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polizei und Tüv-Eintragungen

Themenstarteram 28. November 2005 um 19:38

Hat schon jemand erlebt das die Polizei Tüv-Eintragungen rückgängig gemacht hat? Wenn, dann mit welchem Recht?

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67 Antworten

wenn Eintragungen gegen die Stvzo verstoßen sind sie von Anfang an ungültig - also hat die Polizei das Recht die Eintragung "rückgängig" zu machen

und noch herzlich willkommen hier im Forum :)

Hallo,

jo, so was geht schneller, als sich manche das denken können! Es gibt viele Eintragungen, die nicht rechtens sind, die ganz schnell rückgängig gemacht werden! Nur wollen das manche Leute hier im Forum einfach net wahr haben...

am 28. November 2005 um 20:31

tja , aber die meisten meinen halt das der tüv über der stvzo steht ... tut er aber nicht. da kann der "kulante" prüfer eintragen was er will, wenn es gegen die stvzo verstößt ist es illegal , da ändert auch ein tüv prüfer nix dran.

Die Polizei benötigt ein Gutachten eines anerkannten KFZ-Sachverständigen um eine Eintragung rückgängig zu machen!

Ein Polizist kann nicht einfach nach Lust und Laune solche Sachen machen!

Jeder Polizist müsste ausserdem ein Sachverständiger sein!

und glaubt mir bei uns in Stuttgart sind die übelsten Polizisten aus Deutschland!

am 28. November 2005 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Golf3_es

Die Polizei benötigt ein Gutachten eines anerkannten KFZ-Sachverständigen um eine Eintragung rückgängig zu machen!

die polizisten kennen aber die stvzo und legen dir deine kiste ganz fix schnell, wenn da etwas nicht ganz koscher ist, ob eingetragen oder nicht. und was hindert die polizei dran nen gutachter zu beauftragen?

Die Polizei darf erst das Auto nach der Untersuchung durch einen Tüvler stilllegen!

aber eins ist klar. Ist etwas eingetragen und das ist nicht rechtens seid ihr trotzdem auf der sicheren Seite. denn ihr seid keine Sachverständigen und habt dafür bezahlt. Ihr habt ja keine Ahnung und von daher auf der sicheren Seite.

Da könnt ihr mir erzählen was ihr wollt! :-)

Zitat:

Original geschrieben von Golf3_es

Die Polizei darf erst das Auto nach der Untersuchung durch einen Tüvler stilllegen!

Das glaubst du doch selber nicht!?

Wenn du z.B. deine Karre so tief hast, das die Räder schleifen, dann rufen die doch nicht erst nen Sachverständigen der das abnimmt und das dann erst still legt? Die lassen dich einfach nicht weiter fahren, Ende im Gelände ;)

Zitat:

Original geschrieben von Basti6N

Das glaubst du doch selber nicht!?

Wenn du z.B. deine Karre so tief hast, das die Räder schleifen, dann rufen die doch nicht erst nen Sachverständigen der das abnimmt und das dann erst still legt? Die lassen dich einfach nicht weiter fahren, Ende im Gelände ;)

das stimmt, dazu sind die durchaus in der Lage.

Zitat:

Original geschrieben von Basti6N

Wenn du z.B. deine Karre so tief hast, das die Räder schleifen, dann rufen die doch nicht erst nen Sachverständigen der das abnimmt und das dann erst still legt? Die lassen dich einfach nicht weiter fahren

GOTTSEIDANK

Zitat:

Original geschrieben von KingMephisto

Ihr habt ja keine Ahnung und von daher auf der sicheren Seite.

Kennst du den allseits bekannten Satz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Auch hier zieht dieser Satz! man kann zwar versuchen auf den Sachverständigen zurückzugreifen, aber erst mal muss man für alles selber gerade stehen...

thommen das stimmt so leider nicht...

die polizei kann nichts amtliches rückgängig machen die polizei kann nur dein fahrzeug vorübergehend stilllegen und eine nachuntersuchung veranlassen. bis ein TÜV-Sachverständiger die sachen zurück nimmt.

somit iss die antwort auf die frage eindeutig "NEIN die Polizei hat kein recht eine eintragung rückgängig zu machen..." sie kann aber dafür sorgen dass es gegebenenfalls passiert.

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976

thommen das stimmt so leider nicht...

die polizei kann nichts amtliches rückgängig machen die polizei kann nur dein fahrzeug vorübergehend stilllegen und eine nachuntersuchung veranlassen. bis ein TÜV-Sachverständiger die sachen zurück nimmt.

somit iss die antwort auf die frage eindeutig "NEIN die Polizei hat kein recht eine eintragung rückgängig zu machen..." sie kann aber dafür sorgen dass es gegebenenfalls passiert.

FALSCH!

ein bekannter hatte einen 2er polo mit käfig,gewinde 13 zoll 1,5er sorg maschiene mit offenen webern und sorg auspuffanlage.

es war alles eingetragen.

nachts um 2 eine polizeikontrolle,der beamte hatte die vermutung das der polo zu laut und zu tief sei.obwohl alles so eingetragen war wie er da stand rief er einen sachverständigen.der kam ne stunde später,schaute sich den polo an,lies ihn laufen etc.

das ende vom lied war das auf der strasse der zulassungsstempel runterkam.mein bekannter durfte einen schlepper rufen wo ihn mit polo heim brachte.

sowas nennt sich zwangsstillegung.begründung war zu tief und zu laut durch offene weber und auspuff.

kosten waren auch erheblich,zum einemne saftige strafe,4punkte und bis der polo wieder auf der straße war hat das ihn gute 6.000 mark damals gekostet.

die eintragungen waren alle weg,der polo musste auf serie zurückgebaut werden,vollgutachten,neuer brief,alles tuning wieder rein und ab zum tüv damit.

gruss

Das ist ja schon richtige Schikane!!!

Da könnt ich so reinschlagen, aber was würde es mir bringen. Wenn ich zu den Polizisten net immer so scheiß freundlich wär, dann wär meine Plakette bestimmt auch schon 3 oder 4 mal abgewesen! Ich wurde mal auf ne Busspur rausgewunken und hab mein hochfahren auf die Busspur dann aufgesetzt. Die Polizistin und ihr Kollege haben dann halt das Auto untersucht usw usw. Die Tiefe war zwar gar net so eingetragen und zum Schluss kam nur dann die Bemerkung von der Polizistin: "Da müssen Sie aber ganz schön aufpassen, wenn sie hier schon so schlecht hochkommen!"

Antwort von mir: "Normalerweise darf ich ja auch nicht auf Busspuren fahren" *mit grinsen und Augenzwinkern. Fand die halt witzig und hat sich en Ast gelacht. Fand ich aber cool!

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