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Polizeikontrollen - Sendung auf n-tv - silberner Opel Omega

Themenstarteram 20. Februar 2008 um 5:04

Hallo!

Vorhin wurde mal wieder der Bericht über die brandenburgische Autobahnpolizei auf n-tv wiederholt.

Was mir diesmal auffiel: es wurden meistens Fahrer aufgehalten, die zu dicht auf den silbernenen Opel der Polizisten auffuhren.

Bei einem silbernen Mercedes war dann ganz deutlich zu sehen, dass die Polizisten provoziert und ihrerseits die StVO mißachtet hatten, weil sie das Rechtsfahrgebot mißachteten. Man konnte auf dem Video sehen, dass während der Meßzeit auf der Spur rechts neben dem Opel kein Wagen fuhr.

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Ausgang eines solchen Falles vor Gericht? Das Video der Polizei beweist ja, dass das Rechtsfahrgebot mißachtet worden ist.

Konnte bislang schon einmal eine Bestrafung des fahrenden Polizisten (70 Eur, 1 Punkt) durchgesetzt werden?

Grüße,

M.

Beste Antwort im Thema

Es ist schon sehr grenzwertig mit dieser Art und Weise zu kontrollieren.

Wenn ein Provida-Fahrzeug Jagd auf echte Drängler und Leute mit extrem unangepasster Fahrweise macht, ist das ja eine Sache.

Aber das Problem ist, dass ein Fahrzeug immer irgendwie den Verkehr beeinflusst und von daher immer eine minimale Verzerrung der Situation eintritt.

Bei uns zu Hause auf der A 21 nördlich von Hamburg fahren sie auch mit nem Omega oder nem Za4a und Blitzer hinten drin rum.

Die stellen dann ihren Tempomaten auf 119 oder genau 120. Und da die wissen, dass kein Durchschnittsmensch mechanisch und permanent diese Geschwindigkeit fährt, sondern vielleicht auch 124 fährt... naja, wieder ein bissel Kohle für die Kasse mehr.

Ich sehe da wirklich ein Problem, weil der Erziehungseffekt geht da doch gegen Null.

Manchmal denkt man sich, gib doch gleich das Portemonnaie hin, sollen sie sich rausnehmen, was sie brauchen, dann sehen wir weiter...

Das betrifft natürlich nicht die Kontrollen, die aktiv unserer Sicherheit zuträglich sind. Ich finde Kontrollen völlig richtig. Aber wenn man schon mit Tempomaten versucht, den Leuten hier mal 5 Euro, da mal 10 Euro oder 15 Euro aus der Börse zu ziehen... naja da sollen sich manche Beamte auch nicht wundern, wenn man auf Verdrossenheit bei einigen Autofahrern stösst.

Und zu Brandenburg und Polizei sag ich lieber nix ;) sind halt ganz eigene Leute...

cheerio

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am 20. Februar 2008 um 7:10

Wenn der nächste z.B. Lkw auf der rechten Spur ich glaube 500m weg ist, darf man links bleiben gemäß einem Urteil. Oder waren es 300m? Ich weiß es nicht mehr ganz genau. Jedenfalls, was ich aussagen will: Hat man wirklich diese doch recht weite Strecke sehen können in dem Video?

Man kann als Aussenstehender (TV-Zuschauer) sicher nicht alle Einzelheiten überschauen.

Es ist schon sehr grenzwertig mit dieser Art und Weise zu kontrollieren.

Wenn ein Provida-Fahrzeug Jagd auf echte Drängler und Leute mit extrem unangepasster Fahrweise macht, ist das ja eine Sache.

Aber das Problem ist, dass ein Fahrzeug immer irgendwie den Verkehr beeinflusst und von daher immer eine minimale Verzerrung der Situation eintritt.

Bei uns zu Hause auf der A 21 nördlich von Hamburg fahren sie auch mit nem Omega oder nem Za4a und Blitzer hinten drin rum.

Die stellen dann ihren Tempomaten auf 119 oder genau 120. Und da die wissen, dass kein Durchschnittsmensch mechanisch und permanent diese Geschwindigkeit fährt, sondern vielleicht auch 124 fährt... naja, wieder ein bissel Kohle für die Kasse mehr.

Ich sehe da wirklich ein Problem, weil der Erziehungseffekt geht da doch gegen Null.

Manchmal denkt man sich, gib doch gleich das Portemonnaie hin, sollen sie sich rausnehmen, was sie brauchen, dann sehen wir weiter...

