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Poröse Reifen vom TÜV nicht bemängelt

Themenstarteram 25. Juni 2018 um 6:40

Hallo,

kürzlich wurden bei der HU zwar Mängel an Domlager und Traggelenk festgestellt, im Bericht stand jedoch kein Hinweis bzw. Mangel hinsichtlich der Reifen.

Nun beauftragte ich eine andere Werkstatt mit der Reparatur der Mängel im Bericht. Der Meister ist nach Rücksprache mit "seinem" TÜV-Prüfer der Ansicht, dass mein Auto mit diesen porösen Reifen von ihm keine Plakette bekommt.

Fürs erste brachte ich meine Winterreifen vorbei, die sehen noch besser aus.

Was sagt Ihr zu den Reifen? Die seitlichen Risse direkt über der Felge sind mehr oder weniger umlaufend.

Bei regennasser Fahrbahn sind marginal Veränderungen bei der Haftung in den Kurven und beim Anfahren am Berg feststellbar.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Der Reifen ist 9 Jahre alt, zeigt deutliche Auflösungserscheinungen und hier will einer einen Freibrief, ob er mit der tickenden Zeitbombe weiterfahren darf?

Fahr ruhig.

Wenn du bei Regen auf der Landstraße dann in den Acker fliegst oder am Stauende die Karre nicht rechtzeitig abgebremst bekommst, kommt die Erkenntnis nur leider zu spät ein paar hundert Euro an der falschen Stelle gespart zu haben. Hoffentlich sind dann nicht auch Personenschäden zu beklagen.

Viel Glück!

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Der TÜV achtet meiner Meinung nach darauf, dass die reifen in gutem Zustand sind und nicht abgefahren oder beschädigt.

Ob die reifen zu hart sind, ist dein persönliches Problem.

 

Das sind mittlere Alterserscheinungen eines Reifens, der ist aber noch weit entfernt von der Gefahr zu platzen. Für den TÜV stellt der Reifen deswegen nicht zwingend ein Sicherheitsrisiko dar.

 

Ich würde den Reifen persönlich aber im Herbst entsorgen. Die Haftung ist doch nix mehr...

am 25. Juni 2018 um 6:48

9 Jahre alte Reifen. Sei dankbar und hau die runter.

Der laut DOT 9 Jahre alte Reifen sollte normalerweise so gut wie keinen Grip auf nassen Straßen haben und egal von der Restprofiltiefe (die auch nicht mehr wirklich abnehmen wird) bald erneuert werden.

Allenfalls als Reserverad würde ich ihn behalten.

Na, soooo schlimm sieht das noch nicht aus. Gibt Reifen die fangen damit nach 2-3 Jahren an.

am 25. Juni 2018 um 7:26

Zitat:

@IncOtto schrieb am 25. Juni 2018 um 09:07:01 Uhr:

Na, soooo schlimm sieht das noch nicht aus. Gibt Reifen die fangen damit nach 2-3 Jahren an.

Die muessen nicht schlimm aussehen. Die DOT sagt das der Reifen am Ende ist. Die Aussage vom TE das der Reifen bei Naesse schwaechelt bestaetigt das. Wenn er mal bei einer starken Bremsung die Reifen bei Regen braucht, dann fehlen ganz schnell mal notwendige Meter. Runter die Dinger ist das einzig richtige

Was hat der TÜV mit deiner Sorglosigkeit hinsichtlich der schon lange erforderlichen Erneuerung deiner Reifen zu tun.

Wenn es kracht und das tut es wegen fehlender Haftung auf der Straße wenn es zu einem Auffahrunfall kommt, hast du die Arschkarte gezogen, so viel ist sicher. Und da fragt keiner nach dem TÜV Bericht.

Reifen wechsle ich ohne wenn und aber nach spätestens 6 Jahren.

MfG kheinz

Gesetzlich vorgeschriebenes Maximalalter gibts nicht.

Wenn der TÜV altersbedingte Mängel feststellt gibts keine Plakette.

Ob das hier der Fall ist, liegt wohl im Ermessen des Prüfers.

Ich würde die abgebildeten Reufen tauschen und wegwerfen.

https://www.bussgeldkatalog.org/.../#wie_alt_darf_ein_autoreifen_sein

wenn ich Prüfer wäre würde ich die Reifen auch bemängeln, weil sie porös sind. Hat er wohl übersehen. Unabhängig davon sind sie aber einfach zu alt und gehören auf den Müll.

@Te

Der Erstprüfer kontrolliert die Abarbeitung der Beanstandungen. Den Rest nicht. Was ihn als neuer Mangel anspringt, kann er bewerten. Die Räder könnten ja andere als bei der Erstvorfühung gewesen sein. Wenn er ein Gewissen hat, macht er die Plakette trotzdem nicht drauf. Auch nicht, wenn Du den nur an irgendein ahnungsloses Wesen verticken willst.

Ferienzeit ...

Würde die den Sommer noch fahren und dann aber im Herbst auch entsorgen.

Die kann man bemängeln, muß man aber nicht. Bei meinem Langstreckenfahrzeug würde ich die auch nicht mehr lange fahren, bei meiner Kurzstreckenschleuder (8km/Tag max. 70km/h) wäre es mir wurscht.

Die kann man bemängeln, muß man aber nicht. Bei meinem Langstreckenfahrzeug würde ich die auch nicht mehr lange fahren, bei meiner Kurzstreckenschleuder (8km/Tag max. 70km/h) wäre es mir wurscht.

..gute Haftung braucht man auch auf Kurzstrecke. ... :D

am 25. Juni 2018 um 11:49

pff da hab ich schon schlimmere Reifen gesehn.

Ok, neuwertig sind sie nicht, aber TÜV relevant schlecht imho auch nicht. Würde ich aber trotzdem bald ersetzen... schon aufgrund des Alters.

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