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Polizistin sagt: "sich einweisen lassen!"
Liebes Forum,
letze Woche hatte ich einen Unfall, bei dem ich magels ausreichender Sicht einem anderen die Vorfahrt genommen habe. Soweit mea culpa.
Allerdings war das in einer 30er Zone (Rechts-vor-Links), in der ich von einer einspurigen Straße in eine andere einspurige nach rechts abbiegen wollte. Genau auf der Kreuzing stand ein Auto mit getönten Scheiben und es war unmöglich nach rechts zu schauen, ob da einer kommt. (Wir haben das nach dem Unfall extra nochmal geprüft) Zudem hat es in Strömen geregnet!
Ich also langsam vorgefahren und Peng: Es hat gekracht und ich stand erstmal unter Schock...
Mein Unfallgegner stieg wutentbrannt aus dem Auto und brüllte mich erstmal an. Darum hielt ich es für besonders sinnvoll die Polizei anzurufen.
Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.
Fazit: Der falsch Parkende PKW tut nichts zur Sache, Schuld liegt zu 100% bei mir. Bußgeld plus Punkt inklusive.
Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.
Meine Frage an euch: Schonmal davon gehört? Und falls ja, wie sieht das aus, wenn ich mich dann selbst an einer unübersichtlichen Stelle (verdeckt durch den Falschparker) stehe und mich gefährde. Immerhin waren beide Straßen "einspurig".
Vorab Danke, frl.winter
Beste Antwort im Thema
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
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127 Antworten
In solchen Fällen hat der von rechts kommende wohl nur "halbe Vorfahrt": https://rechtsanwalt-weiser.de/.../
Danke für deinen Hinweis.
Worauf beziehst sich das mit der halben Vorfahrt? Meine Frage war ja bzgl. des "sich einweisen lassen". Denn wenn dem so ist, gäbe es wohl nichts zu diskutieren.
Da ich nicht rechtschutzversichert bin versuche ich gerade abzuwägen, ob sich ein Einspruch lohnen würde / ich das riskieren möchte.
Hallo, frlwinter,
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 21:48:57 Uhr:
Nach einer guten halben Stunde im Regen kam die auch.
dafür kann man der Polizei keinen Vorwurf machen.
Zitat:
Auf meine Frage, wie ich die Sache hätte anders lösen sollen, meinte die Polizistin ganz selbstverständlich: Sie müssen aus Passanten warten, die sie einweisen.
Sollte es gar keine andere Möglichkeit geben (Mitfahrer, Verkehrsspiegel), hat die Polizeibeamtin recht.
Hallo, a4kabrio,
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 13. Mai 2019 um 22:00:23 Uhr:
In solchen Fällen hat der von rechts kommende wohl nur "halbe Vorfahrt": https://rechtsanwalt-weiser.de/.../
zivilrechtlich, also bei der Schadensabwicklung, kann diese Aussage zutreffen.
Aus polizeilicher Sicht ist hier in aller Regel nur der Schuld, der ohne ausreichende Sicht in die Kreuzung fährt.
Im Fall von frlwinter dürfte der Unfallgegner deshalb straffrei ausgehen.
Viele Grüße,
Uhu110
Der Witz dabei ist, dass ich verschiedene Fahrschulen in meiner Stadt abtelefoniert habe (um zu klären, ob ich damals nicht aufgepasst habe) und 4 zur Antwort gaben, dass sie davon weder etwas wüssten, noch ihren Schülern empfehlen würden.
Nur ein Fahrlehrer meinte das wäre tatsächlich so, aber in meinem Fall wohl Auslegungssache - Theoretisch hätte die Polizistin aber wohl nichts falsches gesagt... der Mann war aber auch schon sehr alt...
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:08:51 Uhr:
Da ich nicht rechtschutzversichert bin versuche ich gerade abzuwägen, ob sich ein Einspruch lohnen würde / ich das riskieren möchte.
Kommt auf die Schadenshöhe an und ob der Flensburger Punkt eine Rolle spielt. Wird aber höchstwahrscheinlich gerichtlich entschieden werden müssen. Vor Gericht spielt die Meinung der Polizistin übrigens keine Rolle. Polizisten werden dort nur als Zeugen gehört und sind zur Urteilsverkündung i.d.R. schon nicht mehr anwesend.
Vielen Dank für deinen Beitag Uhu110.
