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Polizei-Stop zwecks Vorfahrt

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 17:12

Hallo werte Mitglieder!

Hab hier das Forum schon durchforstet aber ich hab bis jetzt leider noch kein Thema gefunden was auf meine Situation zutrifft.

Und zwar: Ich hatte abends einen Freund von mir von wiederum einem anderen Freund abgeholt. Auf der Rückfahrt fuhr ich über eine Kreuzung bei der ich "Vorfahrt gewähren" hatte. Von links kamen die netten Herren der Polizei. Meiner Meinung nach und der Meinung meines Freundes nach noch ausreichend Platz damit wir die Straße überqueren konnten.

Natürlich -Blaulicht- hielt uns die Polizei an. So weit nichts zu bemängeln, alles i.O., außer dass ich ihrer Meinung nach die Vorfahrtssituation gefährdet hätte.

Genauer Laut im Bußgeldbescheid:

"Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet (durch das Bremsen des vorfahrtberechtigten Polizeifahrzeuges konnte eine Kollision vermieden werden) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205.

Auf Grund der Gesamtumstände seitens der Behörde, abweichend vom Regelsatz (100 Euro + 3 Punkte), 35 Euro als schuld- und tatangemessen erachtet."

Natürlich kommen noch 25€ Gebühren und 3,50€ Auslagen dazu...

Nun meine Frage: hat jemand damit schon Erfahrung ob ich damit durchkomme wenn ich in Widerruf gehe?

Wäre echt super paar Meinungen mehr zu hören!

Beste Antwort im Thema

Ach ja - noch kleine Mathe-Aufgabe

 

Der Streifenwagen fährt 50km/h - das sind wieviel Meter pro Sekunde ???

 

Ja, richtig - knapp 14 Meter.

 

Du schätzt, er war etwa 40 Meter entfernt - wieviel Zeit bleibt da bis Einschlag ohne Bremsung?

 

Sehr gut, knapp 3 Sekunden.

 

 

Und nun begründe einen Widerspruch ;)

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Die Fage die wir nicht beanworten können ist doch

Da dürften die Meinungen doch unterschiedlich sein.

Scheinbar war nicht genug Platz, sonst hätte der Fahrer des Polizeifahrzeuges nicht bremsen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Denny91

Meiner Meinung nach und der Meinung meines Freundes nach noch ausreichend Platz damit wir die Straße überqueren konnten.

Ohne die Aussagen der anderen Partei zu hören eine sehr einseitige Schilderung von dir.

Soviel Platz war da ja scheinbar doch nicht mehr, und so ohne Grund werden die dich nicht angehalten haben.

Ob es sich lohnt oder nicht wirst Du wohl am besten wissen, lasse die Sache noch einmal Revue passieren, ob der Vorwurf nicht vielleicht doch gerechtfertigt ist.

Wie weit war das Poizeiauto denn entfernt als du die Kreuzung überquertest hast, und wie schnell waren die unterwegs ?

Wahrscheinlich nicht. Ob Platz genug ist oder nicht, entscheident ist, eine Behinderung besteht bereits, wenn der Vorfahrtsberechtigte leicht bremsen oder Gas wegnehmen muß.

MfG aus Bremen 

Zahl wie ein Mann! Gegen die Aussage von zwei Polizisten kommst Du eh nicht gegen an. Betrachte es als Lehrgeld. Streifenwagen auf der Haupststrasse immer vorbei lassen :D

Gruß Manfredo

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 17:36

Danke erstmal für die Antworten!

Dass das alles schwer einschätzbar ist kann ich mir gut denken^^

Also wie schnell die waren kann ich nich sagen. Bin ja auch nich an der Kreuzung angehalten, weil die mir noch zu weit weg waren. Also ich schätz mal von der Entfernung so ca. 40m

Sollte meiner Meinung reichen damit ich gefahrlos die Kreuzung überqueren kann.. Ich hatte ja auch noch so ca 20 - 30 km/h drauf als ich an die Kreuzung kam.

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 17:37

Und wie gesagt.. Mein Beifahrer ist derselben Meinung. Quasi Zeuge ;)

Zitat:

Original geschrieben von Denny91

Also wie schnell die waren kann ich nich sagen. Bin ja auch nich an der Kreuzung angehalten, weil die mir noch zu weit weg waren. Also ich schätz mal von der Entfernung so ca. 40m

Sollte meiner Meinung reichen damit ich gefahrlos die Kreuzung überqueren kann.. Ich hatte ja auch noch so ca 20 - 30 km/h drauf als ich an die Kreuzung kam.

