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Polo 9N H7 - LED möglich?
Viele Grüße ans Forum und an alle, die diesen Beitrag lesen.
Ich bitte um Hilfe von Personen die Ahnung haben.
Ich habe einen Polo 9N und möchte das Abblendlicht auf LED unrüsten.
Kein Tuning, Autoposen oder sowas sondern einfach weil ich besser sehen und damit die Sicherheit erhöhen möchte.
Darf ich Markennamen schreiben? Es gibt von den Leuchtmittelproduzenten "Nosman" und "Fillipps" Kompatibilitätslisten. Leider wird der Polo 4 in keiner Liste aufgeführt.
Auf Bildern hat der Polo manchmal zwei runde Scheinwerfer.
Mein Wagen hat einen Scheinwerfer PL 12.5 E1 1974 1975.
Die Frage ist: Wenn das LED Leuchtmittel in einem anderen Wagen für den Straßenverkehr zugelassen ist, dann dürfte einer Zulassung und Nutzung für meinen Wagen grundsätzlich nichts im Wege stehen, oder?
Eintragen lassen habe ich anderen Orts gelesen, was es damit auf sich hat entzieht sich mir.
Hat mein Wagen einen CAN Bus?
Benötige ich einen Adapter?
Ein Leuchtmittel ohne Ventilator würde ich bevorzugen.
Hier hat jemand "die" Osram Lampen verbaut:
https://www.motor-talk.de/.../...n-gibt-es-interessenten-t7248999.html
Kann mir jemand von Euch weiter helfen?
Vielen Dank im Voraus, beste Grüße, Gespenst-unsichtbar
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8 Antworten
Es ist legal nicht möglich.
Wie mein Vorredner schon schreibt, legal derzeit nicht möglich.
Selbst wenn dein Fahrzeugmodell gelistet ist, in dieser Kompatibilitätsliste, müssen deine Scheinwerfer die aufgeführte Nummer haben. SInd andere ovm anderen Hersteller oder mit anderer Nummer verbaut ist ein Einbau der LED Leuchtmittel nicht zulässig.
Man könnte nun Osam und Philips anschreiben, in der Hoffnung das die eine Prüfung für den Einbau in einen 9N durchführen.
Ansonsten kann man nur warten und hoffen, das so was noch kommt und man dann den Polo noch hat /sich noch lohnt die nachzurüsten und die aufgeführten Scheinwerfer verbaut sind.
MfG
Die Lampen passen ohne eine größere Kappe auch gar nicht in den Scheinwerfer rein, weil sie etwas länger als eine original H7 Lampe sind.
Zitat:
Die Lampen passen ohne eine größere Kappe auch gar nicht in den Scheinwerfer rein, weil sie etwas länger als eine original H7 Lampe sind.
Klar , hab die Philips drin und habe die original Kappe drauf.
Erst mal vielen Dank für Eure Antworten
Damit ich mein gewünschtes Leuchtmittel in meinem Scheinwerfer betreiben darf benötige ich ein Gutachten eines lichttechnischen Instituts wenn ich es richtig verstanden habe.
Grundsätzlich scheine ich auf der falschen Spur gewesen zu sein, da ich davon ausgegangen bin, dass in dem Gutachten die elktromagnetische Verträglichkeit überprüft wird. Stört das Teil die Bordelektronik, meinen Herzschrittmacher, andere Verkehrsteilnehmer. Oder Neigt das Teil zur Selbstentzündung, birgt es Verletzungsgefahr usw
Und zu dieser Überprüfung wird dann im Gutachten Stellung genommen.
Aber ein lichttechnisches Institut... Lichtfarbe, Abstrahlverhalten bei verschiedenen Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten usw
Das sollten die LED Leuchtmittel bereits alles hinter sich haben, da die in anderen KFZ und sogar anderen H7 Scheinwerfern im Straßenverkehr zugelassen sind.
Warum jetzt nicht einfach zum TÜV vor Ort fahren, überprüfen lassen und eintragen lassen?
Die haben doch geeichte Messinstrumente, oder etwa nicht?
Hier im Forum habe ich von einigen gelesen, dass sie ihren Wagen beim TÜV vorgestellt hätten und der Prüfer angeblich "nichts gemerkt" hätte oder sich positiv lobend über die Qualität geäußert hätte.
Könnt Ihr mir Auskunft geben was da so vor sich geht?
Vielen Dank im Voraus Gespenst-unsichtbar
Zitat:
@Shortylele schrieb am 31. Oktober 2024 um 20:19:05 Uhr:
Zitat:
Die Lampen passen ohne eine größere Kappe auch gar nicht in den Scheinwerfer rein, weil sie etwas länger als eine original H7 Lampe sind.
Klar , hab die Philips drin und habe die original Kappe drauf.
Hast Du einen 9N oder 9N3?
Oder anders gefragt ist es der vor oder nach dem Facelift?
Ich fahre es war die Rede vom dem Modell vor dem Facelift, also dem mit den Doppelrunde Scheinwerfern.
Da zumindest passt die Lampe nicht so ohne weiteres rein.
Gruß
Thomas
... ich war gar nicht gemeint ... sorry
Hallo Gespenst-unsichtbar,
das Thema ist nicht ganz so trivial wie man zunächst annehmen könnte.
Eine Glühlampe strahlt in einer Achse im 360 Grad Winkel rund herum um die Glühwendel ab.
Auf diese Abstrahlcharaktristik sind die Reflektoren oder der Reflektor des Scheinwerfers, je nach verwendeter Technik berechnet.
Die Osram oder Phillips H7 LED Lampen stahlen das Licht aber nur in 2 Hauptrichtungen nach vorne und hinten ab. Nach außen nimmt die Intensität immer weiter ab und im 90 Grad Winkel davon wird gar kein Licht mehr angestrahlt.
Daher ist die Lichtverteilung mit den LED Lampen immer anders als mit einer Glühlampe.
Und jetzt muss für jeden Scheinwerfer durch eine Messung nachgewiesen werden dass an den definierten Punkten die gesetzlich geforderten Lichtwerte erreicht oder nicht überschritten werden.
Und das geht leider nur mit einer Homoligationsmessung und lässt sich nicht im vorraus eindeutig bestimmen.
Wenn man die Lampe jetzt so konstruiert, dass die LED wie bei einem Maiskolben angeordnet sind und rund herum abstrahlen, dann sitzen sie nicht mehr im Brennpunkt des Reflektors, wass dann dazu führen kann dass der Scheinwerfer stark blendet.Das war bei den allerersten LED Lampen aus China oft der Fall.
So geht es also auch nicht.
Viele Grüße Thomas