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Polizei Vorladung als Beschuldigter - unerlaubter Umgang mit Abfällen - 2 Roller

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 18:50

Guten Abend,

 

mir flatterte vor einigen Tagen ein Brief von der örtlichen Polizei.

 

Im Schreiben werde ich als Beschuldigter eingeladen.

 

Tatvorwurf: unerlaubter Umgang mit Abfällen

 

 

Da mir absolut kein Verschulden bekannt war, informiere ich mich im Netz über diesen Tatvorwurf.

 

Dabei geht es aus um * Fahrzeuge*, die darunter zählen.

 

Ich hatte 2 Motorroller an eine Straßenseite abgestellt, dabei waren die Roller nicht versichert, da die aktuell nicht benutzt werden.

 

Mittlerweile habe ich beide Roller verlagert, nicht im öffentlichen Raum.

 

 

Was kann jetzt passieren? Der Termin ist ganz bald.

Wieso werde ich direkt als Beschuldigter eingeladen? Beide Motorroller sind nicht auf mich eingeladen, ich stand bei einem.aber mal als Fahrer drinnen. Den anderen Roller hatte ich von einem Kumpel abgekauft, aber nie angemeldet.

 

 

Wie kann ich mich aus der Affäre rausziehen?

Wie erwähnt, beide Roller sind nun ganz weg.

 

Würde ein * ich weiß nicht wer diese Roller dahin gestellt hat* helfen?

 

 

Grüße

Beste Antwort im Thema

Nicht zugelassene Roller teildemontiert an der Straße.

Teile liegen drumherum, vom Wetter zerstörte Planen fliegen auch noch rum. Wochenlang. Im öffentlichen Raum.

Verursacher reagiert nicht, muss ermittelt werden, zeigt Desinteresse und Ignoranz.

Das ist Müll. Was soll das denn sonst sein?

Jetzt gibt es auf die Zwölf und das ist gut so!

Muss ich an der Straße schrauben, pack ich meinen Scheiß wieder weg, lass nicht alles ewig rumfliegen und fahr noch gemütlich in Urlaub.

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am 18. Mai 2017 um 18:53

Lügen haben kurze Beine.

Waren die Roller denn Schrott (=Abfall) oder fahrbereit, nur nicht versichert? Im letzteren Falle wären sie kein Abfall, aber unberechtigt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt.

Im Übrigen muss man als Beschuldigter weder der Einladung (genauer Vorladung) Folge leisten, noch muss man irgend etwas zur Sache aussagen.

Du schreibst doch selbst das du 2 nicht angemeldete Roller an den Straßenrand gestellt hast.

Aus was willst du dich denn rausreden.

Es werden wohl genug Leute gesehen haben das du das warst.

Geh da hin und dann wirst du sehen was passiert.

Naja, die machen sich's immer leicht :

Kaum is was nicht zugelassen, isses in deren Augen immer sofort "Abfall".

Hatte ich auch mal mit einem Auto (allerdings auf meinem Grundstück)

---> Verstoß gegen das Abfallbeseitigungsgesetz.

Hab ich denen mitgeteilt, daß ich das Auto weder ausschlachten noch wegwerfen will, sondern daß ich da in 1 Monat TÜV draufmach und das wieder zulasse, dann waren die zufrieden damit. Kam nie mehr was.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 19:06

Beide Roller sind fahrbereit, die habe ich sogar noch gestartet und anschließend laufen lassen. ( nicht im öffentlichen Bereich )

 

Da ich allerdings bei einem den Scheinwerfer neu machen wollte, war kein Scheinwerfer im Roller und 2 Verkleidung demontiert am Tacho.

 

 

 

Danke für die Information, wäre es sinnvoll hier nicht zu erscheinen und keine Aussage zu machen ?

 

Würde da wahrscheinlich an den Staatsanwalt weitergeleitet, was wenn er weiter macht?

 

Achja, hatte auf beiden Roller jeweils einen roten Stempel bekommen, sollte beide Fahrzeuge unverzüglich entfernen.

Leider war ich im Urlaub und konnte es nicht unverzüglich machen.

 

Demnach habe ich etwa 3 Wochen nachdem die da drauf waren die Roller entfernt.

Als Täter scheinst du doch ohnehin festzustellen. Dann würde ich hinschreiben, dass beide Roller fahrbereit waren, allerdings kleinere Arbeiten noch zu erledigen waren. Sie wären kein Abfall. Und du leider in Urlaub warst (Beleg wäre hilfreich) und die Roller nach Urlaubsende sofort entfernt hättest.

Eine Vorladung der Polizei muss man nicht folgen. Das ist anders bei der Staatsanwaltschaft.

Wenn überhaupt: Angaben zur Person, keinerlei Angaben zur Sache. Einfach nur das Mantra "Meine Name ist X und ich wohne in Z, geboren in Y". Jeder Anwalt würde dir dazu raten.

am 18. Mai 2017 um 19:30

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 18. Mai 2017 um 21:24:59 Uhr:

Eine Vorladung der Polizei muss man nicht folgen. Das ist anders bei der Staatsanwaltschaft.

Wenn überhaupt: Angaben zur Person, keinerlei Angaben zur Sache. Einfach nur das Mantra "Meine Name ist X und ich wohne in Z, geboren in Y". Jeder Anwalt würde dir dazu raten.