Alles rechtens.

Wenn du Lust darauf hast, kannst du da natürlich gegen angehen. Ist aber Zeit- und Geldverschwendung.

Gegen die Aussage der Beamten dürte sich die Aussage Deines Freundes nicht besonders durchsetzungskräftig erweisen. Der Streifenwagen war vorfahrtsberechtigt, da beißt die Maus kein Fädchen ab. Dies ist der harte Fakt und dieser spricht gegen Dich. Von daher würd eich die Zähne knirschen und den (deutlich reduzierten Satz) zahlen. Mir passierte es, dass ich angeblich über eine rote Fußgängerampel gefahren sein sollte. Ein Streifenwagen (WE und schlechte Laune) warf mir dies zumindest vor. Drei Zeugen im Wage halfen mir nix, es lief auf einen ermäßigten Spendenbescheid ohne Punkte hinaus.

 

63,50 sicher zahlen wäre mir persönlich wesentlich angenehmer und sicher billiger, als ein Verfahren mit ungewissem Ausgang. Wenn´s blöd kommt und Ihr beteuert mit unschuldigem Augenaufschlag "Freilich haben wir den Wagen gesehen, aber wir hielten ihn für weit genug entfernt" und der Richter ist böswillig, unterstellt er Euch doch noch Vorsatz und zum vollen Preis gibt´s die Verfahrenskosten. Wär mir persönlich zu blöd und zu heiß - aber ich bin ja auch ein obrigkeitshöriger Entmündigter:D.

Themenstarteram 13. Februar 2014 um 17:48

Verdammt..

Blitzer usw stell ich ja sonst gar nich in Frage. Aber die Situation, hmm...

Naja manchmal muss man eben auch für was zahlen das einem suspekt erscheint..

am 13. Februar 2014 um 17:49

Eine gescheite Überschrift für deinen nächsten Thread, wäre wünschenswert! ;)

Oder erkläre mir den Zusammenhang mit deiner Ausgangs-Frage und der Überschrift.....

Ach ja - noch kleine Mathe-Aufgabe

 

Der Streifenwagen fährt 50km/h - das sind wieviel Meter pro Sekunde ???

 

Ja, richtig - knapp 14 Meter.

 

Du schätzt, er war etwa 40 Meter entfernt - wieviel Zeit bleibt da bis Einschlag ohne Bremsung?

 

Sehr gut, knapp 3 Sekunden.

 

 

Und nun begründe einen Widerspruch ;)

Zitat:

Original geschrieben von Denny91

Danke erstmal für die Antworten!

 

Dass das alles schwer einschätzbar ist kann ich mir gut denken^^

Also wie schnell die waren kann ich nich sagen. Bin ja auch nich an der Kreuzung angehalten, weil die mir noch zu weit weg waren. Also ich schätz mal von der Entfernung so ca. 40m

Sollte meiner Meinung reichen damit ich gefahrlos die Kreuzung überqueren kann.. Ich hatte ja auch noch so ca 20 - 30 km/h drauf als ich an die Kreuzung kam.

Bei einer geschätzten Entfernung von 40-50 m fahre ich nichtmal bei einem Lkw über die Kreuzung

 

Als Tip gebe ich dir mal bei verschiedenen Geschwindigkeiten die Sekunden bis zum Aufprall an

30 km/h =  5,4 sek

50 km/h =   3,2 sek

70 km/h  =  2,3 sek

90 km/h  =  1,8 sek

 

Alle Zeiten bei einer Entfernung von 45 m

Zitat:

Original geschrieben von Denny91

Und zwar: Ich hatte abends einen Freund von mir von wiederum einem anderen Freund abgeholt. Auf der Rückfahrt fuhr ich über eine Kreuzung bei der ich "Vorfahrt gewähren" hatte. Von links kamen die netten Herren der Polizei. Meiner Meinung nach und der Meinung meines Freundes nach noch ausreichend Platz damit wir die Straße überqueren konnten.

Sorry, aber wie minderbemittelt muss man bitte sein, um einer B*llentaxe ABSICHTLICH die Vorfahrt zu nehmen? Und ich nehme diese Worte nur zurück, wenn es ein Zivilwagen o.ä. war.

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