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Post von der Polizei

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 5:04

Hallo liebe Gemeinde,

 

Ich habe heute Post von der Polizei bekommen wegen einer Zeugenaussage wer zu einer bestimmten Zeit den Wagen gefahren hat.

Wie soll ich mich am besten bei der Zeugenaussage verhalten?

 

Folgender Verlauf, warum es wohl zu diesem Schreiben kam:

 

Ich bin vor gut drei Wochen auf dem Weg nach Hause gewesen, abends bei fast leerer Autobahn, und hatte weit vor mir einen Wagen der konsequent auf der linken Spur gefahren ist und obwohl er sah das ich schon weit hinter ihm angefahren kam, hat er keinen Platz gemacht. Daraufhin habe ich kurz aufgeleuchtet um ihm anzuzeigen dass ich hinter im schneller bin ohne zu sehr aufzufahren. Dies zog sich über mindestens 2 km (einmalige Lichthupe). Als ich ihn dann überholt hatte gab er Gas und fuhr mir auf, mit Lichthupe. Dieser hat mich dann rechts überholt.

 

Als wir beide bei der gleichen Ausfahrt raus sind, hat er mich nochmal stark in der Ausfahrt ausgebremst.

Ich bin ihm dann hinterher gefahren um ihn zu stellen, was das sollte..

Er stieg direkt mit Handy aus, machte Bilder von meinem Auto und vom Kennzeichen..

Als ich dann ausstieg und ihm gefragt habe "was sollte der scheiß, ich musste zwei mal voll in die Eisen gehen, was sollte die Lichthupe usw." sagte er, ich hätte ihm aufgefahren und deswegen ist er nicht rechts rüber bla bla..

 

Jedenfalls haben wir uns derb in die Haare bekommen und er sagte das er jetzt die Polizei ruft weil ich ihn bis nachhause verfolgt hätte und ich ihm mit Gewalt drohe (was so nicht korrekt ist, ich war aber ziemlich erbost)..

Ich hab dann abgewunken und hab gesagt, ich hab auf so einen Mist keine Lust um die Uhrzeit (spät Abends), hab mich ins Auto gesetzt und bin Heim gefahren..

 

Nun hat der mich wohl bei der Polizei angezeigt und ich soll als Zeuge aussagen wer den Wagen zu dem Zeitpunkt gefahren hat..

Ich weiß nur nicht was genau die Anklage ist ob er die "Gewaltandrohung" oder das mit der Autobahn angegeben hat (aus seiner Sicht natürlich)...

In dem Bogen steht nur: Bemerkung: A... Richtung L. Fahrer erhält nach Benennung einen gesonderten Anhörungsbogen.

 

Das ist das erste mal das ich sowas bekommen habe... Wie verhält man sich richtig?! Soll ich den Typ meinerseits Anzeigen?! Aussage verweigern?! Was macht man da am besten...

 

Ich wäre über Rat sehr dankbar..

Beste Antwort im Thema

Is doch ganz einfach, wenn so ein Honk mehrfach gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und einem dann auch noch hinterher fährt, dann ist mein Weg nicht nach Hause, sondern direkt zur nächsten Polizeistation und entweder steigen dort beide aus, oder nur einer und der andere haut ab. In dem Fall würde ich, nachdem der weg ist, kurz zur Polizei rein, Vorfall schildern und dann vermutlich ohne Anzeige unverrichter Dinge, aber auch ohne Verfolger, nach Hause fahren.

Im Übrigen auch nicht normal, wie im Eingangspost geschildert, dem Nötiger hinterher zu fahren und zu "stellen". Bei sowas stell ich mich im Zweifel auf nächtlicher Autobahn mit Warnblinker aufn Standstreifen, atme 100 Mal tief ein und aus und fahr weiter, wenn der Spasti weg ist. Stellt der sich irgendwann vor mich auch aufn Standstreifen, dann rufe ich die Polizei, mit der Vorgabe, ich werde genötigt und verfolgt und ich habe Angst.

Warum soll ich sowas selber regeln, dafür gibts die Sherrifs ja.

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Sollte dies keinen Anwalt lesen und Dir antworten wollen, so hab ich Dir als nicht ganz Ahnungsloser, jedoch Schweizer, folgenden Rat. Ziehe Dir einen Anwalt zu und berate Dich mit ihm. Sonst haut er Dich unweigerlich in eine sehr schmutzige Pfanne.

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 5:22

Also soll ich den Beitrag löschen?!

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 5:25

Oder was meinst du?

Ja. Nimm dir nen Anwalt...

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 5:32

Bin nicht Rechtsschutzversichert. Kann also teuer werden, denk ich.. Obwohl ich nichts (aus meiner Sicht) Unrechtes gemacht habe..

Es kann böse für Dich enden. Nimm einen Anwalt.

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 7:00

Aber warum kann es böse enden?!

Das gehört hier nicht hin. Wenn schon, dann da:

https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html

Stimmt, falsches Forum

@BMWRider arbeit ;)

Hör dir doch erst mal an was die Polizei will (kannst ja immer noch sagen daß du keine Angaben machst und einen Anwalt hinzuziehst).

Je nach Fall würde ich dann auch eine Anzeige machen wegen Falscher Verdächtigung, Nötigung, Verstoß gegen Rechtsfahrgebot, Rechts überholen und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 08:45:47 Uhr:

Stimmt, falsches Forum

@BMWRider arbeit ;)

Hmmm, naaaa gut :D

Themenstarteram 16. Februar 2018 um 7:56

Danke.. Bin für jeden Tipp und Rat dankbar.. Unglaubliche Geschichte..

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2018 um 08:45:47 Uhr:

 

Hör dir doch erst mal an was die Polizei will (kannst ja immer noch sagen daß du keine Angaben machst und einen Anwalt hinzuziehst).

Je nach Fall würde ich dann auch eine Anzeige machen wegen Falscher Verdächtigung, Nötigung, Verstoß gegen Rechtsfahrgebot, Rechts überholen und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Gruß Metalhead

Das spielt alles keine Rolle sofern der Vorwurf bestehen bleibt, der TE hätte den Autofahrer verfolgt um ihn zu "stellen", wie er schreibt.

Wäre ich der TE, würde ich den Eröffnungsbeitrag schnellstens verschwinden lassen.

Ich rate hier, juristischen Rat einzuholen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 16. Februar 2018 um 08:58:42 Uhr:

Das spielt alles keine Rolle sofern der Vorwurf bestehen bleibt, der TE hätte den Autofahrer verfolgt um ihn zu "stellen", wie er schreibt.

Ok das war ein bisschen doof, aber ein Straftatbestand dazu fällt mir jetzt nicht ein (sofern danach nix strafrechtlich relevantes passiert ist).

Was soll der TE jetzt machen (ich bin nicht gefahren fällt raus, weil er ja vom Anzeigeerstatter sicherlich identifiziert werden kann)?

Gruß Metalhead

am 16. Februar 2018 um 8:16

Da haben sich die richtigen 2 getroffen. Ich weiß ganz genau, wie sich der TE verhalten soll. Leider habe ich kein Mandat zur Rechtsberatung.

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