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Polestar 2 Wartehalle und Lieferzeiten
Hallo zusammen,
Habe keinen Wartehalle gefunden für den Polestar 2. Daher habe ich das mal erstellt. Falls es eine gibt, bitte verschieben.
Heute bestellt mit AHK in schwarz ohne Performance Pack.
Vermerk der Webseite: Auslieferung vorraussichtlich ab August.
Ich bin gespannt ob der noch vor dem bestellten E-Golf (bestellt 17.10.2019) geliefert wird.
Beste Antwort im Thema
@carlaron - ich hatte dir als Forenpate eine eindeutige Antwort gegeben: Bitte starte dazu einen Thread, das hat hier als Offtopic nichts verloren. Das kannst du tun oder lassen. Ansonsten bleiben wir hier bitte beim Thema. Danke.
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307 Antworten
Hi,
hattest du vorreserviert? Oder direkt bestellt?
Schönen Gruß
Jürgen
Heute morgen direkt bestellt ohne Vorbestellung
Gibt es hier überhaupt noch welche die den Polestar 2 bestellt haben?
Ja, gerade eben.
Trotz im März stornierter Vorbestellung konnte ich dann doch nicht mehr widerstehen.
Ein Kollege von mir hat auch bestellt. Ist aber kein MT‘ler. Ich werde dann gerne hier berichten wenn das Ding jemals kommen sollte...
am 7.4.20 bestellt (nach Reservierung) ... Liefertermin jetzt August (nachdem die Hotline mal Mitte Juli gesagt hatte).
Moon
Leder
AHK
Mal sehen was die neuen Zuschüsse und Mehrwertsteuer für Auswirkungen auf die Leasingrate haben werden ...
Gruß
Jo
Info Chat-Hotline heute:
Ihr Samstag bestellter Polestar 2 dürfte September geliefert werden.
Nach Nachfrage ob sicher dieses Jahr, meinte er dass das sehr wahrscheinlich ist.
Dann dürfte mein am So. bestellter ja auch im September kommen...
Hast Du auch gefragt, ob sie die MwSt-Senkung weitergeben?
Auf der Konfigurationsseite ist übrigens momentan Chaos - alle Extras sind weg.
Zitat:
@krheinwald schrieb am 9. Juni 2020 um 21:45:12 Uhr:
Dann dürfte mein am So. bestellter ja auch im September kommen...
Hast Du auch gefragt, ob sie die MwSt-Senkung weitergeben?
Auf der Konfigurationsseite ist übrigens momentan Chaos - alle Extras sind weg.
Wie das können die Entscheiden was die weiter geben? Ich gehe Mal davon aus dass die das machen. Ansonsten bekommen die doch mehr als vereinbart. Ich kann mir nicht vorstellen dass das erlaubt ist!?
Von mir bekommen die jedenfalls Netto genau das gleiche wie angeboten. Mehr nicht. MwSt natürlich zuzüglich dem aktuellen Satz. Sollte es anders laufen bekommen wir sicherlich ein Problem.
Ich habe gestern auch angefordert, dass die mir bestätigen, dass der die Rechnungsstellung noch dieses Jahr erfolgt. Alternativ ab 2021 1500€ Rabatt. Der Mitarbeiter meinte dass er das klärt. Ich schrieb, dass ich das innerhalb der nächsten 10 Tage brauche um das Rücktrittsrecht nicht zu verlieren.
Warten wir's ab...
Die gleiche Email habe ich auch geschickt...
Als Privatkunde hast Du einen Endpreis bekommen. Rein *rechtlich* wüsste ich jetzt keine Grundlage dafür, warum der angepasst werden müsste.
Spannend ist aber natürlich schon, wie die das regeln. Bei Firmenkunden arbeiten sie ja mit einem Nettopreis, den sie sich hoffentlich nicht trauen, anzuheben. Bin dann auf die neue Privatkunden-Preisliste gespannt: Sonderlackierung 975€. Vlt. ziehen sie am Ende auch noch mal 2.6% ab. Bin gespannt.
<OT>Im Einzelhandel wird das sicher auch nicht passieren, siehe die MwSt-Senkung bei Hygieneartikeln</OT>
@krheinwald
Also in deren Auftragsvertrag schreiben die:
Gesamtpreis der Bestellung
56.925 €
Gesamte MwSt.
9.089 €
somit weisen die die MwSt ja aus. Ich werde das natürlich so auslegen dass die 19% auf 16% gekürzt werden.
Also ich gehe davon aus dass ein "Nichtdurchreichen" der MwSt.-Senkung eine Preiserhöhung darstellt (Im Falle des Bestellens vor Senkung und Rechnungstellung nach Senkung). Kann mir nicht vorstellend dass das rechtens ist. Der Verbaucher soll doch davon Profitieren und nicht der ausländische Hersteller!?
Habe gerade selbst zum Hörer gegriffen und der sehr(!) freundliche Mitarbeiter konnte mir noch kein klares Statement geben. Da hilft wohl wirklich nur abwarten...
ABER: Wenn Du privat kaufst, ist das ein Fernabsatzvertrag, den Du noch 2 Wochen nach Übergabe des Fahrzeugs bzw. Erhalt der Widerrufserklärung - je nachdem, was später eintritt - widerrufen kannst (§§ 312g, 355, 356 BGB).
Insofern sind die von Polestar angegebenen Rücktritts- und Rückgabefristen und -konditionen eh Makulatur. Ich denke, das kann man erst mal in Ruhe aussitzen.
@krheinwald
Nur was ist mit den 1000 Euronen Anzahlung? Sind die dann nicht weg?
Nö. Ist ja eine Anzahlung auf ein Geschäft, dass abgebrochen wird und keine Optionsprämie.