Heißt, das dann im Klartext, dass ich da im schlimmsten Fall an der Kreuzung gestanden hätte, bis ein Passant vorbei gekommen wäre und mir geholfen hätte? Sofern mir bis dahin keiner reingekracht wäre? Und ich dann vermutlich auch noch eine Teilschuld bekommen würde, weil man an unübersichtlichen Stellen nicht halten darf.
Rechtlich gesehen ist das doch ne Lose-Lose-Situation. Egal wer da an die Kreuzung kommt.
Du hast die Regeln nicht gemacht. Schon klar. Aber doof finde ich das schon.
Eine Teilschuld sehe ich bei dem Falschparker, aber leider nicht das Verkehrsrecht.
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 13. Mai 2019 um 22:24:08 Uhr:
Zitat:
@frlwinter schrieb am 13. Mai 2019 um 22:08:51 Uhr:
Da ich nicht rechtschutzversichert bin versuche ich gerade abzuwägen, ob sich ein Einspruch lohnen würde / ich das riskieren möchte.
Kommt auf die Schadenshöhe an und ob der Flensburger Punkt eine Rolle spielt. Wird aber höchstwahrscheinlich gerichtlich entschieden werden müssen. Vor Gericht spielt die Meinung der Polizistin übrigens keine Rolle. Polizisten werden dort nur als Zeugen gehört und sind zur Urteilsverkündung i.d.R. schon nicht mehr anwesend.
Ich bin unerfahren. Gehen größerer Sachen eher vor Gericht als kleine?
Und geht ein Einspruch nicht immer vor Gericht?
Hallo, a4kabrio,
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 13. Mai 2019 um 22:24:08 Uhr:
Vor Gericht spielt die Meinung der Polizistin übrigens keine Rolle. Polizisten werden dort nur als Zeugen gehört und sind zur Urteilsverkündung i.d.R. schon nicht mehr anwesend.
Du scheinst Dich ja besonders gut auszukennen.
Es ist richtig, dass der Polizeibeamte vor Gericht als Zeuge fungiert, aber seine Ansicht zum Unfallhergang spielt in aller Regel eine ganz entscheidende Rolle, denn er ist derjenige, der den Unfall aufnimmt und überhaupt erst einmal entscheidet, was dem Unfallverursacher vorgeworfen wird und wer bei einem Unfall zur Anzeige gebracht wird und wer nicht.
Bei den allermeisten Unfällen im Owi - Bereich, die vor Gericht verhandelt werden, geht es nicht um den Tatvorwurf an sich, sondern um die zivilrechtliche Seite des Unfalls und das ist tatsächlich nicht Sache der Polizei.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Mai 2019 um 22:29:27 Uhr:
Von Passanten einweisen lassen muß man sich n.m.M. nur bei Grundstückszufahrten. In unübersichtliche Kreuzungen darf man sich vorsichtig "hineintasten".
So habe ich das auch in Erinnerung. Was anderes bleibt einem auch nicht übrig.
Wenn man allerdings in eine einspurige Straße einbiegt, hat das aber mehr mit Glück zu tun. Ich war ja schon mit dem Motorraum auf der Spur des anderen bis ich was sehen konnte.
Ein Fahrlehrer meinte er hätte eigentlich viel langsamer fahren müssen wegen der Kreuzung usw... aber ob das überhaupt was genutzt hätte??
Falls der Wagen falsch abgestellt war, kann auch bei dem eine Mithaftung liegen. Kann alles nur ein Gericht klären.
Habt ihr denn Fotos vom Falschparker gemacht oder sein Kennzeichen notiert?
Zitat:
@a4kabrio schrieb am 13. Mai 2019 um 22:37:01 Uhr:
Falls der Wagen falsch abgestellt war, kann auch bei dem eine Mithaftung liegen. Kann alles nur ein Gericht klären.
Genauso sehe ich das auch, aber die Polizistin meinte das sei Sache des Ordnungsamtes und riet mir ab das einzuschalten, weil er ja keine Einfahrt zuparkt.
In der Regel gäbe das nur Probleme für mich bzw den der anruft.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 13. Mai 2019 um 22:38:16 Uhr:
Habt ihr denn Fotos vom Falschparker gemacht oder sein Kennzeichen notiert?
Ich hab Bilder gemacht.
Da der das Auto da regelmäßig parkt, könnte man fast vermuten, dass das jemand "besonderes" ist.