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Polizeikontrolle bei Verplombten Wechselbrücken
ich hab da mal ne frage
wir fahren Stückgut und unser Sattel wurde neulich nachts von der Polizei aufgehalten und da wir unsere Autos nicht selber laden muss er jetzt eine strafe wegen falscher Ladungssicherung bezahlen
ich mache das gleiche nur mit Wechselbrücken und die werden ja Verplombt im Hof abgestellt also habe ich nicht die möglichkeit die Ladungssicherung zu kontrolieren
wenn mich auch mal die Polizei aufhalten sollte und es ist beschissen geladen muss ich dann auch eine Strafe bezahlen?
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26 Antworten
du darfst ja in dem fall nicht die plombe lösen, du hast nur die möglichkeit eine bremsprobe zu machen. wenn du dann merkst oder hörst das die ladung verrutscht musst du deinen chef anrufen, sagen wie es ist und die wb stehen lassen!
Plombe
Sicher zahlst du als Fahrer- 50 Euros und einen Punkt- aber der Verlader\Versender zahlen noch mehr.
Eine Speditionsplombe darf jederzeit entfernt werden bei einem Verdacht auf Ladungssicherungsmängel,die sind nur dran damit nicht schon vorher unterwegs "was vom LKW fällt" .
Wenn solche Einheiten nicht kontrolliert werden dürften würden alle nur ne Plombe drann machen und sich das ganze Gegurte usw ersparen.
Als ich noch Begegnung fuhr und der Fahrer meinte da hat was gepoltert ham wir die Plombe abgerissen und reingeschaut-Messingstangen mehrere lagen übereinander mit zwei gurten gegen wegfliegen gesichert. Seitdem hab ich bei Messing immer geöffnet und nachgesichert.
Zum Bild: Leicht öliger Stahl zur Herstellung von Federn.
hi,
eine speditionsinterne plombe muss der fahrer bei einer kontrolle wegmachen ....
aber wenn du jetzt bei einer firma xy geladen hast und die verplomben dein lkw, musst du sie nicht wegmachen, würd ich auch nicht ....
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
[...]
aber wenn du jetzt bei einer firma xy geladen hast und die verplomben dein lkw, musst du sie nicht wegmachen, würd ich auch nicht ....
gruß matze
Moin,
und mit welcher Begründung willst Du Dich im Falle einer Kontrolle weigern ein Plombe zu entfernen? Das würde mich schon mal interessieren.
Gruss
Marcus
hey,
ja, ich mache die plombe nicht weg, die wurde von der verladerfirma hingemacht und ich mach die nicht weg, und wenn sie (polizei) sie wegmachen will ich dafür eine unterschrift.
so wurde uns das auf unserer fahrerversamlung erklärt von nem anwalt, und daran werde ich mich auch halten.
ist genauso wenn ich in eine firma reinkomme und meld mich an und sag da is ne plombe dran und die sagen reiß sie weg mach ich nicht, das soll einer von dir firma machen, nicht das zum schluss unserer firma nachgestellt wird wir hätten die plombe weggerissen und was runtergenommen oder ähnliches...
gruß matze
Es handelt sich um haftungsrechtliche Fragen! Die haben schon Unternehmen in den Ruin getrieben!
Wird das Ladungsträger vom Verlader verplompt, basiert das auf einer zivilrechtlichen Vereinbarung zwischen Verlader und Transporteur. Wird sie ohne die Erlaubnis des Verladers, des Empfängers oder eines Kontrollorgans geöffnet wird das Transportunternehmen die Folgen erleiden müssen.
Grundsätzlich gilt:
Was verplombt ist, darf vom Fahrer nicht geöffnet werden! Der ist auch für die Ladungssicherung erst mal nicht zuständig. Stellt sich aber bei der Abfahrtskontrolle (z. B. durch Achslastanzeiger) oder beim Fahren heraus, dass die Ladung ungleichmäßig verladen ist, dann darf man nicht weiterfahren. Gleiches gilt, wenn es einem offenbar wird, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist.
Danach muss der Arbeitgeber informiert werden und auch einfach mal die BAG hinzuziehen. Die können vorbei kommen und die Plombe öffnen. Das hat auch den Vorteil, dass einmal Zeugen bei der Öffnung dabei sind und der Verstoß gegen die Verladerpflichten festgehalten wird. Die Verladerfirma wird dann eventuell einen auf'n Deckel kriegen, insbesondere weil sie eine erweiterte Verantwortung in der Ladungssicherung übernehmen.