Und natürlich anbieten, dich gegen Honorar zu vertreten. Und erledigt ist die Sache damit natürlich nicht. Aber verzögert und ggf. verteuert.

Warum du nun den Anwalt per se erstmal als schlecht darstellst ist mir unklar. Ist wohl ein Reflex in Deutschland.

Ich würde hier keinen Anwalt dazu nehmen. Wozu? Keine Aussage kann man auch wunderbar alleine machen.

Jede Aussage kann ohne exaktes Wissen über die Rechtslage falsch sein. Also keine Aussage und auf die Ermittlungen der Polizei warten.

Wenn man eine Aussage machen will, dann mit Anwalt. Der sollte dann vorher Akteneinsicht nehmen. Evtl. hat die Polizei bisher absolut gar nix in der Hand und hofft und betet auf Hinweise / Beweise durch den Beschuldigten.

am 18. Mai 2017 um 20:04

Dumme, sinnleer dummeDeutschlandsprüche gibt es zuhauf. Vorwiegend ohne Bezug.

Vielleicht sollte sich der TE erst einmal schlau machen, was ihn denn im ungünstigsten Fall erwartet. Als Deutscher würde ich das ohne Anwalt hinkriegen. Und dann die Kostenrelation betrachten.

Da du offensichtlich Anwälte kennst, die kostenlos arbeiten, gibst du dem TE vielleicht einen Tipp. Zur Akteneinsicht als Betroffener bedarf es keinen Anwalt (auch wenn das immer gern behauptet wird).

Keine Ahnung was du von mir willst. Und mir ist auch nicht klar, wieso du von dummen Deutschlandsprüche sprichst.

Ich teile Wissen und gebe Tipps zu möglichst defensiven Verhalten in einer solchen Situation.

Um den Strafrahmen abschätzen zu können sollte man im übrigen einen Anwalt fragen ;) Grundsätzlich kann der unerlaubte Umgang mit Abfall mit Gefängnis bestraft werden, der Strafrahmen ist extrem weit gefassst.

am 18. Mai 2017 um 20:15

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 18. Mai 2017 um 21:45:22 Uhr:

Warum du nun den Anwalt per se erstmal als schlecht darstellst ist mir unklar. Ist wohl ein Reflex in Deutschland.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 18. Mai 2017 um 22:13:14 Uhr:

... mir ist auch nicht klar, wieso du von dummen Deutschlandsprüche sprichst.

Dachte nicht, dass ich das erklären muss. Überschätzt. Ansonsten will ich nichts von dir - rein gar nichts.

Ich glaube nicht, dass der arme TE ins Gefängnis muss. Aber ein Anwalt wird das natürlich in Betracht ziehen.

Du klingst wie mein Nachbar! Bist du auch schon fast 80 und Müllsammler?

Tatsache ist, die Roller standen nicht angemeldet im öffentlichen Verkehrsraum. Roter Stempel heißt entfernen innerhalb einer Woche. Fertig! Und wenn du im Urlaub bist musst du halt jemanden beauftragen, sich um die abgestellten Roller zu kümmern. Wenn da ein absoöutes Haltverbot aufgestellt wird wegen Bauarbeiten kannst du auch nicht sagen "Ich war in Urlaub.

Gib es zu. Isat im Endeffekt billiger als ein aufwendiger Proßess.

Gruß Frank

So, jetzt mein Senf als Dr. jur. küch.:

Die Regel ist, nicht zugelassene und damit nicht versicherte Kraftfahrzeuge dürfen nicht auf öffentlichem Grund stehen. TE, versteh mal: Dass du die Roller irgendwann noch mal wieder fahrbereit machen wolltest, wusste keiner. Der Augenschein spricht dagegen, vor allem wenn, wie du schreibst, schon sichtbar Teile fehlen. Der Verdacht der unzulässigen Abfallentsorgung liegt dann auf der Hand. Die Ordnungsbehörde gibt dir durch die roten Aufkleber eine kostenlose Möglichkeit, diesen Verdacht auszuräumen. Hast du nicht rechtzeitig getan (auch wenn das nicht böswillig war, sondern durch Urlaub bedingt, klar). Der Brief, den du nun hast, ist die ganz normale, logische und rechtlich abgesicherte Folge dieser Ereigniskette.

Als Beschuldigter musst du nix sagen, was dich belasten könnte, klar. Du kannst abwarten, was Polizei und StA ermitteln. Vielleicht kriegen sie nix raus und stellen die Sache ein. Kannst es ja drauf ankommen lassen, wenn du das Risiko eingehen möchtest. Sei dir im klaren, du hast dann ein Strafverfahren am Hals (§ 326 StGB).

Alternativ kannst du jetzt einen schönen Brief schreiben: Fahrzeuge wurden am xx.xx. entfernt (Zeugen benennen), rote Aufkleber wurden lediglich wegen Abwesenheit nicht rechtzeitig befolgt (Urlaub belegen). Dazu noch die Versicherung deinerseits, dass die Fahrzeuge nur vorübergehend bis zur Instandsetzung abgmeldet sein sollten. Was natürlich glaubhafter ist, wenn du die Roller inwzischen tatsächlich repariert und idealerweise verkauft bzw. neu zugelassen hast. Wenn ich Staatsanwalt wäre, hätte ich dann durchaus die Neigung, das ganze gegen ein Bußgeld o. ä. einzustellen. Und damit kommst du billiger weg als mit den RA-Kosten, die du bei einem Strafverfahren haben wirst.

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