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polizei

Themenstarteram 23. März 2009 um 12:18

fogender fall:

ein kumpel wurde letztens von polizei angehalten.

- wir fuhren eine kurvige straße innerorts, ca. 60kmh, ca. 300-400m

uns folgte ein polizei-auto auf der strecke, als er dies bemerkte fuhr er genau 50kmh, dann hielt uns die polizei nach ca 1km an.

-der polizist war alleine

er kontrollierte dann ersma kurz papiere, warndreieck usw....

-er fragte dann den fahrer was das denn in der ****straße für eine fahrweise war...

-der polizist meinte: wenn er jetz 20% seines tachowertes abzieht, wäre der fahrer schon fast im bußgeldbereich

-der polizist hat es bei einer verwarnung belassen

nun meine fragen:

1. darf der polizist überhaupt alleine dem fahrer eine strafe "aufbrummen" ? muss bei einer solchen messung durch hinterfahren nich wenigstens ein zeuge dabei sein bzw. video?

2. gibt es nich auch eine vorschrift wie lang die gemessene strecke sein muss?

3. muss die strecke nich auch halbwegs grade sein? weil wenn der fahrer die kurvern schneller fährt als der polizist, muss doch der polizist nach einer kurver schneller fahren um wieder dran zu bleiben, das bedeutet seine geschwindigkeit aufm tacho is natürlich auch höher!?

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Mal so nebenbei gefragt, ist das mit nur einem Polizist im Fahrzeug normal?

Ich habe das noch nie gesehen oder erlebt, das ein Polizist mit Fahrzeug allein auf Streife geht.

Fußstreife, ja, aber im Streifenwagen. :confused:

Grüße

Ein Polizeibeamter kann sich selbst jederzeit in den Dienst versetzen. Theoretisch kann er dich auch auf der Fahrt zu seiner Mutter anhalten wenn er Bedarf dafür sieht.

Zitat:

Ich wurde vor kurzem auch mal angehalten. Die Damen und Herren der Polizei wussten jedoch, dass sie mir nicht mit Tempoüberschreitungen kommen brauchten (hatte sie im 60er Limit mit Tacho 90 überholt, wärend die ~80 fuhren). Einfach weil deren Tacho nicht geeicht war und sie vermutlich mal locker 30 km/h hätten abziehen müssen.

Du bist der Held.

Zitat:

Es ist schon dreist, wenn behauptet wird, dass eine Überschreitung von 10 km/h laut Tacho! (das sind dann reell gefahrene 54-58 km/h) schon zum Bußgeld führen würde.

Zu schnell ist zu schnell. Wenns nach Abzug der Toleranz immer noch 1 km/h zuviel sind, sinds ein km/h. Wo zieht man die Grenze? Wenn 10 noch ok sind, sind dann auch 11 ok? Dann gehen ja eigentlich auch noch 12....

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...falls dann noch fragen offen sind...

am 23. März 2009 um 12:29

sei doch froh das ihr nur mit einer verwarnung weggekommen seid .. wo ist denn da nun das problem :rolleyes:

ihr könntet ja auch euch hinterfragen

1. darf ich innerorts 10km/h schneller fahren wie erlaubt?

2. zählen vorschriften für mich selber ? usw

am 23. März 2009 um 12:37

Also, was ihr da "Erlebt" habt, das sind doch sowas von kleine Peanuts, da würd ich noch nicht mal drüber nachdenken!!!!!

MFG Thomas

Themenstarteram 23. März 2009 um 12:40

ja is schon klar das man sich an die regeln halten soll usw...etc...

aber das war hier nun mal nicht die frage!

ich bitte darum diese belehrungstexte sein zu lassen, zumal ich ja noch nichma der fahrer war...ich möchte einfach nur antworten auf meine fragen haben...

es gibt nun ma auch für messungen vorschriften usw...

konnte auch in dem 13seitigen thread keine antwort finden...

lg

Themenstarteram 23. März 2009 um 12:43

es mögen vielleicht peanuts für einige sein...

aber die fragen bleiben trotzdem...kann ja auch sein man fährt vorgeschriebene geschwindigkeit aber der polizist is der meinung man is schneller gefahren weil er die kurven anders nimmt, die gemessene strecke zu kurz etc....

da treffen die fragen wieder zu!

lg

am 23. März 2009 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von opelb94

es mögen vielleicht peanuts für einige sein...

aber die fragen bleiben trotzdem...kann ja auch sein man fährt vorgeschriebene geschwindigkeit aber der polizist is der meinung man is schneller gefahren weil er die kurven anders nimmt, die gemessene strecke zu kurz etc....

da treffen die fragen wieder zu!

lg

Also gut, versuchen wir mal, das zu Beantworten:

Tempomessung durch Hinterherfahren ist möglich unter folgenden Vorraussetzungen: Videowagen oder Streifenwagen mit geeichtem Tacho und mind. 2 Mann ( Frau ) Besatzung ( Zeuge ), Messstrecke möglichst gerade von mind. 300m.

Das sind die Grundvorraussetzungen und ohne Videoaufzeichnung ist vieles Anfechtbar.