Moin,
im Umkehrschluss kommt dabei in ziemlich harten Worten dieses heraus:
Nimm das bitte nicht persönlich, es ist nicht gegten Dich persönlich gerichtet
Es ist Dir egal wie geladen und gesichert wurde!
Du riskierst wissentlich / unwissentlich das andere Verkehrsteilnehmer zu schaden kommen!
Du handelst wissentlich gegen §§22 und 23 StVO!
In meinen Augen ist das Grob Fahrlässig. Du kannst nicht losfahren ohne Deiner Verpflichtung nachzukommen die Ladungssicherung durchzuführen bzw. wenn verladen wurde diese zu prüfen und ggf nachzuholen.
Interessant zum Nachlesen dieser Thematik
Gruss
Marcus
aber, bei verplomten lkws ist der verlader zuständig für die ladungssicherrung.... (der fahrer muss das material zur ladungssicherrung stellen bzw der speditieur)
Hallo,
in meiner Zeit als Fahrer habe wir min. einem die Woche Sammelgut von A nach B gefahren. Wir mussten den Auflieger an die Rampe stellen, und im LKW warten. In der Firma ist der Zutritt der Fahrer zum Lagen nicht erlaubt. Wenn die Verlader fertig waren, musste ein Stück vorgefahren werden. Der Verlademeister stand die ganze Zeit hinter dem Auflieger. Türen zu, Zollschnur rein und dann wurde es durch den VM verplombt. Als Fahrer musste man unterschreiben für die Plombe und bekam eine Merkblatt mit, inkl. Tel.-Nummer für Rückfragen bei Problemen. An der Entladestelle das gleiche Spiel. Rampe zugewiesen, rückwärts ran und warten. Tor ging auf, VM schaute sich die Plombe an und hat sie aufgerissen. Zollschnurr raus, Türen auf und ran. Wieder kein Zutritt. Wie soll ich nun als Fahrer sehen ob die ordentlich geladen haben?
Ich hätte nie die Plombe aufgerissen. Wenn die Polizei die Ladung sehen will, so sollen sie selber die Plombe aufmachen und mir das per Unterschift bestädigen. Sicher wenn die Plane gebeuelt hatte auf Grund von Ladungsverschiebung oder ähnlichem wäre ich auch nicht weitergefahren! Dafür gab es aber eine Tel.Nummer.
Was die Ladungssicherung durch den Kunden betrifft, das finde ich eine gute Sache. Wir haben auch solche Kunden, da muss der Fahrer die Gurte und Ketten stellen und der Verlader bringt die Sicherung selber an. So macht sich der Verlader auch Gedanken wie und was er verlädt.
Gruß Ronald
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,
im Umkehrschluss kommt dabei in ziemlich harten Worten dieses heraus:
Nimm das bitte nicht persönlich, es ist nicht gegten Dich persönlich gerichtet
Es ist Dir egal wie geladen und gesichert wurde!
Du riskierst wissentlich / unwissentlich das andere Verkehrsteilnehmer zu schaden kommen!
Du handelst wissentlich gegen §§22 und 23 StVO!
In meinen Augen ist das Grob Fahrlässig. Du kannst nicht losfahren ohne Deiner Verpflichtung nachzukommen die Ladungssicherung durchzuführen bzw. wenn verladen wurde diese zu prüfen und ggf nachzuholen.
Interessant zum Nachlesen dieser Thematik
Gruss
Marcus
Es gibt die Verantwortlichkeit des Fahrers, das ist schon richtig Marcus, aber diese übernimmt komplett der Verlader, wenn er dem Fahrer nicht die Möglichkeit gewährt, die Verkehrssicherheit der Ladung zu überprüfen oder diese gar zu beeinflussen. Bei der Verplombung ist das der Fall. Nicht entbunden wirst Du allerdings davon, Dich bei offenbar gewordenen Verstößen gegen die Ladungssicherung zu vergewissern, dass diese tatsächlich den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung und somit der VDI 2700 ff. entspricht. Das darfst Du aus haftungsrechtlicher Sicht nicht alleine tun, sondern musst Leute hinzu ziehen. Am besten gleich der BAG, dass der Verlader eins auf'n Deckel kriegt.
Passiert etwas, haftest Du erst mal nicht für die Ladungssicherung. Aber: Es wird mit Sicherheit ein Gutachten erstellt, ob Du die unzureichende Ladungssicherung hättest feststellen müssen, z. B. durch das Fahrverhalten oder Geräuche oder oder oder. Stellen die dann fest, dass Du das hättest feststellen müssen und Du bist trotzdem weiter gefahren, dann wirst Du wohl zum Teil auch schuldig gesprochen. In dem Moment hast Du nämlich Deine Sorgfaltspflicht verletzt.
