. Gutachter 650€ nach den ich mit dem Gutachter gesprochen habe schicke er mir einen Dellendoktor vorbei Kostenvoranschlag 1950€ usw.

Das hast Du doch um 16:25 schon mal geschrieben.

In Deinem Fall hat die Versicherung ja auch die Gutachten in Auftrag gegeben.

Ich hatte extra darauf hingewiesen, dass es bei Eigenbeauftragung anders ist.

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