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Polizeiliche Fotoauswertung ŠKODA Octavia nach Teile-Diebstahl aus PKW

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 14:35

Hallo,

Ich werde einmal ein Foto eines ŠKODA Octavia hochladen mit der Frage, ob an der

Fahrertür eine Zierleiste zu sehen ist oder nicht.

Konkret: Hat sich an der Tür zum Zeitpunkt des Eintreffens der Polizei eine Zierleiste befunden, oder nicht?

Die 2 Fotos, welche die Polizei geschossen hat, sind leider schlecht auszuwerten, weswegen ich die Fotos hier einmal hochlade, um mir die Meinung anderer Motortalker "anzuhören"

Es sind leider die einzigen 2 Fotos, welche die Polizei 2017 geschossen hat.

Ich danke schon einmal jetzt für alle hilfreichen Antworten!

Evtl. kennt sich ja jemand im Forum damit aus, wie man Fotos auswerten kann?

Beste Antwort im Thema
am 18. Mai 2019 um 14:39

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof... kannst Du mal konkretisieren, was Du wissen möchtest oder was genau strittig ist?

Du meinst die schwarze Kunststoffleiste in Kniehöhe, oder wovon redest Du?

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am 18. Mai 2019 um 14:39

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof... kannst Du mal konkretisieren, was Du wissen möchtest oder was genau strittig ist?

Du meinst die schwarze Kunststoffleiste in Kniehöhe, oder wovon redest Du?

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 14:42

Zitat:

@fplgoe schrieb am 18. Mai 2019 um 16:39:34 Uhr:

Ich verstehe irgendwie nur Bahnhof... kannst Du mal konkretisieren, was Du wissen möchtest oder was genau strittig ist?

Du meinst die schwarze Kunststoffleiste in Kniehöhe, oder wovon redest Du?

Nein, die Zierleiste direkt an der Scheibe.

Leider wurde der

ŠKODA von der Polizei so ungünstig fotografiert, dass der Fahrer Außenspiegel genau diesen Teil "abdeckt".

Aber vielleicht kann ja jemand hier im Forum doch etwas erkennen?

Hat sich das nach 2 Jahren nicht geklärt?

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 14:48

Zitat:

@NDLimit schrieb am 18. Mai 2019 um 16:46:59 Uhr:

Hat sich das nach 2 Jahren nicht geklärt?

Nein, hat sich eben leider nicht geklärt, deswegen habe ich ja die beiden einzigen Fotos hochgeladen.

Die Leiste, die du meinst nennt sich Fensterschachtleiste außen.

Bei deinem Modell müsste das der 1Z5 sein, wenn ich die Bilder richtig deute und das hat diese Leiste nicht!

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 15:02

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 18. Mai 2019 um 16:57:32 Uhr:

Die Leiste, die du meinst nennt sich Fensterschachtleiste außen.

Bei deinem Modell müsste das der 1Z5 sein, wenn ich die Bilder richtig deute und das hat diese Leiste nicht!

Doch, denn der Gutachter, den die Versicherung geschickt hat, hatte in seinem Gutachten festgestellt, dass eben diese Leiste fehlt, und das Fahrzeug Einbruchspuren hat, und sich der (oder die) Täter dadurch "Eintritt" in das Auto verschafft haben

Wie gesagt, wenn es der 1Z5 ist (ich habe nicht alle Octavia-Modelle im Kopf) hat er die Leiste lt. Explosionszeichnung nur innen!

Ist dir die VIN bekannt?

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 15:26

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 18. Mai 2019 um 17:06:39 Uhr:

Wie gesagt, wenn es der 1Z5 ist (ich habe nicht alle Octavia-Modelle im Kopf) hat er die Leiste lt. Explosionszeichnung nur innen!

Ist dir die VIN bekannt?

Nein, mir ist die VIN Nummer leider nicht bekannt.

Der Streitpunkt ist folgender:

Die aufnehmende Polizei des Teilediebstahls im März 2017 hatte nur dieses eine Foto gemacht, und die Akte auch an die Versicherung geschickt.

Die Versicherung hatte daraufhin einen eigenen Gutachter geschickt, welcher sich auch im März 2017

das Auto angeschaut und ein Gutachten erstellt hatte.

Die Versicherung hatte daraufhin gezahlt.

Nun sind aber der Versicherung Tatsachen bekannt geworden, dass ein flüchtiger Bekannter die entwendeten Autoteile im Internet zum Kauf angeboten hatte, und unterstellt eine "Zusammenarbeit", die aber nicht stattgefunden hatte.

Weitere Tatsache ist, dass genau dieser Bekannte den Schlüssel dieses Skoda bereits im Dezember 2016 unterschlagen hatte, weil er der Meinung war, ihm würde Geld geschuldet werden, und er erst den Skoda Schlüssel herausgeben würde, wenn er "sein Geld" ( € 300,-- ) haben würde.

Im Januar 2017 wurde dann gegen diesen Bekannten Strafanzeige erstattet mit Benennung von mehreren Zeugen.

