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Polizei hält an-> ab zum TÜV

Moin,

Ich finde Leider dazu nichts im Internet. Gestern wurde ich Angehalten als ich geparkt hatte, hinter mir Polizei die ebenfalls auf einmal anhält und eine Verkehrskontrolle durchführen will.

Alles gut soweit, wurde darauf Hingewiesen das Vorne Rechts etwas Luft gefehlt hatte, immernoch Alles gut.

Polizist meinte ich soll mein Auto an machen da es etwas lauter ist als normal da mein Endtopf etwas durchgerostet ist. Kurze sache, die Polizisten meinten mein Fahrzeug wäre nicht mehr Verkehrstauglich weil Endtopf etwas durchgerostet ist, er zu laut sei und meine Motorkontrollleuchte leuchtete.

Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.

Was sagt Ihr dazu? Darf die Polizei überhaupt sowas und kann ich die Kosten zurück erstattet bekommen?

Gruß,

Marvin

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185 Antworten

Alles korrekt soweit.

Mit einem offensichtlich mangelhaften Fahrzeug darst du halt nicht fahren.

Die Polizei kann nun mal nicht rechtssicher Mängel an einem Fahrzeug feststellen und bewerten dafür braucht es "Fachkräfte" bzw. Gutachter/Ingenieure und die zahlst du wenn sie mit ihrem Verdacht richtig liegen.

Hätten die festgestellt das dein Auto in Ordnung ist hättest du auch nichts bezahlen müssen.

Die hätten es auch vorort stillegen können,dann wäre damit kein Meter mehr gefahren worden.

Sie waren aber freundlich und sind mit zum TÜV gefahren.

 

In §19 STVZO steht folgendes:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Punkt 3 ist damit voll erfüllt,auch wenn das nicht willentlich verändert wurde.

Alle Kosten trägt somit der Verantwortliche fürs Fahrzeug.

Gute Idee,

Ich lass mein Fz vergammeln bis ich mal angehalten werde, dann krieg ich TüV umsonst... :D :cool:

Gruß jaro

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 21. November 2024 um 17:32:01 Uhr:

Die hätten es auch vorort stillegen können,dann wäre damit kein Meter mehr gefahren worden.

Sie waren aber freundlich und sind mit zum TÜV gefahren.

 

In §19 STVZO steht folgendes:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2.

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3.

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Punkt 3 ist damit voll erfüllt,auch wenn das nicht willentlich verändert wurde.

Alle Kosten trägt somit der Verantwortliche fürs Fahrzeug.

Das ist schlicht vollkommen falsch.

Denn dieser Paragraf zielt ausdrücklich nur auf willentliche Änderungen ab ("Ausräumen" eines Schalldämpfers, unerlaubte Bauteile, etc.) , nicht auf Verschleiß.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 21. November 2024 um 17:32:01 Uhr:

Die hätten es auch vorort stillegen können,dann wäre damit kein Meter mehr gefahren worden.

Sie waren aber freundlich und sind mit zum TÜV gefahren.

Punkt 3 ist damit voll erfüllt,auch wenn das nicht willentlich verändert wurde.

Nein, weil (und wenn) keine willentlichen Veränderungen vorliegen greift §19(2) nicht.

Im Rahmen des Straßenverkehrsrechts wäre hier der §5 FZV einschlägig. Aber ich gehe davon aus, dass es sich hier nicht um eine Maßnahme auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts gehandelt hat, sondern um eine Maßnahme zur Beweissicherung im OWi-Verfahren.

Allerdings wäre wohl auch da die korrekte Vorgehensweise gewesen, dass die Behörde gegenüber dem Sachverständigen als Auftraggeber auftritt und die Kosten dann vom Betroffenen zurückfordert, mit einem förmlichen Kostenbescheid. Auf dem wäre dann auch die Rechtsgrundlage genannt und er würde eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Allerdings ist dieses Verfahren dann nicht nur für die Beamten umständlicher, sondern für den Betroffenen im Zweifelsfall auch teurer.

Danke,wieder was gelernt.

Auto wurde stillgelegt und bleibt bei TÜV?