Um es kurz zu machen: Ist das Fahrverhalten ungewöhlich oder poltert etwas oder drückt irgend etwas gegen die Plane oder ist die Last ungleichmäßig verteilt oder oder oder machst Du nur eines: Geeigneten Standort in unmittelbarer Nähe suchen und BAG anrufen, sowie den Chef!
Wenn Du willst, dass der Verlader eins auf'n Deckel kriegt, dann solltest Du allerdings schon von deren Grundstück runter sein!
sacania chris, so wie bei meim lkw ich hab nen speditionskipper, mit verstärken bordwänden, ich merk nicht mal was wenn was dagegen drücken sollte...
aber nein kollege von mir hat was was gehört, das es einen riesen schlag getan hat, er aufn parkplatz ruft polizei die machen die kiste auf mit 6 augen, ja... was da rauskam die hatten 2 achsen von einem zug auf 1 so eine morsche und billige einwegpalette gestellt die schon zusammengekracht ist als die von der ameise abgelassen wurde kein gurt drüber nichts obwohl, die nebendranlagen ...
der staplerfahrer arbeitet heute nciht mehr bei der firma, und der verladekappo hat eine massive aufn deckel bekommen...
es war blos gut, das der lkw kipperbordwände hatte die richtig massiv waren und die achsen nicht durchgegangen sind, bei nem tautliner hätte es viel schlimmer ausgesehen..
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
hi,
eine speditionsinterne plombe muss der fahrer bei einer kontrolle wegmachen ....
aber wenn du jetzt bei einer firma xy geladen hast und die verplomben dein lkw, musst du sie nicht wegmachen, würd ich auch nicht ....
gruß matze
das ich die Plombe bei einer kontrolle lösen muss ist mir schon klar aber es geht doch darum das ich die Ladungssicherung nicht kontrolieren kann!!!
Es ist und bleibt unbestritten, ob der Verlader die Kompetenz für die Ladungssicherung hat. Die meisten haben das wohl nicht! Wenn die Verplombung vereinbart ist, würde ich auch ganz weit weg gehen, damit ich nicht sehe, wie die was auf die Ladefläche stellen und auch nicht, wie die die Ladung sichern. Die könnten nachher sagen, dass ich Gelegenheit gehabt hätte, meine Pflichten nach StVO tatsächlich auszuüben und ich müsste für deren Mist grade stehen. Das müssen die dann schon alleine mit sich ausmachen!
Da muss man auch mal auf die Papiere schauen und sehen was da verladen wurde. Vielleicht ein sanfter Bremstest machen. Auf das Verhalten bei der Fahrt Acht geben. Und lieber mal stehen bleiben und mit der Rennkontrolle überprüfen, denn das Risiko eines Unfalls eingehen. Mehr Möglichkeiten hat ein Fahrer in diesem Moment nicht.
Einmal habe ich von einem Fall gelesen, da wurde ein schweres Gerät auf Rollen ungesichert verladen und anschließend verplompt. Dem Fahrer fiel das zum Glück ziemlich schnell auf. Wenn's poltert oder an die Bordwände knallt, dann kann man nicht einfach weiter fahren. Die Rennkontrolle hatte das dann entsprechend honoriert beim Verlader!
Aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht macht es aber Sinn, bei solchen Ladungen lieber einmal öfter nachzuschauen und besonders aufmerksam zu sein, als es einmal zu unterlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Platte-B
das ich die Plombe bei einer kontrolle lösen muss ist mir schon klar aber es geht doch darum das ich die Ladungssicherung nicht kontrolieren kann!!!
Du kannst Deine Pflicht zur Überprüfung der Verkehrssicherheit der Ladung bei einer Verplombung gar nicht ausüben! Damit verlierst Du auch die Verantwortung dafür. Die geht dann auf den Verlader über.
Insoweit bleibt Dir nichts anderes übrig, als zu hoffen, dass die ihre Arbeit sorgfältig getan haben und genügend aufmerksam zu sein, deren eventuelle Fehler rechtzeitig zu erkennen!
Es gibt ja Verlader, bei denen kommst Du gar nicht ins Lager und kannst auch nicht einsehen, wie und was Du verladen bekommst und auch nicht, wie es gesichert ist. Die machen dann eine Plombe dran und Du hast das Zeugs dann zu fahen. Gerade mit hochwertigen Produkten, wie Elektronik, z. B. bei Ingram Micro in Straubing, wird das gerne gemacht.