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Polo 9n - Xenon nachrüsten

Themenstarteram 31. Januar 2004 um 13:12

Hallo!

Ist es möglich in einem 9N Xenon nachzurüsten?

Danke!

mfg

sunnydj

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28 Antworten

JA, zugelassen ist es aber nur wenn du die originalen Xenons i.V.m. einer Scheinwerferreinigungsanlage, einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Vorrichtung, die den ständigen Betrieb des Abblendlichts bei Fernlicht sicherstellt, nachrüstest.

 

Gruß

Christian ;)

ich denke nicht, dass es die originalen xenons sein müssen!

 

hauptsache LWR und reinigungsanlage!

Themenstarteram 31. Januar 2004 um 22:45

Halllo!

Da Ihr alle von Origianl-Xenon sprecht:

kann man die bei Neubestellung gleich mitordern?

Im VW-Konfigurator werden diese nicht angeboten!

 

Dank!

mfg

sunnydj

Zitat:

Original geschrieben von ibiza2002

ich denke nicht, dass es die originalen xenons sein müssen!

 

hauptsache LWR und reinigungsanlage!

aha, und welche sonst?

Zitat:

Original geschrieben von Christian R.

aha, und welche sonst?

von diversen herstellern solche nachrüstsätze halt!

wenn die brenner mit dem scheinwerfer harmonieren, dann muss man nur die zwei anderen bedingungen erfüllen, also die LWR und SRA korrekt einbauen

 

oder wie erklärst du dir z.B. legales bi-xenon im golf2?

war am samstag auf kabel1 "abenteuer auto" zu sehen

Moin,

jaja diese tolle Sendung auf Kabel 1...;)

 

DIe haben in die Klarglasscheinwerfer ein Xenonnachrüstset von www.badcar.de reingepackt. Aber selbst Badcar sagt auf deren Homepage:

Zitat:

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wenn du also in die Klarglascheinwerfer (deren Bauart halt nur für normale Birnen geprüft ist) den Xenonbrenner reinsetzt, ist es ILLEGAL. Selbst wenn es dann ein (ich vermute bestochener) TÜV´ler einträgt, kann die Polizei dir dein Auto an Ort und Stelle stilllegen + Punkte + Bussgeld.

Bei einem Unfall (z.B. auf Grund von Blendung) hast du dann richtig schlechte Karten!

 

Weiterhin bei Badcar:

Zitat:

Weiterhin verfügen die Steuermodulatoren über ein „E – Prüfzeichen“, so das es evtl. über eine Einzelabnahme eingetragen werden kann.

Toll, dass die Steuergeräte über eine E-Zulassung verfügen, die Scheinwerfer haben diese Zulassung dann nicht mehr (vernünftigerweise).

 

Es ist also nicht möglich, legal mit solchen Nachrüstsätzen rumzufahren, auch wenn man die sonstigen Bestimmungen (SRA, aLWR) erfüllt hat.

Das Kraftfahrtbundesamt hat deshalb ein Informationsschreiben rausgebracht, da steht alles zu dem Thema drin (siehe angehängte Datei).

 

Gruß

Christian ;)

P.S. Ich verstehe nicht, dass die Redaktion der Autosendung sich diesbezüglich nicht vorher beim KBA/TÜV schlau gemacht hat.

@ Christian R.: Heisst das also, wenn ich Scheinwerfer habe, die ihrer Bauart nach auch für Xenon genehmigt sind, dass ich dann solch einen Nachrüstsatz einbauen darf?

Und meines Wissens gibt es doch auch so Komplettsätze von Hella, bei denen auch die Scheinwefer geändert werden (in Holland gibts das zu 100%, weiss jetzt nicht genau, ob auch in D).

Aber die Preise finde ich eh so hoch, dass man sich Xenon auch gleich bestellen kann und nicht erst nachrüsten braucht.

Gruß Tecci

hmm, echt komsisch

ich hab mich schon etwas gewundert, dachte aber für den golf2 gäbs vielleicht eine kombination aus scheinwerfer und brenner, die man legal anbauen darf

allerdings schon etwas komisch, wenn das ne fernsehsendung vormacht :P

an Christian R.:

Zuerst mal finde ich's gut daß du alles recht pesemistisch unter die lupe nimmst!!! aber was du sagst über eingetragene sachen ist QUATSCH: solltest du den nachrüstsatz im fz.-brief eingetragen haben, darf dir kein schutzmann aufgrund dessen dein fz. stillegen!!! da es vom/durch den TÜV (Technischer Überwachungs Verein) eingetragen wurde, heißt dies unter anderem das es geprüft bzw. BAUARTGEPRÜFT ist!!! also in unserem fall auch die xenon-nachrüstscheinwerfer/brenner bzw. kombination! denn zum bauart prüfen- bzw. genehmigen ist der TÜV ja schließlich da!!!!!!! im übrigen beschäftige ich mich bereits monate damit, kba-schreiben in bezug auf anwendbarkeit bzw. umsetzung in bezug auf xenon-umrüstung anzuwenden... als beispiel wurde bei der e-klasse in erster generation halogenleuchten benutzt, bei der 2. xenon-brenner; jedoch mit dem gleichen reflektor+streuscheibe... jedoch lediglich mit dem unterschied von SRA bzw. ALWR!