Das betrifft natürlich nicht die Kontrollen, die aktiv unserer Sicherheit zuträglich sind. Ich finde Kontrollen völlig richtig. Aber wenn man schon mit Tempomaten versucht, den Leuten hier mal 5 Euro, da mal 10 Euro oder 15 Euro aus der Börse zu ziehen... naja da sollen sich manche Beamte auch nicht wundern, wenn man auf Verdrossenheit bei einigen Autofahrern stösst.

Und zu Brandenburg und Polizei sag ich lieber nix ;) sind halt ganz eigene Leute...

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Es ist schon sehr grenzwertig mit dieser Art und Weise zu kontrollieren.

Wenn ein Provida-Fahrzeug Jagd auf echte Drängler und Leute mit extrem unangepasster Fahrweise macht, ist das ja eine Sache.

Aber das Problem ist, dass ein Fahrzeug immer irgendwie den Verkehr beeinflusst und von daher immer eine minimale Verzerrung der Situation eintritt.

Bei uns zu Hause auf der A 21 nördlich von Hamburg fahren sie auch mit nem Omega oder nem Za4a und Blitzer hinten drin rum.

Die stellen dann ihren Tempomaten auf 119 oder genau 120. Und da die wissen, dass kein Durchschnittsmensch mechanisch und permanent diese Geschwindigkeit fährt, sondern vielleicht auch 124 fährt... naja, wieder ein bissel Kohle für die Kasse mehr.

Ich sehe da wirklich ein Problem, weil der Erziehungseffekt geht da doch gegen Null.

Manchmal denkt man sich, gib doch gleich das Portemonnaie hin, sollen sie sich rausnehmen, was sie brauchen, dann sehen wir weiter...

Das betrifft natürlich nicht die Kontrollen, die aktiv unserer Sicherheit zuträglich sind. Ich finde Kontrollen völlig richtig. Aber wenn man schon mit Tempomaten versucht, den Leuten hier mal 5 Euro, da mal 10 Euro oder 15 Euro aus der Börse zu ziehen... naja da sollen sich manche Beamte auch nicht wundern, wenn man auf Verdrossenheit bei einigen Autofahrern stösst.

Und zu Brandenburg und Polizei sag ich lieber nix ;) sind halt ganz eigene Leute...

cheerio

Ich bin sehr oft in BB und MV unterwegs. bislang ist mir ein solches Provida-Fzg noch nicht aufgefallen.

Wenn die tatsächlich aus dem fahrenden Fzg blitzen; gelten denn dabei nicht andere (höhere) Toleranzen?? Es ist doch so, dass ich bei Limit 120 und einem stationären Blitzer noch ungeschoren davonkomme, wenn ich den Tempomat auf 128 (lt GPS) eingestellt habe (einige Male ungewollt probiert)

 

Zitat:

Original geschrieben von neo49

Wenn der nächste z.B. Lkw auf der rechten Spur ich glaube 500m weg ist, darf man links bleiben gemäß einem Urteil. Oder waren es 300m?

Hmmm 300m. Man soll ja mindestens den "halben Tacho" Abstand lassen. Also ich fahre 130 km/h also dürfte ich erst ca. 70m vor der LKW rechts rüber. 70m Abstand zum vorausfahrenden LKW und der brauchbare Platz in der Lücke ist nur noch 160 m lang. Klar wir bewegen uns alle weiter nach vorne dabei. Ich denke das ist eine Frage meiner Geschwindigkeit bzw der Geschindigkeitdifferenz zwischen den beiden Fahrspuren. Das läßt sich bestimmt nicht pauschal sagen.

Wenn ich 180 km/h fahre und der PKW hinter mir mit 220 an kommt (wo man das noch fahren kann/darf.... ) dann werde ich nicht in so eine kleine Lücke fahren.

Tani

Also ein ProVida zieht bestimmt keinen wegen 5 oder 15 km/h zuviel raus....

Die suchen sich schon die dicken Fische..... (wo auch die Toleranz nichts mehr ausmacht:) ) Die Toleranzen sollten sogar noch etwas großzügiger als bei stationären Blitzern sein, abhängig von der Geschwindigkeit.

Und was das drängeln betrifft: Auch wenn der Vordermann nicht nach rechts fährt (ob nun zu recht oder nicht, sei dahingestellt) gibt das dem Hintermann noch lange nicht das Recht zu drängeln!! Von daher war die Bestrafung zu recht.

Dürfen die Provida-Fahrzeuge eigentlich im moment noch eingesetzt werden?