Dann musst du nicht nur Kosten für Untersuchungen bezahlen, sondern noch dazu Standgebühren bei TÜV. Also ich würde den Mängel schnellstmöglich beheben, anstatt über eigene Fehler zu meckern, in dem man nicht verkehrssichere Karre herumfahrt...

Zitat:

@jaro66 schrieb am 21. November 2024 um 17:39:10 Uhr:

Gute Idee,

Ich lass mein Fz vergammeln bis ich mal angehalten werde, dann krieg ich TüV umsonst... :D :cool:

Vorher bekommst Du eh Post - also zumindest bis Ultimo kommst Du nicht.

Zitat:

@Traudl schrieb am 21. November 2024 um 15:34:05 Uhr:

 

Daraufhin wurden Ich samt Polizei begleitung zum TÜV geschickt für eine Überprüfung. Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich. Aber das Ich dann noch selbst die Untersuchung Zahlen musste finde ich eine Frechheit, Ich wurde zuvor nicht mal darauf Hingewiesen das ich die Untersuchung Zahlen muss.

Ja was glaubst Du denn? Und da waren die nett. Wäre es Dir lieber gewesen, die hätten den abschleppen lassen (auf Deine Kosten) und einen Sachverständigen in der Polizeistelle geordert (auf Deine Kosten)? So wie es jetzt gelaufen ist, haben die Dir einige Hunderter gespart!

Ich bin verwirrt.

Eine brennende Motorkontrollleuchte verursacht doch keine Zwangsstilllegung oder die Vorführung beim TÜV? Oder doch?

Wenn ein Endtopf durchgerostet ist, dann sieht man das und wieso sollte dann eine Vorführung beim TÜV notwendig werden?

Für mich fehlt da der wirkliche Grund den die Polizei dazu veranlasst hatte den Wagen beim TÜV vorführen zu lassen.

Motorkontrollleuchte ist seit einigen Jahren meine ich ein erheblicher Mangel. Und da man nicht weiß warum sie leuchtet und welche Gefahr (zB für die Umwelt) von dem damit signalisierten Fehler ausgeht ...

Und ich lese es so, dass die Polizei vor Ort erstmal nur den defekten Auspuff und die MKL problemlos erkannt haben. Ich weiß nicht, ob das allein beim TÜV für die Stilllegung ausreicht, könnte mir aber vorstellen dass es da noch weitere Positionen auf der Mängelliste gegeben hat ...

Demnach dürfte ich den Anweisung des Displays nicht folgen. Dort steht vielfach der Hinweis, man soll die nächste Werkstatt aufsuchen. Wenn aber die Betriebserlaubnis mit dem aufleuchten der Motorkontrollleuchte erlischt, müsste ich rechts ran fahren und den Abschlepper rufen.

Wenn ein Wagen laut ist prüft die Polizei eigentlich immer, mit einem Blick unter den Wagen, ob etwas offensichtlich zu erkennen ist. Ein Loch im Endtopf ist, sollte es nicht erst gerade kurz vorher entstanden sein, sehr deutlich zu erkennen.

So wie ich es verstanden hatte, erschien der Polizei die Auspuffanlage als zu laut. Daß es keine Manipulation sondern nur Verschleiß war, hat sich dann später beim TÜV herausgestellt.

Zitat:

@Traudl schrieb am 21. November 2024 um 15:34:05 Uhr:

... Auto Stillgelegt wegen mängel, Verstehe ich.

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man ganz normal ein Auto mit Mängeln vorführt, bekommt man zwar keine neue Plakette (außer bei geringen Mängeln), hat aber doch Gelegenheit diese zu beseitigen (beseitigen zu lassen).

Bei einer sofortigen Stilllegung müsste das doch schon gravierend sein.

Auch dass die Polizei da nicht einfach mal den Finger hebt, vielleicht ein Knöllchen und Auflage, das doch zu beseitigen.

Muss ich mir Sorgen machen, wenn mein MSD leicht undicht ist und das Auto etwas brummt? (Mach ich mir nicht) Bis zum TüV muss das behoben sein, aber sofortige Stilllegung?

Das muss doch ganz ordentlich gescheppert haben oder Teile drohen abzufallen. Oder weitere Mängel, die vom TE nicht erwähnt wurden. Oder hatte das Auto schon gar keinen gültigen TüV mehr?

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