Wenn es wirklich so war, das ihr nur 60 km/h auf´m Tacho hattet, da hat sich der Polizist vielleicht gewundert, warum der Wagen noch langsamer wurde und hat evtl. Alkohol oder so vermutet, was sich dann nicht bestätigt hat. Weil, 60 auf´m Tacho sind ca. 54 in Wirklichkeit und wer da noch langsamer fährt, macht sich verdächtig.

MFG Thomas

...keine antwort in dem fred??...öhm...okay...dann kann ich dir beim besten willen nicht mehr helfen...

Themenstarteram 23. März 2009 um 13:15

@shakti01:

kannst mir ja gerne die seite nenen wo eine antwort steht... habe nich alle 13 durchgelesen...aber da du sagst das dort eine antwort drin steht, weist bestimmt auch an welcher stelle und bist so freundlich mir diese zu nennen!?

@Schraubermeister Tom:

ich danke dir für deine bemühungen mir zu helfen :-)

- wir sind wirklich "nur" 60kmh gefahren

- der polizist hat keinen alkoholtest vorgenommen

- der polizist meinte er bräuchte keinen geeichten tacho, da er ja 20%

abzieht

- deine genannten vorschriften für die messung wurden hier ja auch

nich eingehalten

hättest du eventuell nen gesetzestext wo man sowas finden kann?

lg und vielen dank

Zitat:

Original geschrieben von opelb94

- der polizist meinte er bräuchte keinen geeichten tacho, da er ja 20%

abzieht

vollkommen richtig....bei einem nicht videofahrzeug also einem fz das keinen geeichten tacho hat werden 20% abgezogen.....

Zitat:

- deine genannten vorschriften für die messung wurden hier ja auch nich eingehalten

das sind keine "vorschriften" das sind interne dienstanweisungen von denen jederzeit sofern die umstände dies erfordern abgewichen werden kann....

und wenn der polizist dir ne kängere strecke hinterherfährt (egal ob kurve oder nicht) er mit tacho 60kmh fährt und du dich trotzdem noch weiter von ihm entfernst ist das ein deutliches anzeichen dafür das du wohl schneller als 50kmh fährst...

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von opelb94

- der polizist meinte er bräuchte keinen geeichten tacho, da er ja 20%

abzieht

vollkommen richtig....bei einem nicht videofahrzeug also einem fz das keinen geeichten tacho hat werden 20% abgezogen.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

- deine genannten vorschriften für die messung wurden hier ja auch nich eingehalten

das sind keine "vorschriften" das sind interne dienstanweisungen von denen jederzeit sofern die umstände dies erfordern abgewichen werden kann....

und wenn der polizist dir ne kängere strecke hinterherfährt (egal ob kurve oder nicht) er mit tacho 60kmh fährt und du dich trotzdem noch weiter von ihm entfernst ist das ein deutliches anzeichen dafür das du wohl schneller als 50kmh fährst...

Welche Toleranzen - Videoaufzeichnung, Tacho, geeichter Tacho, werden in Abzug gebracht?

am 23. März 2009 um 14:19

Bei 60 km/h hält der euch an? Entweder ihr hatte mehr drauf oder ihr seit wirklich komisch gefahren. Hier macht die Polizei nichts, wenn du mit 60 fährdt, warum auch. In Wirklichkeit sind es dann nur 55 km/h.

In was für einem PKW wart ihr denn unterwegs?

am 23. März 2009 um 14:56

Quote:

-der polizist meinte: wenn er jetz 20% seines tachowertes abzieht, wäre der fahrer schon fast im bußgeldbereich

End

Kann es sein, dass du hier beschönigst? Oder vielleicht war es auch der Blickwinkel von Beifahrersitz. Nach der Berechnungsmethode des Polizisten wäre ein abgelesener Tachowert von 70km/h abzgl. 20% ein zu verantwortende Wert 56km/h.

Gruss

am 23. März 2009 um 15:09

Gab es zwar alles schon mal, hier aber gern nochmal:

Eine Geschw.-messung durch hinterherfahren kann die Polizei IMMER durchführen. Ein geeichter Tacho ist NICHT gefordert.

Die Strecke ist auch nirgends festgeschrieben, die Anweisungen lauten auf ausreichende Strecke (Gerichte gehen mit bei etwa 300m Strecke von ausreichend aus).

Vom Tachowert Polizei werden (bei ungeeichtem Tacho - also KEIN Videowagen) 20% abgezogen.

Und ja, auch ein Polizist allein im Auto kann eine Anzeige fertigen! Wenn es zum Streit kommt entscheidet ein Richter wem er mehr Vertrauen schenkt!

@Hasch:

Geh auch von deiner Meinung aus:

60 km/h - 20% (12km/h) = 48 km/h!!!

Würde also unterm Strich weniger als zulässig vorwerfbar sein, geht ja nicht!

Also die Jungs waren wahrscheinlich m.E. schneller als 70 unterwegs

Mal so nebenbei gefragt, ist das mit nur einem Polizist im Fahrzeug normal?

Ich habe das noch nie gesehen oder erlebt, das ein Polizist mit Fahrzeug allein auf Streife geht.

Fußstreife, ja, aber im Streifenwagen. :confused:

 

Grüße

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