Da war doch neulich der Bericht über ein nich eichfähiges Steuergerät, weswegen die gesamten Fahrzeuge mit Provida-System zum Stillstand verdonnert wurden!

Ist das denn mittlerweile schon abgehakt? Hab davon nichts mitbekommen!?:confused:

Gruß

lt ein paar berichten sind nicht alle davon betroffen--> http://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

...

Hat hier jemand Erfahrungen mit dem Ausgang eines solchen Falles vor Gericht? Das Video der Polizei beweist ja, dass das Rechtsfahrgebot mißachtet worden ist.

Konnte bislang schon einmal eine Bestrafung des fahrenden Polizisten (70 Eur, 1 Punkt) durchgesetzt werden?

....

Erstens weißt Du nicht, ob das Rechtsfahrgebot mißachtet wurde. Wenn nach dem Richtwert von 20sek beim Wechseln auf die rechte Spur wieder hätte abgebremst werden müssen, dann kannst Du links bleiben. Zweitens: Sich über sowas Gedanken zu machen zeugt schon von einer Drängler-Mentalität. Interessieren Dich Polizisten, die Dicht-Auffahrer auf diese Weise bestrafen wirklich so sehr?

@Stellvertreter: Du hast ja Recht mit deinem Posting, es ist wirklich schwer aus einem Fernsehbericht zu schließen ob das ProVida-Fahrzeug nicht korekt gehandelt hat. Allerdings muss ich Matzhinrichs insofern Recht geben das solch eine Messung mit Bestrafung unter Einhaltung der StVO zu erfolgen hat, bzw. solang als möglich die StVO einzuhalten ist. Eine Abwägungssache der Polizeibeamten!

Was ich als Unverschämtheit empfinde ist ihm sofort ein Dränglermentalität zu unterstellen, er hat hier eine legitime Frage gestellt!

Letzendlich bleibt die Frage ob zuerst die Henne oder das Ei da war, ohne Drängler keine ProVida oder in diesem Fall ohne ProVida kein Drängler? Es ist müsig darüber zu diskutieren und sich deswegen anzufeinden!

Du hast ja auch Recht. Aber warum sollte ich mir über sowas Gedanken machen. So kommen wenigstens Drängler zur Vernunft. Lohnt sich doch gar nicht drüber nachzudenken.

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Das Video der Polizei beweist ja, dass das Rechtsfahrgebot mißachtet worden ist.

die dürfen das... :p

Zitat:

StVO §35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

am 20. Februar 2008 um 11:41

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot

Letzendlich bleibt die Frage ob zuerst die Henne oder das Ei da war, ohne Drängler keine ProVida oder in diesem Fall ohne ProVida kein Drängler? Es ist müsig darüber zu diskutieren und sich deswegen anzufeinden!

Nicht alles was hinkt ist ein vergleich. Ohne Henne kein Ei, ohne Ei keine Henne. Provida ohne Drängeln geht aber genauso wie Drängeln ohne Provida.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von matzhinrichs

Das Video der Polizei beweist ja, dass das Rechtsfahrgebot mißachtet worden ist.

die dürfen das... :p

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

StVO §35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Naja,

ob eine 20 km/h Überschreitungsverrfolgung eine dringende Hoheitliche Aufabe ist mag zu bezweifeln sein...sonst würde ja demnächst noch das Blaulicht eingeschaltet, und ne Rote Ampel "überfahren" werden weil man nicht angeschnallt ist..

Zitat:

Original geschrieben von Marcxxx

ob eine 20 km/h Überschreitungsverrfolgung eine dringende Hoheitliche Aufabe ist mag zu bezweifeln sein...sonst würde ja demnächst noch das Blaulicht eingeschaltet, und ne Rote Ampel "überfahren" werden weil man nicht angeschnallt ist..

Selbstverständlich ist es das. Es dient der beweiskräftigen Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit. Geschwindigkeitsüberschreitung ist Unfallursache Nr. 1.

Und auch die Rotlichtmissachtung zur Verfolgung eines Gurtmuffels kann, unter Beachtung der besonderen Vorsicht - gerechtfertigt sein.

Warum darf ein Müll-Lkw im Halteverbot halten? Die Angestellten könnten die Tonnen doch auch 100 Meter weit schieben. Es gibt nunmal Sonderrechte, deren Inanspruchnahme eben möglich ist.

Und dieses ist ein solcher Fall.

Aber zu dem Eingangs-Post:

Schonmal drüber nachgedacht, dass viele "Fälle" extra für die Kamera gestellt sind?

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