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Post vom Gutachter bekommen - Bitte um Hilfe

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 13. Juli 2013 um 20:32

Hallo zusammen. Mir ist einer im wagen gefahren. Heute habe ich post vom Gutachter bekomm.Was soll das heisen was eingekreist ist? Mfg Sascha

Beste Antwort im Thema

:D Dazu fällt mir was ein! Nachts ist es kälter als draussen!

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:D Dazu fällt mir was ein! Nachts ist es kälter als draussen!

Themenstarteram 13. Juli 2013 um 20:37

Im Gutachten steht drin.Es war vorbehaltlich eines Totalschadens ein Reparaturauftrag erteilt? Was soll das bitte heisen? Mfg Sascha

Zitat:

Original geschrieben von Big_P

:D Dazu fällt mir was ein! Nachts ist es kälter als draussen!

..und braune Schuhe sind wärmer als hohe Schuhe. :)

Zitat:

Original geschrieben von sascha vw golf

Im Gutachten steht drin.Es war vorbehaltlich eines Totalschadens ein Reparaturauftrag erteilt? Was soll das bitte heisen? Mfg Sascha

Am besten mal das ganze Schriftstück zeigen.. damit man den Zusammenhang sehen kann

Themenstarteram 13. Juli 2013 um 22:01

Ok hier.Mfg Sascha

Hmm,

bevor ich ins Blaue rate: Was stört dich denn an dem Satz oder was ist das Problem?

Grüße

Steini

Themenstarteram 14. Juli 2013 um 7:57

Ich möchte wissen was der Satz bedeutet? Nicht das es heist ich mal ein Totalschaden gehabt.? Mfg Sascha

Moin,

 

für mich ließt sich das so, dass ein Repa-Auftrag erteilt wurde, bevor das Gutachten gefertigt wurde, stimmt das ?

 

Da wir die Zahlen aus dem Gutachten nicht kennen, kann auch niemand sagen ob es ein Totalschaden ist.

In dem Satz steht doch eigentlich recht klar das du die Reparatur wohl schon vor erstellen des Gutachtens der Werkstatt den Auftrag zur Instandsetzung gegeben hast. Und zwar nur dann wenn das Gutachten eben keinen Totalschaden ausweist. Deswegen steht da "vorbehaltlich"

Vermutlich will der Gutachter so verhindern dass das Gutachten mit anderen Stundensätzen korrigiert wird.

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von sascha vw golf

Ich möchte wissen was der Satz bedeutet? Nicht das es heist ich mal ein Totalschaden gehabt.? Mfg Sascha

1) hilfe (auch mit drei !!!) gibts bei 110!

2) was bitte spricht dagegen bei dem gutachter anzurufen und "hey altär! was geht ab? was für zeugs ziehst du dir den rein bitte? ich raff deine hochdeutsche scheiss nicht homi!" dann erklährt dir der nette gutachten was er damit meint.

Das wäre Beamtendeutsch, und kein Hochdeutsch ^.^

Ja würde es auch so lesen, das ein Reparatur auftrag erteilt wird, sofern es sich NICHt um einen Totalschaden handelt.

Ruf den Gutachter am Montag an, dann weisste bescheid.

Das ist doch sonnenklar:

 

Der Sachverständige schreibt, dass das Fahrzeug "in der auf Seite 1 angegebenen Fachwerkstatt repariert werden soll" und dass bei der Besichtigung "bereits ein Reparaturauftrag erteilt war".

 

Im nächste Abschnitt schreibt er, dass eben diese Werkstatt die (hohen) Stundensätze und Ersatzteilaufschläge abrechnen wird, die er in seinem Gutachten kalkuliert hat, wenn tatsächlich repariert wird und kein Totalschaden vorliegt.

 

Wenn der Auftrag tatsächlich bereits erteilt war, ist dagegen nichts zu sagen.

 

Falls aber ein solcher Auftrag noch gar nicht erteilt war, als besichtigt wurde, hat der Gutachter schlicht und ergreifend falsche Angaben gemacht, um dem TE zu höheren Stundensätzen zu verhelfen. Denn er gaukelt der Versicherung damit vor, dass die Reparaturkosten höher werden als in anderen Werkstätten.

 

 

Der Sachverständige hat mit den Stundensätzen zu kalkulieren, welche die Werkstatt berechnet, die der Geschädigte favorisiert.

Und wenn er das Auto in dessen Werkstatt besichtigt hat er die zu berücksichtigen.

Punkt und fertig.

Es ist daher völlig unerheblich und auch nicht strafbar (auch wenn du das anders siehst) ob der Reparaturauftrag erteilt wurde oder nicht!

Hafi, schreib hier bitte keinen Müll !

Ihr könnt vieleicht den grünen Männchen , der SSH oder den anderen Sachverständigen die Ihr regelmäßig mit Aufträgen beschenkt Vorschriften machen, aber das war es dann auch.

Versuche hier bitte nicht die BGH Rechstprechung zu verbiegen.

Das geht ja nun gar nicht.

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