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Plastikbox auf Fahrradträger montieren

Themenstarteram 18. Juli 2024 um 13:54

Hallo zusammen!

Ich habe einen Fahrradträger für drei Fahrräder für die Anhängerkupplung.

Auf diesem Fahrradträger möchte ich mit Spanngurten eine große Plastikbox (mit Deckel) befestigen, wie es sie z.B. in Baumärkten gibt.

Dazu hätte ich folgende Fragen:

1) Ist das erlaubt?

2) Brauche ich dafür eine Genehmigung / Eintragung durch den TÜV?

3) Wie weit dürfte so eine Box nach hinten über den Rand des Fahrradträgers hinausstehen? Klar, das Kennzeichen muss erkennbar bleiben und ebenso die Lichter. Aber evtl. gibt es da noch anderes zu beachten.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

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33 Antworten

Ein Fahrradträger hat eine Bauart bedingte Zulassung. Da eine Box kein Fahrrad ist, ist doch wohl alles klar.

Da der Fahrradträger selbst schon nur Ladung ist, braucht er keine Genehmigung. Und was man darauf befestigt auch nicht. Muss alles nur sicher befestigt werden.

Seit wann braucht ein Fahrradträger eine Zulassung? Die gibt es nicht. 'GS Zeichen' oder 'geprüft durch TÜV Süd' sind keine Zulassungen, sondern drücken nur aus, dass sich der Hersteller um gewisse Standards bemüht hat.

 

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Ladung sicher befestigt ist. Ist das gewährleistet, kannst du auch eine Box auf einem Fahrradträger befestigen.

Kollege hat sich eine Alubox auf den Träger gebaut, funktioniert und gab bisher auch keine problem, ist natürlich keine Garantie.

Aber ich denke so Lange die maximal Zulässige Last nicht überschritten wird und das Teil richtig gut befestigt ist spricht nix dagegen.

Zitat:

@mecco schrieb am 18. Juli 2024 um 16:08:55 Uhr:

Da der Fahrradträger selbst schon nur Ladung ist, braucht er keine Genehmigung. Und was man darauf befestigt auch nicht. Muss alles nur sicher befestigt werden.

Genau.

Ohne Kennzeichnung darf die Ladung 1m nach hinten überstehen; mit Kennzeichnung 1,5m. Bei Fahrtstrecken unter 100km sogar noch mehr, aber so eine Box könntest du nicht sicher befestigen.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 18. Juli 2024 um 16:13:21 Uhr:

Seit wann braucht ein Fahrradträger eine Zulassung?

Wie definierst du Zulassung? Wenn du damit den Weg zur Zulassungsstelle meinst, dann kann ich sagen, dass dies nicht notwendig ist, wenn du aber ein Bauartgenehmigung meinst, ja so etwas hat jeder in Deutschland zugelassene Fahrradträger und ich denke kaum, daß diese die Montage einer Box beinhaltet.

Umgekehrt, es gibt kaum noch modulare AHK-Fahrradträger, für die nicht auch gleich eine Box angeboten wird.

https://www.google.de/search?q=box+f%C3%BCr+ahk+tr%C3%A4ger

Zitat:

@ktown schrieb am 18. Juli 2024 um 18:35:41 Uhr:

wenn du aber ein Bauartgenehmigung meinst, ja so etwas hat jeder in Deutschland zugelassene Fahrradträger

Nein, hat er eben nicht. Zeig mir einen ;)

Zitat:

@mecco schrieb am 18. Juli 2024 um 18:38:21 Uhr:

Umgekehrt, es gibt kaum noch modulare AHK-Fahrradträger, für die nicht auch gleich eine Box angeboten wird.

https://www.google.de/search?q=box+f%C3%BCr+ahk+tr%C3%A4ger

von solch einer Box spricht der TE aber nicht.

Zitat:

Auf diesem Fahrradträger möchte ich mit Spanngurten eine große Plastikbox (mit Deckel) befestigen, wie es sie z.B. in Baumärkten gibt.

Spielt keine Rolle, ist alles nur Ladung.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 18. Juli 2024 um 18:47:27 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 18. Juli 2024 um 18:35:41 Uhr:

wenn du aber ein Bauartgenehmigung meinst, ja so etwas hat jeder in Deutschland zugelassene Fahrradträger

Nein, hat er eben nicht. Zeig mir einen ;)

Was zum Lesen.

Zitat:

@mecco schrieb am 18. Juli 2024 um 19:48:16 Uhr:

Spielt keine Rolle, ist alles nur Ladung.

Davon redet auch keiner. Klar braucht der Träger keine ABE. Trotzdem muss der Träger geprüft sein.

Wichtig ist, dass die AHK überhaupt für Fahrradträger zugelassen ist, dann kannst du dir so ziemlich alles dran pappen. Steht nicht im Kfz-Schein, sondern nur in der Betriebsanleitung. Betrifft häufig nachgerüstete abnehmbare AHK's. Es gibt z.B. abnehmbare AHKs, die für die Verwendung mit einem Fahrradträger explizit verboten sind. Oder es gab mal eine Serie bei Audi, wo es wegen eines bestimmten Werkstoffes der AHK untersagt war.

@ktown

Ok, ich ging von der gesetzlichen Regelung aus, auf die die ja auch eingehen.

Zitat:

Bei der Betriebserlaubnis und deren Auslegung kann man zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Anhand der zweiten Seite des § 30 StVZO wäre demnach keine Erlaubnis für deinen Kupplungsträger erforderlich. Genauer definiert sind alle Träger erlaubt, die keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

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