Gruß ortie

@ORTIENEUNELF:

hey........

also das siehst du mal ganz falsch, wenn nen cop ne eintragung anzweifelt kann der sehr wohl den wagen "stillegen". er direkt kann es dann zwar net, aber er kann dich auffordern den wagen beim tüv vorzuführen. er wird dich aber dann dahin begleiten und die haben dann im normalfall tüver die exakt nach vorschrift arbeiten. man kriegt so vieles eingetragen, wenn man lange genug nach nem netten tüver sucht oder einen kennt, aber das bringt nix. jede eintragung kann angezweifelt werden. ist so und diese nachrüst xenon sätze sind nun mal so net erlaubt und denke ne eintragung würde sehr teuer werden, aufgrund der ganzen nötigen tests.

mfg..............

Das mit der Scheinwerferreinigungsanlage ist ja totaler Quatsch weil wer kontroliert den das du dann auch deinen Scheinwerfer damit reinigst??

hey.......

keiner kontrolliert das, trotzdem ist es vorschrift. obwohl ich jetzt net genau weiß wie sie funzt, aber brauchst sie halt und die hat auch ihren sinn. und jeder der xenon verbaut sollte sie haben und nutzen.

mfg........

am 15. Februar 2004 um 11:59

Ihr seid mir hier ja die richtigen Vögel. Was meint ihr eigentlich, warum es Bauartprüfungen und die StVZO gibt?? Damit wir hier nicht solche Custom-Kanonen auf den Straßen fahren, die zwar geil aussehen, aber dafür mordsgefährlich sind. Warum man in einen regulären Scheinwerfer keinen Xenon-Brenner einbauen darf, leigt unter anderem daran, dass das lichttechnische Gutachten des Scheinwerfers erlischt. So ist jeder Scheinwerfer darauf geprüft worden, dass sowohl die Sicherheit für das Fahrzeug (also keine zu hohe Wärmeentwicklung, die den Spiegel oder die "Streuscheibe" schmelzen lässt), als auch die Sicherheit der anderen Vekehrteilnehmer (keine Blendung, etc.) gegeben ist.

Dass es angeblich bei der E-Klasse mal Xenon-Brenner gab, die in die serienmäßigen Scheinwerfer gebaut wurden, kann ich mir durchaus vorstellen, jedoch nur, wenn Mercedes zuvor ein lichttechnisches Gutachten hat durchführen lassen und das fängt bei ca 5000€ an, so dass die Brenner auch zu den Scheinwerfern passen.

Die Hersteller solcher Nachrüstbrenner können es sich aber finanziell überhaupt nicht leisten, für jedes Fahrzeug ein Gutachten machen zu lassen, daher gibts auch keinen Nachrüstsatz mit ABE.

Zu der Scheinwerferreinigungsanlage: Die Reinigung erfolgt immer dann, wenn man bei eingeschaltetem Fahrlicht die Scheibenreinigung der Frontscheibe bedient. So ist es zumindest gegeben, dass die Scheinwerfer mitgereinigt werden, wenn man im dunkeln nichts mehr durch die Windschutzscheibe sieht.

Zitat:

Original geschrieben von ORTIENEUNELF

an Christian R.:

Zuerst mal finde ich's gut daß du alles recht pesemistisch unter die lupe nimmst!!! aber was du sagst über eingetragene sachen ist QUATSCH:

Aha, interessant ;)

Zitat:

solltest du den nachrüstsatz im fz.-brief eingetragen haben, darf dir kein schutzmann aufgrund dessen dein fz. stillegen!!! da es vom/durch den TÜV (Technischer Überwachungs Verein) eingetragen wurde, heißt dies unter anderem das es geprüft bzw. BAUARTGEPRÜFT ist!!!

Falsch. Sollte ein Polizist einen begründeten Verdacht haben, dass ein Fzg. nicht den Vorschriften entspricht & eine Verkehrsgefährdung vorliegt KANN er dein Fahrzeug mit dem TÜV stilllegen!!

Zitat:

also in unserem fall auch die xenon-nachrüstscheinwerfer/brenner bzw. kombination! denn zum bauart prüfen- bzw. genehmigen ist der TÜV ja schließlich da!!!!!!! im übrigen beschäftige ich mich bereits monate damit, kba-schreiben in bezug auf anwendbarkeit bzw. umsetzung in bezug auf xenon-umrüstung anzuwenden... als beispiel wurde bei der e-klasse in erster generation halogenleuchten benutzt, bei der 2. xenon-brenner; jedoch mit dem gleichen reflektor+streuscheibe... jedoch lediglich mit dem unterschied von SRA bzw. ALWR!

Gruß ortie

Absoluter Schwachsinn :rolleyes: . Selbst wenn euch ein Tüv-Prüfer eure Nachrüstsätze einträgt (ich vermute mal gegen Zahlung eines gewissen Entgelts) HAT diese Eintragung keinen Nutzen!! s.o.

Genauso ist es z.B. bei Auspuffanlagen: Der TÜV trägt euch eure Anlage ein (Unterschied zu den Nachrüstsätzen ist nur, dass hier meistens ein Gutachten vorliegt), sollte die Anlage aber zu laut werden, bringt euch die Eintragung garnichts!

Ohne lichttechnisches Gutachten bringt euch das Ganze nichts, Und über das Beispiel E-Klasse brauchen wir uns ja wohl nicht weiter unterhalten.

 

CHristian

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