Der Bekannte wurde auch von der Polizei vorgeladen, und hatte auch zugegeben, den Skoda Schlüssel in seinem Besitz zu haben, und den auch erst herausrücken werde,

wenn er "sein Geld" habe.

Die Strafanzeige wegen Unterschlagung und Erpressung wurde allerdings von der Staatsanwaltschaft eingestellt, und im April 2017 hatte der Bekannte auch tatsächlich den Skoda Schlüssel wieder ausgehändigt.

Jetzt hat die Versicherung geklagt und unterstellt ein angeblich gemeinschaftliches Handeln.

Es kam bereits zu 2 Terminen vorm Gericht (Zivilgericht), wobei beim ersten Termin im Februar 2019 auch der Bekannte als Zeuge geladen wurde, jedoch ohne Entschuldigung ferngeblieben ist.

Die Richterin verhängte deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von € 300,-- gegen den Zeugen

Es gab dann jetzt noch einen zweiten Termin im Mai 2019, und dieser Bekannte ist wieder unentschuldigt ferngeblieben, und wahrscheinlich untergetaucht?

Mit diesem Bekannten gibt es tatsächlich seit Dezember 2016, seitdem er den Skoda Schlüssel unterschlagen hat, erhebliche Probleme, da er immer und immer wieder grundlos Geld fordert und diese auch mit Drohungen untermauert hat.

Seit Dezember 2016 wurde ihm mehrmals gesagt, er solle keinen Kontakt mehr aufnehmen, und die Polizei hatte sogar eine sog. "Gefährder-Ansprache" mit ihm geführt, jedoch ohne Erfolg.

Aber auf jeden Fall ist das alles aktenkundig und beweisbar.

Erst seit Februar 2019, seitdem er nicht zu gericht erschienen ist, gibt er endlich Ruhe und man hört nichts mehr von ihm.

Das hat aber mal ein Geschmäckle!

 

Kollege hat(te) von dir den Fahrzeugschlüssel und es werden am/ im Fahrzeug Teile entwendet, die von der Versicherung reguliert werden.

 

Dann gibt es einen Verdacht und die Versicherung will Kohle zurück und der Dieb fordert

auch noch regelmäßig Geld.

 

Wofür und für welche erbrachte Leistungen?

 

Sei froh das der Dieb nicht vor Gericht erscheint und seine Version der Dinge schildert!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Die Versicherung muss im Rückforderungsprozess einen Sachverhalt nachweisen, der zwingend auf das Nichtvorliegen des Versicherungsfalles schließen lässt. Die bloße Möglichkeit dessen reicht nicht. Wenn der Zeuge also nicht auftaucht und deshalb auch nicht vernommen werden kann oder sich auf ein Aussageverweigerungsrecht beruft, müsste die Klage normalerweise abgewiesen werden.

Mir fehlt jetzt nur noch die Relevanz der Fensterschachtleiste.

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 15:54

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 18. Mai 2019 um 17:34:33 Uhr:

Das hat aber mal ein Geschmäckle!

Kollege hat(te) von dir den Fahrzeugschlüssel und es werden am/ im Fahrzeug Teile entwendet, die von der Versicherung reguliert werden.

Fahrzeugschlüssel unterschlagen

Zitat:

 

Dann gibt es einen Verdacht und die Versicherung will Kohle zurück und der Dieb fordert

auch noch regelmäßig Geld.

Wofür und für welche erbrachte Leistungen?

Sei froh das der Dieb nicht vor Gericht erscheint und seine Version der Dinge schildert!

Grüße vom Armani-Biker...

Er kann doch gerne vor Gericht erscheinen.

Der Polizei wurde im Januar 2017 und im März 2017 mehrfach mitgeteilt, dass er den Fahrzeugschlüssel unterschlagen hat, und der Versicherung wurde das auch mitgeteilt.

Themenstarteram 18. Mai 2019 um 15:57

Zitat:

 

Mir fehlt jetzt nur noch die Relevanz der Fensterschachtleiste.

Ganz einfach:

Auf Nachfragen der Versicherung ein Jahr später 2018 weiß die Polizei einfach nicht mehr, ob die Fensterleiste am Auto war oder nicht, und hatte deswegen diese beiden 2 nicht gerade aussagekräftigen Fotos geschickt, womit weder die Rechtsanwälte noch die Richterin etwas anfangen kann.

Deswegen hatte ich ja im Forum nachgefragt, ob da jemand etwas erkennen kann?

am 18. Mai 2019 um 16:03

Wenn Du, die Anwälte oder die Richterin da nichts erkennen können, was bringt es Dir dann, wenn hier irgendwelche User sagen 'also ich würde sagen sie ist zu sehen/nicht zu sehen'. Willst Du das Posting dann vor Gericht als Beweis vorlegen? :confused:

Was ist denn mit dem zweiten Gutachten der Versicherung, haben die keine Bilder geschossen?

Für deine Situation ist es aber nicht von Nachteil, dass man mit den Fotos diesbezüglich nichts anfangen kann. Hat dir dein Anwalt/Anwältin das nicht erklärt?

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